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Cartes-fiches 34
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 02.05.2025 / 02.05.2025
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Kapitel 4

Sicherung der Vertragserfüllung - Personalsicherheiten

Konventionalstrafen: Bei Vertragsverletzung muss der Schuldner eine Strafe zahlen

Bürgschaft: verspricht ein Ersatzschuldner den Gläubiger

Zession: Tritt der Schuldner seinen eigenen Kundenforderungen seinem Gläubigern ab.

Kapitel 4

Faust- und Grundpfand

Faustpfand sind bewegliche Sachen

Grundpfand sind unbewegliche Sachen

Kapitel 4

Sicherung der Vertragserfüllung -Realsciherheit:

  • Eigentumsvorbehalt: Eigentum erst wenn bezahlt
  • Kaution: Geldbetrag auf ein Sperrkonto
  • Faust und Grundpfand: Verwertbare Sache als Grundpfand
  • Retention: Leistung zurückhalten, bis es geleistet ist.

Kapitel 4

Verjährungsfristen

 

  • OR Art. 127 Für alle Forderungen, die nicht einer Ausnahmeregelung unterliegen, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre
  • OR Art. 128 Die verkürzte Frist von fünf Jahren gilt für eine Reihe abschliessend aufgelisteter Ausnahmen. Die wichtigsten sind:
    • Ziffer 1:  Bezahlung von Zinsen und anderen wiederkehrenden Leistungen
    • Ziffer 2:  Bezahlung von Lebensmitteln, Essen und Trinken im Restaurant
    • Ziffer 3:  Bezahlung von Handwerkern, Ärzten, Anwälten, Notaren, etc.
      •  

Kapitel 4

Vertragsverletzung

Schlechterfüllung (Schadenersatzpflicht)

Schuldenverzug (Schadenersatzpflicht und Wahlrechte)

nachträgliche Unmöglichkeit (Schadenersatzpflicht)

Kapitel 4

4 wesentliche Fragen bei der Vertragserfüllung

  • Wer muss etwas leisten? (welche Person)
  • Was ist der Inhalt/Gegenstand der Leistung?
  • Wo muss die Leistung erbracht werden?
  • Wann muss die Leistung erfolgen? (zu welcher Zeit)

Kapitel 4

Furchterregung (Drohung) Vertrag

OR Art 29-31 Eine Furchterregung liegt vor, wenn jemand einen Vertrag nur deshalb abschliesst, weil er sich begründet um Leib, Leben, Ehre oder Vermögen fürchtet.

Kapitel 4

Absichtliche Täuschung

OR Art 28 / 31 Bei einer absichtlichen Täuschung wird der Irrtum bewusst durch eine Partei herbeigeführt und die andere Partei gerade dadurch zum Vertragsabschluss geleitet.

Kapitel 4

Was sind wesentliche Irrtümer in einem Vertrag

OR Art 24 Die gesetzlichen wesentlichen Irrtümer werden im OR abschliessend aufgezählt:

Ziffer 1 betreffend Vertragsart

Ziffer 2 betreffend Sache oder Person

Ziffer 3 betreffend Leistungsumfang

Ziffer 4 betreffend objektiv wesentlicher Vertragsgrundlage

OR Art 24 Abs. 3 Ebenfalls unwesentliche Irrtümer sind Rechenfehler

Kapitel 4

Wesentlicher Irrtum

 

OR Art. 23 / 31 Irrt sich eine Partei in einem für den Vertragsabschluss massgebenden Punkt, kann sie den Vertrag innerhalb eines Jahres seit der Feststellung des Irrtumes als unverbindlich erklären.

Kapitel 4

Was ist eine Übervorteilung

Übervorteilung bezeichnet die Tatsache, dass eine Partei einen für sie nachteiligen Vertrag vereinbart, weil von der anderen Partei bewusst eine Notlage, Unerfahrenheit oder ein Leichtsinn ausgenutzt wird.

Kapitel 4

Inhaltsvorschriften Verträge

 

  • OR Art. 19 Abs. 1 Grundsätzlich ist beim Vertragsabschluss kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben
  • OR Art. 20 Abs. 1,2 Der Vertragsinhalt darf nicht unmöglich, rechtswidrig oder unsittlich sein, jedoch gegen Anstandsregeln verstossend sein

Kapitel 4

Eintrag in ein öffentliches Register

Ist dann vorgeschrieben, wenn die Allgemeinheit ein anerkanntes Interesse daran hat, sich über bestimmte rechtliche Sachverhalte informieren zu können. (Grundbuch, Handelsregister)

Kapitel 4

Öffentliche Beurkundung

Bei der öffentlichen Beurkundung (notarielle Beurkundung) wirkt eine speziell dazu befähigte Person (Notar, Fürsprecher, Rechtsanwalt) beim Vertragsabschluss mit.

Kapitel 4

Qualifizierte Schriftlichkeit

Ist im entsprechenden Gesetz näher umschrieben. (Testament per Handschrift)

Kapitel 4

Einfache Schriftlichkeit

OR Art. 13 und 14, Wo das Gesetz aus Beweisgründen oder zum Schutz der Vertragsparteien die schriftliche Form verlangt ohne genaue Umschreibung spricht man von einfacher Schriftlichkeit. Mietvertrag muss schriftlich gekündet werden.

Kapitel 4

Verbindlichkeiten und Fristigkeit von Anträgen

Kapitel 4

Konses / Dissens.

Bei Einigkeit der Vertragspartei spricht man von von Konses, bei Uneinigkeit spricht man von Dissens.

Kapitel 4

Vertragsvoraussetzungen

 

  • Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien
  • Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
  • Einhaltung von Formvorschriften
  • Einhaltung von Inhaltsvorschriften

Kapitel 3

Verjärung von Obligationen und der ungerechtfertige Bereicherung

Innerhalb eines Jahres (relative Verjährung)

Spätestens innerhalb 10 Jahre (absolute Verjährung)

Kapitel 3

4 Tatbestände Verschuldenshaftung

  1. Widerrechtlichkeit
  2. Schaden
  3. Adäquater Kausalzusammenhang
  4. Verschulden

Kapitel 3

Verschuldenshaftung

Von Verschuldenshaftung spricht man, wenn der Schuldner den Schaden einer anderen Person persönlich verursacht hat.

Kapitel 3

3 Gründe, aus denen Obligationen zwischen Personen entstehen können.

Vertrag (häufigste Grund)

Unerlaubte Handlung

Ungerechtfertigte Bereicherung

Kapitel 3

Was ist eine Obligitation

Der Begriff Obligation bezeichnet die Tatsache, dass aus der Sicht der einen Person (Schuldner) eine Verpflichtung besteht, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Aus der Sicht des Gläubigers besteht ein entsprechender Anspruch.

Kapitel 2

4 Rechtsquellen

1. Gesetz

2. Gewohnheitsrechts

3. Gericht

4. Lehre und Überlieferung

Kapitel 2

Rechtliche Fähigkeiten natürlicher Personen

Kapitel 2

Was sind Rechtssubjekte und -objekte?

Rechtssubjekte: natürliche oder juristische Personen

Rechtsobjekte: Geldleistung Sachleistung oder Dienstleistung

Kapitel 2

Was sind Dispositive und Zwingende Artikel

D: Das Gesetz gilt nur ergänzend für den Fall, dass die Personen keine eigenen Regeln formuliert haben. Art. 75 OR

Z: Das Gesetz ist nicht abänderbar. Art. 94 Abs. 1 ZGB

 

Kapitel 2

Eigenschaftrn des Privatrechts

Gleichberechtigung: niemand wird bevorzugt oder benachteiligt

Privatautonomie: Personen ihre rechtlichen Beziehungen untereinander im Rahmen der Rechtsordung selbst gestalten dürfen.

Kapitel 2

Was regelt das Privatrecht?

Privatrecht auch Zivilrecht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Personen.

 

Kapitel 2

5 Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts

Staatsrecht (Verfassungsrecht)

Verwaltungsrecht

Prozessrecht

Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)

Strafrecht

Kapitel 1

Tatbestand und Rechtsfolge

Tatbestand - Wenn jemand das 18. Lebensjahr erreicht

Rechtsfolge - Ist man Volljährig

Kapitel 1

Gesetz und deren Abkürzung - rotes Buch

BV - Bundesverfassung

OR- Obligationenrecht

SchKG Schuldbetreibungs und Konkursgesetz

ZGB Zivilgesetzbuch

Kapitel 1

3 Normensysteme

Rechtsordnung: Recht

Moral: innere Einstellung, sein Gewissen

Sitte: Regeln des Anstandes und des Brauches