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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 03.08.2021 / 22.07.2023
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Herr Tobias Meister (50jährig, verheiratet) hat ein Kontoguthaben der Säule 3a bei einer Bank von CHF 150'000.00. Für den Kauf einer Eigentumswohnung tätigt er von diesem Guthaben im Einverständnis mit seiner Ehefrau am Welche gesetzlichen Bestimmungen (DBG) kommen bei der Besteuerung zur Anwendung? Nennen Sie zu den nachfolgenden Umschreibungen jeweils den passenden Gesetzesartikel (inkl. Absatz und ev. Buchstabe). 01.01.2017 einen WEFVorbezug im Umfang von CHF 100'000.00.

Art. 22 Abs. 1 DBG

Herr Tobias Meister (50jährig, verheiratet) hat ein Kontoguthaben der Säule 3a bei einer Bank von CHF 150'000.00. Für den Kauf einer Eigentumswohnung tätigt er von diesem Guthaben im Einverständnis mit seiner Ehefrau am Bestimmung, ob der Vorbezug separat oder zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert wird 01.01.2017 einen WEFVorbezug im Umfang von CHF 100'000.00.

Art. 38 Abs. 1 DBG

Herr Tobias Meister (50jährig, verheiratet) hat ein Kontoguthaben der Säule 3a bei einer Bank von CHF 150'000.00. Für den Kauf einer Eigentumswohnung tätigt er von diesem Guthaben im Einverständnis mit seiner Ehefrau am Bestimmung, ob der Vorbezug separat oder zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert wird 01.01.2017 einen WEFVorbezug im Umfang von CHF 100'000.00.

Art. 38 Abs. 2 DBG

Herr Tobias Meister (50jährig, verheiratet) hat ein Kontoguthaben der Säule 3a bei einer Bank von CHF 150'000.00. Für den Kauf einer Eigentumswohnung tätigt er von diesem Guthaben im Einverständnis mit seiner Ehefrau am Bestimmung, ob der Vorbezug separat oder zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert wird 01.01.2017 einen WEFVorbezug im Umfang von CHF 100'000.00.

CHF 1'483 + (CHF 97 * 5) = CHF 1'968; davon 1/5 = CHF 393.60

Frau Doris Hänggi (geb. 01.05.1960) hat am 01.02.2001 eine rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit einer Einmalprämie von CHF 200'000.00 und einer Laufzeit von 16 Jahren abgeschlossen. Am 01.02.2017 erhält sie mit dem Ablauf dieser Versicherung den Betrag von CHF 230'000.00 überwiesen.

DBG 20 Abs 1 Bst. A

Als der Vorsorge dienend gilt die Auszahlung der Versicherungsleistung ab dem vollendeten 60. Altersjahr des Versicherten auf Grund eines mindestens fünfjährigen Vertragsverhältnisses, das vor Vollendung des 66. Altersjahres Herr Erich Handschin (70jährig) ist nach seiner Pensionierung nach Afrika ausgewandert und erhält aus der Schweiz aus einer privatrechtlichen BVGVorsorgeeinrichtung eine monatliche Rente von CHF 5'000.00 brutto. Mit dem Wohnsitzstaat von Herrn Handschin hat die Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. begründet wurde. Hier sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, da Frau Hänggi zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht 60 Jahre alt ist Auf welche Art ist Herr Handschin in der Schweiz für diese Rente steuerpflichtig? Ergänzen Sie zu diesem Zweck die beiden fehlenden Wörter im folgenden Satz. Geben Sie ausserdem die gesetzliche Grundlage an. Herr Handschin ist in der Schweiz aufgrund Zugehörigkeit steuerpflichtig. –

Herr Handschin ist in der Schweiz aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeitbeschränkt steuerpflichtig.

Herr Erich Handschin (70jährig) ist nach seiner Pensionierung nach Afrika ausgewandert und erhält aus der Schweiz aus einer privatrechtlichen BVGVorsorgeeinrichtung eine monatliche Rente von CHF 5'000.00 brutto. Mit dem Wohnsitzstaat von Herrn Handschin hatdie Schweiz kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Auf welche Art ist Herr Handschin in der Schweiz für diese Rente steuerpflichtig? Wie wird diese Rente gemäss DBG steuerlich behandelt? Beantworten Sie die nachfolgend aufgeführten Punkte und berechnen Sie den jährlichen Steuerbetrag Gesetzliche GrundlageArt der SteuerTarifBerechnung

DBG Art. 96 Abs. 2 Quellensteuer 1% Bruttoeinkünfte 5'000 x 12 x 1% = 600

Sind die folgenden Positionen bezüglich der Einkommenssteuer steuerlich zulässige Abzüge (abzugsfähige Aufwendungen bzw. Kosten) oder steuerlich nicht abziehbare Aufwendungenbzw. Kosten?

DBG Art 33 Abs 1 Bst. DBG Art 34 Bst

3. Säule einzehalung Seblständige ohne 2 Säule

max. 20% des Reingewinns bzw. Maximalbetrag

Welche drei grundsätzliche Arten von Abzügen kennt die direkte Bundessteuer für unselbstständig Erwerbstätige? Nennen Sie die diese.

Berufskosten (Gewinnungskosten)Allgemeine AbzügeSozialabzüg

Herr Noah Schiffer ist beim Elektrizitätswerk der Stadt Luzern angestellt, wo er auch seine Lehre inklusive Berufsmittelschule erfolgreich abgeschlossen hat. 2016 beträgt sein Nettolohn CHF90'000.00. Er fährt täglich mit dem Zug von Basel zur Arbeit. Das Jahresabonnement beträgt CHF 3'350.00. Mittags kehrt er nicht nach Hause zurück, sondern isst im Personalrestaurant seines Arbeitgebers (vergünstigter Tarif für Mitarbeiter). Da er abends regelmässig noch einige Arbeiten für seinen Arbeitgeber zu verrichten hat, hat er sich einen Computer für CHF2'000.00 angeschafft und einen EDVKurs besucht, welcher CHF 850.00 gekostet hat

Fahrkostenvon CHF 3'000.00Effektive Kosten CHF 3'350.00, laut Art. 26 Abs. 1 Bst. a DBG Abzug auf maximal CHF3'000.00 begrenzt Mehrkosten auswärtige Verpflegung CHF 1'600.00Halber Pauschalabzug von CHF 1'600.00, da die Verpflegung in einem Personalrestaurant des Arbeitgebers verbilligt eingenommen werden kann. Berufsauslagen CHF 2'700.00Pauschale von 3% des Nettolohnes von CHF 90'000.00. Bei den Kursgebühren handelt es sich seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr um Berufsauslagen, sondern um Aufwendungen, welche im Rahmen der allgemeinen Abzüge gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG geltend gemacht werden können.

Ergeben sich für Paolo Bianchi Steuerfolgen bei der direkten Bundessteuer im Jahre 2018 und wenn ja in welchem Umfang? Begründen Sie Ihre Antwort mit Angabe der gesetzlichen Bestimmungen (DBG).

Paolo Bianchi erhält Gratisaktien im Betrag von CHF 100'000.00, die steuerbar als Einkommen aus beweglichem Vermögen sind. Art. 20 Abs.1 Bst. c DBG Teilbesteuerung im Umfang von 60% von CHF 100'000.00 nach Art. 20 Abs.1bis DBG

Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für Herrn Paolo Bianchi, wenn er seine Beteiligung an der Merlovino AG, deren Bilanz keine nicht betriebsnotwendige Substanz enthält, im Folgejahr (2019) für CHF 850'000.00 an die unabhängige Sapori S.A. mit Sitz in Locarno (TI) verkauft? Begründen Sie Ihre Antwort mit Angabe der gesetzlichen Bestimmungen (DBG).

Paolo Bianchi realisiert einen steuerfreien Kapitalgewinn. Art. 16 Abs. 3 DBG

Die Tochter von Elisa und Thomas Frankfurter ist 15 Jahre alt und wohnt bei den Eltern. Vor einigen Jahren hat sie vom Grossvater die Nutzniessung für ein Mehrfamilienhaus in Schaffhausen erhalten. Der Grossvater lebt in St. Moritz (GR). Wer haftet für die Steuer aus dem Einkommen des Mehrfamilienhauses? Nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel.

Elisa und Thomas Frankfurter haften solidarisch für das Kindereinkommen. Art. 13 Abs. 1 DBG

Zweitverdienerabzug Umfang?

50% des niedrigerem Erwerbeinkommen mind 8'100 max. 13'400

Welche allgemeinen Abzüge sind für ein Ehepaar mit 5 Kindern möglich und ein Kind lebt bei der Ex-Frau?

-bezahlte Alimente

-Zweiverdienerabzug (50% des niedrigeren Einkommens)
-Kinderabzüge (6500 für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind)
-Versicherungsabzug (3500 + 700 pro Kind)
-Ehepaarabzug (2'600)