Finanzberater IAF - FIDLEG
neu ab 01.01.2020 - Thema für Prüfung IAF Herbst 2020
neu ab 01.01.2020 - Thema für Prüfung IAF Herbst 2020
Fichier Détails
Cartes-fiches | 29 |
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Utilisateurs | 21 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 04.06.2020 / 05.06.2025 |
Lien de web |
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Informationspflicht (1) ...?
Vor Vertragsabschluss und vor Erbringung FDL müssen Kunden folgende Infos erhalten:
- Name, Adresse und Kontaktdaten
- Tätigkeitsfeld
- Aufsichtsstatus und Name und Adresse Aufsichtsbehörde
- Möglichkeit Vermittlungsverfahren über Ombudsstelle zu eröffnen
- Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der empfohlenen FDL
- Wesentliche Rechte
- Einmalige und laufende Kosten und Kosten bei Erwerb und Veräusserung
- Wirtschaftliche Bindung, werden nur eingene oder auch fremde Produkte berücksichtigt
- Angaben zu Risiken
Was heisst Dokumentation und Rechenschaftspflicht ...?
Dokumentation:
- Die Bedürfnisse des Kunden und die Gründe für die Empfehlungen
- Die vereinbarten und erbrachten FDL
- Die erhobenen Kundeninformationen
- Nicht durchgeführte Eignungs- und Angemessenheitprüfungen bei Execution-only Geschäften
- Ein allfälliges Abraten der FDL
Was weisst Du zum Thema Prospekt ...?
Prospekt:
- Vorgeschrieben, wenn in der Schweiz ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Effekten unterbreitet wird!
- Muss vor der Veröffentlichung durch die FINMA geprüft werden!
- Muss wesentlich Angaben enthalten, die für einen Anlageentscheid nötig sind!
- Pflichtelemente sind:
- Angaben zu Prospekterleichterungen
- Zusammenfassung
- Angaben zum Emittenten bezüglich Revisionsstelle, zur Jahresrechnung, zu Risiken etc.
- Angaben zu den Effekten (Art und geschätzter Emissionserlös, Risiken, Valorennummer)
- Angaben zu Rechten, Pflichten und Risiken für den Anleger
Institutionelle Kunden ...?
- Finanzintermediäre nach FINIG, BankG und KAG
- Versicherungsunternehmen nach VAG
- Ausländische Kunden, die einer gleichwertigen prudenziellen Banken-, Finanz- oder Versicherungsaufsicht unterstehen
- Zentralbanken
- nationale und supranationale öffentlich rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie
- Informationspflicht
- Angemessenheits- und Eignungsprüfung
- Dokumentation und Rechenschaft
- Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
Die Verhaltensregeln kommen nicht zur Anwendung bei allgemein gehaltener Werbung!
Professionelle Kunden können ausdrücklich und schriftlich auf die Einhaltung der Informationspflicht, der Dokumentation und Rechenschaft verzichten!
Für institutionelle Kunden Verhaltensregeln keine Anwendung!
Was weisst Du zum Thema BIB...?
Basisinformationsblatt:
- Wenn ein Finanzinstrument einem Privatkunden angeboten wird!
- Leicht verständlich, alle Angaben und einen fundierten Anlageentscheid fällen und Vergleiche anstellen zu können!
- Pflichtangaben:
- Namen des Finanzinstruments
- Identität des Erstellers
- Art und Merkmale des Finanzinstruments
- Risiko- und Renditeprofil unter Angabe des Maximalverlusts
- Kosten
- Mindesthaltedauer und Handelbarkeit
- Infos über Bewilligungen und Genehmigungen
Beraterregister ...?
Kundenberater dürfen ihre Tätigkeit erst ausüben, wenn sie von einem inländischen FDL beaufsichtigt werden oder wenn sie in einem öffentlichen, von der FINMA anerkannten Beraterregister eingetragen sind.
Organisation der FDL ...?
- FDL müssen ihre Betriebe so einrichten und organisieren, dass die Vorschriften des FIDLEG und FIDLEV eingehalten werden können!
- Die MA müssen über angemessene Fachkenntnisse verfügen!
- Sind Dritte involviert, muss ebenfalls die Einhaltung aller Regeln gewährleistet sein!
- Es sind organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden!
- Entschädigungen von Dritten (z.B. Retrozessionen, Provisionen, Courtagen) dürfen nur angenommen werden, wenn diese dem Kunden offengelegt worden sind und er darauf verzichtet oder wenn sie gänzlich dem Kunden weitergeleitet werden.
Erkläre Strafbestimmungen im Rahmen des FIDLEG ...?
Busse bis CHF 100'000:
- Verhaltensregeln vorsätzlich gebrochen werden.
- Informationen falsch angibt oder verschweigt.
- Gegen Regelung bezüglich Entschädigung von Dritten verstösst.
- BIB nicht bis Vertragsabschluss zur Verfügung stellt.
Busse bis CHF 500'000:
- Wenn im Prospekt oder im BIB wichtige Infos verschwiegen falsch angegeben werden oder diese Publikationen nicht bis zum Anbieten des Produkts / der DL veröffentlicht werden.
Professionelle Kunden ...?
- Öffentlich rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie
- Vorsorgeeinrichtungen (BVG) mit professioneller Tresorerie
- Unternehmen mit professioneller Tresorerie
- Grosse Unternehmen, die zwei der folgenden Grössen überschreiten
- Bilanzsumme CHF 20 Mio
- Umsatz CHF 40 Mio.
- Eigenkapital CHF 2 Mio.
- Für vermögende Kunden errichtete, private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie
Welche Kundensegmentierungen im Rahmen des FIDLEG gibt es (Art. 4 FIDLEG)?
- Institutionelle Kunden
- Professionelle Kunden
- Private Kunden
Opting-in bedeutet ...?
Professionelle Kunden können erklären, dass sie als Privatkunden gelten wollen.
oder
Institutionelle Kunden steigen auf die Stufe professionelle Kunden ab. Abstieg auf Stufe Privatkunde ist nicht möglich!!
Was heisst Dokumentation und Rechenschaftspflicht (2) ...?
Rechenschaftspflicht (auf Kundenanfrage) über:
- vereinbarte und erbrachte FDL
- entgegengenommene und ausgeführte Kundenaufträge
- Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Portfolios
- die mit den FDL verbundenen Kosten
Opting-out für professionelle Kunden bedeutet ...?
- Schweizerische und ausländische kollektive Kapitalanlagen
- Vorsorgeeinrichtungen
- berufliche Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie
- Unternehmen mit professioneller Tresorerie
... können erklären, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen!
Was fällt unter den Begriff "Finanzinstrumente" (Art. 3 FIDLEG)?
- Aktien - Beteiligungspapiere
- Obligationen - Forderungspapiere
- Fonds - Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
- Strukturierte Produkte
- Derivate
- Einlagen, deren Rückzahlung oder Zins risiko- oder kursabhängig ist, ausgenommen solche, deren Zins an einen Zinsindex gebunden ist.
- Anleihensobligationen
Opting-out für Privatkunden bedeutet ...?
- Nur für vermögende Privatkunden und die für diese errichteten, privaten Anlagestrukturen!!
- Können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen
- Nur bei entsprechender Erfahrung und Ausbildung und einem Vermögen von mindestens CHF 500'000
- Bei einem Vermögen von mindestens CHF 2'000'000
Privatkunden ...?
- Kunden, die nicht als institutionelle oder professionelle Kunden gelten
Geltungsbereich - wer ist dem FIDLEG unterstellt, bzw. nicht unterstellt (Art. 2 FIDLEG)?
Unabhängig von der Rechtsform sind dem FIDLEG unterstellt:
- Finanzdienstleister
- Kundenberater
- Ersteller und Anbieter von Finanzinstrumenten
Dem FIDLEG nicht unterstellt sind:
- Schweizerische Nationalbank
- BIZ
- Vorsorgeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen
- VAG-unterstellte Versicherungen, Versicherungsvermittler
"Execution-only" ...?
Reine Ausführung der Transaktion - keine Beratung, keine Empfehlungen!
Informationspflicht (2) ...?
Risikoangaben zu dem mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken:
- Wesensmerkmale
- Funktionsweise
- Verlustrisiken
- Verpflichtungen für den Kunden
Transparenz und Sorgfalt bedeutet ...?
Bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen muss der Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung gewährleistet sein - namentlich:
- Aufträge müssen unverzüglich und korrekt registriert und zugewiesen werden
- Vergleichbare Kundenaufträge müssen in der Reihenfolge ihres Eingangs ausgeführt werden
- Kundeninteressen müssen gewahrt bleiben
- Privatkunden müssen über wesentliche Schwierigkeiten informiert werden
Best execution - es muss das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht erreicht werden!
Welche für Kunden erbrachte Finanzdienstleistungen unterstehen dem FIDLEG (Art. 3 FIDLEG)?
- Erwerb und Veräusserung von Finanzinstrumenten
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
- Verwaltung von Finanzinstrumenten (VV)
- Erteilung von Empfehlungen im Rahmen von Geschäften mit Finanzinstrumenten
- Gewährung von Krediten für Geschäfte mit Finanzinstrumenten
Was heisst "portfoliobasierte Anlageberatung"?
Ganzes Portfolio wird berücksichtigt. Anlageentscheid bleibt beim Kunden.
Was ist das Ziel bzw. der Zweck des FIDLEG (Art. 1 FIDLEG)?
- Schutz der Kunden und Kundinnen
- Schaffung von vergleichbaren Bedinungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen
- Stärkung des Ansehens und der Wettbewebsfähigkeit der schweizerischen Finanzplatzes
Finanzdienstleister sind ...?
Personen, die gewerbsmässig FDL erbringen.
Gewerbsmässigkeit = eine selbständige, auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit.
Was heisst "Vermögensverwaltung"?
Auftrag des Kunden, sein Vermögen gegen eine Entschädigung im Rahmen einer festgelegten Anlagestrategie zu verwalten. Der Anlageentscheid fällt der Finanzdienstleister.
Durch was wurde das KIID (Key-Investment-Information-Document) gemäss KAG mit der Einfühung des FIDLEG ersetzt und was ist neu der Inhalt?
Durch das Basisinformationsblatt
Das Basisinformationsblatt enthält die wesentlichen Angaben, um einen Anlageentscheid treffen und die Finanzinstrumente vergleichen zu können.
Kundenberater sind ...?
Personen, die im Namen eines FDL oder selbst als FDL Finanzdienstleistungen erbringen.
Kenntnisse FIDLEG, entsprechendes Fachwissen.
ggf. Eintrag Beraterregister:
- wenn FDL nicht gemäss FINMAG beaufsichtigt oder bei ausländischen FDL.
Was bedeutet "transaktionsbasierte Anlageberatung"?
Portfolio wird nicht berücksichtigt. Beratung nur für eine einzelne Transaktion. Anlageentscheid beim Kunden.