Opferhilfe


Kartei Details

Karten 21
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.06.2023 / 09.09.2023
Weblink
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Gesetzliche Grundlagen

Europäische übereinkommen: über Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24.11.1983

Bundesverfassung: Art. 124 Opferhilfe

Bundesgesetz:

  • über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vom 23.03.2023 in Kraft 01.01.2009
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 05.10.2007 in Kraft seit 01.01.2009

Verordnung: über die Hilfe an Opfer von Straftatn (OHV) vom 27.02.2009 in Kraft 01.01.2009

Zielsetzung

Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körpelichen, der psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opfehilfe beanspruchen.

Die Opferhilfe umsfasst Beratung, sofort Hilfe und Längerfristige Hilfe (z.B. medizinische,psychologische oder juristische Hillfe, finanzielle Leistungen

Nach einer Straftat, die im Ausland begangen wurde, bestehen beschränkte Ansprüche

Bei was hilft die Opferhilfe?

  • Drohung
  • Gewalt in der Familie
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung
  • Menschenhandel
  • Raubüberfall
  • Sexueller Missbrauch
  • Sexueller Übergriff
  • Stalking
  • Tötung
  • Vergewaltigung
  • Verkehrsunfall
  • Zwangsheirat
  • Drohung
  • Erpressung

Was kann die Opferhilfe für Sie tun?

Die Fachperson der Opferhilfe können zum Beispiel für Sie tun:

  • Sie hören Ihnen zu, damit Sie erzählen können, was Sie erlebt haben
  • Sie unterstützen Sie dabei, Ihre Gewalterfahrung zu verarbeiten
  • Sie informieren Sie über Ihre Rechte
  • Sie unterstützen Sie bei versicherungsrechtlichen Fragen oder im Strafverfahren
  • Sie vermitteln Ihnen weitere Hilfe, zum Beispiel eine Anwältin oder einen Anwalt oder Psychologische Unterstützung

Gewaltdelikt Beispiele

  • Zusammengeschlagen
  • ausgeraubt
  • Angehörige wurde getötet
  • Opfer eines Unfalles z.B Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall

Welche Aufgaben haben die Beratungsstellen?

Diese informieren Sie über Ihre Rechte, unterstützen Sie bei der Verarbeitung des Geschehens und vermitteln Ihnen weitere Hilfe

Wo finde ich HIlfe?

In der Beratungsstelle der Opferhilfe

Straftaten im Ausland

Im Ausland leitet grundsätzlich derjenigen Staat Opferhilfe, in dem die Straftat passiert ist. In Bestimmten Fällen sind jedoch eine Beratung sowie gewisse finanzielle Leistungen durch die Schweizer Opferhilfe möglich. 

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat Wohnistz in der Schweiz hatte.Entschädigung und Genugtuung sind bei Straftaten im Ausland ausgeschlossen

Wer ist zuständig für die Beratungsstellen?

Die Kantone

Wer ist zuständig dass das Opfer und seine Angehörigen in angemessener Frist zu erhalten?

Die Kantone

Versicherte Person

Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer Körpelichen Psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist

FInanzierung der Opferberatungsstelle

obliegt der öffentliche Hand und den betreffenden nicht staatlichen Organisationen

Leistungen der Opferhilfe

  • Beratung und Soforthilfe
  • Längerfristige Hilfe der Beratungstellen
  • Kostenbeiträge für längerfristiger Hilfe Dritter
  • Entschädigung
  • Genugtung
  • Befreiung von Verfahrenskosten

Die Unterscheidung zwischen Soforthilfe und längerfristiger Hilfe ist für die Kostenrechnung relevant

  •  

 

Subsidiarität der Opferhilfe

Das  Leistungen der Opferhilfe nur endgültig gewährt werden, wenn der Täter bzw. die Täterin oder eine andere verpflichtete Person oder Institutionen keine oder keine genügenden Leistungen erbringen

Information über die Opferhilfe und Meldung

Die Polizei informiert das Opfer anlässlich der ersten Einvernahmen über die Opferhilfe und orientiert allnfalls die Angehörigen. Sofern das Opfer bzw, die Angehörigen damit einverstanden sind, übermittelt sie dessen  Namen und Adresse der betroffenen Person an die asugewählte Beratungsstelle.

Eine in der Schweiz wohnhafte Person, die im Ausland Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich eine schweizerische Vertretung (Botschaft, Konsultat) oder die mit diesen Aufgaben betraute ausländische Stelle wenden. Sie informieren das Opfer über die Opferhilfe in der Schweiz. Wenn das Opfer damit einverstanden ist, leiten sie dessen Namen und Adresse an eine Beratungsstelle weiter

Rechte des Opfers im Strafprozess

  • Das Opfer kann sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen, wenn es von den Behörden zur Tat befragt werden
  • Das Opfer eines Sexualdelikts kann verlangen, dass es von einer Person des gleichen Geschlechts einvernommen wird
  • Kinder dürfen in der Regel nicht mehr als zweimal einvernommen werden

Das opfer und die Angehörigen können im Strafprozess zivilrechtliche Schadenersatz und Genugtuungsforderungen gegen den Täter geltend machen.

 

Dies wird im StPO geregelt

Welche Sachleistungen gibt es?

 

  • Beratung 
  • Soforthilfe und längerfristige Hilfe
  • Vermitteln von Soforthilfe und längerfristiger Hilfe Dritter
  • Gewähren und Vermitteln von Kostenbeiträgen für die längerfristige Hilfe Dritter

Was deckt die Soforthilfe?

Deckt die dringendsten, unaufschiebbaren Hilfsbedürfnissen ab

Was ist die Längerfristige Hile?

Dient der Verarbeitung und Bewältigung der Folgen der Tat. Sie ist möglich, bis sich der gesundheitliche Zustand der betroffenen Person stabilisiert hat oder bis die übrigen Folgender Straftat möglichst beseitigt oder ausgegliechen sind.

Inhalt der Beratung und Art der Hilfe

  • Soll eine Strafanzeige eingereicht werden?
  • Welche Ansprüche können gegenüber welcher Versicherung geltend gemacht werden?
  • Ist es sinnvoll, einen Entschädigungs-bzw. Genugtuunsgesuch einzureichen?
  • Wie findet sich eine geeignete Psychotherapeutein?
  • Wer trägt die Kosten?
  • Ist es sinnvoll, eine Answältin beizuziehen?
  • Wer trägt die Kosten?

Arten und Hilfe?

  • medizinische Hilfe
  • psychologische Hilfe
  • soziale Hilfe
  • materieööe Hilfe
  • juristische Hilfe