Unternehmens- und steuerrechtliche Vorschriften zum Jahresabschluss

Am Punkt, Steuern Aktuell, Hölzel Verlag, Auflage 2025

Am Punkt, Steuern Aktuell, Hölzel Verlag, Auflage 2025


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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Collège
Crée / Actualisé 07.10.2025 / 08.10.2025
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Bei der Erstellung des Jahresabschlusses müssen Vorschriften aus dem UGB beachtet werden.

Bitte benenne welche Vorschriften konkret, mit Angabe der Paragraphen.

Die maßgeblichen Vorschriften für die Erstellung des Jahresabschlusses in Österreich finden sich hauptsächlich

  • im Dritten Buch des Unternehmensgesetzbuches (UGB),
  • konkret in den §§ 189 bis 283 UGB.

In welchen Gesetzbüchern finde ich die grundlegenden Bestimmungen zur Erstellung des Jahresabschlusses?

Unternehmensrecht

  • Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Steuerrecht

  • Bundesabgabenordnung (BAO)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)

Wer ist zur Rechnungslegung verpflichtet?

Der Jahresabschluss muss erstellt werden von:

  1. Kapitalgesellschaften: Eine GmbH oder AG muss immer einen Jahresabschluss machen, unabhängig von Umsatz oder Größe.

  2. Bestimmte Sonderformen von Personengesellschaften: Jene Personengesellschaften, bei denen kein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (oft als "verdeckte Kapitalgesellschaften" bezeichnet), müssen ebenfalls immer einen Jahresabschluss erstellen.

  3. Alle anderen Unternehmer: Einzelunternehmer, OG und KG müssen einen Jahresabschluss erstellen, wenn sie bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten (über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder über 1.000.000 Euro in einem Jahr).

Was bedeutet es, zur Rechnungslegung verpflichtet zu sein?

Zur Rechnungslegung verpflichtet zu sein, bedeutet in Österreich, dass ein Unternehmen gesetzlich dazu angehalten ist, seine wirtschaftliche Lage umfassend und transparent nach den strengen Regeln des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu dokumentieren.

Diese Pflicht zieht automatisch mehrere Hauptverpflichtungen nach sich:

  • Doppelte Buchführung (Bilanzierungspflicht)
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Offenlegungspflicht (Publizitätspflicht)

Müssen nicht rechnungslegungspflichtige Unternehmen einen Jahresabschluss machen?

Nein, nicht rechnungslegungspflichtige Unternehmen in Österreich müssen keinen Jahresabschluss im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) erstellen, da sie nicht zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet sind.

Stattdessen müssen diese Unternehmen ihren Gewinn für die Besteuerung durch eine einfachere Methode ermitteln (bspw. E/A-Rechnung).

Welche gesetzliche Alternativen bestehen für nicht rechnungslegungspflichtige Unternehmen?

 

Unternehmen, die laut § 189 UGB und den steuerlichen Vorschriften die Umsatzgrenzen für die Buchführungspflicht nicht überschreiten (z. B. die meisten Kleinunternehmer, freie Berufe, etc.), verwenden in der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung).

Welches sind die Kernunterschiede zwischen Bilanzierung und E/A-Rechnung?

  • Jahresabschluss (Bilanzierung): Ermittelt den Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich und die Gewinn- und Verlustrechnung. Hierbei werden Einnahmen und Ausgaben periodengerecht erfasst (unabhängig vom Zahlungszeitpunkt).

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Ermittelt den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip, d. h. Einnahmen und Ausgaben werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses erfasst.

Welche Ziele verfolgt ein Jahresabschluss gemäß Unternehmensrecht?

Das Unternehmensrecht sieht als der Rechnungslegung:

  • den Gläubigerschutz (Sicherheit für Lieferanten, Kreditinstitute, ...)
  • die Kapitalerhaltung (Sicherung der Unternehmensfortführung)

Welche Ziele verfolgt ein Jahresabschluss gemäß Steuerrecht?

Für das Steuerecht steht die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Mittelpunkt.

Welches sind die wesentlichen Bestimmungen zum Jahresabschluss?

Erstellungspflicht und -zeitraum

  • Wer ist zur Rechnungslegung verpflichtet? Wann ist der Jahresabschluss zu erstellen?

Bewertung der Bilanzpositionen, Wertansätze nach Unternehmens- und Steuerrecht

  • Welcher Wert ist den Vermögensgegenständen und Schulden zum Stichtag zuzuweisen?

Inhalt und Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung

  • Welche Positionen müssen Bilanz und GuV-Rechnung aufweisen?

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