Grundlagen Recht

Grundlagen Recht BMS2

Grundlagen Recht BMS2


Kartei Details

Karten 36
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 10.11.2021 / 07.01.2022
Weblink
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Rechtsordnung

Gesamtheit aller Rechtsvorschriften - Braucht man für ein friedliches Zusammenleben und damit kein Chaos herrscht und soll helfen, Konflikte zu lösen/ vermeiden

Moral

Innere Einstellung, Werthaltung (nicht erzwingbar)

Sitte

Regeln für das äussere Verhalten, Umgangsformen (nicht erzwingbar)

Recht

Vorschriften für das äussere Verhalten (Vom Staat erzwingbar) zum Schutz der menschlichen Lebensinteresse und Güter

Geschriebenes Recht

Gesetzesrecht - Rechtsnorm in der Verfassung, in einem Gesetz oder Verordnung

Ungeschriebenes Recht

Gewohnheitsrecht - wenn kein Gesetzesrecht vorhanden ist, entscheidet der Richter nach Gewohnheitsrecht (mündlich überlieferten Recht) eher selten

Richterrecht - Früherer Gerichtsurteile (Entscheid nach richterlichem Ermessen) eher selten

Anforderungen an das Recht

Akzeptanz, Veränderbarkeit, Durchsetzbarkeit, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit, Verständlichkeit

Wo werden die Rechtsziele festgehalten?

Ziele sind in der Verfassung (BV, Art. 2)

Legalitätsprinzip

ehörden und staatliche Verwaltung sind an Rechtsnormen gebunden und können nicht willkürlich gegen das Gesetz handeln

Gewaltentrennung

die staatliche Macht wird auf verschiedene Organe (Behörden) verteilt, damit nicht eines davon zu mächtig wird

Legislative

gesetzgebende Gewalt (Gesetzgebung)

Exekutive

ausführende Gewalt (Vollzug)

Judikative

richterliche Gewalt (Rechtsprechung)

Freiheitsrechte

Schützen den einzelnen in seiner Freiheitsphäre gegenüber Eingriffen des Staates

Rechtsgleichheit

Jeder hat Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung

Soziale Grundrechte

Ansprüche auf staatliche Leistungen

EMRK - Europäische Menschenrechtskonvention

Menschenrechte - Rechte, die jede Person unabhängig von Nationalität und Herkunft, Geschlecht und Hautfarbe, Sprache und Bildung beanspruchen kann und soll ein menschenwürdiges, freies und gleichberechtigtes Leben gewährleisten

Rangordnung

  1. Verfassung
  2. Gesetze
  3. Verordnungen 

Verfassung

  • oberste Gesetz eines Staates
  • stärkstes Recht (kein Recht darf der Verfassung widersprechen)
  • darf nicht ohne Zustimmung des Volkes geändert werden (obligatorisches Referendum, direkte Demokratie)

Gesetze

  • nähere Ausführung von Verfassungsartikel
  • werden vom Parlament erlassen

Verordnungen

  • nähere Ausführungen zum Gesetz
  • dürfen nicht im Widerspruch zu Verfassung und Gesetz stehen (Regierung/Exekutive erlässt diese)

Öffentliches Recht

Wenn der Staat involviert ist (Unterordnungsverhältnis)

Privates Recht (Zivilrecht)

Wenn Privatpersonen involviert sind (natürliche und juristische Personen)  (Gleichstellungsverhältnis)

Zwingendes Recht

Rechtssätze, die zwingend eingehalten werden müssen und nicht durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden kann

Dispositives Recht

  • Rechtssätze, die Ergänzungen haben, also nur gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde
  • Man möchte Vertragsparteien möglichst viel Spielrau für Ihre Abmachungen lassen

Die 7 Rechtsgrundsätze

  1. Handeln nach Treu und Glauben (Art. 2 ZGB)
  2. Beweislastverteilung (Art. 8 ZGB)
  3. Wo kein Kläger, da kein Richter 
  4. Rechtsunkenntnis schadet 
  5. Jüngeres Recht geht vor älterem 
  6. Übergeordnetes Recht geht untergeordnetem vor
  7. Das Spezielle Recht dem allgemeinen vor 

Rechtsobjekt

Materielle und immaterielle Güter, auf dem sich ein Recht bezieht

Rechtssubjekt

Natürliche und juristische Personen, die Rechte und Pflichten haben

Rechtsfähigkeit

  • Natürliche Personen von Geburt bis Tod rechtsfähig        
  • juristische Personen ab Eintrag im Handelsregister 

Handlungsfähigkeit

Wer volljährig und urteilsfähig ist

Handlungsunfähigkeit

Urteilunfähige, minderjährige Personen

Volle Handlungsunfähigkeit

Urteilsunfähig

Beschränkt Handlungsunfähig

urteilsfähig aber nicht handlungsfähig (nur mit Zustimmung)

Zivilprozess

  • Privatrechtliche Streitigkeiten
  • Beteiligte: Kläger und Beklagter
  • Wo kein Kläger, da kein Richter
  • Zivilprozess kann durch Übereinkunft abgebrochen werden
  • Man muss nicht persönlich vor Gericht erscheinen, Beweislast

Strafprozess

  • strafbare Handlungen
  • Beteiligte: Ankläger (Staatsanwalt) und Angeklagter 
  • Strafprozess kann nicht abgebrochen werden
  • Angeklagte hat vor Gericht zu erscheinen
  • Beweislast liegt ganz bei Ankläger

Unterschied zwischen Antragsdelikte und Offizialdelikte

Antragsdelikte: Hier überlässt der Staat es dem Geschädigten, ob er einen Strafantrag stellen will

Offizialdelikte: Hier verfolgt der Staat eine Straftat von Amtes wegen