IT Recht - Wirtschaftsinformatik
Beschreibung
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Set of flashcards Details
Flashcards | 53 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 19.06.2022 / 08.01.2024 |
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Unter welchen Voraussetzungen entsteht urheberrechtlicher Schutz nach dem UrhG?
- Werke: persönliche geistige Schöpfungen mit einem Minimum an Gestaltungshöhe (2II UrhG) Liste der Werke (§2 UrhG)
- Werkgestaltung muss auf einer freien kreativen Entscheidung des Urhebers beruhen
nicht gegeben wenn technisch notwendig oder funktional
--> Ausnahme Computerprogramme §69a Abs 3. UrhG
In welchen Bereichen schützt das UrhG den Urheber? Nennen Sie Bsp.!
- Urheberpersönlichkeitsrechte -> …in seiner persönlichen Beziehung zum Werk
- (12 – 14 UrhG), Veröffentlichungsrecht, Schutz vor Entstellung, …
- Verwertungsrechte -> …in der kommerziellen Verwertung seines Werkes
- (15 – 24 UrhG), Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung, …
Was versteht das UrhG unter verwandten Schutzrechten?
Leistungsschutz
- Neben dem Schutz des Urhebers und seinem Werk gewährt das UrhG auch Schutz für Leistungen (insb. Interpretation und Investition):
- Lichtbilder (72 UrhG),
- Tonträgerhersteller (85, 86 UrhG),
- Datenbankhersteller (87a-87e UrhG),
- Ausübende Künstler (Interpreten) §77ff UrhG)
- Sendeunternehmen § 87
- Presseverleger §87f-87h UrhG
- Filmhersteller und ausübende Film-Künstler, §§ 92,94 UrhG
- Laufbilder, § 96 UrhG
Wie kann der Urheber über die Nutzung seines Werkes verfügen und wie kann er sie einschränken?
Urheber kann die Nutzung seines Werkes erlauben, indem er Dritten ein Verwertungs, Nutzungs - oder Veröffentlichungsrecht einräumt.
- Einräumung von Nutzungsrechten:
- Einfache oder ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte
- Bearbeitungs- / Weiterentwicklungsrechte
- Zeitliche und räumliche Ausdehnung
- Vertriebsrechte
- Beachte:
- Zweckübertragungstheorie, im Zweifel nur so viel wie nötig (31V UrhG)
- Angemessene Vergütung (32 UrhG); Bestseller (32a UrhG)
- Auskunftsansprüche des Urhebers (32d, 32e UrhG), nicht für Computerprogramme (69aV UrhG)
Welche Ansprüche bestehen bei Urheberrechtsverletzungen?
- Unterlassung (97I UrhG)
- Schadensersatz (97II UrhG)
- Vorgeschaltete Auskunft (101 UrhG)
- Vernichtung, Rückruf und Überlassung (98 UrhG)
Wie ist eine Open Source Lizenz im deutschen Urheberrecht einzuordnen?
- Abweichende Regelung vom Grundsatz, dass alle Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben (32I UrhG), auch im Falle der Schenkung
- Konzept:
- Freie Benutzung und Selbstverpflichtung als Gegenleistung
- Besonderheiten der Art und Weise der Rechtseinräumung (auflösende Bedingung)
- OSS-Lizenzen: z.B. GPL, BSD, Apache
- Keine Frage des Schutzes der Software, sondern der Vergabe und Verfügung über Rechte daran
Welche Formen von Marken kennt die MarkenV (Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes)
- Wortmarke
- Bildmarke
- Wort-Bild-Marke
- Dreidimensionale Marke
- Klangmarke
- Farbmarke,
- Positionsmarke (alles in MarkenV bzw. 3 MarkenG)
Wie entsteht Kennzeichenschutz?
- Müssen gegeben sein damit Markeneintragung erfolgreich ist
- In §8 MarkenG, aber vgl. auch §3 MarkenG
Absolute Schutzhindernisse hindern aufgrund der Marke innewohnenden Konflikten bereits die Eintragung der Marke. Relative Schutzhindernisse räumen einem Inhaber einer bestehenden Marke oder sonstiger Rechte das Recht ein, sich gegen die „neue Marke“ zu wehren, wenn diese mit dem bestehenden Recht kollidiert.
Wann besteht eine Verwechslungsgefahr von Marken?
- phonetisch, optisch, konzeptionell
- kann innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden,
- dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen?
- Ähnlichkeit nicht schon durch selbe Klasse; Unähnlichkeit nicht schon wegen unterschiedlicher Klasse (§9III MarkenG)
Welcher besondere Schutz besteht zugunsten bekannter Marken?
** ANTWORT NOCHMALS ÜBERARBEITEN
- Mind. 35% bei einer Demoskopie = Meinungsumfrage, z.B. „Coca Cola“, „Boss“, „Porsche“ oder „VISA“
- Unlautere Ausnutzung (positiver Imagetransfer) oder Beeinträchtigung der Bekanntheit (negativer Imagetransfer)
- Ausnutzen oder Beeinträchtigen der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeits- und Erinnerungswert werden ausgenutzt)
Gibt es Ausnahmen vom Markenschutz?
- Benutzung des eigenen Namens von natürlichen Personen ist keine Markenverletzung
- Beschreibung der eigenen Waren und Dienstleistungen ist zulässig („BIG PACK“-Outdoor-Produkte)
- Benutzung fremder Wort-Marke zulässig für Ersatz- und Zubehörteilehersteller sowie Anbieter von Reparaturdienstleistungen (Logo nicht erforderlich)
- -> Nur, wenn Benutzung durch Dritten den anständigen Gepfogenheiten im Gewerbe entspricht
- 23 MarkenG
Wie und wann muss ein Markeninhaber seine Marke benutzen, damit sein Markenrecht erhalten bleibt?
- Funktionsgemäß: Anbringung auf der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung sowie in der Werbung; Verwendung auf Briefpapier, Rechnungen, Tüten und Taschen nicht ausreichend bei Ware, wohl aber bei Dienstleistungen
- Ernsthaft: nicht nur geringfügig oder künstlich, sondern in wirtschaftlich sinnvollem Umfang
- In der eingetragenen Form: Anpassung nur Zeitgeschmack <-> kennzeichnender Charakter, vgl. 26III
Innerhalb von 5 Jahren §25 MarkG
Was muss beim Re-Design von Marken beachtet werden?
- Kennzeichnender Charakter, vgl. §26III MarkenG -> Bis ins kleinste Detail überprüfen
Auf welchen zwei Wegen kann die Löschung einer Marke erreicht werden?
Nennen Sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten der deutschen Marke und der europäischen Unionsmarke.
**ANTWORT ÜBERARBEITEN**
- Angabe auch von Waren- und Dienstleistungsklassen?? EU
Gemeinsamkeit:
Unterschied:
- Schutz in allen EU-Staaten
- Zuständig: Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
- Nur Markenschutz durch Eintragung (nicht durch Benutzung und Verkehrsgeltung)
Gilt die IR-Marke weltweit?
IR-Marke = Internationaler Markenschutz
- Registrierung einer bestehenden Basismarke (z.B. deutsche oder Unionsmarke)
- Zuständig: World Intellectual Property Organisation (WIPO)
- -> Nur Mitgliedsländer, diese sind zwar weltweit verteilt aber nicht alle Länder
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Erfindung patentfähig?
Was sagt das über die Patentierfähigkeit von Software aus?
- Patentfähige Erfindung muss: Technisch sein, neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein (1, 3, 4, 5 PatG)
- Patentierbarkeit von Computerprogrammen.
- Mangels technischen Charakters vom Patentschutz ausgeschlossen (1III PatG)
- Möglich allerdings, wenn der Erfindungsgegenstand zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet liegt (1I PatG)
- Auch Datenverarbeitungsanlage kann technischer Charakter zukommen.
- Achtung Arbeitnehmererfindung
- Patentschutz kollidiert mit dem Grundsatz des §69a || S.2 UrhG (siehe Bild)
Student S hat sich 2016 die Second-Level-Domain happytiger.de gesichert und zeigt darauf Bilder seiner Katze. Das Unternehmen K geht dagegen aus einer im Jahr 2015 angemeldeten Unionsmarke „Happy Tiger“ vor und verlangt von S die Löschung. Zu Recht?
Nennen Sie die möglichen vertraglichen Grundtypen in der Reihenfolge zunehmenden Risikos aus Sicht des IT-Unternehmers.
- Dienstleistungsvertrag,
- Kaufvertrag,
- Werksvertrag,
- Mietvertrag
**REIHENFOLGE KORREKT?
Was unterscheidet den Werk- vom Dienstvertrag? Nennen Sie jeweils die wesentlichen Vertragspflichten.
- Dienstvertrag ist die Verpflichtung zur Erbringung einer Dienstleistung, ohne Erfolgspflicht
- Werk / Dienst: mit Verpflichtung zum geschuldeten Erfolg <-> Verpflichtung zum bloßen Tätigwerden
- Gibt auch Werklieferungsvertrag, gehört zu Werksvertrag: Vertrag über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen
Nennen Sie die vier wesentlichen Vertragstypen im Zusammenhang mit Software.
- Überlassung von Software auf Dauer,
- Überlassung von Software auf Zeit,
- Softwareerstellung,
- Softwarepflege
Wie grenzt man Software-Kauf von Software-Miete ab? Nennen Sie jeweils die wesentlichen Vertragspflichten.
- Bei Miete:
- Ausgedehnte Gewährleistungspficht des Softwarelieferanten: Vermieter muss Software während der gesamten Mietdauer gebrauchstauglich und mangelfrei halten
- -> Bei Kauf nur bei Übergabe und kann max. 2 Jahre mit Gewährleistunganspruch rechnen
- Weitgehende Nutzungsbeschränkung möglich
- Einmalzahlung oder wiederkehrend
Kann eine (gebrauchte) Software, die gegen einmalige Entgeltzahlung aus dem Internet heruntergeladen worden ist und dauerhaft überlassen wird, an Dritte weiterverkauft werden?
Nein
- Weitergabeverbote idR. Wegen Erschöpfung unwirksam (69c III UrhG)
Nach welchen vertragstypologischen Regeln richtet sich die Gewährleistung im Softwareerstellungsvertrag typischerweise?
- Werkvertrag § 631 ff. BGB, da als Erfolg die Herstellung der Software geschuldet ist (bzw. Werklieferungsvertrag)
- Je stärker Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten (agil, Scrum), desto mehr tritt Erfolgsverantwortung des Auftragsnehmer in Hintergrund (dann u.U. Dienstvertrag)
- Abgrenzung zu Überlassung von Standardsoftware und Systemverträgen
*****????
Unter welchen Voraussetzungen kann der Besteller vom Softwarehersteller die Herausgabe des Quellcodes verlangen?
- Ausdrückliche Vereinbarung: im Rahmen der Privatautonomie möglich; aus Klarstellungsgründen sollte Vereinbarung auch in Projektverträgen ausdrücklich erfolgen; auch in AGB zulässig
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung: keine gesetzliche Regelung
Standardsoftware: grundsätzlich kein Anspruch; Individualsoftware: Umstände des Einzelfalls
Nennen Sie die wesentlichen Regelungsbereiche eines Software-IT-Projektvertrags
- Leistungsbeschreibung (Pfichtenheft); vertragliche Regelung zur Projektsteuerung und der konkreten Projektorganisation; Leistungs- und/oder Mitwirkungs- und Beistellungspfichten des Auftraggebers; Änderungsmanagement; Dokumentation; Test- und Abnahmeverfahren
Was ist Gegenstand eines Softwarepflege-Vertrags und wie ist die Leistungspflicht von der gesetzlichen Gewährleistung abzugrenzen?
- Mögliche Bestandteile:
- Pflicht zur Mängelbeseitigung; Dienstorientierte Leistungen ohne Erfolgsmoment; Aktualisierung; Nachführen/Einpflegen; Tele/Remote Services; Anwendungsunterstützung: Hotline/Beratung; Service Level Agreement (SLA)
- Regelt den Erhalt der Gebrauchsfähigkeit (Fehlerbehebung und Weiterentwicklung) -> dient der Investitionssicherung des Kunden
- oft parallel mit Gewährleistung: Doppelvergütung!
- Abgrenzung lt. EVB-IT zwischen:
- „Release/Version“: zusätzliche und/oder geänderte Funktionen und sonstige Anpassungen/Korrekturen
- „Update“: Bündelung mehrerer Mängelbehebungen in der Standardsoftware in einer einzigen Lieferung
- „Upgrade“: Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen (z.B. an geänderte Einsatzbedingungen der Software)“
- Keine Daten- oder Datenbankpflege
Beschreiben Sie die Funktion des „Escrow Agent“. Was sollte ihm übergeben werden?
- Anwender oder Dritter soll Software wie Hersteller warten und pflegen können. Dekompilieren teuer oder durch Verschlüsslung nicht möglich
-> Hinterlegung bei Treuhändler (Escrow Agent)
- Hinterlegt wird: Dokumentation, Werkzeuge, Dateiverzeichnisse aller Datenträger, Kontraktdaten von Mitarbeitern mit Kenntnissen über Wartung und Support, Laufend aktualisierter Entwicklungsstand des Quellcodes
Nennen Sie jeweils drei Vor- und Nachteile der Hardwaremiete gegenüber dem Hardware-Kauf.
- Vorteile:
- Vermieter ist während der gesamten Mietzeit zur Gebrauchserhaltung verpflichtet
- daher grundsätzlich kein gesonderter Wartungs- bzw. Pflegevertrag erforderlich
- Beseitigung auch nachträglicher Mängel, die bei Gefahrübergang noch nicht vorhanden waren
- Nachteile:
- Kein Eigentumserwerb
- Vermieter kann Einschränkungen bzw. Vorgaben hinsichtlich der Gebrauchsausübung machen
- ggf. besondere Sorgfaltspflichten gegenüber der Mietsache
Nennen Sie drei typische Providerverträge mit deren wesentlichen Vertragspflichten und ordnen Sie diese Verträge typologisch ein.
- Access-Provider (Dienstvertrag)
- Bereitstellung und dauerhafte Bereithaltung des Zugangs zum Internet
- Ersteinrichtung/Herstellen des Netzzugangs über Einwahlknoten
- Unterhalt der Datenleitungen oder – verbindungseinrichtungen
- Technischer Support
- Host-Provider (Dienstvertrag)
- Bereitstellung von Speicherplatz für Web-Hosting
- Bereithaltung von Datenbanken
- Server-Housing
- Webdesign-Verträge
- Grundsätzlich Werk- oder Werklieferungsvertrag
- sofern auch Hosting, Pflege und Beratung umfasst: „Internet-System-Vertrag“
- Vorsicht bei der Formulierung juristischer Bestandteile durch den Webdesigner (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Shopsystem): Haftungsfalle
Nennen und beschreiben Sie drei mögliche Arten des IT-Outsourcing.
Übertragung von Verantwortung aus der eigenen ITAbteilung an einen externen Dienstleister
- Full Outsourcing: Auslagerung der kompletten IT- Dienstleistungen auf einen externen Provider
- Partial Outsourcing: Nur einzelne Teile dessen werden an externen Provider ausgelagert
- Business Process Outsourcing: Vergabe eines kompletten Geschäftsprozesses an externen Provider
Nennen Sie vier Ausnahmen von dem Verbrauchern im Fernabsatzhandel zustehenden Widerrufsrecht und erklären Sie die hinter diesen Ausnahmen stehende Systematik
- Anfertigung auf Kundenspezifkation, Entsiegelte Hygieneartikel, Untrennbar vermischte Waren, Schnell verderbliche Waren
- Der Hersteller kann mit den zurückgesendeten Waren nichts mehr anfangen, sie nicht mehr verkaufen. Ihr Wert geht in großen Teilen oder ganz verloren.
****ANTWORT ÜBERARBEITEN**
Nennen Sie drei Rechtsfolgen bei falscher oder fehlender Widerrufsbelehrung.
- Verlängerte Widerrufsfrist (max. 12 Monate + 14 Tage)
- Verkäufer trägt auch Rücksendekosten
- Kein Anspruch auf Ersatz von Wertverlust
Die F-GmbH hat neben ihrer Webseite auch Internetauftritte bei Facebook und bei Twitter. Auf welchen dieser Internetauftritte muss sie ein Impressum vorhalten?
- Auf beiden
§5 TGN
Was versteht man unter „personenbezogenen Daten“?
- Alle Informationen, die sich auf eine identifzierte oder identifzierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen (-> + mehr in 4 DSGVO)
- 4 DSGVO: Online-Kennung -> IP-Adresse, Cookie-Kennung
- -> Relativer Ansatz: „Wahrscheinlichkeit“; die theoretische Möglichkeit der Zusammenführung von Zusatzwissen und vorhandenen Daten zu personenbezogenen Daten genügt nicht, um einen Personenbezug zu begründen (Kosten/Zeitaufwand berücksichtigen)
- Gilt nicht bei Anonymisierung -> Oft nur durch Aggregation
Gilt bei Pseudonymisierung (z.B. Verschlüsselung) -> aber Risikominimierung (4 VI DSGVO)
Welche Anforderungen sind an eine datenschutzrechtliche Einwilligung zu stellen?
- Freiwillig (4 11, 7 4 DSGVO) -> Beide wichtig!
- Für (konkret) bestimmte Fälle (4 11 DSGVO)
- Informiert (4 11 DSGVO)
- Unmissverständlich (4 11 DSGVO)
- (schriftlich, elektronisch, mündlich; nicht stillschweigend oder basierend auf Untätigkeit, kein opt-out / „bereits angekreuzte Kästchen“)
- Nachvollziehbar (7 1 DSGVO)
- Nicht missbräuchlich (EG 42)
- Widerrufich und mit Hinweis auf das Widerrufsrecht (7 3 DSGVO)
- Bei schriftlicher Erklärung über mehrere Einwilligungssachverhalte:
- klar abgegrenzt, verständlich, leicht zugänglich, klare und einfache Sprache
- Bei Einwilligung zu mehreren Zwecken muss eine explizite Einwilligung für alle diese Verarbeitungszwecke gegeben werden
- Bei Kindern bis 16 Jahren: Einwilligung oder Zustimmung durch Erziehungsberechtigte
- Bei Drittlandstransfer und besonderen Daten: ausdrücklich
- Bei elektronischer Aufforderung zur Einwilligung: knapp, klar und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes
- Die Beweislast für das Bestehen der Einwilligung liegt beim Verantwortlichen
-> Unbedingt im Double-Opt-In-Verfahren!
Nennen und erläutern sie die wesentlichen Grundsätze des Datenschutzrechts.
- Zentraler Grundsatz: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt -> Alles ist standardmäßig nicht erlaubt (6 DSGVO)
- Grundsätze in 5 DSGVO
- Rechenschaftspflicht -> Einhaltung der Grundsätze kann eingefordert werden (5 II DSGVO)
- Transparenzgrundsatz:
- Art. 12 DSGVO verlangt sog. Datenschutzerklärung
- Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Was ist eine Auftragsverarbeitung und was ist dabei zu beachten?
ANTWORT ÜBERARBEITEN ***
- Auftraggeber lässt DV durch einen beauftragten Dritten außer Haus durchführen (z.B. Abrechnung, Logistik, Service)
- Auftragnehmer (ggf. Konzernmitglied) erhält die notwendigen Unterlagen bzw. Daten vom Auftraggeber und verarbeitet diese
- Auftraggeber muss den Auftragsverarbeiter sorgfältig auswählen (Prüfung Sicherheitskonzept, aus dem ersichtlich ist, welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen der Auftragnehmer getroffen hat)
- Auftragnehmer ist strikt weisungsgebunden
- Auftragnehmer darf Daten nicht mit anderen Daten zusammenführen oder für eigene Zwecke verwenden
- Schriftlicher Vertrag nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO erforderlich -> Beide sind in Haftung drin
Haftet der Betreiber eines öffentlichen WLAN für rechtswidrige Inhalte auf Seiten, die über seinen Anschluss erreichbar sind?
- Access Provider (Internet Service Provider): stellt Internetzugang her; für fremde Informationen nicht verantwortlich, wenn kein eigener Beitrag (8 I TMG)