Defs


Kartei Details

Karten 31
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 12.12.2021 / 18.05.2022
Weblink
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Verbreiten

Zugänglichmachen für einen für den Täter selbst nicht mehr kontrollierbaren
Personenkreis.

 

Kenntnisnahme durch Öffentlichkeit oder auch nur größeren Personenkreis ist nicht erforderlich. Es reicht auch die Weitergabe an nur eine Person, wenn der Empfänger den Inhalt seinerseits verbreiten soll.

Der Öffentlichkeit zugänglich machen

Ermöglichung der sinnlichen Wahrnehmung durch einen anonymen, nicht überschaubaren Nutzerkreis.

Abieten

Bedeutet die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung an den Minderjährigen, ihm den Inhalt entgeltlich oder unentgeltlich, vorübergehend oder auf Dauer, zu überlassen.

Vorstufe des Überlassens.

Überlassen

Verschaffen des Gewahrsams.

Teile der Bevölkerung

inländische Personenmehrheiten,

die individuell nicht mehr überschaubar sind und

sich von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund bestimmter (dauerhafter) innerer
oder äußerer Merkmale unterscheiden.

Aufstachelung zum Hass

Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem
angegriffenen Personenkreis,

das über die Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgeht, und

durch Einwirkung auf Intellekt und Gefühle entsprechende Haltungen hervorrufen oder steigern soll.

Gewalt oder Willkürmaßnahmen

Diskriminierende Handlungen, die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen.

Aufforderung

über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten Handlungen hervorzurufen (Appellcharakter)

Beschimpfung

eine nach Inhalt oder Form besonders verletzende Missachtenskundgebung.

 

(weiter als Beleidigung)

böswillige Verächtlichmachung

aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig, unwürdig

Verleumdung

Aufstellen oder Verbreiten wissentlich unwahrer Tatsachenbehauptungen

Öffentlicher Friede

Zustand der allgemeinen Rechtssicherheit und des befriedeten Zusammenlebens, in dem (subjektiv) die Bevölkerung in einem Vertrauen auf den Fortbestand dieses Zustands in einem Sicherheitsgefühl lebt.

Menschenmenge

Ansammlung von Personen, die sich in qualitativer Hinsicht als ein verbundenes Ganzes darstellt, was einen engen räumlichen Zusammenhang der Einzelpersonen voraussetzt, und die in quantitativer Hinsicht nicht sofort überschaubar ist

Gewalttätigkeit

aggressives, gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder fremden Sachen gerichtetesaktives Tun von Erheblichkeit unter Einsatz bzw. Inbewegungsetzen physischer Kraft

Bedrohen

Inaussichstellen eines künftigen Übels

Aus der Menge mit vereinten Kräften

Ausdruck der Unfriedlichkeit der Menschenmenge sein

In einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise

gegeben, wenn eine unbestimmte Vielzahl von Personen um Leib und Leben oder Hab und Gut fürchten muss

Schusswaffe

Gerät, bei dem Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Waffe

Gegenstände, die ihrer Art nach dazu bestimmt sind, Verletzungen hervorzurufen

Gefährliches Werkzeug

Gegenstand, der objektiv dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen

Beisichführen

Gegenstand ist ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienbar

Plündern

Wegnahme oder Abnötigung fremder Sachen unter Ausnutzung der durch die Gewalttätigkeiten geschaffenen Störung der öffentlichen Ordnung

Gründen

Neubildung oder die Umwandlung einer legalen zu einer kriminellen Vereinigung.

 

Gründer sind nur solche Personen, die den Gründungsakt „führend und richtungsweisend“ bewirken.

Sich als Mitglied beteiligen

Als Mitglied beteiligt sich, wer die Vereinigung nicht nur von außen, sondern, getragen von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben, von innen fördert und damit eine Stellung innerhalb der Organisation einnimmt, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet

 

Durch fortdauernde Teilnahme am Verbandsleben die Vereinigung von innen fördern

Unterstützer

wer als Nichtmitglied den Fortbestand oder die Verwirklichung der Ziele fördert

Rädelsführer

wer innerhalb der Organisation eine führende Rolle spielt, sei es, dass er zu den Führungskräften gehört oder dass er wenigstens durch seinen Einfluss gleichsam an der Führung teilnimmt.

Hintermann

wer als Außenstehender geistig oder wirtschaftlich maßgeblichen Einfluss auf die Führung hat.

billigen

Ausdrückliches oder konkludentes Gutheißen

verharmlosen

Darstellung als etwas Großartiges

Ausreichend, wenn ein positiver Bewertungszusammenhang konstruiert wird

rechtfertigen

Darstellung als erforderlich oder unvermeidlich

Täterschaftlich handeln

Täterschaftlich handelt, wer den Verlauf einer straftat beherrscht.