Business Law
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Set of flashcards Details
Flashcards | 54 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 18.02.2020 / 27.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200218_business_law_nrzW
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Beim Privatrecht sind die beiden Personen einander gleichgestellt. (ZGB, OR, SchkG) usw.
Beim Öffentlichen Recht ist der Staat das übergeordnete Organ und der Bürger ist untergeordnet. (Öffentliches Recht, Steuern, Umwelt, Strassen, usw.)
Beim Strafrecht geht es um die Durchsetzung des Strafanspruches des Staates.
Gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zweier handlungsfähiger Personen
Verminderung Aktiven / Vemehrung Passiven / Entgangener Gewinn
Übervorteilung / Wesentlicher Irrtum / Absichtliche Täuschung / Furchterregung (Drohung)
Polizei, Ärzte, Feuerwehr, Militär etc. (müssen Arbeitsfrieden bewahren)
Staat kann eingreifen, wenn Vorgaben aus BV 36 gegeben sind
CH Recht muss prüfen werden ob es mit dem der EU kompatibel ist.
Autonomer Nachvollzug des Europarechtes - Oft entsprechen unsere CH Erlasse nicht 1:1 dem EU – Recht die Schweiz muss deshalb z.T. auch viele Erlasse übernehmen.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Volkswirtschaft.
Persönlich: - Handelt es sich um ein Unternehmen / Sachlich: - Beteiligung an einer Abrede, Ausübung von Marktmacht oder Beteiligung an einem Zusammenschluss / Räumlich: - Wirkt sich Sachverhalt in der Schweiz aus
Wettbewerbsabrede / Marktbeherrschendes Unternehmen / Unternehmenszusammenschluss
Höhe des Marktanteils / Umsatzmässiger Abstand zum nächsten Konkurrenten / Finanzielle Ressourcen / Existenz potenzieller Konkurrenten / Marktzutrittsschranken
Verweigerung von Geschäftsbeziehungen / Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen usw. / Erzwingung unangemessener Preise / Unterbietung von Preisen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen / Einschränkung Erzeugung, Absatz, Techn. Entwicklung / Koppelungsverträge
Das SchKG regelt alle Zwangsvollstreckungen von Geldforderungen (Nur CHF Forderungen) / (Realforderungen laufen via Zivilprozess)
Jede Gemeinde hat ein Betreibungsamt. / Mehrere Gemeinden haben ein Konkursamt / Jeder Kanton hat eine Aufsichtsbehörde / Oberaufsicht hat der Bundesrat
Mit dem definitiven Rechtsöffnungstitel (Art. 80 SchKG) hat der Gläubiger einen Vollstreckbaren Gerichtlichen Entscheid. Oder eine öffentliche Urkunde. Oder eine Verfügung. Schuldner muss nun Beweisen: Zahlung, Verjährung, Stundung.
Hier muss der Gläubiger zumindest eine Unterschrift haben und den Betrag als Schuldanerkennungsdokument. Sollte der Schuldner dies weiterhin abstreiten geht es in den Zivilen Prozess (Ordentlich).
Einreichen Schlichtungsgesuch (Friedensrichter) oder Klage
Lautere Geschäftsmoral der Wettbewerbsteilnehmer und (Kumulativ). Funktionierender Wettbewerb.
Sachlich / Persönlich / Räumlich
Handeln nach ethischen, moralischen und sittlichen Grundsätzen
Private Organisation die von der Werbebranche geschaffen wurde / SLK hat den Auftrag auf begründete Ersuche hin unlautere Sachverhalte festzustellen und allenfalls mit Hilfe der Medien zu unterbinden
Feststellungsurteile / Unterlassungsurteile / Empfehlungen an den Verband das Mitglied auszuschliessen / Aufforderung an die Medien die Werbung nicht mehr erscheinen zu lassen.
Regelt Privatrechtliches Arbeitsvertragsverhältnis zwischen AN und AG / Regelungen individueller Pflichten u. Rechte der Vertragspartner (Lohn, Ferien usw.)
Arbeitnehmerschutzrecht / Gestaltendes öffentliches Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht / Wichtige Erlasse: ArG, BBG, AVG, GIG, UVG, AVIG, BVG, ATSG, AHVG.
Regelt Zusammenwirken zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften. / Verhandlungen von Gesamtarbeitsverträgen (ArG Verbände, Gererkschaften/Arbeitnehmer.)
Zwingendes Recht / Öffentliches Arbeitsrecht (ArG , ArV) / Privates Arbeitsrecht und Vertragsrecht. / Absolut Zwingendes = Gar keine Abweichung möglich / Relativ Zwingendes = Nur zuGunsten des Schwächeren abänderbar. OR S.45
GAV (OR 358) Gesamtarbeitsverträge
Betriebsordnungen
Individueller Arbeitsvertrag
Dispositives Arbeitsrecht
Weisungsrecht AG
1. Zwingendes Recht / 2. GAV / 3. Betriebsordnungen / 4. Individueller Arbeitsvertrag / 5. Dispositives Arbeitsrecht / 6. Weisungsrecht AG
Subordinationsverhältnis, beim Arbeitsvertrag ist der AG dem AN übergeordnet
Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie gegen ZGB 2 verstösst. / Persönliche Eigenschaften. (Geschlecht, Haarfarbe etc.) / Ausübung verfassungsmässiger Rechte. (Bei Streik MA allen Künden) / Vereitelung arbeitsrechtlicher Ansprüche. (KD vor Dienstaltersgeschenk). / Gewerkschaftszugehörigkeit. (Mitglied in Gewerkschaft.)
Ziel des KIG ist es die privaten Endverbraucher zu schützen. Es soll eine ausgewogene Marktsituation zw. Anbieter und Kunden sein
Als Konsument gilt jede natürliche Person, die einen Konsumkreditvertrag zu einem Zweck abschliesst, der nicht Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Zwingendes Recht / Es wird keine vertragliche Beziehung zum Hersteller benötigt / Es genügt die Kausalhaftung.