KMU-Finanzexpertin Arbeitsrecht
Eidg. Dipl. KMU-Finanzexpertin, Arbeitsrecht
Eidg. Dipl. KMU-Finanzexpertin, Arbeitsrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 56 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 26.09.2021 / 14.05.2022 |
Lien de web |
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Rechtsquellen des Arbeitsrechts
und deren Rangordnung
Zwingende Vorschriften des Gesetzes
GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
EAV (Einzelarbeitsvertrag)
Personalreglement
Dispositive Vorschriften des Gesetzes
Wichtige gesetzliche Vorschriften findet man im
OR
ARG
Verordnungen
Welche Arten von Gesetze gibt es im Arbeitsrecht.
Zwingend und Dispositiv
Wo im man die zwingende und dispositive Gesetze im OR (Art.)
OR 361 Zwingend
OR 362ff Dispositiv
EAV versus GAV, Parteien
EAV = AG (Arbeitgeber) versus AN (Arbeitnehmer)
GAV= Mehrere AG/ Artbeitgeberverband versus AN Verbände
Welches sind die 4 Aspekte des EAVs?
Arbeitsleistung
gegen Entrichtung eines Lohnes
Subordinates Verhältnis
Schuldverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
Entstehung eines EAV
OR Art. 320
Im Normalfall keine bestimmte Form (auch mündlich) nötig
Gillt auch als abgeschlossenn, wenn der AN Arbeit leistet und dafür Lohn erwarten kann.
AN hat auch Anrecht auf Lohn, falls Vertrag ungültig ist.
Arbeitsvertraglichen Vereinbarung die eine Schriftform benötigen
Wegbedingung Überstundenentschädigung
Änderung Kündigungsfristen
Konkurremzverbot
Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen über Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall
Informationspflicht (obwohl Arbeitsvertrag formlos gültig ist)
Namen Vertragspartner
Datum Beginn Arbeitsverhältnisses
Funktion AN
Lohn und event. Lohnzuschläge
Wöchentliche Arbeitszeit
Pflichten der AN
OR 321
Persönliche Arbeitspflicht
Sorgfalts- und Treuepflicht
Befolgung von Anordnungen und Weisungen
Pflichten des AG
Lohnauszahlungspflicht
Fürsorgepficht
Entschädigung für Überstunden und Überzeit
Zahlungsfrist Lohn
Ende jedes Monats
Vorschuss
Muss im Falle einer Notlage gewährt werden für den Antei der bereits geleistet wurde.
Lohnsicherungen
Lohn darf nur verrechnet werden als diese pfandbar sind.
Fürsorgepflicht
OR 328
Persönlichkeit des AN achten und schützen
Massnahmen zu treffen zum Schutz des Lebens, Gesundheit und pers. Integrität
Wochentliche Höchstarbeitzeit max.
ARG Art. 9 Abs. 1
45 Std. für ind. Betriebe, Büropers., techn. Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben
50 Std bei alle übrigen AN
Voraussetzungen und Dauer Überzeitarbeit
Wegen Dringlichkeit
Für Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse und Liq. Arbeiten
Vermeidung und Beseitigung von Betriebsstörungen soweit der AG nicht andere Vorkehren zugemutet werden kann
Darf 2 Std. pro Tag nicht überschreiten
170 Std. für AN mit höchstarbeitszeit 45 Std.
140 Std. für AN mit Höchstarbeitszeit 50 Std.
Überzeit ist:
Diejenige Zeit die über die gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit hinaus gearbeitet wurde.
Pausen bei Überzeit
Eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeit von mehr als 5,5 Std.
Eine Hlabe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Std.
Eine Stunde bei einer täglichen Arbeit von mehr als 9 Std.
Die Pause gillt als Arbeitszeit falls die AN ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Überstunden Definition
Die von der Arbeitgeber geforderten, im Einverständnis mit dem AN, zusätzliche Arbeitszeit welcher über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.
Diese müssen innert eines angemessenen Zeitraumes (ArG. 14 Tg.) durch Freizeit ausgeglichen werden. Ansonsten Auszahlung mit einem Zuschlag von 25%, falls nichts anders bestimmt.
Überzeit Definition
Die von der Arbeitgeber geforderten, im Einverständnis mit dem AN, zusätzliche Arbeitszeit welcher über die gesetzliche vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit hinausgeht.
Lohnzuschlag Überzeitarbeit
ARt. 13 Abs. ArG
Der AG muss den AN mind. einen Zuschlag von 25% ausrichten, jedoch nur für Überzeitarbeit, die 60 Std. im Kalenderjahr übersteigt. (Büropers., Techn. Angestellten, Angestellten, Verkaufspers in Grossbetrieben Detailhandel.) oder durch Kompensation.
Getungsbereich von OR ArG und GAV..
sind NICHT Deckungsgleich!
Das OR gillt für jedermann, für AG und AN.
Das Arbeitsgesetz ist nicht anwendbar bei (betriebliche Geltungsbereich):
- Beambten
- Betriebe die der Bundesgesetzgebung des öffentlichen Verkehrs unterstehen.
- idem zu Seeschifffahrt
- Landwirtschaftliche Urproduktionsbetriebe, inkl. Nebenbetriebe
- Gärtnerischer Pflanzenproduktion
- Fischereibetriebe
- Private Haushaltungen
Das Arbeitsgesetz ist nicht anwendbar bei (persönlichen Geltungsbereich):
- Personen die im Dienst einer religiöser Institution stehen
- in der CH wohnhaftes Personal öffentlicher Verwaltung für ausländischer Staaten oder intern. Org.
- Auf die Besatzungen von schw. Flugbetriebsunternehmen
- AN die eine höhere leitende Tätigkeit, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben.
- Lehrer von Privatschulen etc.
- Heimarbeitnehmer
- ....
Definition höhere leitende Tätigkeit
Wer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse de Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide massgeblich beeinflussen kann.
Verzeichnisse und andere Unterlagen. Welche gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Datenschutzbestimmungen
Daten sind zur Verfügung zu halten.
Welche Angaben müssen Verzeichnisse und Unterlagen ersichtlich sein.
Siehe Art. 73 Abs, 1 ArGV1
Welche Bestimmungen gelten für den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung.
Siehe ArGV1 Art. 73a Abs. 1
Welche Bestimmungen gelten bezüglich der vereinfachten Arbeitszeiterfassung.
Siehe Art. 73b ArGV1
Wann gelten Arbeitsstunden als Überstunden?
Solche von deren der Arbeitgeber Kenntnis hat oder hätte haben müssen.
Geleistete Stunden über das vereinbarte Pensum hinaus.
Geltungsbereich der Bestimmungen zu Überstunden (OR) und Überzeit (ArG)
Anwendbar?
Höhere leitende Tätigkeit ArG Nein, OR ja
Keine Höhere leitende Tätigkeit ArG Ja, OR Ja, aber dispositiv
Lohnzuschlag für Überzeitarbeit.
Beträgt einen Viertel, jedoch beim Büropersonal sowie technischen und andern Angestellten, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels, jedoch nur für Überzeitarbeit die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt.
Bei Ausgleich durch Freizeit ist kein Zuschlag zu entrichten.
Was sind die Konsequenten bezüglich Überstunden und Überzeit für höhere leitende Tätigkeit.
Überstunden: Wegbedingung jeglicher Abgeltung möglich
Überzeit: Wegbedingung jeglicher Abgeltung möglich.
Überstundenarbeit Zuschlag?
Gemäss Art. 321c Abs. 3 OR, sind die Stunden die den vereinbarten Stunden übersteigt müssen entweder mit einen Zuschlag von 25% oder zu 100% mit Freizeit abgegolten werden. Ausser dies wurde ausbedungen.
Gründe für die Verhinderung an der Arbeitsleistung mit Lohnfortzahlungsanspruch.
Art. 324a OR
1. Krankheit
2. Unfall
3. Erfüllung gesetzlicher Pflichten
4. Ausübung eines öffentlichen Amtes
Voraussetzungen Lohnfortzahlungspflicht
Der AN ist ohne Verschulden an die Arbeitsleistung verhindert.
Das Arbeitsverhältnis hat mehr als 3 Monate gedauert oder für mehr als 3 Monaten eingegangen.
Oblig. Versicherungen gemäss Art. 324 b OR sind
UVG
EO
Eidg. Militärvers.
IV
Ferienanspruch Dauer
Mind. 4 Wochen.
bis 20 J. 5 Wochen
Ferienkürzung
Für jeden vollen Monat kann der AG die Ferien um 1/12 kürzen.
Art. 329b Abs. 1 bis 3 OR
Keine Kürzung weniger als einen Monat pro Jahr oder bei Krankheit wegen Schwangerschaft zwei Monate und Mutterschaft bezieht.