Obligationenrecht (OR) - Allgemeiner Teil

HR Fachmann HF - HFR Zürich

HR Fachmann HF - HFR Zürich


Fichier Détails

Cartes-fiches 15
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 21.06.2021 / 19.07.2023
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20210621_obligationenrecht_or_allgemeiner_teil
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20210621_obligationenrecht_or_allgemeiner_teil/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was ist eine Obligation

Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner,

aus der dem Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und dieser dadurch eine Leistungspflicht (Schuld) zu erfüllen hat.

Woraus kann eine Obligation um Grundsatz entsehen?

  • Vertrag (OR 1)
  • unerlaubte Handlung (OR 41 ff.)
  • ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62 ff.)

Was ist eine Forderung?

Die Forderung ist die Leistung des Schuldners (Auch Anspruch genannt)

Welche Inhalte hat eine Forderung, hat ein Anspruch?

  • Recht des Gläubigers auf Leistung des Schuldners (Entziehungsbefugnis, Genussbefugnis)
  • Klagerecht des Gläubigers
  • Zugriffsrecht des Gläubigers (auf das Vermögen des Schuldners via Staat)

Was ist die Schuld?

Ist die der Forderung entgegengesetze Pflicht des Schuldners auf Leistung

Also das Gegenteil der Forderung

Was für Schulden (Pflicht des Schuldnders) kennt man?

  • Wahlobligation: mehrere Leistungen die wahlweise erfüllt werden können
  • einfache Schuld: erlischt durch gezielte Leistung
  • Dauerschuld: Wird solange erfüllt bis sie erlischt (AV)
  • Sachleistung: Stückschuld, Gattungsschuld, beschränkte Gattungsschuld

Was ist das Schuldverhältnis?

Die Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis.

Gilt auch bereist vor dem Vertragsabschluss (Treu und Glauben)

Welches sind die möglichen Entsehungsgründe einer Obligation?

  • Einseitiges Rechtsgescäft
  • Zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag OR 1)
  • Unerlaubte Handlung (OR 41 ff.)
  • Ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62 ff.)
  • "Culpa in contrahendo"
  • Geschäftsfühung ohne Auftrag (GoA OR 419 ff.)
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • faktische Vertragsverhältnisse
  • Obligationen aus Verbandszugehörigkeit

Was ist ein Rechtsgeschäft, wer ist beteiligt und was ist das Resultat?

Das Rechtsgeschäft wird als private Gestaltung einer Rechtslage umschrieben.

Es besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die einen rechtlichen Erfolg bezweckt und in einem Vertrag mündet.

Was ist eine Willenserklärung?

Ist eine Mitteilung (Erklärung) des Willens zur Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses.

Es gibt einen Erklärenden und einen Erklärungsempfänger

Wie kann eine Erkärung geäussert werden und wie sind die zeitlichen Bedingungen geregelt?

Gäsusert werden kann eine Erklärunng ausdrücklich wie auch stillschweigend 

Bei einer unmittelbaren Erklärung (mündlich) fallen die Abgabe und die Kenntnissnahme zeitlich direkt zusammen, bei der mitelbaren herrscht ein zeitlicher Abstand dazwischen (z.B. Brief) 

OR 1 Abs. 2

Wie ist die Empfangsbedürftigkeit einer Willenserklärung geregelt?

Zugangsprinzip = Erklärung ist nur wirksam, wenn sie einem Empfänger gegenüber abgegebn und von diesem auch aufgenommen wird.

Als zugegangen gilt die Erklärung, wenn man unter normalen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme rechnen kann. Mittelbare Erklärungen sind gültig, wenn sie eingetroffen sind. Erklärungen mittels Vertreter, gelten gegenüber dem Empfänger als zugestellt. 

Welche Arten von Rechtsgeschäften nach Tatbetsand gibt es?

Nach Tatbetsand:

  • Einseitiges Rechtsgeschäft
  • Zweiseitiges Rechtsgeschäft
  • Mehrseitiges Rechtsgeschäft

 

Welche Arten von Rechtsgeschäften nach Rechtsfolge gibt es?

  • Verpflichtungsgeschäft (Vertrag)
  • Verfügungsgeschäft (Besitz-/Eigentumsänderung)
  • Gestaltungsgeschäft (Kündigung) 

Ein Gestaltungsgeschäft ist grundsätzlich bedingungsfeindlich, unwiderruflich und unverjährbar

Was ist das Vertrauensprinzip?

noch schrieben Josef------