Rechtskunde Kapitel 5
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Kartei Details
Karten | 34 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2025 / 02.05.2025 |
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Kapitel 4
Sicherung der Vertragserfüllung - Personalsicherheiten
Konventionalstrafen: Bei Vertragsverletzung muss der Schuldner eine Strafe zahlen
Bürgschaft: verspricht ein Ersatzschuldner den Gläubiger
Zession: Tritt der Schuldner seinen eigenen Kundenforderungen seinem Gläubigern ab.
Kapitel 4
Faust- und Grundpfand
Faustpfand sind bewegliche Sachen
Grundpfand sind unbewegliche Sachen
Kapitel 4
Sicherung der Vertragserfüllung -Realsciherheit:
- Eigentumsvorbehalt: Eigentum erst wenn bezahlt
- Kaution: Geldbetrag auf ein Sperrkonto
- Faust und Grundpfand: Verwertbare Sache als Grundpfand
- Retention: Leistung zurückhalten, bis es geleistet ist.
Kapitel 4
Verjährungsfristen
- OR Art. 127 Für alle Forderungen, die nicht einer Ausnahmeregelung unterliegen, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre
- OR Art. 128 Die verkürzte Frist von fünf Jahren gilt für eine Reihe abschliessend aufgelisteter Ausnahmen. Die wichtigsten sind:
- Ziffer 1: Bezahlung von Zinsen und anderen wiederkehrenden Leistungen
- Ziffer 2: Bezahlung von Lebensmitteln, Essen und Trinken im Restaurant
- Ziffer 3: Bezahlung von Handwerkern, Ärzten, Anwälten, Notaren, etc.
Kapitel 4
Vertragsverletzung
Schlechterfüllung (Schadenersatzpflicht)
Schuldenverzug (Schadenersatzpflicht und Wahlrechte)
nachträgliche Unmöglichkeit (Schadenersatzpflicht)
Kapitel 4
4 wesentliche Fragen bei der Vertragserfüllung
- Wer muss etwas leisten? (welche Person)
- Was ist der Inhalt/Gegenstand der Leistung?
- Wo muss die Leistung erbracht werden?
- Wann muss die Leistung erfolgen? (zu welcher Zeit)
Kapitel 4
Furchterregung (Drohung) Vertrag
OR Art 29-31 Eine Furchterregung liegt vor, wenn jemand einen Vertrag nur deshalb abschliesst, weil er sich begründet um Leib, Leben, Ehre oder Vermögen fürchtet.
Kapitel 4
Absichtliche Täuschung
OR Art 28 / 31 Bei einer absichtlichen Täuschung wird der Irrtum bewusst durch eine Partei herbeigeführt und die andere Partei gerade dadurch zum Vertragsabschluss geleitet.
Kapitel 4
Was sind wesentliche Irrtümer in einem Vertrag
OR Art 24 Die gesetzlichen wesentlichen Irrtümer werden im OR abschliessend aufgezählt:
Ziffer 1 betreffend Vertragsart
Ziffer 2 betreffend Sache oder Person
Ziffer 3 betreffend Leistungsumfang
Ziffer 4 betreffend objektiv wesentlicher Vertragsgrundlage
OR Art 24 Abs. 3 Ebenfalls unwesentliche Irrtümer sind Rechenfehler
Kapitel 4
Wesentlicher Irrtum
OR Art. 23 / 31 Irrt sich eine Partei in einem für den Vertragsabschluss massgebenden Punkt, kann sie den Vertrag innerhalb eines Jahres seit der Feststellung des Irrtumes als unverbindlich erklären.
Kapitel 4
Was ist eine Übervorteilung
Übervorteilung bezeichnet die Tatsache, dass eine Partei einen für sie nachteiligen Vertrag vereinbart, weil von der anderen Partei bewusst eine Notlage, Unerfahrenheit oder ein Leichtsinn ausgenutzt wird.
Kapitel 4
Inhaltsvorschriften Verträge
- OR Art. 19 Abs. 1 Grundsätzlich ist beim Vertragsabschluss kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben
- OR Art. 20 Abs. 1,2 Der Vertragsinhalt darf nicht unmöglich, rechtswidrig oder unsittlich sein, jedoch gegen Anstandsregeln verstossend sein
Kapitel 4
Eintrag in ein öffentliches Register
Ist dann vorgeschrieben, wenn die Allgemeinheit ein anerkanntes Interesse daran hat, sich über bestimmte rechtliche Sachverhalte informieren zu können. (Grundbuch, Handelsregister)
Kapitel 4
Öffentliche Beurkundung
Bei der öffentlichen Beurkundung (notarielle Beurkundung) wirkt eine speziell dazu befähigte Person (Notar, Fürsprecher, Rechtsanwalt) beim Vertragsabschluss mit.
Kapitel 4
Qualifizierte Schriftlichkeit
Ist im entsprechenden Gesetz näher umschrieben. (Testament per Handschrift)
Kapitel 4
Einfache Schriftlichkeit
OR Art. 13 und 14, Wo das Gesetz aus Beweisgründen oder zum Schutz der Vertragsparteien die schriftliche Form verlangt ohne genaue Umschreibung spricht man von einfacher Schriftlichkeit. Mietvertrag muss schriftlich gekündet werden.
Kapitel 4
Konses / Dissens.
Bei Einigkeit der Vertragspartei spricht man von von Konses, bei Uneinigkeit spricht man von Dissens.
Kapitel 4
Vertragsvoraussetzungen
- Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien
- Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
- Einhaltung von Formvorschriften
- Einhaltung von Inhaltsvorschriften
Kapitel 3
Verjärung von Obligationen und der ungerechtfertige Bereicherung
Innerhalb eines Jahres (relative Verjährung)
Spätestens innerhalb 10 Jahre (absolute Verjährung)
Kapitel 3
4 Tatbestände Verschuldenshaftung
- Widerrechtlichkeit
- Schaden
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden
Kapitel 3
Verschuldenshaftung
Von Verschuldenshaftung spricht man, wenn der Schuldner den Schaden einer anderen Person persönlich verursacht hat.
Kapitel 3
3 Gründe, aus denen Obligationen zwischen Personen entstehen können.
Vertrag (häufigste Grund)
Unerlaubte Handlung
Ungerechtfertigte Bereicherung
Kapitel 3
Was ist eine Obligitation
Der Begriff Obligation bezeichnet die Tatsache, dass aus der Sicht der einen Person (Schuldner) eine Verpflichtung besteht, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Aus der Sicht des Gläubigers besteht ein entsprechender Anspruch.
Kapitel 2
4 Rechtsquellen
1. Gesetz
2. Gewohnheitsrechts
3. Gericht
4. Lehre und Überlieferung
Kapitel 2
Was sind Rechtssubjekte und -objekte?
Rechtssubjekte: natürliche oder juristische Personen
Rechtsobjekte: Geldleistung Sachleistung oder Dienstleistung
Kapitel 2
Was sind Dispositive und Zwingende Artikel
D: Das Gesetz gilt nur ergänzend für den Fall, dass die Personen keine eigenen Regeln formuliert haben. Art. 75 OR
Z: Das Gesetz ist nicht abänderbar. Art. 94 Abs. 1 ZGB
Kapitel 2
Eigenschaftrn des Privatrechts
Gleichberechtigung: niemand wird bevorzugt oder benachteiligt
Privatautonomie: Personen ihre rechtlichen Beziehungen untereinander im Rahmen der Rechtsordung selbst gestalten dürfen.
Kapitel 2
Was regelt das Privatrecht?
Privatrecht auch Zivilrecht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Personen.
Kapitel 2
5 Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts
Staatsrecht (Verfassungsrecht)
Verwaltungsrecht
Prozessrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)
Strafrecht
Kapitel 1
Tatbestand und Rechtsfolge
Tatbestand - Wenn jemand das 18. Lebensjahr erreicht
Rechtsfolge - Ist man Volljährig
Kapitel 1
Gesetz und deren Abkürzung - rotes Buch
BV - Bundesverfassung
OR- Obligationenrecht
SchKG Schuldbetreibungs und Konkursgesetz
ZGB Zivilgesetzbuch
Kapitel 1
3 Normensysteme
Rechtsordnung: Recht
Moral: innere Einstellung, sein Gewissen
Sitte: Regeln des Anstandes und des Brauches