Opferhilfe Eidgenössiche Sozialversicherungen
Opferhilfe
Opferhilfe
Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 09.06.2023 / 09.09.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Gesetzliche Grundlagen
Europäische übereinkommen: über Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24.11.1983
Bundesverfassung: Art. 124 Opferhilfe
Bundesgesetz:
- über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vom 23.03.2023 in Kraft 01.01.2009
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 05.10.2007 in Kraft seit 01.01.2009
Verordnung: über die Hilfe an Opfer von Straftatn (OHV) vom 27.02.2009 in Kraft 01.01.2009
Zielsetzung
Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körpelichen, der psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opfehilfe beanspruchen.
Die Opferhilfe umsfasst Beratung, sofort Hilfe und Längerfristige Hilfe (z.B. medizinische,psychologische oder juristische Hillfe, finanzielle Leistungen
Nach einer Straftat, die im Ausland begangen wurde, bestehen beschränkte Ansprüche
Bei was hilft die Opferhilfe?
- Drohung
- Gewalt in der Familie
- Häusliche Gewalt
- Körperverletzung
- Menschenhandel
- Raubüberfall
- Sexueller Missbrauch
- Sexueller Übergriff
- Stalking
- Tötung
- Vergewaltigung
- Verkehrsunfall
- Zwangsheirat
- Drohung
- Erpressung
Was kann die Opferhilfe für Sie tun?
Die Fachperson der Opferhilfe können zum Beispiel für Sie tun:
- Sie hören Ihnen zu, damit Sie erzählen können, was Sie erlebt haben
- Sie unterstützen Sie dabei, Ihre Gewalterfahrung zu verarbeiten
- Sie informieren Sie über Ihre Rechte
- Sie unterstützen Sie bei versicherungsrechtlichen Fragen oder im Strafverfahren
- Sie vermitteln Ihnen weitere Hilfe, zum Beispiel eine Anwältin oder einen Anwalt oder Psychologische Unterstützung
Gewaltdelikt Beispiele
- Zusammengeschlagen
- ausgeraubt
- Angehörige wurde getötet
- Opfer eines Unfalles z.B Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall
Welche Aufgaben haben die Beratungsstellen?
Diese informieren Sie über Ihre Rechte, unterstützen Sie bei der Verarbeitung des Geschehens und vermitteln Ihnen weitere Hilfe
Wo finde ich HIlfe?
In der Beratungsstelle der Opferhilfe
Straftaten im Ausland
Im Ausland leitet grundsätzlich derjenigen Staat Opferhilfe, in dem die Straftat passiert ist. In Bestimmten Fällen sind jedoch eine Beratung sowie gewisse finanzielle Leistungen durch die Schweizer Opferhilfe möglich.
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat Wohnistz in der Schweiz hatte.Entschädigung und Genugtuung sind bei Straftaten im Ausland ausgeschlossen