IT Recht - Wirtschaftsinformatik
Beschreibung
Beschreibung
Kartei Details
Karten | 53 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.06.2022 / 08.01.2024 |
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Was ist eine Auftragsverarbeitung und was ist dabei zu beachten?
ANTWORT ÜBERARBEITEN ***
- Auftraggeber lässt DV durch einen beauftragten Dritten außer Haus durchführen (z.B. Abrechnung, Logistik, Service)
- Auftragnehmer (ggf. Konzernmitglied) erhält die notwendigen Unterlagen bzw. Daten vom Auftraggeber und verarbeitet diese
- Auftraggeber muss den Auftragsverarbeiter sorgfältig auswählen (Prüfung Sicherheitskonzept, aus dem ersichtlich ist, welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen der Auftragnehmer getroffen hat)
- Auftragnehmer ist strikt weisungsgebunden
- Auftragnehmer darf Daten nicht mit anderen Daten zusammenführen oder für eigene Zwecke verwenden
- Schriftlicher Vertrag nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO erforderlich -> Beide sind in Haftung drin
Haftet der Betreiber eines öffentlichen WLAN für rechtswidrige Inhalte auf Seiten, die über seinen Anschluss erreichbar sind?
- Access Provider (Internet Service Provider): stellt Internetzugang her; für fremde Informationen nicht verantwortlich, wenn kein eigener Beitrag (8 I TMG)
Wie haftet der Host-Provider für rechtswidrige Inhalte, die auf seinen Servern gespeichert und im Internet abrufbar sind?
- Host Provider: stellt fremde Inhalte zur Nutzung bereit; Haftet auf Unterlassung; für fremde Inhalt nicht verantwortlich, wenn keine Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen und unverzügliches Tätigwerden bei Kenntnis (10 TMG)
-> Problem: Vorbeugende Pflicht zur Verhinderung von Rechtsverletzungen?
Der Computerhändler C findet auf einem Internetbewertungsportal eine negative Bewertung über sein Unternehmen, in der ein Kunde wahrheitsgemäß schildert, dass C ihm einen Rechner mit defekter Grafikkarte verkauft und den Fehler bei zwei Nachbesserungsversuchen nicht gefunden hat. C hält die Bewertung für geschäftsschädigend und verlangt ihre Löschung. Zu Recht?
- Nein, da es eine wahre Tatsachenbehauptung ist, die in keine Intim- oder Privatsphäre eindringt
- "nie, niem nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten -frech & dreist!"
-> zulässig, wenn Tatsachen wahr sind
- "Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!"
--> unzulässig: ursachliche, überspitze und mehrdeutige Meinungsäußerung
- "Handy als "Neu" angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!"
--> zulässige Meinungsäußerung
Welche Fristen gibt es durch das MakrenGesetzt bei Nichtbenutzung der Marke? Und in welchem Paragraf steht das Gesetzt
- Beobachtungsfrist: "Benutzung innerhalb der letzten 5 J." vor Geltendmachung des Anspruchs" §25
- Benutzungsschonfrist: "sofern zu diesem Zeitpunkt seit mind. 5 J. kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war."
--> kontinuierliche Nutzung nicht notwendig. Jedoch eine zsm.hängendem nicht nur unbeträchtliche Nutzungsdauer
Was bedeutet Beobachtungsfrist?
„Benutzung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Geltendmachung des Anspruchs“ §25
Was bedeutet Benutzungsschonfrist?
„sofern zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war“
§25 Abs1
Wann erlischt das Urheberrecht?
#Zusatzfrage
§64 erlischt meist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Frist laufen ab Jahresende §69
Was ist das Verwertungsrecht ?
ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen.
§15 §16 §18
Prüfung auf Urheberrechtsverletzung Vorgehen?
Zusatzfrage
- Um was geht es: Verwertungsrecht od. Persönlichkeitsrecht?
- Schutzfähigkeit Werk (z.B 69a UrhG)?
- Rechtsinhaberschaft?
- Urheber selbst, Verwerter (Rechtskette!), Arbeitsgeber (69b UrhG)
- Rechtsverletzung?
- Gebrauch eines definierten Rechts durch Gegenseite
- Kein Nutzungsrecht, keine gesetzliche Lizenz, keine Schranke
- Keine Erschöpfung
****************************
EuGH Bestimmung.
Zusatzfrage
- Geschützt sind nicht Funktionalität des Computerprogramms, Programmiersprache, Dateiformat
-> Sonst würde zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnet, Ideen zu monopolisieren
- Der Rechteinhaber könne einem Anwender daher nicht verbieten, die Ideen und Grundsätze eines Programms, also dessen Funktionalität, zu ergründen, sofern die vom Nutzer ergriffenen Maßnahmen sich im Rahmen der in der Lizenz gestatteten Handlungen bewegen
Was usr das Double-Opt-Verfahren?
**************
1. Was muss bei einbeziehung der AGBs beachtet werden?
2. Wie erfolgt die Einverstädnis?
3. Was sind häufige Fehler beim Impressum?
AGB gem- 305 ||
1.
- Es muss die Möglichkeit der Kenntnissnahme (+) bestehen,
- Wenn AGB als Link auf der Bestellseite sind ist es ausreichend wenn sie les-,speicher-& ausdruckbar sind
2. Erfolgt in der Regel mit dem Klick auf den Button
3. Name abgekürzt, Rechtsform fehlt bzw. irreführend angegeben(Einzelunternehmer nennt nur Handelsnamen od bezeichnet sich als Geschäftsführer), Postfach statt Anschrift, UmsatzsteuerID fehlt, etc.
- Beispiele unwirksamer AGB-Klauseln für Onlinehändler:
- „Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich“, „Rücksendung nur in Originalverpackung“, „Käufer trägt Versandrisiko bei unversichertem Versand“, „Gewährleistung / Haftung ausgeschlossen“
Zusatzfrage
Was sind Schranken des Urheberrechts?
Sollen dem Interessensausgleich dienen. Heißt in Bestimmten Fällen die Nutzung eines Werkes auch ohne die Zustimmung eines Urhebers erlauben. Manche Schranken sind jedoch auch vergütungspflichtig ausgestattet.
Was versteht man unter Lizenzanalogie?
§ 97 (2) S. 3 UrhG
Was der Nutzer bezahlen hätte müssen hätte er die Lizenz rechtsmäßig erworben.
Unter welchen Voraussetzungen entsteht urheberrechtlicher Schutz nach dem UrhG?
- Werke: persönliche geistige Schöpfungen mit einem Minimum an Gestaltungshöhe (2II UrhG) Liste der Werke (§2 UrhG)
- Werkgestaltung muss auf einer freien kreativen Entscheidung des Urhebers beruhen
nicht gegeben wenn technisch notwendig oder funktional
--> Ausnahme Computerprogramme §69a Abs 3. UrhG
In welchen Bereichen schützt das UrhG den Urheber? Nennen Sie Bsp.!
- Urheberpersönlichkeitsrechte -> …in seiner persönlichen Beziehung zum Werk
- (12 – 14 UrhG), Veröffentlichungsrecht, Schutz vor Entstellung, …
- Verwertungsrechte -> …in der kommerziellen Verwertung seines Werkes
- (15 – 24 UrhG), Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung, …
Was versteht das UrhG unter verwandten Schutzrechten?
Leistungsschutz
- Neben dem Schutz des Urhebers und seinem Werk gewährt das UrhG auch Schutz für Leistungen (insb. Interpretation und Investition):
- Lichtbilder (72 UrhG),
- Tonträgerhersteller (85, 86 UrhG),
- Datenbankhersteller (87a-87e UrhG),
- Ausübende Künstler (Interpreten) §77ff UrhG)
- Sendeunternehmen § 87
- Presseverleger §87f-87h UrhG
- Filmhersteller und ausübende Film-Künstler, §§ 92,94 UrhG
- Laufbilder, § 96 UrhG
Wie kann der Urheber über die Nutzung seines Werkes verfügen und wie kann er sie einschränken?
Urheber kann die Nutzung seines Werkes erlauben, indem er Dritten ein Verwertungs, Nutzungs - oder Veröffentlichungsrecht einräumt.
- Einräumung von Nutzungsrechten:
- Einfache oder ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte
- Bearbeitungs- / Weiterentwicklungsrechte
- Zeitliche und räumliche Ausdehnung
- Vertriebsrechte
- Beachte:
- Zweckübertragungstheorie, im Zweifel nur so viel wie nötig (31V UrhG)
- Angemessene Vergütung (32 UrhG); Bestseller (32a UrhG)
- Auskunftsansprüche des Urhebers (32d, 32e UrhG), nicht für Computerprogramme (69aV UrhG)
Welche Ansprüche bestehen bei Urheberrechtsverletzungen?
- Unterlassung (97I UrhG)
- Schadensersatz (97II UrhG)
- Vorgeschaltete Auskunft (101 UrhG)
- Vernichtung, Rückruf und Überlassung (98 UrhG)
Wie ist eine Open Source Lizenz im deutschen Urheberrecht einzuordnen?
- Abweichende Regelung vom Grundsatz, dass alle Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben (32I UrhG), auch im Falle der Schenkung
- Konzept:
- Freie Benutzung und Selbstverpflichtung als Gegenleistung
- Besonderheiten der Art und Weise der Rechtseinräumung (auflösende Bedingung)
- OSS-Lizenzen: z.B. GPL, BSD, Apache
- Keine Frage des Schutzes der Software, sondern der Vergabe und Verfügung über Rechte daran
Welche Formen von Marken kennt die MarkenV (Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes)
- Wortmarke
- Bildmarke
- Wort-Bild-Marke
- Dreidimensionale Marke
- Klangmarke
- Farbmarke,
- Positionsmarke (alles in MarkenV bzw. 3 MarkenG)
Wie entsteht Kennzeichenschutz?
- Müssen gegeben sein damit Markeneintragung erfolgreich ist
- In §8 MarkenG, aber vgl. auch §3 MarkenG
Absolute Schutzhindernisse hindern aufgrund der Marke innewohnenden Konflikten bereits die Eintragung der Marke. Relative Schutzhindernisse räumen einem Inhaber einer bestehenden Marke oder sonstiger Rechte das Recht ein, sich gegen die „neue Marke“ zu wehren, wenn diese mit dem bestehenden Recht kollidiert.
Wann besteht eine Verwechslungsgefahr von Marken?
- phonetisch, optisch, konzeptionell
- kann innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden,
- dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen?
- Ähnlichkeit nicht schon durch selbe Klasse; Unähnlichkeit nicht schon wegen unterschiedlicher Klasse (§9III MarkenG)
Welcher besondere Schutz besteht zugunsten bekannter Marken?
** ANTWORT NOCHMALS ÜBERARBEITEN
- Mind. 35% bei einer Demoskopie = Meinungsumfrage, z.B. „Coca Cola“, „Boss“, „Porsche“ oder „VISA“
- Unlautere Ausnutzung (positiver Imagetransfer) oder Beeinträchtigung der Bekanntheit (negativer Imagetransfer)
- Ausnutzen oder Beeinträchtigen der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeits- und Erinnerungswert werden ausgenutzt)
Gibt es Ausnahmen vom Markenschutz?
- Benutzung des eigenen Namens von natürlichen Personen ist keine Markenverletzung
- Beschreibung der eigenen Waren und Dienstleistungen ist zulässig („BIG PACK“-Outdoor-Produkte)
- Benutzung fremder Wort-Marke zulässig für Ersatz- und Zubehörteilehersteller sowie Anbieter von Reparaturdienstleistungen (Logo nicht erforderlich)
- -> Nur, wenn Benutzung durch Dritten den anständigen Gepfogenheiten im Gewerbe entspricht
- 23 MarkenG
Wie und wann muss ein Markeninhaber seine Marke benutzen, damit sein Markenrecht erhalten bleibt?
- Funktionsgemäß: Anbringung auf der Ware selbst, ihrer Verpackung oder Umhüllung sowie in der Werbung; Verwendung auf Briefpapier, Rechnungen, Tüten und Taschen nicht ausreichend bei Ware, wohl aber bei Dienstleistungen
- Ernsthaft: nicht nur geringfügig oder künstlich, sondern in wirtschaftlich sinnvollem Umfang
- In der eingetragenen Form: Anpassung nur Zeitgeschmack <-> kennzeichnender Charakter, vgl. 26III
Innerhalb von 5 Jahren §25 MarkG
Was muss beim Re-Design von Marken beachtet werden?
- Kennzeichnender Charakter, vgl. §26III MarkenG -> Bis ins kleinste Detail überprüfen
Auf welchen zwei Wegen kann die Löschung einer Marke erreicht werden?
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