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HWP I BF&RL

diverses zu BF&RL aus HWP Band I

diverses zu BF&RL aus HWP Band I


Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 29.05.2020 / 17.05.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Pflicht zur Buchführung

Einnahmen und Ausgaben Buchhaltung ohne sachliche Abgrenzung: Kleinunternehmen (Einzelunternehmen/Personengesellschaften < 500 TCHF Umsatz, Vereine / Stiftungen ohne HR Eintrag, Stiftungen befreit von Revision) Einnahmen und Ausgaben Buchhaltung mit sach

Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung (GoB)

1.Vollständige, wahrheitsgetreue Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte

2.Belegnachweis für einzelne Buchungsvorgänge

3.Klarheit

4.Zweckmässigkeit mit Blick auf Art und Grösse des Unternehmens

Nachprüfbarkeit

Grundlagen der Rechnungslegung

  • Annahme der Fortführung
  • Prinzip der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
    • Realisationsprinzip: Alle Aufwendungen die zur Erzielung von Erträgen dienen zeitglich mit Erträgen erfasst
    • Imparitätsprinzip: Gewinne dürfen nur erfasst werden wenn sie bereits realisiert sind; Verluste auch dann wenn sie noch nicht realisiert sind

 

- Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip sind Ausflüsse des Vorsichtsprinzips

Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung (GoR)

  1. Klarheit und Verständlichkeit
  2. Vollständigkeit
  3. Verlässlichkeit
  4. Wesentlichkeit
  5. Vorsicht
  6. Gleiche Massstäbe bei der Darstellung
  7. Unzulässigkeit der Verrechnung

Rückwirkende Änderungen („Restatements“)

nach anerkannten Standards:

verpflichtend rückwirkend anzuwenden, Vorjahreszahlen anpassen und erläutern

 

Anpassungen bei genehmigter Jahresrechnung ohne Einfluss auf EK:

  • Keinen Einfluss auf Ergebnis
  • Mit entsprechenden Erläuterungen im Anhang zulässig

 

Anpassungen bei genehmigter Jahresrechnung mit Einfluss auf EK:

  • Veränderung des Vorjahresergebnisses
  • Nicht zulässig
  • Anpassung über Erfolgsrechnung des aktuellen Jahres mit Erläuterungen
  • In schwerwiegenden Fällen: Zurückziehen der Jahresrechnung des Vorjahres durch VR                                                                              

Aufbewahrung der Geschäftsbücher

Aufzubewahrende Unterlagen:

Buchungsbelege, Geschäftsbücher (Hauptbücher, Journal, Lohnbuchhaltung, Forderung / Verbindlichkeiten, Warenbestände, …) und Geschäftsbericht während 10 Jahren

 

Zulässige Informationsträger:

  • Unveränderbare Informationsträger (Papier, …)
  • Veränderbare Informationsträger
    • Integrität der gespeicherten Daten sicherstellen (Bsp. Digitale Signatur)
    • Information unverfälschbar nachweisbar (Bsp. Durch Zeitstempel)
    • Vorschriften über Einsatz der betreffenden Technik eingehalten
    • Hilfsinformationen aufbewahrt (Protokolle und Logfiles)

 

Erforderliches Personal, Hilfsmittel (Programm) müssen ebenfalls verfügbar sein

 

MWST:

Belege welche Immobilien betreffen mindestens 20 Jahre aufbewahren. bzw. inkl Verährung von 5 Jahren & laufendes Geschäftsjahr Total 26 Jahre (20+5+1)

Internes Kontrollsystem

Bestandteile

  • Kontrollumfeld
  • Risikobeurteilungsprozess des Unternehmens
  • Rechnungslegungsrelevante Informationssysteme und Kommunikation
  • Kontrollaktivität
  • Überwachung der Kontrolle

Aktiven

Müssen bilanziert werden wenn:

  • Aufgrund vergangener ereignisse über sie verfügt werden kann
  • Ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist
  • Wert zuverlässig geschätzt werden kann

 

 

Umlaufvermögen

  • Flüssige Mittel
  • Alle anderen aktiven die innert eines Jahres als flüssigen Mittel realisiert werden können