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Kartei Details
Karten | 108 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.07.2021 / 20.02.2025 |
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Bestandteile (Kontrollkomponenten) IKS
Gemäss PS 890 (S. 854):
1) Kontrollumfeld
2) Risikobeurteilungsprozess des UN
3) RGL-relevante Informationssysteme, damit verbundene Geschäftsprozesse & Kommunikation
4) Kontrollaktivitäten (manuelle & IT-Anwendungskontrollen auf Prozesseben sowei GITC)
5) Überwachung der Kontrollen (UN-Kontrollen)
IAS 37 (Kriterien zur Ansetzung)
1) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis
2) Wahrscheinlicher Ressourcenabfluss (more likely than not)
3) Höhe kann verlässlich geschätzt werden
> kein Unterschied zu OR / Swiss GAAP FER
> Ansetzung nach Best Estimate (Abdiskontierung wenn wesentlich & länger 12 M.)
IKS (PS 890)
Definition "Kontrolldefizit"
liegt dann vor, wenn in der Ausgestaltung oder Implementierung einer Kontrolle Mängel bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn eine erforderliche Kontrolle nicht existiert, wenn sie wegen falscher Konzeption das Ziel des IKS nicht erreichen kann oder wenn sie zwar zweckmässig gestaltet ist, aber nicht oder nicht vorschriftsgemäss implementiert wurde.
IKS (PS 890)
Definition "Kontrollschwäche"
besteht dann, wenn ein oder mehrere Kontrolldefizite dazu führen, dass ein wesentlicher Fehler (verursacht durch Verstösse oder Irrtümer) nicht verhindert oder aufgedeckt werden kann und zu einer wesentlichen falschen Angaben in der JR führen könnte.
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung des "Kontrollumfeld"
Prägt die Grundhaltung einer Organisation (Einstellung, Bewusststein, Handlungen), dient als Grundlage und wird dadurch geprägt:
1) Kommunikation & Durchsetzung von Integrität und ethischen Werten
2) Kompetenzen der MA
3) Mitwirkung in der UN-Leitung betrauten Personen
4) Führungsgrundsätze & Führungsstil
5) Organisationsstruktur
6) Zuordnung von Weisungsbefugnis und Verantwortlichkeit
7) Weisung im Bereich des Personalwesens
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Befragung und Beobachtung
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "Risikobeurteilungsprozess des UN"
Identifizierung von Risiken (OR Art. 663b Ziff. 12) basierend auf Grösse und Komplexität des UN.
1) Identifizierung der wesentlichen Geschäftsrisiken durch das UN
2) Schätzung der Bedeutung & Eintrittswahrscheinlichkeit
3) Definiton von Massnahmen, um diesen Riisken zu begegnen.
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Befragung und Überprüfung
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "RGL-relevante Informationssysteme / Kommunikation"
RGL-relevante Informationssysteme (inkl. Buchführungssystem) für Aufzeichnung und Abläufe. Grundlage für die ganze Buchführung und deren Dokumentation.
- Umfasst vorwiegend Kontrollen auf UN-Ebene
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Überprüfung und Befragung inkl. Verständnisgewinn wie die Kommunikation (GL, VR, Externe Stellen) abläuft.
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "Kontrollaktivitäten"
Tätigkeiten & Verfahren, welche die Befolgung von Anweisungen der UN-Leitung sicherstellen sollen. Werden auf verschiedenen organisatorischen & funktionalen Ebenen vorgenommen und sollen Beispiele sind Autorisierung, Leistungskontrolle, Informationsverarbeitung, physische Kontrolle und Funktionentrennung
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Überprüfung, Befragung, Beobachtung und Wurzelstichprobe (Walkthrough).
- Zumeist ausgerichtet auf Kontrollen auf Prozess- und IT-Anwendungseben.
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "Überwachung der Kontrollen"
UN-Leitung überzeugt sich davon, dass die Vorgaben des IKS eingehalten werden. Durchgeführt durch andere MA, Interne Revision oder UN-Leitung selbst.
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation & Befragung
IKS (PS 890)
Immanente Grenzen des IKS
1) Menschliches Urteil (fehlerhafte Ermessenentscheide)
2) Stürungen (infolge menschlicher Schwächen)
3 bewusste Verletzung der Regeln des IKS durch MA aller Stufen
IKS (PS 890)
Verfahrens- vs. Ergebnisorientiert
Verfahren: entspricht Funktionsprüfung (inkl. Wirksamkeit - Abschlussprüfer macht sich ein Bild von Qualität und Verlässlichkeit der Schlüssekontrollen. Bei Durchführung im Rahmen der Abschlussprüfung für IKS verwendbar.
Ergebnis: entspricht ergänzenden aussagebzogenen PH - bezieht sich auf einzelen Posten und deren buchhalterischen Darstellung.
IKS (PS 890)
Bedingungen um sich bei der Abschlussprüfung auf das IKS abstützen zu können
1) keine technischen GITC Probleme, welche Kontrollen wirkungslos werden lassen (z.B. Nicht umgesetzte Funktionentrennung)
2) Bild über Kontrollumfeld, Qualittät und Verlässlichkeit des IKS
3) Existenzprüfung mittels Wurzelstichproben (Walkthorugh)
4) Funktionsprüfung der Schlüssekontrollen (Effektivität)
IKS (PS 890)
Allgemeine Voraussetzungen für die Existenz des IKS
1) vorhanden & überprüfbar (dokumentiert)
2) angepasst auf Geschäftsrisiken & Geschäftstätigkeit
3) den zuständigen MA bekannt
4) angwendet wird
5) Kontrollbeuwsstsein im UN vorhanden
--> Dokumentiert, umgesetzt und angewendet
IKS (PS 890)
Abdeckungsbereich GITC
- Programmentwicklung
- Programm und Datenbankanpassungen
- Zugriffe auf Kontrollen
- Betrieb der informatik
IKS (PS 890)
Prüfungsverfahren
- Durchsicht der Dokumentation der Ausgestaltung
- Befragung
- Beobachtung
- Überprüfung
- Walk-Through-Test (Wurzelstichprobe)
> Durchsicht & Befragung alleine sind nicht ausreichend
IKS (PS 890)
Umfang Konzern IKS
1) Kontrollen auf Konzerneben
2) Kontrollen betreffend Konsolidierungsprozess
3) Kontrollen bei einzelnen UN-Teilen
> neu erworbene UN-Teile müssen spätestens im auf die Akquistion folgenden Jahr erstmals in die Auswahl der zu prüfenden UN-Teile einbezogen werden. Sofern wesentlich/bedeutend und nicht im ersten Jahr integriert - Erwähnung im Bericht
Unübertragbare & Unentziehbare Aufgaben des VR (OR)
OR Art. 716a
- Oberleitung der Gesellschaft & die Erteilung der nötigen Weisungen;
- Festlegung der Organisation;
- Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrollen sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;
- Ernennung & Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen;
- Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen
- Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der GV und die Ausführung ihrer Beschlüsse
- Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung
Er hat zudem für eine angemessen Berichtersattung an seine Mitglieder zu sorgen und kann Aufgaben einzelnen Personen zuteilen.
OR: Sorgfalts- und Treuepflicht
OR Art. 717
Abs 1: Die Mitglieder des VR sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren
Abs. 2: Sie haben die Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Ablauf Mitteilung von Mängel im IKS (PS 260 basierend auf PS 890)
1) Feststellung ob Mängel im IKS
> vorgängige Besprechung mit Management (oder VR, wenn Mngt invovliert) möglich
2) Beurteilung ob bedeutender Mangel
> Einzel oder in Kombination
> hängt auch von der Wahrscheinlichkeit ab, dass es zu einer falschen Darstellungen kommen könnten und von ihrem
Ausmass (also nicht nur bei konkreten Feststellungen)
2) Mitteilung der Mängel
> Grundsätzliche Orientierung an PS 260. Auswirkungen müssen nicht quantifizeirt & können gruppiert werden
> Schriftlich (wenn bedeutsam)! Zeitpunkt abhängig von Sachverhalt (jedoch spätenstens 60T. nach Berichtsdatum
wegen Close-Out)
> vorgängige mündliche Kommunikation immer mögilch (entbindet nicht von Pflicht der Schriftlichkeit)
> Detailierungsgrad im pflichtgemässen Ermessen des Abschlussprüfers (TZ A.15 für Umstände)
> Keine wiederholte Kommunikation von "nicht bedeutsamen Mängel", welche im letzten Jahr kommunziert wurden,
aber nicht behoben wurden.
> PS 240 & PS 250 beachten, vorallem wenn Management-Involvment (Vermutung Dolose Handlungen)
GV Beschluss (Quoren)
OR Art. 703: absolute Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen (sofern keine Abweichung in Gesetz oder Statuten)
OR Art. 704: 2/3 der vertretenen Stimmen & absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte bei wichtigen Beschlüssen.
- Änderung des Gesellschaftszwecks
- Einfhrung von Stimmrechtsaktien
- Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien
- genehmigte oder bedingte Kapitalerhöhung oder Schaffung von Vorratskapital (BankG)
- Kapitalerhöhung aus EK, gegen Sacheinalge oder zwecks Sachübernahme und die Gewähung besonderer Vorteile
- Einschränkungen oder Aufhebung des Bezugsrechts
- Verlegung des Stitzes der Gesellschaft
- Auflösung der Gesellschaft
> Statutenbestimmen für höhere Quoren für vom Gesetz bestimmte Sachverhalte können nur mit dem entsprechenden Mehr bestimmt werden.
Mindestinhalt Umfassender Bericht (UB)
- OR Art. 728 Abs. 1
- muss schritflicht erfolgen (idR vor Vermerkabgabe)
- Adressat ist der VR
- Muss vom leitenden Prüfer unterzeichnet werden
Mindestinhalt: Feststellungen über:
- Rechnungslegung
- IKS
- Durchführung & Ergebnis der Revision
- kann je nach Gegebenheiten weitere Inhalte aufführen
Berufliche Verhaltensanforderungen (Aufzählung der Inhalte)
- In QS geregelt und je nach Mandatsart noch durch "Unabhängigkeit" ergänzt
- Punkt 1 bis 6 gelten als Grundsätze der "Befähigung"
- Integrität
- Objektivität
- berufliche/professionelle Kompetenz & erforderliche Sorgfalt
- Verschwiegendheit
- berufswürdiges Verhalten / professionelles Verhalten
- Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften & Standards
PH in Prüfungsplanung für Dolose Handlungen
1) Einschätzung des Risikos doloser Handlungen aufgrund des Kontrollumfelds
2) Ermittlung von Positionen der JR mit hohem Risiko von dolosen Handlungen
3) Mitteliung der Einschätzung ggü. Team
4) Befragung der verantwortlichen Personen beim Kunden
5) Erhebung der Vorkehrung zur Vermeidung von dolosen Handlungen beim Kunden.
Nicht im Anwendungsbereich von IFRS 5
- Latente Steueransprüche (IAS 12)
- Vermögenswerte aus Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19)
- finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IFRS 9
- langfristige Vermögenswerte, welche nach dem Zeitwertmodell i.S. von IAS 40 bilanziert werden
- langfristige Vermögenswerte, die gemäss IAS 41 zum Zeitwert abzgl. Veräusserungskosten bewertet werden
- Gruppen von Verträgen im Anweundungsbereich von IFRS 17
Auch zur "Stilllegung" gedachten Bereiche sind nicht als "zur Veräusserung" zu klassifzieren
Kriterien & Folgen um Vermgeönswerte nach IFR 5 zu klassifizieren
- Buchwert hauptsächlich durch Verkaufsgeschäft und nicht durch fortgesetzen Nutzen bestimmt
- zum sofortigen Verkauf im gegenwärtigen Zustand zur Verfügung stehen
- Verkauf muss hoch wahrscheinlich sein (eher 80% - Im UN defineirt, aktive Vermarktung, innert 12 M. etc.)
> Wenn ja. Bewertung zu kleinerem Wert zwischen Buchwerte und Netto-Zeitwert (d.h. direkt zurechnebare Verkaufskosten ohne Finnazierungs- und Ertragssteuerkosten)
> Veränderung zur ursprünglichen Bewertung in GuV verbuchen
> seprate Ausweis in Bilanz sowei gesonderte Offenlegungspflichten
Kriterien dass eine Revisionsstelle wählbar ist
- Wählbarkeit
- Zulassung
- Unabhängigkeit
qualitative Merkmale einer "kleineren Einheit"
gemäss PH50
a) Konzentration von Eigentum & Management auf Wenige
b) eines oder mehrere der Merkmale (nicht erschöpfend)
- überschaubare oder nicht komplexe Geschäftsfälle
- einfache Aufzeichnungen
- wenige Geschäftszweige und wengie Produkte innerhalb der Geschäftszweige
- wengie interne Kontrollen
- wenige Mngt-Ebenen mit Verantwortung für ein breites Spektrum von Kontrollen
- wengie MA, von denne viele eine grosse Verantwortung haben
Hauptanforderung bei der Prüfung von "kleineren Eiinheiten"
Nachvollziehbarkeit der ordnungsmässigen Planung & Durchführung der Abschlussprüfung
RGL Regelwerk Gemenide (PH 60)
> Fachempfehlung für ein harmonisiertes RGL-Modell für die Kantonen & Gemeinden /HRM2)
> Diverse Wahlrechte
> soll tatsächliches Bild darstellen, jedoch sind stille Reserven möglich (True & Fair View nicht immer gegeben
PH 60 - Generelle Punkte
> für Gemeinderechnungen (Gemeinden, Schulgemeinden, Zweckverbände, übrige. öffen-rechtliche Körperschaften)
> Grundatz von PS (W'lichkeit, Kontrolle & Aussagebezogene PH, VE etc.) mit diversen Besonderheiten
> regelt nicht Review oder AUP
> berufliche Verhaltensanforderungen (inkl. spezifisches Know-how) für Annahme zentral
> zentrales Prüfziel: Einhaltung gesetzliche Vorschriften
> Urteil idR kein Gewähr für Effektiviät & Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
> ausreichende Sicherheit (= positiv)
Anforderungen an AUSSAGEBEZOGENE analytische PH (PS 520)
1) Eignung für gegeben Aussage (unter Berücksichtigung von Risiken & Einzelfallprüfungen)
2) Verlässlichkeit der Daten (Quelle, Art, Relevanz und Vergleichbarkeit) sowie Kontrollen bei Erstellung)
3) Erwartung
4) Unterschiede (zwischen erwartetem und effektivem Betrag) festlegen, der tolerierbar ist (basierend auf W'lichkeit)
Aktivierungsfähigkeit Bitcoin
können an Handelsplätzen erworben werden, als Bezahlung erhalten sowie durch Mining "geschürft" werden und sind dadurch die Folge von vergangenen Ereignissen.
Mit der Kontrolle der PIKs können Dritte von der Nutzung der Vermögenswerte ausgeschlossen und die exklusive Verfügungsmacht sichergestellt werden.
UN können Bitcoin an Handelsplätzen verkaufen oder als Zahlungsmittel nutzen, weshalb auch ein zukünftiger Mittelzufluss wahrscheinilch ist.
Durch Handelbarkeit 24/7 lässt sich der Wert zudem verlässlich ermitteln
Die Aktivierungskrierien können somit gem. OR Art. 959, FER RK.15 und IFRS RK4.4 als erfüllt definiert werden.
Bilanzierungsort Bitcoin
nicht explizit in den Standards/OR geregelt
> Fl. Mittel (ja) --> Gerechtfertig da Wertaufbewahrungsmtitel
> Wertschriften: nach OR & Swiss GAAP FER ja (da breiter gefasst), nach IFRS nein da keine Vertragspartei gem. 32.11
> Imm. Werte --> identifizierbar und separierbar - nach IFRS ja / CH FER nein (da langfristiger Nutzen nicht gegeben)
Definition Anomalie (Stichprobenverfahren)
> falsche Darstellung / Abweichung, die nachweisbar nicht repräsentativ für falsche Darstellungen oder Abweichungen in einer Grundgesamtheit ist
> hohes Mass an Sicherheit
> zusätzliche PH, um dieses Mass an Sicherheit zu erhalten
PS 530: Arten von Abweichungen
> festgestellt Abweichungen (Bei Controls-Testing)
> festgestellte falsche Darstellung (Bei aussagebezogener Prüfung)
> Hochrechnung auf Gesamtpopulation notwendig (Bei Einzelfallprüfungen); ausgeschlossen Anomalien
> Anomalien beachten (nicht hochrechnen, aber berücksichtigen)
> Tolerierbare falsche Darstellung: PM oder kleiner
> IPE beachten
PS 530: Prüfungsverfahren
1) Statistisches Stichprobenverfahren
- Zufallsgesteuer oder Wahrscheinlichkeitstheorie
- jedes Element muss eine Chance zur Auswahl haben (nicht gleiche Chance)
2) Nicht-statistisches Stichprobenverfahren
Arten von Auswahlverfahren
1) Zufallsgesteuert (Zufallgenerator)
2) Systematische Auswahl (z.B. jedes 50 Element)
3) Systematsiche Auswahl anhand von Wertproportionalener Auswahl oder Schichtung (Geld oder Merkmal)
4) Auswahl aufs Geratewohl (random)
5) Blockauswahl
Grundsätze Vorräte (IAS 2)
Erstbewertung: AK + Nebenkosten oder HK
Folgebewerung: Kleinerer Betrag zwischen AK/HK oder Nettoveräusserungswert (Niederstwertprinzip)
Werhaltigkeitstest jeweisl durchführen mit Ab- und Aufwertung (max. bis AK/HK)
Lagerermittlung: Grundsätzlich FIFO oder Durchschnittsmethode (retrograde & Standard-/Plankosten auch möglich)
Offenlegung.u.a. 1) Bewertungsgrundsätze & Methoden 2) Aufliederung der einzelnen Vorräte 3) Deklaration der Vorräte, die nach NVW bilanziert sind und 4) Betrag der Abschreibungen & Wertaufholungen (5) Bilanzwerte von verpfändeten Vorräten)
Unterschied CH-FER 17: Grundsätzlich identisch (Anzahlungen, Skonti werden anders behandelt und Verbuchung von WB als Waren-/Materialaufwand)
Kriterien IAS 38
Definitionskriterien (38.18a)
- Identifizierbarkeit
- Verfügungsmacht beim UN
- künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich
Ansatzvoraussetzungen (IAS 38.18b)
- Wahrscheinlichkeit, dass künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem UN zufliesst
- AK/HK müssen zuverlässig ermittelt werden können
Folgebewertungsmöglichkeiten IAS 38
1) Fortgeführte AK/HK
... abzgl. planmässiger Abschreibungen (beschränkte Nutzungsdauer)
... abzgl. annual Impairment - erzielbarer vs Buchwert (unbeschränkte Nutzungsdauer)
2) Neubewertungsmodell (NBW)
... Neubewertung zu Fair Value über EK verbucht