IFRS

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Cartes-fiches 101
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 27.06.2022 / 07.08.2024
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Rahmenkonzept

  1. Grundsatz der Unternehmensfortführung
  2. Grundlegende Qualitative Eigenschaften
    • Relevanz
      • Prognosizierender Wert: kann von Nutzern angewandt werden, um künftige Entwicklungen vorherzusagen
      • Bestätigkender Wert: kann Rückmledung über frühere Einschätzungen geben (diese also bestätigt oder ändert)
    • Getreue Darstellung
      • Vollständikgkeit: enthält alle notwendigen numerischen und verbalen Informationen
      • Neutralität:unvoreingenommen hinsichtlich Auswahl und Darstellung
      • Fehlerfreiheit
      • Grundsatz "Substance over Form " -> wirtschaftliche Betrachtungsweisee steht im Vordergrund
  3. Ergänzende Qualitative Eigenschaften
    • Vergleichbarkeit
    • Verifzierbarkeit
    • Zeitnähe
    • Verständlichkeit
  4. Kostenrestriktion hinsichtlich der nützlichen Finanzberichterstattung: Offenlegung von Informationen verursach Kosten. Es ist wichtig, dass diese Kosten durch Nutzen der Offenlegung der Informationen gerechtfertigt sind
  5. Abschlussposten
    • Vermögenswert
      • Ressource die vom Unternehmen als Resultat vergangener Ereignisse beherrscht wird
      • Im Begriff Ressource steckt Potential für wirtschaftlichen Nutzen
    • Schuld
      • Gegenwärtige Verpflichtung aus vergangemem Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass Ressourcen abfliessen werden
    • Eigenkapital
      • Residulabetrag nach Abzug aller Schulden 
    • Erträge
      • Zunahme wirtschaftlicher Nutzen in Form von Zuflüssen oder Erhöhung von Vermögenswerten oder Abnahmen von Schulden, die zu Zunahmen des EK führen, aber nicht als Beiträge von EK veranlasst sind
    • Aufwendungen
      • Abnahmen des wirtschaftlichen Nutzens
  6. Ansatz:
    • Bedeutet die Erfassung eines Abschlusspostens in Bilanz oder Gesamtergebnisrechnung
    • Vermögenswerte und Schulden werden nicht in Bilanz eangesetzt, wenn Existenz oder Wahrscheinlichkeit Ressourcenzu oder -abfluss zu niedrig ist oder hinreichend verlässliche Bewertung nicht möglich ist
  7. Bewertung
    • sind in einzelnen Standards geregelt

IAS 1

Darstellung des Abschlusses

  1. Allgemeine über Ausweisfragen hinausgehende Vorgaben
    • Grundsatz der Unternehmensfortführung
    • Tatsachengetreue Darstellung des Abschlusses und Übereinstimmung mit IFRS
  2. Allgemeine Grundsätze für Ausweis
    • Wesentlichkeit udn Zusammenfassung
    • Saldierung
    • Häufikgeit der Berichterstattung
    • Vergleichsinformationen (wenn retrospektiv eMtehodenänderung oder Fehlerkorrektur und Auswirkung wesentlich auf VJ -> 3. Bilanz)
    • Darstellungsstetigkeit
      • es sei denn andere Darstellung / Klassifizierung liefert verlässichere und relevantere Informationen -> IAS 8
      • neuer IFRS verlangt Änderung der Darstellung
  3. Bestandteile
    • Bilanz 
    • Gesamtergebnisrechnung oder separate GuV und zusätzlich separate Gesamtergebnisrechnung
    • Eigenkapitalspiegel
    • Kapitalflussrechnung
    • Anhang
  4. Gliederung
    • Fristigkeit
      • Latente Steuern -> immer langfristig!
      • kurzfr. Vermgöenswerte und Schulden (innerhalb lnomaler Geschäftszyklus, Handelszwecke, innert zwölf Monate, Geld oder Geldäquivalente)
    • Mindestgliederung Bilanz
    • Gesamtergebnis: Summe aus GuV Erfolg + OCI
    • OCI umfasst:
      • Änderungen Neubewertungsrücklage i.B.a. Sachanlagen / immaterielle Anlagen
      • Neubewertungen IAS 19
      • Zeitwertänderungen bestimmter Finanzinstrumente IFRS 9
      • efektive Teil der Gewinne und Verluste as bestimmten Sicherugnsintrumenten
      • Zeitwertänderungen a.G. Änderuung des Kreditrisikos bestimmter Schulden

IAS 2

Vorräte

Erstbewertung:

  • Anschaffungs / Herstellkosten 
  • Anschaffungskosten: Kaufpries zggl. Anschaffugnsnebenkosten (Zoll, Transport) abzgl. Anschaffungspreisminderung (Rabatt, Boni, Skonti). Finanzierungselemente sind nicht Bestandteil
  • Herstellkosten: Materialeinzelkosten, Fertigungseinelkosten, Sonderkosten derFertigung und Beschaffung, anteilie Verwaltungskosten sofern produktionsbezogen
  • Keine AK/HK: unüblich hohe Kosten, Lagerungskosten, Verwaltungsgemeinkoste nohne Produktionsbezug, Vertriebskosten

Folgebewertung:

  • kleinerer Betrag aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräusserungswert
  • Wertminderungen haben in Form von Einzelwertberichtigungen zu erfolgen (ggf. Portfokiowertberichtigung wenn Sammelbewertung angemessen)
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nicht unter Anschaffungskostne abgeschrieben sofern die Fertigprodukte in die sie eingehen erfwartungsgemsäss zu oder über AK/HK verkauft werden

IAS 8 Bilanzierungsmethoden, Schätzungsänderungen und Fehler

Änderungen Bilanzierungsmethoden: 

  • erstmalige Anwendung IFRS: spezielle Übergangsvorschriften 
  • Fehlen solcher Vorgaben/frewillige Änderung: retrospektives vorgehen
    • Bilanzsansatz so, als ob immer schon nach neuer Methode vorgegangen wäre
    • Differenz zu bisherigem Buchwert in nicht dargestellten VJ-Perioden (X-2) sind in Eröffnungsbilanz des Vorjahres direkt im EK zu efassen
    • Alle dargestellten Verlgeichsinformationen (VJ) sind anzupassen
    • dritt BilanZ: angepasste Eröffnungsbilanz zu Beginn des Vorjahres (sofern Anpassung wesentlich

Schätzungsänderung

  • Bilanzierung erfolgt prospektiv
  • Auswirkungen werden normalerweise erfolgswirksam erfasst
  • Wenn nicht sicher ob es sich um Schätzungsänderung, Methodenänderung handelt -> im Zweifelsfall Schätzungsänderung 

Korrektur von Fehlern

  • Korrektur erfolgt retrospektiv (gleich wie bei Methodenwechsel)
  • Wenn nicht sicher ob es sich um Schätzungsänderug oder Fehler handelt -> im Zweifelsfall Schätzungsänderung 

IAS 10

Ereignisse nach Berichtsperiode:

  • Ereignis nach Berichtperiode (Abschlussstichtag) aber vor Freigabe des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung  (Tag an dem Vorstand AG den Abschluss dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorlegt)

Zu berücksichtigendes (erhellendes) Ereignis

  • nähere Informationen über Verhältnisse die am Ende Berichtsperiode existierten , werden verfügbar
  • Beträge im Jahresabschluss sind anzupassen

Nicht zu berücksichtigendes (begündendendes) Ereignis

  • Beziehen sich auf Verhältnisse, die nach Bilanzstichtag entstanden sind
  • Keine Anpassung i Abschluss aber Offentlegung (Art Ereignis und Schätzun gfinanzieller Auswirkung) wenn wesentlich
  • Aber Achtung:  wenn Liquidation Unternehmen beabsichtigt ist oder keine realistische Alternative, dann Umstellung auf Veräusserungswerte (auch dann wenn nur begründendes Ereignis!)

IAS 16

Definition

  • materielle Vermögenswerte
  • werden zur eigenen Verwendung ode rzur Vermietung gehalten
  • Erwartete Nutzun während mehr als einer Periode

Ansatzkriterium

  • Wahrscheinlichkeit, dass künftiger wirtschaftlicher nutzen i.V.m Sachanlage zufliessen wird
  • AK/HK können verlässlich ermittelt werden

Erstbewertung: Anschaffungskosten

  • Kaufpreis exkl. abziehbare Vorsteuer
  • Anschaffunksnebenkosten (bspw. Installations- und Montagekosten)
  • abüglich Anschaffungspriesminderungen (Skonti und Rabatte)
  • Schätzun gKosten für Abbruch und Beseitung der Sachanlage und für Wiederherstellung des Standards, soweit Unternehmen die Verpflichtung eingeht 
  • Fremdkapitalkosten -> siehe IAS 23 

Folgebewertung: Wahlrecht innerhalb Klasse

  • Kostenmodell: Bewertung zu Anschaffungs- bzw .Herstellungskosten abzgl. planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen
  • Neubewertungsmodell: Bewertung mit beizulegendem Zeitwert im Zeitpunkt Neubewertung
    • Wertänderungen werden im OCI erfasst, sofern diese oberhalb der AK/HK stattfinden
    • Wertänderungen unterhalb AKHK werden im Periodenergebnis erfasst

Abschreibungen: Komponentenansatz

  • Erfordernis separate planmössige Abschreibung für jene Komponente, deren AK/HK i.V.zu gesamten AK/HK signifikant sind (15%-20%)

Wertminderung und -aufholung: Verweis auf IAS 36

Tausch:

  • Erworbene Sachanlage: beizulegender Zeitwert der hingegebenen Sachanlage zzgl. entrichteter und abzgl. erhaltener Zahlungsmittel
  • Erfolgswirksame Ausbuchung Buchwert über Konto "Abgangsaufwand"
  • Gewinn-Verlustrealsierung: Diff. Veräusserungserlös und Abgangsaufwand -> Erlös und Buchwertabgang sind sladiert darzustellen
  • Buchwertfortführung geboten wenn
    • Tausgeschäft hat kein wirtschaftlicher Gehalt oder
    • Zeitwert keines der beiden Vermögenswerte kann verlässlich ermittelt werden

 

 

IAS 36

  1. Prüfung Vorliegen Indikatoren Wertminderung
    • Hinweis, dass Wert während Periode weitaus stärker gesunken ist, als der normalen Abnutzung entspricht
    • Vermögenswert ist physisch beschädigt oder veraltet
    • Internes Berichtswesen liefert Hinweise auf gesunkene Rentabilität
  2. Wesentlichkeitsgrundsatz: Berechnung erzielbarer Betrag kann unterbleiben, sofern frühere Berechnungen eine hohe Reserve ergaben udn keine Ereignisse eingetreten sind, welche diesen Überschuss eliminiert haben
  3. anlassunabhängiger Wertminderungstest:
    • immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter ND
    • noch nicht betriebsbereite immaterielle Vermögenswerte
    • eine GGE, der ein Firmenwert (Goodwill) zugeordnet wurde
  4. Vorliegen einer Wertaufholung
    • Wenn Hinweiss, dass Indikator nicht mehr exisiert oder reduzierrt -> Berechnung erzielbarer Betrag
  5. Ermittlung erzielbarer Betrag:
    • Höherer von Nettozeitwert und Nutzungswert
    • Nettozeitwert (beizulegender Zeitwert): Preis, der beim PVerkauf zu gegenwärtigen Marktbedingungen zufliessen würde
    • Nutzungswert: subjektiver, bzw. unternehmensspezifischer Wert
  6. Erfassung Wertminderung
    • Sofern Ermittlung auf Stufe ZGE:
      • Pauschal ermittelte Wertminderung wird auf einzelne Vermgöenswerte verteilt
      • Zuerst Reduktion Goodwill
      • Danach buchwertproportionale Aufteilung auf restliche Vermögenswerte
      • Untergrenze: Höchster von
        • Nettozeitwert
        • Nutzungswert
        • Null
  7. Erfassung Wertaufholung:
    • Sofern auf Stufe ZGE ermittelt:
      • buchwertproportionale Aufteilung auf  Vermögenswerte
      • ausser bei Goodwill -> Wertaufholungsverbot!
      • Obergrenze Wertaufholung: tieferer von
        • Erzielbarer Betrag
        • Fiktiver Buchwert, der sich ergeben hätte, wenn bislang keine Wertminderung erfasst worden wäre

IAS 37

Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Definition  Rückstellung:

  • Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung (faktisch oder rechtlich)
  • Ereignis in der Vergangenheit
  • Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses
  • Verlässliche Schätzung des Betrags der Verpflichtung

Definition Eventualschulden

  • mögliche Verpflichtung aus vergangenem Ereignis, deren Existenz nur durch Eintritt von künftigen Ereignissen bestätigt werden wird, die nicht vollständig unter Kontroll des Unternehmens stehen
  • gegenwärtige Verpflichtun gaus verangenem Ereigniss
    • Abfluss Ressourcen nicht wahrscheinlich
    • Betrag kann nicht verlässlich bewertet werden

Eventualforderung

  • möglicher Vermöenswert, der aus verangenen Ereignissen resultierte, deren Existenz nur durch Eintritt von künftigen Ereignissen bestätigt werden wird, die nicht vollständig unter Kontroll des Unternehmens stehen
  • Anhangsangabe eroferlich, sofern eZuluss wirtschaftlicher Vorteile wahrscheinlich
  • Wenn Realisierung von Erträgen so gut wie sicher ->  Aktivierung

Bewertung Rückstellung:

  • Erwartungwert (im Falle grosser Grundgesamtheiten): alle möglichen Ergebnisse werden mit Wahscheinlichkeit gewichtet
  • Wahrscheinlichster Wert (im Fall eingulärer Risiken)
  • Abzinsung, wenn Effekt wsentlich. In Praxis der Fall, sofern nach mehr als 12 Monaten fällig
    • Ausgangsbasis ist gegenwärtige Marktzins für risikofreie Anlagen (unter Berücksichtigung Laufzeitäquivalenz)

IAS 37 Belastende Verträge

Wann spricht man von einem belastenden Vertrag und wie sind diese buchhalterisch zu behandeln?

 

Definition

Ein Vertrag ist belastend, wenn die unvermeidbaren Kosten den wirtschaftlichen Nutzen übersteigen

  • unvermeidbare Kosten: niedriger Betrag von
    • Kosten der Nichterfüllung (Entschädigungszahlung, Strafgelder)
    • Erfüllungskosten
  • wirtschaftlicher Nutzen: umfasst nicht nur vertraglich vereinbarte Gegenleistungen, sondern auch alle sonstigen Vorteile

Buchhalterische Behandlung

Ansetzung einer Drohverlustrückstellung 

 

 

IAS 37 - Restrukturierungsrückstellung

Wann darf eine solche angesetzt werden?

  1. Unternehmen hat detaillierten, formalen Restrukturierungsplan erstellt, welcher die folgendne Angaben enthält
    • Betroffene Geschäftsbereiche oder Teile davon
    • wichtigste betroffenen Standorte
    • Standort, Funktion und ungefährte Anzahl der Arbeitnehmer, die für Beendigung irhes Beschäftigungsverhältnisses eine Entschädigung erhalten werden
    • die entstehenden Ausgaben
    • der Umsetzungszeitpunkt des Plans
  2. Unternehmen hat bei Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt, dass es Restrukturierung durchführen wird (durch Beginn Umsetzung oder Ankündigung Plan)

IAS 38 - Definition und Ansatzkriterien

Immaterielle Vermögenswerte

Definition

  • identifizierbarer, nicht-moneträrer Vermögenswert ohne physische Substanz
  • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
  • Beherrschung (im Nomfalfall durch rechtlich durchsetzbare Ansprüche)
  • Identifizierbarkeit (eines der folgenden Kritierien muss erfüllt sein)
    • Kritierum der Separierbarkeit
    • vertraglich-rechtliches Kritierium

IAS 38 - Bewertung

Erstbewertung:

Anschaffungs-/Herstellkosten

Folgebewertung: Wahlrecht pro Klasse

  • Kostenmodell
  • Neubewertungmodell: Achtung massgeblicher Zeitwert muss im Gegensatz zu IAS16 unter Bezugnahem auf einen aktiven Markt ermttelt werden (ungewöhnlich aber bspw. bei CO2 Emissionsrechten möglich)

IAS 38 - Selbst hergestellte immaterielle Vermögenswert

Was sind die Ansatzkriteiren für Entwicklungskosten?

Was versteht man unter dem Nachholverbot?

Ansatzkritierien

  • Technische Realisierbarkeit
  • Absicht, Vermögenswert fertig zu stellen und diesen zu nutzen oder zu verkaufen
  • Fähigkeit für Nutzung oder Verkauf
  • Darlegung, wie Vermögenswert wahrscheinklich künftige wirtschaftliche Vorteile geniereren wird
  • Verfübarkeit Ressourcen
  • Verlässliche Ermittelbarkeit der Kosten

Nachholverbot

Verbot der nachträglichen Aktivierung der Kosten der Forschungsphase sowie jener der Einwicklungsphase I

IAS 38 - Aktivierungsverbote 

spezifisches Aktivierungsverbot (selbst hergestellte)

  • Marken- und Warenzeichen
  • Druck- und Verlagsrechte
  • Kunenlisten und -beziehungen
  • ihrem Wesen nach ähnliche Werte

Weitere Aktivierungsverbote

  • Gründungs- und Anlaufkosten (es sei denn diese sind Bestdandteil der AK/HK einer Sachanlage
    • Rechtliche Kosten bei Gründung
    • Kosten Eröffnung einer neuen Betriebsstätte
    • Kosten für Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche oder für Einführung neuer Produkte oder Verfahren
  • Ausbildungskosten
  • Kosten für Werbung und Verkaufsförderung
  • Kosten für Verlegung oder Umorganisation
  • Nachholverbot

IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte mit beschränkter vs. unbestimmter ND

Immaterielle Vermögenswert mit beschränkter Nutzungsdauer:

  • werden planmässig abgeschrieben
  • ND einer immateriellen Vermögenswertes der auf Vertrag beruht, darf diesen Zeitraum nicht überschreiten, kann jedoch kürzer sein
  • Verängerungungsmöglichkeiten dürfen einbezogen werden wenn kumulativ:
    • substanzielle Hinweise, dass Verlängerung erfolgen wird
    • keine substanzielle Hineise, dass Voraussetzungen für Verlängerung nicht erfüllt werden
    • Verlängerungskosten sind nicht signifikant 
  • Restwert ist normalerweise null
  • Abschreibungsbeginn ist Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft (Zeitpunkt an dem sich dieser an Standort und erforderlichem Zustand befindet)
  • Abschreibung endet mit
    • Klassifizierung als zm Verkauf gehalten (IFRS 5)
    • Zeitptnkt der Ausbuchung
  • Abschreibungsmethode muss dem erwarteten Verlauf des Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens entsprechen. Kann Verlauf nicht verlässliche bestimmt werden , so ist linear abzuschreiben
  • Überprüfun Abschreibungsdauer und Methode hat mind. zum Ende jedes Geschäftsjahres zu erfolgen

Immaterielle Vermögenwerte mit unbestimmter Nutzungdauer

  • unbestimmt heisst nicht unbeschränkt!
  • keineplanmässigen Abschreibungen
  • jährlicher Impairmenttest gemäss IS 36 
  • Überprüfung jährlich, ob noch weiterhin von unbestimmter ND ausgegangen werden kann

IFRS 15 - Fünf Schritte Modell

  1. Identifikaiton von Verträgen
  2. Identifikation von Leistungsverpflichtungen
  3. Bestimmung Transaktionspreis
  4. Aufteilung Transaktionspreis auf Leistungsverpflichtung
  5. Erösrealierung bei Erfüllung von Leistungsverpflichtungen

IFRS 15 - Schritt 1: Identifikation von Kundenverträgen

Welche Anforderungen sind kumulativ zu erfüllen?

Nennen Sie auch bestimmte Auschlusskritierien

  1. Vertragsparteien haben Vertrag zugestimmt und sind zur Leistungserbringung verpflichtet
  2. Identifizierbarkeit der Rechte iener Partei sowie Zahlungsbedingungen hinsichtlich der zu liefernden Güter bzw. der zu erbringenden Dienstleistungen
  3. Wirtschaftlicher Gehalt des Vertrags (i.S. einer erwarteten Auswirkun gauf künftigen Gelflüsse des Unternehmens)
  4. Eingang des Engtgelts beim Unternehmen ist wahrscheinlich

Ausschlusskritierium:

einseitig durchsetzbares Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne die andere Vertragsartei zu entschädigen

IFRS 15 - Schritt 2: Identifikation Leistungsverpflichtung

Wann handelt es sich um separate Leistungsverpflichtungen?

Eigenständikgeit muss gegeben sein:

  • Es existiert ein korrespondierender Nutzenzufluss beim Kunden, d.h. er kann vom Gut an sich oder zusammen mit anderen ihm bereits zur Verfügung stehende Ressourcen profitieren
  • Die Zusage des Transfers an Kunden ist separat - von anderen Zusagen im Vertrag - identifizierbar. Ein Indikator für separate Indentifizierbarkeit liegt etwa vor, wenn Gut nicht als Bestandteil in das für den Kunden herzustellende Endprodukt einfliesst

IFRS 15 - Schritt 3: Bestimmung Transaktionspreis

Wie setzt sich Transaktionspreis zusammen?

  • Fixe Vergütung
  • Variable Vergütungen: Ermittlung basierend uaf Erwartungswert oder wahrscheinlichster Wert
    • Ermittlung basierend uaf Erwartungswert oder wahrscheinlichster Wert
    • Einbzug erfolt nur insoweit, als dass es hochwahrscheinlich ist, dss es bei Wegfall der Unsicherheit zu keiner signifikanten Sotrnierung der kumulativ erfssten Erlöse kommen wird
  • Signifikante Finanzierungskomponente
    • Zeitwert des Geldes ist zu berücksichtigen, sofern zeitliche Anfall der Zahlungen entweder dem Kunden (Voraberledigung) oder dem leistenden Unternehmen (Vorabzahlung) einen signifikanten Finanzierungsvorteil verschafft
    • praktische Erleichterung: Zeitraum zwischen Erfüllung der Leistungsverpflichtung und Zahlung mehr als ein Jahr
    • Effekt der Finanzierung (Zinsaufwand-/ertrag) sind separat von Erösen aus Verträgen mit Kudnen auszuweisen

    IFRS 15 - Schritt 4: Verteilung Transaktionspreis auf Leistungsverpflichtungen

    Wie gehen Sie bei Verteilung (insbesondere i.Z.m. Preisnachlässen) vor?

    • Verteilung erfolgt im Verhältnis der Einzelveräusserungspreise
    • Preisnachlass wird automatisch auf alle Leistungsverpflichtungen des Vertrags mitverteilt. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch Zuordnung zu lediglich einem Teil oder einer Leistingsverpflichtun erforderlichsein
    • Variabele Entgelte: Zuordnung
      • zum gesamten Vertrag
      • unter bestimmtne Voraussetzungen zu lediglich einem Teil oder  einer Leistungsverpflichtung
      • unter bestimmten Voraussetzungen ldediglich einem Teil oder einem eigenständigen Gut / DL innerhalb Leistungserpflichtung

    IFRS 15 - Schritt 5: Erlöserfafassung

    Wann erfolgt Erlöserfassung, bzw., Übergang der Beherrschung zeitraumbezogen?

    Wie ist Fertigstellungsgrad zu ermitteln?

    Ein Kriterium erfüllt:

    • Kunde zieht kontiniuierlich Nutzen, d.h. er erhält und konsumiert gleichheitig die Vorteile aus Leistungserbringung
    • Unternehmen erstellt oder verbessert einen vom Kunden beherrschtne Vermögenswret
    • Es exisitert keine alternative Nutzungsmöglihkeit des Vermögenswerts für das leistungserbringende Unternehmen (Kundenspezifität), sei es aus tatsächlichen Gründen (Zuschnitt nach spezifischen Kundenwünschen) oder aus rechtlichen Gründen, wobei die entsprechene Beurteilung grundsätzlich nur bei Vertragsbeginn erfolgt. Gleichzeitig verfügt Untenrehmen grundsätzlich jederzeit über durchsetzbaren nspruch auf Zahlung

    Ermittlung des Fertigstellungsgrad:

    Inputorientiert: Verhältnis Faktoreinsatz bis zum Stichtag zum gesamten Faktoreinsatz

    Outputorientiert: Verhältnis bereits durch Erfüllung der Leistungsverpflichtung zugeflossene Nutzen an Kunde zu Gesamtnutzen

    IFRS 15 - Schritt 5: Erlöserfassung

    Wann erfolgt Erlöserfassung zeitpunktbezogen?

    Wie lässt sich Zeitpunkt bestimmen?

    Wenn kein Kritierium für zeitraumbezogene Erfüllung erfüllt (Negativabgrenzung)

    Indikatoren zur Bestimmung Zeitpunkt: Relevant ist Zeitpunkt der Beherrschung

    • Bestehende Zahlungsansprüche ggü. Kunden
    • Übergang rechtliches Eigenum
    • physischer Besitz Vermögenswert
    • Übergang der wesentlichen Riiken und Chancen
    • Abnahme des Vermögenswerts durch Kunden

    IFRS 15 - Änderungen des Transaktionspreises

    Wie ist damit umzugehen?

    Änderungen sind auf Leistungsberpflichten aufzuteilen (gleiche Basis wie bei Vertragsbeginn)

    IFRS 15 - Vertragskosten

    Welche Arten kennen Sie und wie sind diese buchhalterisch zu behandeln?

    Nennen Sie auch spezifische Aktivierungsverbote

    Kosten für den Erhalt eines Vertrags

    • zusätzliche Kosten für Erhalt eines Vertrages(jene Kosten, welche ohne Erhalt des Vertrags nicht angefallen wären, bspw. Verkaufsprovision) sind zu aktivieren wenn Unternehmen Wiedererlangung erwartet
    • praktische Erleichterung: keine Aktivierung, wenn Laufzeit des anzusetzenden Vermgöenswert < 1 Jahr

    Kosten der Vertragserfüllung: zu aktivieren wenn kumulativ:

    • Kosten beziehen sich direkt auf einen Vertrag (direkte Kostne umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, planmässige Abschreibung der zur Auftragsdurchführn benötigten Maschinen, Zahlungen an Subunternehmer und explizit an de Kunden verrechenbare Kosten
    • Die Kosten schaffen oder erhöhen Ressourcen des Unternehmeens
    • Die Wiedererlangung der Kosten wird erwartet

    Aktivierungsverbot:

    • Nicht an den Kudnen verrechenbare Verwaltungs- und allgemeine Kosten
    • Kosten für Ausschuss und Fehlarbeiten, welche nicht im Preis enthalten sidn
    • Kosten, welche sich auf bereits erfüllte Leistungsverpflichtungen beziehen
    • Kosten, bei denen Unternehmen nciht unterscheiden kann, ob sie sich auf erfültle oder noch nicht erüllte Leistungsverpflichtungen beziehen

    IAS 12 - Tatsächliceh Steuern

    • Tatsächlcieh Steuern für die aktuelle und frühere Perionden sind in de Ausmass, in dem sie noch nicht bezahlt wurden - als Schuld zu erfassen
    • Sofern bereits bezahlter Betrag den für diese Periode geschuldete Betrag übersteigt, ist das Guthabne als Vermögenswert anzusetzen

    Erfassung 

    • tatsächliche Steuern sind grundsätzlich erfolgswirksa zu erfassen
    • Wenn aber zugehöriger Geschsfall i OCI erfasst wurde, so sind tatsächliceh Steuern auf dieselbe Weise zu erfassen
    • Resultieren Steuern aus Unternehmenszusamenschluss, werden diese im OCI erfasst

    Bilanzierung

    Gebot zur Saldierung tatsächlicher Steueransprüche mit tatsächlichen Steuerschulen, ewnn Rechtsanspruch auf Aufrechnung der erfassten Beträge besteht

    IAS 12 / IFRIC 23

    Wie ist it Unsichdehreiten hinsichtlich Abzugsfähigkeit von Ausgaben oder Steuerpflicht von Einnahmen umzugehen?

    IFRIC 23: Bei Ansatz und Bewertung ist insb. zu unterstellen, dass Steuerbehörde vollständige Sachverhaltskenntnis erlangen werden. Das Unsicherheitsoment reduziert sich dann auf Rechtsfragen

    IAS 12 - Latente Steuern

    Klassifizierung, Bewertung und Erfassung

    Definition und Klassifizierung

    teporäre Differenzen sind Differenzen zwischen Buchwert eines Verögenswert bzw. einer Schuld nach IFRS und jenem nach Steuerrecht, weche zu künftigen Steurvorteilen oder Steuernachteilen des Utnernehens fürhren werden

    Abzugsfähige teporare Differenz -> künftige Steuervorteile (DTL)

    • Vermögenswert: IFRS > Steuerwert
    • Schuld: IFRS <  Steuerwert

    zu versteuernde temporäre Differenzen -> künftige Steuernachteile (DTA)

    • Verögenswert: IFRS < Steuerwert
    • Schuld: IFRS > Steuerwert

    Ausnahmen DTL (keine Steuerlatenz)

    • erstmaliger Ansatz eines Goodwills
    • aus erfolgsneutralem Ansatz ausserhalb eines Unternehmenszusmmenschlusses

    Ausnahmen DTA (Keine Steuerlatenz)

    • aus erfolgsneutralem Ansatz ausserhalb eines Unternehmenszusammenschlusses

    Steuerlich nutzbare Verlustborträge:

    • nur soweit voraussichtlich nutzbar!
    • Neubeurteilung Ansatzvoraussetzungenn an jedem Abschlusstichtag

    Bewertung

    • Anzuwendender Steuersatz:
      • Bewertung erfolgt mit den am Bilanzsichtag gültigen oder angekündigten (substantively enacted) Steuersätzen bzw. art Vorschriften
    • Abzinsungsverbot!
    • Wertminderung und -aufholung:
      • Buchwert DTA ist an jedem Bilanzstichtag auf Werthaltigkeit zu überprüfen
      • Abwertung in dem Umfang, indem es nicht mehr möglich ist, dass ausreichender sterlicher Gewinn vorhanden sein wird
      • Ändert sich Einschätzung in Folgeperioden, so erfolgt Werthaufholung

    Ausweis

    • Wenn Geschäftsvorfall im OCI erfasst -> Erfassung latente Steuer im OCI
    • Wenn Geschäftsvofall direkt im EK erasst -> Erfassugn latente Steuer im EK
    • Resultiert Steuerlatenz aus Erstkonsolidierung im Rahmen Unternehmenszusammenschluss: Erfassung weder erfolgsirksam noch im OCI 

     IFRS 16

    Wie definiert sich ein Leasingverhältnis?

    • Identifizierbarer Vermögenswert (explizite Definition im Vertrag)
    • Leasinggeber verfügt über keine substanziellen Austauschrechte
    • Nahezu alle wirtschaftlichen Vorteile liegen beim Leasingnehmer:
      • Hauptoutput (bspw. Strom
      • Nebenoutput (bspw. Energiezertfiikat)
    • Leasingnehmer kann Nutzung des Vermögenswerts bestimmen
      • Falls nein: sofern vorbestimmte Nutzung + Leasingnehmer betreibt Vermögenswert oder bestimmt Betreiber handelt es sich um ein Leasingverhältnis

    IFRS 16

    Gibt es Freistellungsmöglichkeiten von der Erfassung?

    Ja:

    • Kurzfristige Leasingverhältnisse <= 12 Monate und keine Kaufoption
    • Geringwertige Leasinggegenstänede: Relevanz des Neuwerts -> unabhängig aktulles Alter. Nicht verbindliche Interpretationshilfe: USD 5'000

    IFRS 16: Wie erfolgt die Erfsterfassung beim Leasingnehmer?

    Aktivierung Nutzungsrecht

    • Leasingverbindlichkeit zu Mitbeginn
    • + Zahlungen, die vor Mietbeginn geleistet wurden
    • + direkte Kosten des Leasingverhältnisses
    • + Kosten eventueller Rückbauverpflichtungen
    • - erhaltenenAnreize bei Vertragsabschluss

    Passivierung Leasingverbindlichkeit

    • Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen (inkl. Restwert oder Kaufoption)
      • Leasingzahlungen (Fix. vs. variable)
        • Lesingdauer:
          • Unkündbare Vertragslaufzeit
          • Mietverälängerungsoption, wenn Ausübung hinreichend sicher
          • Kündigungsoption LN, wenn Nicht-Ausübung hinreichend sicher
        • Diskontierungssatz:
          • Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt; falls dieser nicht ermittelbar: Grenzfremdkapitalzinssatz  (wie viel Zins hätten wir bezahlt, wenn wir Gut gekauft hätten)
    • Barwert der erwarteten Zahlungen bei Leasingende
      • Leasingzahlungen
        • Zahlungen aufgrund Restwertgarantien
        • Ausübungspreis Kaufoption, wenn Ausübung hinreichend sicher
        • Strafzahlungen im Falle vorzeitiger Kündigung
        • - noch zu erhaltene Leasinganreize

    IFRS 16: Wie erfolgt die Folgebilanzierung beim Leasingnehmer grundsätzlich ?

    Nutzungsrecht

    • Anschaffungskostenmodell (IAS 16, IAS 36)
    • Neubewertungsmodell (IAS 16)
    • Einstufung als Finanzinvestition gehaltene Immobilie (IAS 40)

    Leasingverbindlichkeit

    • - Minderung um geleistete Leasingzahlungen (Amortisation)
    • + Aufzinsung Verbindlichkeit

    IFRS 16: Wie ist mit Vertragsmodifikationen umzugehen?

    • Sofern Modifikation ein nues Leasingverhältnis begründet: Neues Leasingverhältnis
    • Sofern Modifikation kein neues Leasingverhältnis begründet: Anpassung Verbindlichkeit und Nutzungsrecht

    IFRS 16:  Praktischer Behelf i.Z.m. Covid 19

    Erläutern Sie die Voraussetzungen, Folgen und den Anwendungszeitpunkt

    Praktischer Behelf: Leasingnehemr kann auf Beurteilun gverzichten, ob eine Mietkonzession, die die Voraussetzungen des 46B erfüllt, als Änerung eines Leasingverhältnisses einzustufen

    Folge: Bei Anwendung des prkaitschen Behelfs hat Leasingnehmer Mietzugeständnisse so zu bilanzieren, als würde es sich nicht um eine Änderung des Leasingverhältnisses handeln

    Voraussetzungen:Praktischer Behelf ist nur auf Mietkonzessionenn anwendbar, die:

    • eine unittelbare Folge der Covid-19 Pandemie sind und
    • kumulativ folgende Bedingungne erfüllen
      • Änderung der Leasingzahlung führt dazu, dass Gegenleistung für den Lease substanziell gleich oder niedriger ist als unmittelbar vor der Vertragsänderung
      • Mietreduktion darf sich ausschliesslich auf Zahlungen beziehen, die ursprünglich zum oder vor 30.065.2021  (verlängert auf 30.06.2022) fällig gewesen wären
      • es darf keine substanzielle Änderung der anderen Vertragsbedingungen erfolgen

    Anwendungszeipunkt: Änderungen an IFRS 16 für Geschäftsjahre, die am oder nach 1.6.2020 beginnen. Vorzeitige Anwendung nicht erlaubt

    Übergangsregelungen:

    • Die Änderungen sind retrospektiv anzuwenden, wobei der kumulierte Umstellungseffekt als Anpassung der Gewinnrücklagen (oder andere EK-Komponente) zu erfassen ist
    • Quantitative Angaben sind nicht erforderlich

     

    IFRS 16: Wie erfolgt die Klassifizierung beim Leasinggeber?

    Unterscheiden Sie zwischen starken Indikatoren und Indikatoren

    Indikatoren für Finanzierungsleasing:

    • Übertragung des rechtlichen Eigentums
    • Günstige Kaufoption am Ende Laufzeit (deutlich unter FV)
    • Laufzeit macht überwiegenden Teil der wirtschaftlichen ND aus
    • Barwert  Leasingzahlungen entspricht im Wesentlichen dem FV des Vermögenswerts
    • Spezialleasing: Vermögenswert hat spezielle Beschaffenheit, sodass Vermögenswert ohne grössere Veränderungen nur vom LN genutzt werden kann

    Indikatoren:

    • Verluste des LG, aus deinem dem LN zustehenden vorzeitigen Kündigungsrecht sind vom LN zu tragen
    • Verluste / Gewinne aus Schwankungen des Restwerts sind LN zuzurechnen
    • Günstige Mietverlängerung: LN hat Recht, die Laufzeit zu einer Leasingrate zu verlängern, die wesentlich niedriger ist als die marktübliche Miete

    IFRS 16: Wie erfolgt die Bilanzierung beim Leasinggeber?

    Operating-Leasing:

    • Bilanzierung des zu Grund eliegenden Vermögenswerts
    • Abschlusskosten sind zusätzlich zu aktivieren und büer Leasingdauer abzuschreiben
    • Einzahlungen der Leasingraten sind als Ertrag linear oder über andere planmässige Verteilungsmethodik zu erafssen
    • plnmässige Abschreibung des Leasing-Vermögenswerts entsprechend normaler Abschreibungsgrundsätze

    Finanzierungsleasing:

    • Ausbuchung des zugrunde liegenden Vermögenswert
    • Aktivierung einer Forderung in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen + Barwert des nicht garantierten Restwerts
    • Einzahlungen der Leasingraten sind in Forderungstilung un dFinanzerträge aufzuteilen
    • Regelmässige Überprüfun geinbezogener ungarantierter Restwerte

    IFRS 16: Wie wird eine Sale- and Leaseback Transaktion erfasst?

    Zwei Komponenten:

    • Verkauf Vermögenswert durch Verkäufer an Leasinggeber
    • Vermietung Vermögenswrt durch Käufer / Leasinggeber an Verkäufer/Leasingnehmer

    Bilanzielle Behandlung im Falle eines "echten" Verkaufs:

    Leasinggeber

    • bucht Objekt ein
    • behandlet Vorgang id.R. als operatives Leasing

    Leasingnehmer

    • bucht Nutzungsrecht ein und erfasst Leasingverbindlichkeit

    IFRS 15: Erläutern Sie die Prinzipal-Agent Theorie

    • Ein Intermediär ist Prinzipal, wenn er die Verfügungsgewalt über das spezifische Gut oder die spezifische DL erlangt, bevor er dieses an den Endkunden überträgt
    • Verfügungsgewalt ist die Fähigkeit, die Nutzung des Vermögenswerts zu bestimmen und den wesentlichen verbleibenden Nutzen aus ihm zu ziehen: Inikatoren:
      • Primäre Verantwortlichkeit für Lieferun gGut bzw. Erbringung Leistung
      • Bestandsrisiko
      • Preissetzungsbefugnis

    Prinzipal:

    Intermediär ist Prinzipal wenn er Verüfgungsgewalt erlangt über:

    • ein Gut oer anderen Vermögenswert der anderen Partei, das er dann anschliessend an Kunden üerträgt (bspw. Reisebüro und Tickets Airline)
    • ein Recht auf eine DL der anderen Partei, das ihn befähigt, die andere Partei anzuweisen, die DL in seinem Namen für Kunden zu erbringen (bspw. Subunternehmen)
    • ein Gut oder eine Dienstfleistung der anderen Partei, das er mit anderen Gütern oder DL zu einem kombinierten Output integriert (bspw. Input für spezfischen Anlage)

    Erlösrealisierung:

    • Prinzipal: brutto
    • Agent: netto

    IFRS 5 - Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

    Definieren Sie:

    1. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte
    2. Aufgegebene Geschäftsbereiche
    3. Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppe

    1. Zur Veräusserung gehaltene langrfristige Vermögenswerte ("Non-current assets held for sale")
      • Vermögenswert muss langfristig und unmittelbar veräusserbar sein
      • Verkauf muss hochwahrscheinlich sein:
        • angemessene Hierarchiebene hat sich auf Plan zum Verkauf des Vermögenswerts bzw. der Abgangsgruppe verpflichtet
        • aktives Programm zur Suche eines Käufers sowie zur Umsetzung des Plans wurde initiert
        • Vermögenswert wird aktiv vermarktet zu einem vernünftigen Preis
        • Vermögensabgang ist innerht 12 Monaten ab Zeitpunkt Klassifizierung erwartet (sofern Grund für Verzögerung ausser Kontrolle, auch längere Zeitspanne möglich)
        • Handlungen, die zur Vollendung des Plans erforderlich sind, müssen darauf hindeuten, dass eine Stornierung oder signifikante Änderung des Plans unwwahrscheinlich ist
    2. Aufgegebene Geschäftsbereiche (Discountinued Operations)
      • Unternehmensteil, der entweder bereits veräussert wurde, anderweitig abgegangen ist oder zur Veräusserung gehalten wird und
      • einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder Tätigkeiten eines geografischen RAumes darstellt
      • Teil eines einzelnen, formellen Unternehmensplans zur Aufgabe eines gesonderten, wesentlichen Geschäftswzweigs bzw. der Tätigkeeiten in einem geograisch abgegrenzten Raum ist oder
      • Tochterunehmen darstellt, das ausschliesslich zum Zwecke der Weiterverläusserung erworben wurde
    3. Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppe (Disposal Group): Können umfassen:
      • zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte gemäss IFRS 5
      • andere Vermögenswerte und 
      • Schulden, die zusammen verkauft werden sollen
    •  

    IFRS 5 - Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

    Erläutern Sie die Bilanzierung von:

    1. Zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerte
    2. Aufgegebene Geschäftsbereiche
    3. Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppen

    1. Zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerte
      • Ermittlung Buchwert unmittelbar vor Klassifizierung als zur Veräusserung gehalten
      • Bewertung zum niedrigen von
        • Buchwert 
        • FV abzgl. Veräusserugnskosten
      • Keine weiteren planmässigen Abschreibungen
      • Weitere Wertminderungen auf gesunkenen FV abzüglich Veräusserungskosten sind zu erfassen
      • Werterhöhungen max. bis in Höhe zuvor erfassten Wertminderungen nach IAS 36 oder IFRS 5
    2. Aufgegebene Geschäftsbereiche: Keine eigenen Bewertungsvorschriften, d.h
      • enthaltene zru Veräusserung gehaltene, langfr. Vermögenswerte oder Abgangsgruppen -> Bewertung nach IFRS 5
      • andere Vermögenswerte nach einzelnen Standards
    3. Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppen:
      • Ermittlung Buchwert aller Vermögenswerte und Schulden vor Klassifizierung
      • Bewertung zum niedrigeren von:
        • Buchwert
        • FV abzgl. Veräusserungskosten

    IFRS 5 - Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

    Erläutern Sie den Ausweis von: 

    1. Zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerte
    2. Aufgegebene Geschäftsbereiche
    3. Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppen

    1. Zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerte
      • gesonderter Ausweis in Bilanz als eigene Kategorie in kurzfristigen Vermögenswerten
      • Wertänderungen sind innerhalb des weiterzuführenden Bereichs auszweisen, es sei denn, die Vermögenswerte sind Teil eines aufgegebenen Geschäftsbereichs
      • Keine Anpassung oder Neugliederung im VJ!
    2. Aufgegebene Geschäftsbereiche
      • Gesonderter Ausweis eines Betrages in der Gewinn und Verlustrechnung, bestehend aus:
        • Nachsteuerergebnis aus der laufenden Tätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs
        • Nachsteuerergebnis aus Wertänderungen des FV abzgl. Veräusserungskosten und aus Abgängen
      • Vorjahr ist anzupassen
      • Erläuterung zu diesen GuV-Posten, zur Kapitalflussrechnung und zur Segmentberichterstattung
    3. Zur Veräusserung gehaltene Abgangsgruppen
      • Die zugehörigen Schulden sind getrennt in Bilanz auszuweisen; sie dürfen nicht mit Vermögenswerten saldiert werden
      • Erläuterung der Hauptkategorien von Vermögenswerten und Schulden im Anhang; Befreiung für Tochterunternehmen, die auschliesslich zum Zweck der Weiterveräusserung erworben wurden