Erfolgsrechnung


Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.10.2021 / 15.10.2021
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Was gilt als Basis für die Ermittlung der Steuerfaktoren?

kaufmännische Jahresrechnung

Was gehört zu den ordentlichen Erträgen?

  • Warenertrag
  • Produktionsertrag
  • Dienstleistungsertrag
  • Kapitalertrag usw.

Was gehört zu den ausserordentlichen Erträgen?

  • buchmässige Aufwertungen von Aktiven

  • Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Vermögenswerten

  • Liquidationsgewinne usw.

Wie lassen sich geschäftsmässig nicht begründeten Aufwendungen unterteilen?

DBG 58 Abs. 1 lit. b al. 5

  • unentgeltliche, freiwillige Zuwendungen an Dritte
    DBG 59
  • offene und verdeckte Gewinnausschüttungen
    DBG 58

Welche Arten von Kapitaleinlagen gibt es?

  • Einlagen in das Grundkapital
  • Einlagen auf das Agio
  • Zuschüsse von Anteilsinhabern

Erkläre was aktivierungspflichtig und nicht aktivierbar ist?

  • Aktivierungspflichtig sind Anschaffungen und wertvermehrende Verbesserungen für die Begründung neuer Erwerbsquellen.
  • Nicht aktivierbar sind alle Ausgaben mit Aufwandcharakter, die keinen über das Geschäftsjahr hinausgehenden Nutzen schaffen.

Was ist die Unterscheidung zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Aufwendungen?

  • Wertvermehrende Aufwendungen müssen steuerrechtlich aktiviert werden.
  • Werterhaltende Aufwendungen müssen der laufenden Erfolgsrechnung belastet werden

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerneutralität?

DBG 61 Abs. 1

  • Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz
  • Übernahme bzw. Beibehaltung der bisher für die Gewinnsteuer massgeblichen Werte

Welche Formen der Umstrukturierung gibt es?

  • Fusion (mit Verschmelzung) oder Quasifusion (beteiligungsrechtliche Übernahme)
  • Umwandlung
  • Spaltung (Veräusserungssperrfrist von fünf Jahren)
  • konzerninternen Vermögensübertragungen (Veräusserungssperrfrist von fünf Jahren und Übertragung von Beteiligungen von mindestens 20% an Betrieben, Teilbetrieben oder an betrieblichem Anlagevermögen)

Welche ordentliche Gewinnsteuersätze haben die jeweiligen juristischen Personen?

  • Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 8.5% auf dem Reingewinn (DBG 68)
  • Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen unter CHF 5000 keine Gewinnsteuer sonst 4.25% (DBG 71)
  • kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz 4.25% (DBG 72)

Unter welchen Voraussetzungen kommt der Beteiligungsabzug für Dividenden zur Anwendung?

DBG 69

wenn eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft beteiligt ist:

  • zu mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital anderer Gesellschaften
  • zu mindestens 10% am Gewinn oder an den Reserven anderer Gesellschaften
  • die Beteiligungsrechte einen Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio

Unter welchen Voraussetzungen kommt der Beteiligungsabzug für Kapitalgewinne zur Anwendung?

DBG 70 Abs. 4

wenn der Veräusserungserlös die Gestehungskosten (d. h. die Anschaffungskosten der Beteiligung zuzüglich weiterer Investitionen) übersteigt

  • die veräusserte Beteiligung mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft ausmacht
  • ein Anspruch auf mindestens 10% des Gewinns und der Reserven der veräusserten Gesellschaft bestand
  • die veräusserte Beteiligung während mindestens eines Jahres im Besitz der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war.

Wann wurde die Kapitalsteuer für juristische Personen bei der direkten Bundessteuer abgeschafft?

am 01.01.1998