HWP I BF&RL
diverses zu BF&RL aus HWP Band I
diverses zu BF&RL aus HWP Band I
Set of flashcards Details
Flashcards | 19 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 29.05.2020 / 17.05.2022 |
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https://card2brain.ch/box/20200529_hwp_i_bfrl
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Pflicht zur Buchführung
Einnahmen und Ausgaben Buchhaltung ohne sachliche Abgrenzung: Kleinunternehmen (Einzelunternehmen/Personengesellschaften < 500 TCHF Umsatz, Vereine / Stiftungen ohne HR Eintrag, Stiftungen befreit von Revision) Einnahmen und Ausgaben Buchhaltung mit sach
Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung (GoB)
1.Vollständige, wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte
2.Belegnachweis für einzelne Buchungsvorgänge
3.Klarheit
4.Zweckmässigkeit mit Blick auf Art und Grösse des Unternehmens
Nachprüfbarkeit
Grundlagen der Rechnungslegung
- Annahme der Fortführung
- Prinzip der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
- Realisationsprinzip: Alle Aufwendungen die zur Erzielung von Erträgen dienen zeitglich mit Erträgen erfasst
- Imparitätsprinzip: Gewinne dürfen nur erfasst werden wenn sie bereits realisiert sind; Verluste auch dann wenn sie noch nicht realisiert sind
- Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip sind Ausflüsse des Vorsichtsprinzips
Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung (GoR)
- Klarheit und Verständlichkeit
- Vollständigkeit
- Verlässlichkeit
- Wesentlichkeit
- Vorsicht
- Gleiche Massstäbe bei der Darstellung
- Unzulässigkeit der Verrechnung
Rückwirkende Änderungen („Restatements“)
nach anerkannten Standards:
verpflichtend rückwirkend anzuwenden, Vorjahreszahlen anpassen und erläutern
Anpassungen bei genehmigter Jahresrechnung ohne Einfluss auf EK:
- Keinen Einfluss auf Ergebnis
- Mit entsprechenden Erläuterungen im Anhang zulässig
Anpassungen bei genehmigter Jahresrechnung mit Einfluss auf EK:
- Veränderung des Vorjahresergebnisses
- Nicht zulässig
- Anpassung über Erfolgsrechnung des aktuellen Jahres mit Erläuterungen
- In schwerwiegenden Fällen: Zurückziehen der Jahresrechnung des Vorjahres durch VR
Aufbewahrung der Geschäftsbücher
Aufzubewahrende Unterlagen:
Buchungsbelege, Geschäftsbücher (Hauptbücher, Journal, Lohnbuchhaltung, Forderung / Verbindlichkeiten, Warenbestände, …) und Geschäftsbericht während 10 Jahren
Zulässige Informationsträger:
- Unveränderbare Informationsträger (Papier, …)
- Veränderbare Informationsträger
- Integrität der gespeicherten Daten sicherstellen (Bsp. Digitale Signatur)
- Information unverfälschbar nachweisbar (Bsp. Durch Zeitstempel)
- Vorschriften über Einsatz der betreffenden Technik eingehalten
- Hilfsinformationen aufbewahrt (Protokolle und Logfiles)
Erforderliches Personal, Hilfsmittel (Programm) müssen ebenfalls verfügbar sein
MWST:
Belege welche Immobilien betreffen mindestens 20 Jahre aufbewahren. bzw. inkl Verährung von 5 Jahren & laufendes Geschäftsjahr Total 26 Jahre (20+5+1)
Internes Kontrollsystem
Bestandteile
- Kontrollumfeld
- Risikobeurteilungsprozess des Unternehmens
- Rechnungslegungsrelevante Informationssysteme und Kommunikation
- Kontrollaktivität
- Überwachung der Kontrolle
Aktiven
Müssen bilanziert werden wenn:
- Aufgrund vergangener ereignisse über sie verfügt werden kann
- Ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist
- Wert zuverlässig geschätzt werden kann
Umlaufvermögen
- Flüssige Mittel
- Alle anderen aktiven die innert eines Jahres als flüssigen Mittel realisiert werden können
Passiven
Müssen bilanziert werden wenn:
- Durch vergangene Ereignisse bewirkt
- Mittelabfluss wahrscheinlich
- Höhe verlässlich geschätzt werden kann
Erlaubt sind Rückstellungen zur „Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens“
Nicht mehr begründete Rückstellungen müssen nicht aufgelöst werden
Bewertung
Rückstellungen müssen nicht Worst Case abbilden, jedoch vorsichtig zu schätzen
Ersterfassung der Aktiven höchstens zu AHK
- Geschenkte Aktive - vorsichtig geschätzter Verkehrswert
- Bei Tausch - vorsichtig geschätzter Verkehrswert, allerdings Wahlrecht den Buchwert des hingegebenen Gegenstandes weiter zu führen oder Gewinnrealisation anzunehmen
Grundsätzlich Einzelbewertung, Gruppenbewertung nur möglich falls:
- Gleichartigkeit (Einzelpositionen einer eng definierten Gruppe)
- Üblicherweise als Gruppe zusammengefasst (Einzelbewertung hätte betriebswirtschaftlich offensichtliche falsche Resultate zur Folge)
Bsp. Forderungen aus L&L
Bewertung zu Börsenkurs; Anforderungen an aktiven Markt:
- Grosse Anzahl und Regelmässige Transaktionen ( aktiver Markt)
- Homogene Produkte
- Kaum Eintritts-/Austrittsbarrieren
- Nahezu vollkommene Information
- Tiefe Transaktionskosten
Grundsatz der Profitmaximierung
Anhang (OR 959a-c)
Pflichtangaben im Anhang:
- Angewandte Grundsätze
- Angaben, Aufschlüsselung, Erläuterung zu Positionen
- Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und darüberhinausgehende stille Reserven
- Vom Gesetz verlangte Angaben
- Firma, Name, Rechtsform und Sitz
- Angabe ob Anzahl Stellen nicht über 10/50/250
- Firma, Rechtsform, Sitz für Unt. an denen direkte/indirekte Beteiligung
- Anzahl eigener Anteile
- Erwerb / Veräusserung eigener Anteile
- Kaufvertragsähnliche Leasinggeschäfte / Leasingverpflichtungen
- Verbindlichkeit gegenüber Vorsorgeeinrichtung
- Bestellte Sicherheiten
- Zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendete Aktive
- Eventualverbindlichkeiten
- Wert von Beteiligungsrechten / Optionen an Leistungsorgane/VR/MA
- Erläuterung zu ausserordentliche, einmaligen, periodenfremden Posten
- Wesentliche Ereignisse nach Bilanzstichtag
Vorzeittiger Rücktritt Revisionsstelle
Rechnungslegung für grössere Unternehmen (OR 961)
- Zusätzliche Angaben im Anhang (lfr verzinsliche Verbindlichkeiten & Honorar RS)
- Geldflussrechnung als Teil der Jahresrechnung
- Lagebericht
Grössere Unternehmen:
- Publikumsgesellschaften:
- An einer Börse kotiert
- Anleihenobligation ausstehend
- 20% Aktiven oder Umsatz zu Konzernrechnung beitragen die obiges erfüllen
- Schwellenwerte überschreiten (20/40/250)
- Juristische Personen die zu Konzernrechnung verpflichtet sind
Es können eine Buchführung für grössere Unternehmen verlange:
- Gesellschafter mit mind. 10% des Grundkapitals
- 10% Genossenschafter oder 20% Vereinsmitglieder
- Jeder Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht
Ordentliche Revision auf Verlangen von Bsp. 10% Aktionären nicht automatisch Rechnungslegung für grössere Unternehmen. Auch wenn Unternehmen der ordentlichen Revision nur aufgrund Statuten unterliegt ist keine Rechnungslegung für grössere Unt. verpflichtend.
Lagebericht (OR 961c)
Lagebericht muss mindesten Aufschluss geben über:
- Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Durchführung einer Risikobeurteilung
- Ziele des Risikomanagements
- Organisation, Zuständigkeit, Instrumente
- Wesentliche Massnahmen
- Wesentliche Unternehmensrisiken
- Bestellungs- und Auftragslage
- Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
- Aussergewöhnliche Ereignisse
- Zukunftsaussichten (branchenüblicher Geschäftszyklus)
Darf den Darstellungen in der Jahresrechnung nicht wiedersprechen
Mutterunternehmen muss auch über den gesamten Konzern Auskunft geben
Abschluss nach anerkanntem Standard (OR 962)
Pflicht zur Erstellung eines Abschlusses nach anerkanntem Standard:
- Beteiligungspapiere an einer Börse, wenn die Börse dies verlangt
- Mindestens 2000 Genossenschafter
- Stiftung die zu ordentlicher Revision verpflichtet ist
Folgende Personen können Abschlusses nach anerkanntem Standard verlangen:
- Gesellschafter mit mind. 20% Grundkapital
- 10% der Genossenschafter / 20% Vereinsmitglieder
- Gesellschafter mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht
Pflicht entfällt wenn eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard erstellt wurde
Zusätzlicher Abschluss muss oberstem Organ vorgelegt werden ABER braucht keine Genehmigung
Anerkannte Standards:
- IFRS
- Swiss GAAP FER
- US GAAP
- IFRS for SMEs
- IPSAS (International Public Sector Accounting)
Gleichgestellte Rechnungslegungen Bsp. Gem. FINMA
Vergütungsbericht
Betroffene Personen:
- VR Mitglieder / Geschäftsleitung / Beirat
- Ex Mitglieder dieser Gremien sofern Vergütung dafür bezogen (nicht Altersvorsorge)
- Frühere Mitglieder dieser Gremien die nicht marktübliche Vergütung / Darlehen / Kredite erhalten haben
- Personen die diesen Personen nahestehe und die nicht marktübliche Kredite / Vergütung / Darlehen erhalten haben
Abgabepflicht für alle während des Geschäftsjahrs amtierende Mitglieder egal ob per Bilanzstichtag noch aktiv.
Vergütung, Darlehen, Kredite für alle VR Mitglieder und oberstes GL Mitglied einzeln
Alle direkten und indirekten Vergütungen müssen offengelegt werden. Spesen (inkl. Pauschalspesen die von Steuer anerkannt) müssen nicht offengelegt werden.
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel vs. Forderungen
Kassenbestände, Bankguthaben, kfr (innert 3 Mt.) fällige Festgeldguthaben, nicht eingelöste Bankchecks
Konten mit eingeschränkter Verfügbarkeit, REKA Checks, Geschenkgutscheine, Forderung ggü. Notleidende Finanzinstitute, FlüMi in Ländern mit Transferrisiken - Forderungen
Sonstiges:
- Kursgewinne und Verluste als realisiert betrachten
- Vordatierte Checks nicht gesondert
- Gleichartige, gleiche Zeit fällige, bei selben Bank - können miteinander verrechnet werden sofern es der Vertrag zulässt
Wertschriften
Wertpapiere oder nicht?
Urkunden des Kapitalverkehrs, Anteilsrechts, weitere Forderungsrechte und Papiere des int. Geld & Kapitalmarktes, Schuldbriefe Dritter, Edelmetalle, (Derivative Finanzinstrumente)
NICHT: Wertpapiere des Zahlungsverkehrs (Checks), Wertpapiere wie Wechsel
Bewertung:
Ersterfassung immer zu Anschaffungskosten
Courtagen/Bankgebühren - Aufwand oder Aktivierung als Teil der Anschaffungskosten
Folgebewertung besteht Wahlrecht zw. Anschaffungskosten oder Börsenkurs
Zu Anschaffungskosten bewertet:
Wertobergrenze sind die Anschaffungskosten allenfalls Abzug notwendiger Wertberichtigungen
Einzelbewertung; Gruppenbewertung bei Portfoliobetrachtung vertretbar
Zu Börsenkurs bewertet:
Wenn davon Gebrauch gemacht müssen alle Aktiven der Position zu Börsenkurs bewertet sein
Hinweis im Anhang
Bildung einer Schwankungsreserve möglich
Derivative Finanzinstrumente
Bewertung:
Ersterfassung zu Anschaffungskosten
Folgebewertung zu Anschaffungswert / Niederstwertprinzip (erhaltene Prämien bei Optionen über Laufzeit abgrenzen) oder Marktpreisen (nicht realisierte ausweisen wenn liquider Markt vorhanden ansonsten nicht)
Absicherungsgeschäfte:
Gewinne / Verluste mit Grundgeschäfts gemeinsam behandeln, geplantes Grundgeschäfts tritt nicht ein - Verlust auf Sicherungsgeschäft sofort zu erfassen,
Derivative Finanzinstrumente (2)
Bewertung:
Ersterfassung zu Anschaffungskosten
Folgebewertung zu Anschaffungswert / Niederstwertprinzip (erhaltene Prämien bei Optionen über Laufzeit abgrenzen) oder Marktpreisen (nicht realisierte ausweisen wenn liquider Markt vorhanden ansonsten nicht)
Absicherungsgeschäfte:
Gewinne / Verluste mit Grundgeschäfts gemeinsam behandeln, geplantes Grundgeschäfts tritt nicht ein - Verlust auf Sicherungsgeschäft sofort zu erfassen,