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Flashcards 29
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 25.09.2022 / 03.10.2022
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Kann ein neuer Güterstand auch einzig Rückwirkend geregelt werden?

 

Nein, ein Solcher muss immer auch mindestens eine gewisse Zukunftswirkung haben

Welche Artikel schützen die Pflichtteile  vor güterrechtlichen Operationen?

 

Art. 216, Andere Vorschlagsbeteiligung darf Pflichtteile der nichtgemeinsamen Kinder nicht verletzen

Art. 241 Gleiches für die Gütergemeinschaft

Besteht eine Pflichtteilsverletzung bei Nacherbeneinsetzung auf Überrest?

Quantitative Betrachtung:
keine Pflichtverletzung, wenn Vorerbe Pflichtteil umfangmässig verbraucht hat

Qualitative Betrachtung:
immer Pflichtteilsverletzung, da keine Möglichkeit der Verfügung von Todes wegen über das Erbe

Mögliche Anknüpfungen im Erbrecht:

  • -  Wohnsitz/Aufenthalt der verstorbenen Personen, (IPRG letzer Wohnsitz ARt. 86ff. )

  • -  deren Nationalität, (Blutprinzip)

  • -  Belegenheitsort des Nachlassvermögens (Angelsächsich)

  • -  Ort der Errichtung der Verfügung v.T.w.

Unterscheidung Nachlasseinheit / Nachlassspaltung?

Nachlasseinheit = Wenn eine Berhörde für den Nachlass zuständig ist, dann soll sie fürs gesamte Vermögen zuständig sein, und nicht nur für den Teil in der Schweiz etc. 

 

Nach Möglichkeit will man keine Nachlassspaltung. 

 

Anders etwa in Thailand. Dort wird nur berücksichtig, was sich in Thailand befindet.

Was für Ausnahmen gibt es im IPRG wenn von der Primärrreglung abgewichen wird? Schweizer Behörden/Gerichte zuständig, wenn letzter Wohnsitz in der Schweiz ist (für den gesamten Nachlass/das gesamte Verfahren).

Ausnahmen z.G. CH: Auch ohne letzten Schweizer Wohnsitz sind Schweizer Behörden zuständig, soweit:

- ausländische Behörden verneinen eigene Zuständigkeit (bei Ausland- schweizern für Gesamtnachlass; bei Ausländern nur für CH-Vermögen),

- Auslandschweizer unterstellt seinen Nachlass CH-Heimatzuständigkeit.

Ausnahme z.G. ausländische Behörde, wenn diese für ihre Grund- stücke ausschliesslich zuständig ist (Zuständigkeit am Belegenheitsort).

Wie verhält sich die Schweiz in Bezuge Anerkennung ausländischer Erbdokummente?

Schweiz sehr liberal bei Anerkennung ausländsicher Erbdokumente und auch sehr liberal bei Wahl des anwendbaren Rechts. 

Die zwei Bremsmöglichkeiten, ordre-public-widrig und l’loi d’application immédiate, werden kaum angewendet.

Unterscheid Stiftung/Trust?

Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, grosser Unterschied zum ängelsächsichen Trust!!!

Stiftung merkmale

  • ð  Stiftung = juristische Person (vgl. auch ZGB 52 I)

  • ð  Anstaltscharakter: personifiziertes Zweckvermögen ohne Eigentümer oder Mitglieder

  • ð  verwaltet durch die Stiftungsorgane, die den Willen des Stifters vollziehen

  • ð  grosse Beliebtheit in der Schweiz (2021: fast 17’000 Stiftungen im HReg eingetragen; das

    Gesamtkapital aller gemeinnützigen Stiftungen beläuft sich auf rund CHF 100 Milliarden)

  • ð  aber neu eine gewisse Abschwächung (weniger Errichtungen, mehr Liquidationen)

Stiftungsarten

§Gewöhnliche Stiftungen (oft mit einem gemeinnütziger Zweck)

 §Kirchliche Stiftungen
§ Familienstiftungen
§ Personalvorsorgestiftungen
§ Unternehmensstiftungen

Was ist eine Familienstiftung?

Ein Vermögen kann mit einer Familie dadurch verbunden werden, dass zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen oder zu ähnlichen Zwecken eine Familienstiftung nach den Regeln des Personenrechts oder des Erbrechts errichtet wird.

Nur besondere Kosten, nicht für "normale Lebenskosten". Sonst verboten Abs. 2

Was ist eine Liechtensteinische Familienunterhaltsstiftung?

In der Schweiz Famillienfidei verboten. Daher gehen die Leute nach Lichtenstein und lassen die Stiftung dann in der Schweiz anerkennen. Das funktioniert.

Was ist eine Unternehmensstiftung?

Das Substrat "Unternehmen" ist der Unternehmensstiftung in irgendeiner Weise zugeordnet.

Beliebiger Stiftungszweck

Direktträgerstiftung oder Holdingstiftung

Beispiel patagonia

Trust

Keine juristische Person

Reinen vermögensverwaltungsmandat einer reichen Person an einen Verwalter (Trustee)

Trustee kann eine natürliche oder eine jursitsiche Person sein. Längerfristig sicherlich juristische Person (Bank, Anwaltskanzlei) besser. 

 

Anwerkennung in IPRG 149a-149e auch sehr liberal geregelt.

Hauptunterschiede Stiftungen - Trusts

stiftung mit Rechtspersönlichkeit, Trust ohne

-  Stiftung als Eigentümerin des Vermögens, Beim Trust ist der Trustee (ziviler) Eigentümer des Vermögens

-  Relativ starre Ausgestaltung/ Trust sehr Felxibel

-  nur sehr beschränkte Widerrufsmöglichkeit, Beim Trust jeh nach regelungen in der Urkunde

MBO

Management buy out, 

Höhere Kader (Management) kaufen Firma/übernehmende kennen Firma schon 

MBI

Management buy in

Manager vom Kader des Konkurrenten oder sonstige  kaufen Firma/ man kauft Gesellschaft anstatt eine zu gründen

Möglichkeitne der Unternehmensnachfolge AG?

Stimmrechtsaktien, Partizipationsscheine, Genusscheine

Entwurf Unternehmensnachfolge

  • Intergralzuweisung des Unternehmens (Art. 617 Abs. 1 E‐ZGB)

  • Zahlungsaufschug für Schulden aus der Erbteilung (Art. 619 E‐ZGB)

  • Wert vom Unternehmen im Zeitpunkt der Zuwendung kann berücksichtigt werden (Art. 630a E‐ZGB)

  • Minderanteil nicht mehr auf Anrechnung an den Pflichtteil der übrigen Erben gegen ihre Wille (Art. 618 E‐ZGB)

AHV/IV behandlung im Erb- und Güterrecht?

Vor Eintritt des Vorsorgefalls handelt es sich um eine reine Anwartschaft. Deshalb wird es erbrechtlich und Eherechtlich nicht berücksichtig. 

Auch was die Hinterlassenen als Renten beziehen geht ausserhalb des Güter- und Erbrechts.

Was die versicherte Person ab Eintritt ins Rentenalter bezieht, wird als Einkommen in die Errungenschaften/Ermasse gezählt

 

Berufliche Vorsorge im Güter und ERbrecht?

Güterrecht

Vor Eintritt des Vorsorgefalls unbeachtlich (anwartschaft)

Gesparte Leistungen bilden Errungeschaften, Kapitalleistungen allenfalls Eigengut ARt. 207 abs. 3 ZGB

Sämtliche Hinterlassenenleistungen sind Güterrechtlich unbeachtlich

Im Scheidungsfall ARt. 122 ff. ZGB

Erbrecht

Hinterlassenenleistunge stehen den berechtigten aus eigenem Recht und unabhängig vom Erbanspruch zu. 

An den Vorsorgenehmer ausgezahlte Leistungen fallen in den Nachlass, allenfalls zuerst noch Güterrechtliche Auseinandersetzung.

wie werden Vorbezüge zum Erwerb von Wohneigentum Güter- und Erbrechtlcih behandelt?

 

Solange Rückzahlungspflciht besteht (vor Pension) nicht beachtlcih

Wenn keine Rückzahlungspflicht mehr besteht behandlung analog zur Barauszahlung

Freizügigkeitsleistungen

Für gütterrechltihce Trennung vor dem Vorsorgefall unbeachtlich

Im Scheidungsfall 122. ff. ZGB

Eigener Anspruch der Berechtigten nach FZA 15, keine Herabsetzung oder HInzurechnung

3a Banksparen

Gehört zum normalen Vermögen und wird auch so behandelt

Surrogationsprinzip und Nachlass

3a Versicherungssparen

Reine Risikoversicherung unbeachtlich

gemischte Versicherung (hier wird auch gespart) (Rückkaufswert ist Errungenschaften)

ERbrechtlich ist der Rückkaufswert pflichttteilsrelevant und herabsetzbar

Wieso macht es sinn bei einer Nutzniessung nach ARt. 473 ZGB auch noch eien kleinen Teil zum volleigentum zu geben?

Erbenstellung

Wann ist eine Wiederverheiratensklausel sinnvoll?

Wenn bsp. volle Vorschlagszuweisung gewählt wurde um Lebenspartner zu begünstigen, dann aber die Kinder alles erhalten sollen. Hier macht es sinn zu vereinbaren, dass im Falle einer Wiederheirat nicht frei über das Geld verfügt werden kann.

Unterscheidung 216 und 241 ZGB?

Bei 216 nur nichtgemeinsame nachkommen

Bei 241 alle nachkommen

Werden Versicherungssparen und Banksparen erbrecthlich anders behandelt?

Banksparen geht in den Nachlass

Versicherungssparen steht den begünstigten direkt zu und wird nur zur Pflichtteilsberechnungsmasse hinzugerechnet.