Business Law
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Kartei Details
Karten | 54 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 18.02.2020 / 27.04.2025 |
Weblink |
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Zwingendes Recht / Es wird keine vertragliche Beziehung zum Hersteller benötigt / Es genügt die Kausalhaftung.
Dieses Gesetz bezweckt die objektive Information der Konsumentinnen & Konsumenten zu fördern durch: Vorschriften über Waren und Dienstleistungsdeklarationen. Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen.
Einseitig, Vorformulierte, Standardisierte Ordnung / Gefahr: Überbindung sämtlicher Risiken auf die schwächere Partei
Vertragsklausel unverbindlich, wenn die schwächere Partei vernünftigerweise nicht mit solcher Klausel rechnen musste
Zweideutige Vertragsklauseln sind zu Lasten desjenigen zu interpretieren, der sie aufgestellt hat.
Kreditverträge zwischen gewerbsmässig tätigen Kreditgebern und Konsumenten zu privaten Zwecken.
Gefühle Spüren
Gesagtes Zusammenfassen
was denken die Kinder, wie sieht das Gott wenn du das machst/sagst
u.a. für Vermögensrechtiche Streitigkeiten bis 30 000.- CHF und Miet- und Pachtstreitigkeiten. (ZPO 243).
Schriftenwechsel (ZPO 220ff.). - Hauptverhandlung (ZPO 228ff.). - Entscheid (PO 236ff.). - Rechtsmittelverfahren (ZPO 308ff.)
Bezeichnung der Parteien und Rechtsvertreter. / Rechtsbegehren / Angabe des Streitwerts / Tatsachenbehauptungen / Bezeichnung der Beweismittel / Datum u. Unterschrift / Fak. Rechtliche Begründung.
Private Gerichte / Zuständigkeit beruht auf privater Abrede (Schiedsabrede). / Schiedsspruch ist rechtlich bindend und staatlich vollstreckbar.
Verfahrensbeschleunigung / Kostenersparnis v.a. bei grossen Streitsummen / Flexibles Verfahren, mehr Parteiautonomie / Bei Internationalen Streitigkeiten: Umgehung von Heimvorteilen oder Zuständigkeit von staatlichen Gerichten, vor denen ein Prozessieren als unzumutbar erscheint.
ZPO - Schiedsgerichte (Arbitration) - Schiedsabrede
Bezeichnung einer Schiedsordnung. (Prozessregelung). / Bezeichnung des Sitzes des Schiedsgerichtes. (Frei Wählbar). / Bezeichnung der Anzahl Schiedsrichter. (Anzahl). / Bezeichnung der Sprache. (Sprachwahl).
Beim Privatrecht sind die beiden Personen einander gleichgestellt. (ZGB, OR, SchkG) usw.
Beim Öffentlichen Recht ist der Staat das übergeordnete Organ und der Bürger ist untergeordnet. (Öffentliches Recht, Steuern, Umwelt, Strassen, usw.)
Beim Strafrecht geht es um die Durchsetzung des Strafanspruches des Staates.
Gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zweier handlungsfähiger Personen
Verminderung Aktiven / Vemehrung Passiven / Entgangener Gewinn
Übervorteilung / Wesentlicher Irrtum / Absichtliche Täuschung / Furchterregung (Drohung)
Polizei, Ärzte, Feuerwehr, Militär etc. (müssen Arbeitsfrieden bewahren)
Staat kann eingreifen, wenn Vorgaben aus BV 36 gegeben sind
CH Recht muss prüfen werden ob es mit dem der EU kompatibel ist.
Autonomer Nachvollzug des Europarechtes - Oft entsprechen unsere CH Erlasse nicht 1:1 dem EU – Recht die Schweiz muss deshalb z.T. auch viele Erlasse übernehmen.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Volkswirtschaft.
Persönlich: - Handelt es sich um ein Unternehmen / Sachlich: - Beteiligung an einer Abrede, Ausübung von Marktmacht oder Beteiligung an einem Zusammenschluss / Räumlich: - Wirkt sich Sachverhalt in der Schweiz aus
Wettbewerbsabrede / Marktbeherrschendes Unternehmen / Unternehmenszusammenschluss
Höhe des Marktanteils / Umsatzmässiger Abstand zum nächsten Konkurrenten / Finanzielle Ressourcen / Existenz potenzieller Konkurrenten / Marktzutrittsschranken
Verweigerung von Geschäftsbeziehungen / Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen usw. / Erzwingung unangemessener Preise / Unterbietung von Preisen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen / Einschränkung Erzeugung, Absatz, Techn. Entwicklung / Koppelungsverträge
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