Sozialversicherungen

für HR-Assistenten

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Cartes-fiches 15
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Collège
Crée / Actualisé 13.04.2022 / 02.03.2025
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Nenne die neun Lebensrisiken und erkläre sie!

  1. Alter: Verlust von Erwerbsfähigkeit im Alter
  2. Invalidität: Dauernde Erwerbsunfähigkeit infolge Geburtsgebrechens, Unfall oder Krankheit
  3. Tod: Einkommensverlust der Hinterlassenen (Partner, Kinder)
  4. Unfall: Einkommensausfall sowie Behandlungs- und Wiederherstellungskosten
  5. Krankheit: Einkommensausfall sowie Behandlungs- und Heilungskosten
  6. Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz: Einkommensausfall während Dienst
  7. Mutter- und Vaterschaft: Einkommensausfall wegen Geburt, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub für schwerkranke Kinder
  8. Familie: Mehrbelastung durch Kinder
  9. Arbeitslosigkeit und Insolvenz des Arbeitgebers: Einkommensausfall, Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 1. Bereich:

Dreisäulenprinzip

Alter, Invalidität, Tod

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Berufliche Vorsorge (BV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)

Für die Risiken Invalidität und Tod auch die obligatorische Unfallversicherung (UVG)

 

Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 2. Bereich:

Unfall und Krankheit

  • Unfallversicherung (UVG)
  • Krankenversicherung (KVG)
  • Militärversicherung (MV)

Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 3. Bereich:

Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz / Mutter- und Vaterschaft

Erwerbsersatzordnung (EO)

  • Erwerbsersatz für Dienstleistende
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Vaterschaftsentschädigung (VSE)
  • Betreuungsentschädigung (BUE)

Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 4. Bereich:

Familie

  • Familienzulagen (FamZ)

Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 5. Bereich:

Arbeitslosigkeit & Insolvenz des Arbeitgebers

  • Arbeitslosenversicherung (ALV)

Erkläre das Dreisäulensystem!

1. Säule (Staatliche Vorsorge)

- AHV, IV, EL (Existenzsicherung, Umlageverfahren, Obligatorisch)

2. Säule (Berufliche Vorsorge)

- BVG (Obligatorisch), UVG (Überobligatorisch) Verantwortung Arbeitgeber, Kaptialdeckungsverfahren

3. Säule (Private Vorsorge)

- 3a (gebundene Vorsorge), 3b (Freie Vorsorge), jeder selber verantwortlich, Kaptialdeckungsverfahren

Nenne die wichtigsten Punkte zur AHV, IV und EL:

  • Versichert ist die ganze Wohnbevölkerung der Schweiz und ist obligatorisch
  • sie gewährt Grundleistungen bei Alter (Renten), Invalidität (Wiedereingliederung und Renten), Todesfall (Renten für Hinterlassene)
  • EL erhält wer mit Rente und Vermögen den Existenzbedarf nicht bestreiten kann

Nenne die wichtigsten Punkte zur beruflichen Vorsorge BVG:

  • dient zur Weiterführung des gewohnten Lebensstandards
  • obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende ab CHF 21150.- Brutto Jahreslohn/ CHF ca. 1700.- Brutto monatlich
  • Selbstständige sind nicht obligatorisch versichert, können dies aber freiwillig
  • Nichterwerbstätige können sich nicht versichern
  • sie bringt Leistungen bei Alter (Renten), Invalidität (Renten), Todesfall (Renten für Hinterlassene)

Nenne die wichtigsten Punkte zur freiwilligen Vorsorge:

  • dient zum selber sparen, sie ist freiwillig
  • gebundene Selbstvorsorge 3a ist Erwerbstätigen vorbehalten. Die Mittel können grundsätzlich erst im Alter bezogen werden. Keine freie Verfügung, dafür steuerliche Privilegierung
  • freie Selbstvorsorge 3b unterliegt keinen besonderen Vorschriften und steht jedem zur Verfügung. Freie Verfügung über die Mittel, keine steuerliche Privilegierung

Nenne die wichtigsten Punkte zur Unfallversicherung UVG:

 

  • Arbeitnehmende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden/Woche sind beim Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert
  • Arbeitnehmende mit einem Pensum von unter 8 Stunden/Woche beim Arbeitgeber nur gegen Berufsunfäll- und krankheiten versichert
  • Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern
  • laut Gesetz trägt der AG die Beiträge für Berufsunfall- und krankheit. Die Arbeitnehmenden Beiträge für Nichtberufsunfälle.
  • die Leistungen umfassen Pflege- und Sachleistungen, Geldleistungen (Unfalltaggeld), Invaliditätsleistungen, Todesfall (Leistungen an Hinterlassene)

Nenne die wichtigsten Punkte zur Militärversicherung MV:

  • versichert sind Personen die während Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz erkranken oder einen Unfall erleiden
  • versicherte zahlen keine Beträge, wird von Bund finanziert

Nenne die wichtigsten Punkte zur Erwerbsersatzordnung EO:

  • die EO ist obligatorisch, alle AHV-pflichtigen Personen müssen Beiträge entrichten
  • darin geregelt sind Mutterschaftsentschädigung, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub sowie Familienzulagen

Nenne die wichtigsten Punkte zur:

  • Mutterschaftsentschädigung
  • Vaterschaftsurlaub
  • Betreuungsurlaub
  • Familienzulagen

  • Mutterschaftsentschädigung, sie erbringt Geldleistungen an Mütter die vor der Geburt unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig waren. Die Leistungen dauern ab Geburt 14 Wochen.
  • Vaterschaftsurlaub, Väter erhalten während zwei Wochen innerhalb der ersten sechs Monate ab Geburt 14 Taggelder.
  • Betreuungsurlaub, Eltern haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für schwer kranke Kinder
  • Familienzulagen, sind Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende. Kantonale Unterschiede.

Nenne die wichtigsten Punkte zur Arbeitslosenversicherung ALV:

  • sie leistet für beschränkte Zeit Entschädigungen (Taggelder) an Arbeitnehmende bei Arbeitslosigkeit (Stellenverlust), Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen (Schlechtwetterentschädigung), Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz)
  • Selbstständigerwerbende können sich nicht versichern