.
Fichier Détails
Cartes-fiches | 108 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 21.07.2021 / 20.02.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20210721_diverse_fragen_schemas
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20210721_diverse_fragen_schemas/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
GwG (PS 950) - Pflichten des Händlers
- Identifizierung der Vertragspartei
- Feststellung der wirtschaftlichen berechtigten Person
- zusätzliche Abklärungepflichten bei Ungewöhnlichkeit/Anzeichen auf GwG
- Dokumentation (Sorgfalts- und Meldepflicht)
- Meldepflicht bei Verdacht auf GwG
- Wahl einer Revisionsstelle zur Prüfung der Einhaltung der GwG Pflichten
GwG Revisionsstelle - Generell zu beachten
- Auftrag nach PS 950 (separater Auftrag)
- Mindestens Revisor (unahängig von Rechtsfrom bzw. sonstiger Prüfpflicht)
- Unabhängigkeit muss gegeben sein - stat. RS kann, muss aber nicht, Prüfung durchführen
- Wahl durch oberstes Leistungsorgan (keine Eintragung in Register oder ählniches)
- Subsidiäre Meldepflicht an MROS bei Verstoss
Prüfinhalt
- gibt es Sachverhalte, aus denen geschlossen werden muss, dass die Liste der erhaltenen Barzahlungen des Prüfungszeitraums nicht vollständig ist
- für die aufgeführten Barzahlungen die Sorgfalts- und Meldepflichten gemäss GwG Art. 8a und Art. 9 Abs. 1 eingehalten wurden.
GwG Revisionsstelle - Prüfungsdurchführung
- Prüfungsplanung (Prüfstrategie, Analyse, IKS/IT Verständnis, Erstellung Risikoanalyse & Prüfprogramm)
- Risikoanalyse (bestehend aus inhärenten Risiken & Kontrollrisiken = Nettorisiko)
- Prüfprogramm (wie Risikoanalyse schrifltihch festzuhalten)
- Begrenzte Sicherheite über Vollständigkeit der "Liste von erhlatenen Barzahlungen" durch analytische PH
- Hinreichende Sicherheit betreffend Einhaltung Sorgfalts- und Meldepflicht (analytische PH & Funktionsprüfung)
- Begrenzte Sicherheit über Ordnungsmässigkeit der RGL (sofern nicht statutarische RS)
PS 315 - Pflicht PH's bei Risikobeurteilung
- Befragung Mngt und weitere Personen
- analytische PH
- Beobachtung & Inaugenscheinnahme/Einsichtnahme
PS 315 - Riskobeurteilungsprozess der Einheit (Steps)
- Identifizierung von Geschäftsrisiken, die für RGL relevant
- Einschätzung der Bedeutsamkeit der Risiken
- Beurteilung über Eintrittswahrscheinlichkeit
- Entscheid über Massnahmen, um Risiken zu begegnen
PS 315 - Dokumentationsmindestinhalt
- Besprechung im Prüfteam
- besonder wichtige Elemente des gewonnenen Verständnisses (Risiken, IKS, Informationsquellen sowie Ergebnisse aus PH's für Risikoidentifikation
- identizierte & beurteile Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
- die identifizierten Risiken und damit verbundene Kontrollen
PS 315 - Prüfaussagen zu "Arten von Geschäftsvorfällen"
- Eintritt
- Vollständigkeit
- Genauigkeit
- Periodenabgrenzung
- Kontozuordnung
PS 315 - Prüfaussagen zu "Kontensalden am Abschlussstichtag"
- Vorhandensein
- Rechte & Verpflichtungen
- Vollständigkeit
- Bewertung & Zuordnung
PS 315 - Prüfaussagen zu "Abschlussangaben & Darstellung"
- Eintritt sowie Rechte & Verpflichtungen
- Vollständigkeit
- Ausweis & Verständlichkeit
- Genauigkeit & Bewertung
PS 540 - PH's zur Risikobeurteilung
Verständnis von folgenden Punkten als Grundlage erhalten:
- Anforderungen des Regelwerkes
- Art & Weise wie das Mngt solche Ereignisse feststellt
- Art & Weise wie das Mngt Werte ermittelt (Methode, Kontrollen, Sachverständige, zugrundeliegende Annahmen, Änderung ggü. PY, wie werden neue Auswirkungen beurteilt/implementiert)
PS 540 - PH's zur Reakton auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
Allgemein
- Bewertungsmethode geeignet
- Vom Management getroffene Annahmen vertretbar
Speziell für bedeutsame Risiken (aussagebezogene PH) - hinsichtlich Schätzunsicherheit
- wie das Mngt alternative Annahmen oder Ergeignisse berücksichtigt hat
- ob die vom Mngt getroffenen bedeutsamen Annahmen vertretbar sind
- die Absicht des Mngt bestimmte Vorgehensweisen zu verfolgen und deren Fähigkeit, diese umzusetzen
Definitionskriterien Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)
- Identifizierbarkeit
- Verfügungsmacht beim UN
- künftiger wirtschaftlicher Nutzen
Ansatzkriterien Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)
- wahrscheinlichkeit, dass künftiger wirtschaftlicher Nutze ndem UN zufliesst
- AHK müssen verlässlich ermittelt werden
Voraussetzungen (kumulativ) für Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38
- Technische Realisierbarkeit
- Abischt zur Fertgstellung (inkl. Nutzung oder Verkauf)
- Fähigkeit zur Nutzung oder Verkauf
- Nachweis der Art des Nutzenzuflusses
- Verfügbarkeit technischer & Finanzieller Ressorucen, um die Entwicklung fertig zu stellen
- Fähigkeit der verlässlichen Messung der zuordnenbaren Kosten
Ansatzkriterien nach OR
Aktiven bzw. Passiven müssen bilanziert werden, wenn:
- über sie verfügt werden kann
- Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss wahrscheinlich ist
- Wert verlässlich geschätzt werden kann
OR Art. 959
Bestandteile (Kontrollkomponenten) IKS
Gemäss PS 890 (S. 854):
1) Kontrollumfeld
2) Risikobeurteilungsprozess des UN
3) RGL-relevante Informationssysteme, damit verbundene Geschäftsprozesse & Kommunikation
4) Kontrollaktivitäten (manuelle & IT-Anwendungskontrollen auf Prozesseben sowei GITC)
5) Überwachung der Kontrollen (UN-Kontrollen)
IAS 37 (Kriterien zur Ansetzung)
1) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis
2) Wahrscheinlicher Ressourcenabfluss (more likely than not)
3) Höhe kann verlässlich geschätzt werden
> kein Unterschied zu OR / Swiss GAAP FER
> Ansetzung nach Best Estimate (Abdiskontierung wenn wesentlich & länger 12 M.)
IKS (PS 890)
Definition "Kontrolldefizit"
liegt dann vor, wenn in der Ausgestaltung oder Implementierung einer Kontrolle Mängel bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn eine erforderliche Kontrolle nicht existiert, wenn sie wegen falscher Konzeption das Ziel des IKS nicht erreichen kann oder wenn sie zwar zweckmässig gestaltet ist, aber nicht oder nicht vorschriftsgemäss implementiert wurde.
IKS (PS 890)
Definition "Kontrollschwäche"
besteht dann, wenn ein oder mehrere Kontrolldefizite dazu führen, dass ein wesentlicher Fehler (verursacht durch Verstösse oder Irrtümer) nicht verhindert oder aufgedeckt werden kann und zu einer wesentlichen falschen Angaben in der JR führen könnte.
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung des "Kontrollumfeld"
Prägt die Grundhaltung einer Organisation (Einstellung, Bewusststein, Handlungen), dient als Grundlage und wird dadurch geprägt:
1) Kommunikation & Durchsetzung von Integrität und ethischen Werten
2) Kompetenzen der MA
3) Mitwirkung in der UN-Leitung betrauten Personen
4) Führungsgrundsätze & Führungsstil
5) Organisationsstruktur
6) Zuordnung von Weisungsbefugnis und Verantwortlichkeit
7) Weisung im Bereich des Personalwesens
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Befragung und Beobachtung
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "Risikobeurteilungsprozess des UN"
Identifizierung von Risiken (OR Art. 663b Ziff. 12) basierend auf Grösse und Komplexität des UN.
1) Identifizierung der wesentlichen Geschäftsrisiken durch das UN
2) Schätzung der Bedeutung & Eintrittswahrscheinlichkeit
3) Definiton von Massnahmen, um diesen Riisken zu begegnen.
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Befragung und Überprüfung
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "RGL-relevante Informationssysteme / Kommunikation"
RGL-relevante Informationssysteme (inkl. Buchführungssystem) für Aufzeichnung und Abläufe. Grundlage für die ganze Buchführung und deren Dokumentation.
- Umfasst vorwiegend Kontrollen auf UN-Ebene
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Überprüfung und Befragung inkl. Verständnisgewinn wie die Kommunikation (GL, VR, Externe Stellen) abläuft.
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "Kontrollaktivitäten"
Tätigkeiten & Verfahren, welche die Befolgung von Anweisungen der UN-Leitung sicherstellen sollen. Werden auf verschiedenen organisatorischen & funktionalen Ebenen vorgenommen und sollen Beispiele sind Autorisierung, Leistungskontrolle, Informationsverarbeitung, physische Kontrolle und Funktionentrennung
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation, Überprüfung, Befragung, Beobachtung und Wurzelstichprobe (Walkthrough).
- Zumeist ausgerichtet auf Kontrollen auf Prozess- und IT-Anwendungseben.
IKS (PS 890)
Definition & Prüfung "Überwachung der Kontrollen"
UN-Leitung überzeugt sich davon, dass die Vorgaben des IKS eingehalten werden. Durchgeführt durch andere MA, Interne Revision oder UN-Leitung selbst.
Prüfung: Durchsicht der Dokumentation & Befragung
IKS (PS 890)
Immanente Grenzen des IKS
1) Menschliches Urteil (fehlerhafte Ermessenentscheide)
2) Stürungen (infolge menschlicher Schwächen)
3 bewusste Verletzung der Regeln des IKS durch MA aller Stufen
IKS (PS 890)
Verfahrens- vs. Ergebnisorientiert
Verfahren: entspricht Funktionsprüfung (inkl. Wirksamkeit - Abschlussprüfer macht sich ein Bild von Qualität und Verlässlichkeit der Schlüssekontrollen. Bei Durchführung im Rahmen der Abschlussprüfung für IKS verwendbar.
Ergebnis: entspricht ergänzenden aussagebzogenen PH - bezieht sich auf einzelen Posten und deren buchhalterischen Darstellung.
IKS (PS 890)
Bedingungen um sich bei der Abschlussprüfung auf das IKS abstützen zu können
1) keine technischen GITC Probleme, welche Kontrollen wirkungslos werden lassen (z.B. Nicht umgesetzte Funktionentrennung)
2) Bild über Kontrollumfeld, Qualittät und Verlässlichkeit des IKS
3) Existenzprüfung mittels Wurzelstichproben (Walkthorugh)
4) Funktionsprüfung der Schlüssekontrollen (Effektivität)
IKS (PS 890)
Allgemeine Voraussetzungen für die Existenz des IKS
1) vorhanden & überprüfbar (dokumentiert)
2) angepasst auf Geschäftsrisiken & Geschäftstätigkeit
3) den zuständigen MA bekannt
4) angwendet wird
5) Kontrollbeuwsstsein im UN vorhanden
--> Dokumentiert, umgesetzt und angewendet
IKS (PS 890)
Abdeckungsbereich GITC
- Programmentwicklung
- Programm und Datenbankanpassungen
- Zugriffe auf Kontrollen
- Betrieb der informatik
IKS (PS 890)
Prüfungsverfahren
- Durchsicht der Dokumentation der Ausgestaltung
- Befragung
- Beobachtung
- Überprüfung
- Walk-Through-Test (Wurzelstichprobe)
> Durchsicht & Befragung alleine sind nicht ausreichend
-
- 1 / 108
-