HWP I BF&RL

diverses zu BF&RL aus HWP Band I

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Flashcards 19
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 29.05.2020 / 17.05.2022
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Pflicht zur Buchführung

Einnahmen und Ausgaben Buchhaltung ohne sachliche Abgrenzung: Kleinunternehmen (Einzelunternehmen/Personengesellschaften < 500 TCHF Umsatz, Vereine / Stiftungen ohne HR Eintrag, Stiftungen befreit von Revision) Einnahmen und Ausgaben Buchhaltung mit sach

Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung (GoB)

1.Vollständige, wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte

2.Belegnachweis für einzelne Buchungsvorgänge

3.Klarheit

4.Zweckmässigkeit mit Blick auf Art und Grösse des Unternehmens

Nachprüfbarkeit

Grundlagen der Rechnungslegung

  • Annahme der Fortführung
  • Prinzip der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
    • Realisationsprinzip: Alle Aufwendungen die zur Erzielung von Erträgen dienen zeitglich mit Erträgen erfasst
    • Imparitätsprinzip: Gewinne dürfen nur erfasst werden wenn sie bereits realisiert sind; Verluste auch dann wenn sie noch nicht realisiert sind

 

- Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip sind Ausflüsse des Vorsichtsprinzips

Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung (GoR)

  1. Klarheit und Verständlichkeit
  2. Vollständigkeit
  3. Verlässlichkeit
  4. Wesentlichkeit
  5. Vorsicht
  6. Gleiche Massstäbe bei der Darstellung
  7. Unzulässigkeit der Verrechnung

Rückwirkende Änderungen („Restatements“)

nach anerkannten Standards:

verpflichtend rückwirkend anzuwenden, Vorjahreszahlen anpassen und erläutern

 

Anpassungen bei genehmigter Jahresrechnung ohne Einfluss auf EK:

  • Keinen Einfluss auf Ergebnis
  • Mit entsprechenden Erläuterungen im Anhang zulässig

 

Anpassungen bei genehmigter Jahresrechnung mit Einfluss auf EK:

  • Veränderung des Vorjahresergebnisses
  • Nicht zulässig
  • Anpassung über Erfolgsrechnung des aktuellen Jahres mit Erläuterungen
  • In schwerwiegenden Fällen: Zurückziehen der Jahresrechnung des Vorjahres durch VR                                                                              

Aufbewahrung der Geschäftsbücher

Aufzubewahrende Unterlagen:

Buchungsbelege, Geschäftsbücher (Hauptbücher, Journal, Lohnbuchhaltung, Forderung / Verbindlichkeiten, Warenbestände, …) und Geschäftsbericht während 10 Jahren

 

Zulässige Informationsträger:

  • Unveränderbare Informationsträger (Papier, …)
  • Veränderbare Informationsträger
    • Integrität der gespeicherten Daten sicherstellen (Bsp. Digitale Signatur)
    • Information unverfälschbar nachweisbar (Bsp. Durch Zeitstempel)
    • Vorschriften über Einsatz der betreffenden Technik eingehalten
    • Hilfsinformationen aufbewahrt (Protokolle und Logfiles)

 

Erforderliches Personal, Hilfsmittel (Programm) müssen ebenfalls verfügbar sein

 

MWST:

Belege welche Immobilien betreffen mindestens 20 Jahre aufbewahren. bzw. inkl Verährung von 5 Jahren & laufendes Geschäftsjahr Total 26 Jahre (20+5+1)

Internes Kontrollsystem

Bestandteile

  • Kontrollumfeld
  • Risikobeurteilungsprozess des Unternehmens
  • Rechnungslegungsrelevante Informationssysteme und Kommunikation
  • Kontrollaktivität
  • Überwachung der Kontrolle

Aktiven

Müssen bilanziert werden wenn:

  • Aufgrund vergangener ereignisse über sie verfügt werden kann
  • Ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist
  • Wert zuverlässig geschätzt werden kann

 

 

Umlaufvermögen

  • Flüssige Mittel
  • Alle anderen aktiven die innert eines Jahres als flüssigen Mittel realisiert werden können

Passiven

Müssen bilanziert werden wenn:

  • Durch vergangene Ereignisse bewirkt
  • Mittelabfluss wahrscheinlich
  • Höhe verlässlich geschätzt werden kann

 

Erlaubt sind Rückstellungen zur „Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens“

 

Nicht mehr begründete Rückstellungen müssen nicht aufgelöst werden

 

Bewertung

Rückstellungen müssen nicht Worst Case abbilden, jedoch vorsichtig zu schätzen

 

Ersterfassung der Aktiven höchstens zu AHK

  • Geschenkte Aktive - vorsichtig geschätzter Verkehrswert
  • Bei Tausch - vorsichtig geschätzter Verkehrswert, allerdings Wahlrecht den Buchwert des hingegebenen Gegenstandes weiter zu führen oder Gewinnrealisation anzunehmen

Grundsätzlich Einzelbewertung, Gruppenbewertung nur möglich falls:

  • Gleichartigkeit (Einzelpositionen einer eng definierten Gruppe)
  • Üblicherweise als Gruppe zusammengefasst (Einzelbewertung hätte betriebswirtschaftlich offensichtliche falsche Resultate zur Folge)

Bsp. Forderungen aus L&L

 

Bewertung zu Börsenkurs; Anforderungen an aktiven Markt:

  • Grosse Anzahl und Regelmässige Transaktionen ( aktiver Markt)
  • Homogene Produkte
  • Kaum Eintritts-/Austrittsbarrieren
  • Nahezu vollkommene Information
  • Tiefe Transaktionskosten

Grundsatz der Profitmaximierung

Anhang (OR 959a-c)

Pflichtangaben im Anhang:

  1. Angewandte Grundsätze
  2. Angaben, Aufschlüsselung, Erläuterung zu Positionen
  3. Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und darüberhinausgehende stille Reserven
  4. Vom Gesetz verlangte Angaben
    1. Firma, Name, Rechtsform und Sitz
    2. Angabe ob Anzahl Stellen nicht über 10/50/250
    3. Firma, Rechtsform, Sitz für Unt. an denen direkte/indirekte Beteiligung
    4. Anzahl eigener Anteile
    5. Erwerb / Veräusserung eigener Anteile
    6. Kaufvertragsähnliche Leasinggeschäfte / Leasingverpflichtungen
    7. Verbindlichkeit gegenüber Vorsorgeeinrichtung
    8. Bestellte Sicherheiten
    9. Zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendete Aktive
    10. Eventualverbindlichkeiten
    11. Wert von Beteiligungsrechten / Optionen an Leistungsorgane/VR/MA
    12. Erläuterung zu ausserordentliche, einmaligen, periodenfremden Posten
    13. Wesentliche Ereignisse nach Bilanzstichtag

Vorzeittiger Rücktritt Revisionsstelle

Rechnungslegung für grössere Unternehmen (OR 961)

  • Zusätzliche Angaben im Anhang (lfr verzinsliche Verbindlichkeiten & Honorar RS)
  • Geldflussrechnung als Teil der Jahresrechnung
  • Lagebericht

 

Grössere Unternehmen:

  • Publikumsgesellschaften:
    • An einer Börse kotiert
    • Anleihenobligation ausstehend
    • 20% Aktiven oder Umsatz zu Konzernrechnung beitragen die obiges erfüllen
  • Schwellenwerte überschreiten (20/40/250)
  • Juristische Personen die zu Konzernrechnung verpflichtet sind

Es können eine Buchführung für grössere Unternehmen verlange:

  • Gesellschafter mit mind. 10% des Grundkapitals
  • 10% Genossenschafter oder 20% Vereinsmitglieder
  • Jeder Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht

 

Ordentliche Revision auf Verlangen von Bsp. 10% Aktionären nicht automatisch Rechnungslegung für grössere Unternehmen. Auch wenn Unternehmen der ordentlichen Revision nur aufgrund Statuten unterliegt ist keine Rechnungslegung für grössere Unt. verpflichtend.

Lagebericht (OR 961c)

Lagebericht muss mindesten Aufschluss geben über:

  1. Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  2. Durchführung einer Risikobeurteilung
    1. Ziele des Risikomanagements
    2. Organisation, Zuständigkeit, Instrumente
    3. Wesentliche Massnahmen
    4. Wesentliche Unternehmensrisiken
  3. Bestellungs- und Auftragslage
  4. Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
  5. Aussergewöhnliche Ereignisse
  6. Zukunftsaussichten (branchenüblicher Geschäftszyklus)

 

Darf den Darstellungen in der Jahresrechnung nicht wiedersprechen

 

Mutterunternehmen muss auch über den gesamten Konzern Auskunft geben

Abschluss nach anerkanntem Standard (OR 962)

Pflicht zur Erstellung eines Abschlusses nach anerkanntem Standard:

  • Beteiligungspapiere an einer Börse, wenn die Börse dies verlangt
  • Mindestens 2000 Genossenschafter
  • Stiftung die zu ordentlicher Revision verpflichtet ist

 

Folgende Personen können Abschlusses nach anerkanntem Standard verlangen:

  • Gesellschafter mit mind. 20% Grundkapital
  • 10% der Genossenschafter / 20% Vereinsmitglieder
  • Gesellschafter mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht

Pflicht entfällt wenn eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard erstellt wurde

Zusätzlicher Abschluss muss oberstem Organ vorgelegt werden ABER braucht keine Genehmigung

Anerkannte Standards:

  • IFRS
  • Swiss GAAP FER
  • US GAAP
  • IFRS for SMEs
  • IPSAS (International Public Sector Accounting)

Gleichgestellte Rechnungslegungen Bsp. Gem. FINMA 

Vergütungsbericht

Betroffene Personen:

  • VR Mitglieder / Geschäftsleitung / Beirat
  • Ex Mitglieder dieser Gremien sofern Vergütung dafür bezogen (nicht Altersvorsorge)
  • Frühere Mitglieder dieser Gremien die nicht marktübliche Vergütung / Darlehen / Kredite erhalten haben
  • Personen die diesen Personen nahestehe und die nicht marktübliche Kredite / Vergütung / Darlehen erhalten haben

 

Abgabepflicht für alle während des Geschäftsjahrs amtierende Mitglieder egal ob per Bilanzstichtag noch aktiv.

 

Vergütung, Darlehen, Kredite für alle VR Mitglieder und oberstes GL Mitglied einzeln

 

Alle direkten und indirekten Vergütungen müssen offengelegt werden. Spesen (inkl. Pauschalspesen die von Steuer anerkannt) müssen nicht offengelegt werden.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel vs. Forderungen

Kassenbestände, Bankguthaben, kfr (innert 3 Mt.) fällige Festgeldguthaben, nicht eingelöste Bankchecks

Konten mit eingeschränkter Verfügbarkeit, REKA Checks, Geschenkgutscheine, Forderung ggü. Notleidende Finanzinstitute, FlüMi in Ländern mit Transferrisiken  - Forderungen

 

Sonstiges:

  • Kursgewinne und Verluste als realisiert betrachten
  • Vordatierte Checks nicht gesondert
  • Gleichartige, gleiche Zeit fällige, bei selben Bank - können miteinander verrechnet werden sofern es der Vertrag zulässt

Wertschriften

Wertpapiere oder nicht?

Urkunden des Kapitalverkehrs, Anteilsrechts, weitere Forderungsrechte und Papiere des int. Geld & Kapitalmarktes, Schuldbriefe Dritter, Edelmetalle, (Derivative Finanzinstrumente)

NICHT: Wertpapiere des Zahlungsverkehrs (Checks), Wertpapiere wie Wechsel

 

Bewertung:

Ersterfassung immer zu Anschaffungskosten

Courtagen/Bankgebühren - Aufwand oder Aktivierung als Teil der Anschaffungskosten

Folgebewertung besteht Wahlrecht zw. Anschaffungskosten oder Börsenkurs

 

Zu Anschaffungskosten bewertet:

Wertobergrenze sind die Anschaffungskosten allenfalls Abzug notwendiger Wertberichtigungen

Einzelbewertung; Gruppenbewertung bei Portfoliobetrachtung vertretbar

 

Zu Börsenkurs bewertet:

Wenn davon Gebrauch gemacht müssen alle Aktiven der Position zu Börsenkurs bewertet sein

Hinweis im Anhang

Bildung einer Schwankungsreserve möglich

Derivative Finanzinstrumente

Bewertung:

Ersterfassung zu Anschaffungskosten

Folgebewertung zu Anschaffungswert / Niederstwertprinzip (erhaltene Prämien bei Optionen über Laufzeit abgrenzen) oder Marktpreisen (nicht realisierte ausweisen wenn liquider Markt vorhanden ansonsten nicht)

 

Absicherungsgeschäfte:

Gewinne / Verluste mit Grundgeschäfts gemeinsam behandeln, geplantes Grundgeschäfts tritt nicht ein - Verlust auf Sicherungsgeschäft sofort zu erfassen,

Derivative Finanzinstrumente (2)

Bewertung:

Ersterfassung zu Anschaffungskosten

Folgebewertung zu Anschaffungswert / Niederstwertprinzip (erhaltene Prämien bei Optionen über Laufzeit abgrenzen) oder Marktpreisen (nicht realisierte ausweisen wenn liquider Markt vorhanden ansonsten nicht)

 

Absicherungsgeschäfte:

Gewinne / Verluste mit Grundgeschäfts gemeinsam behandeln, geplantes Grundgeschäfts tritt nicht ein - Verlust auf Sicherungsgeschäft sofort zu erfassen,