WIRTSCHAFT OR ZGB
Einführung Rechtskunde und Obligationenrecht
Einführung Rechtskunde und Obligationenrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 40 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 20.11.2019 / 14.02.2023 |
Weblink |
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FREIHEITSRECHTE:
o Recht auf Leben und persönliche Freiheit
o Schutz der Privatsphäre
o Recht auf Ehe und Familie
o Glaubens- und Gewissensfreiheit
o Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit
o Sprachenfreiheit
o Wissenschafts- und Kunstfreiheit
o Versammlungsfreiheit
o Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
o Niederlassungsfreiheit
o Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und
Ausschaffung
o Eigentumsgarantie
o Wirtschaftsfreiheit
Symbole Justitia
Rechtschwert :
Ausführung des Gesetzes
Waage : Angemessenheit
Augenbinde :
Alle M gleich vor dem Gesetz
Recht, Sitte und Moral
Brauch/Sitte und Moral :
Nicht erzwingbare Regeln von Gesellschaft aufgestellt
Recht/Rechtsordnung :
Erzwingbare Regeln vom Staat erlassen
Alle beeinfl. das mens. V
Recht
- Ordnungsregeln und Verhaltensvorschriften
- Bestimmt äusseres Verhalten mit Befehlscharackter und ist erzwingbar
- Bsp. : rote Ampel überfahren, im Fahrverbot stehen
Sitte
- Regeln Brauch/Anstand/Höflichkeit
- Einfluss ä. V. aber nicht erzwingbar
- Bsp. jmd. grüssen oder sich bedanken
Sittlichkeit(Moral,Ethik)
- Gesinnung, innere Einstellung des einz. M
- Gewissen, Werthaltung
- Regelt in. V. aber nicht erzwingbar
- Bsp. Mutter im Haushalt helfen oder etw. aufheben wenn es runterfällt
Dispositives Recht :
abänderbares Recht
Zwingendes Recht :
erzwungenes, nicht abänderbares Recht
Artikel
- jede Rechtsvorschrift nummeriert -> Artikel
- Artikel ergänzt -> Buchstabe beigefügt
- Bsp. OR 271a
Absatz
- Artikel umfangreich-> Aufteilung Absätze
- Absätze mit fortalufenden Nummer bez.
- Bsp. OR 271a Abs.1
Litera und Ziffern
- innerhalb Absatz Aufzählungen
- -> a,b,c Litera
- -> 1,2,3 Ziffer
- Bsp. OR 271a Abs.1 lit. e Ziff. 4
Zitierweise von Rechtsvorschriften:
- Rechtserlass
- Artikel
- Absatz
- Litera
- Ziffer
Legislative:
- Gesetzgebende Gewalt
- Gesetze beschliessen
- Parlament(Nati und Ständerat)
- Zuständig für Erlassung und Verabschiedung von Gesetzen
Exekutive:
- Ausführende Gewalt
- Gesetze umsetzend
- Bundesrat
- Führt vom Par. beschlossenen Gesetze aus
Judikative:
- Richtende Gewalt
- Recht sprechend
- Bundesgericht
- Der jud. Staatsgewalt obliegt die Rechtssprechung
Voraussetzungen Vertragsgültigkeit:
- Urteilsfähigkeit ZGB 16
- Volljährigkeit ZGB 14
- Beide zm -> Handlungsfähigkeit ZGB 12,13
Beschränkthandlungsunfähig:
- Urteilsfähig aber noch nicht mündig -> ICH!
Handlungsunfähig:
- Unter Rausch/Drogen
- Kindesalter
- Geistige Behinderung
Obligationenrecht
- Grundgerüst für alle Vertragsarten
- OBL im wirt. Sinne (Wertpapier für Kapitalanlage)
- OBL im recht. Sinne (Verpflichtung oder Schuldverhältnisse)
- OBL ist Fremdkapital (von aussenstehenden Person-> Zins)
- Jedes Mal,wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, entsteht eine Obligation
Entstungsgründe für eine Obligation:
- Durch Vertrag OR 1 (Geld gegen Leistung)
- Durch unerlaubte Handlung OR 41 (Jmd. Schaden zufügen ohne dass ich es darf)
- Durch ungerechtfertigte Bereicherung OR 62 (Wenn man Geld erhält, dass einem nicht gehört)
Tatbestandsmerkmale OR 41
- Wer anderen wiederrechtlich Schaden hinzufügt, sei es aus Absicht, sei es mit Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet
- Ebenso zum Ersatze verpflichtet, wer anderen in einer gegen die guten Sitten verstossende Weise Schaden zufügt
Vorgehen
- Sachverhalt(Was ist passiert?)
- Ich fahre rückwärts, übersehe ein Auto, es entsteht ein Blechschaden
- Suche nach passendem Artikel im Ges.
- OR 41 Abs. 1(unerlaubte Handlung)
- Tatbestandsmerkmale angeben
- Kann man jeweils aus Artikel herauslesen
- Hier: Tatbestandsmerkmale OR 41
- Wer anderen wiederrechtlich Schaden hinzufügt, sei es aus Absicht, sei es mit Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet
- Ebenso zum Ersatze verpflichtet, wer anderen in einer gegen die guten Sitten verstossende Weise Schaden zufügt
- Prüfung Tatbestandsmerkmale
- Wenn alle TBM erfüllt sind, tritt Rechtsfolge(Schadensersatz) in Kraft
- Rechtsfolge
- Alle TBM erfüllt -> für enstandenen Schaden bezahlen
Verschuldenshaftung: OR 41
- Entsteht durch eigenes Verschulden
- ( ich hafte, wenn ich etwas selber kaputt gemacht habe)-> Vase im Kaufhaus kaputt gemacht -> ich muss sie ersetzen
Kausalhaftung:
- Haftung ohne eigenes Verschulden, weil man für ein fremdes Verhalten oder eine fremde Sache verantwortlich ist
Haftung
Haftung Geschäftsherren:
Wenn Kunde Vase kauft, sie geht beim aufstellen Kaputt und Kunde verletzt sich -> Firma haftet
Haftung Tierhalter:
Wenn sein Hund jmd. beisst haftet der Hundebesitzer
Haftung Werkeigentümer:
Wenn es im Winter viel schneit und die Strasse vor dem Gebäude nicht befreit wird und dadurch jmd ausrutscht und sich verletzt
Haftung Familienoberhaupt:
Wenn ein Kleinkind im Laden einen Ball mitgehen lässt, haften die Eltern
Einseitiges Rechtsgeschäft
- Willensäusserung einer Person genügt (Testament)
Zweiseitiges Rechtsgeschäft
- Benötigt Willensäusserung von 2 Parteien (Bsp. bei einem Vertrag)
Angebot(Antrag/Offerte)
- empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und die durch Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, sodass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt ( so Angebot mit einfachem JA annehmen kann)
Verbindlich
- Angebote prinzipiell immer verbindlich, ausser wenn nicht ausdrücklich festgeschrieben ist dass das Angebot unverbindlich ist
Unverbindlich
- zeichnen sich durch sogennante Freizeichnungsklauseln(besondere Bestimmungen im Angebot) aus
- Tarife, Werbung, Preislisten, Kataloge
- (Bspw. nur so lange Vorrat reicht/Preise können je nach Nachfrage variieren)
unbefristet
- weist keine zeitliche Terminierung auf(kein genaues Datum oder Ziel vermerkt mit dem der Vertrag automatisch endet)
- kann nur durch Kündigung aufgelöst werden
befristet
- ohne ausdrückliche Regelung -> weder eine Probezeit noch vorzeitige Kündigungsmöglichkeit besteht
- Vertrag muss also von beiden Parteien bis zum Beendigungsdatum erfüllt werden
- Antrag mit Bestätigungsdatum
Unter Anwesenden
- vertrag mündlich von person zu person
- telefonisch geregelter Vertrag
Unter Abwesenden
- Antrag per Mail,Brief usw. ohne dass die Parteien miteinander mündlich sprechen
FORMLOS
- mündlich
- Kaufverträge
EINF SCHRIFTLICHKEIT
- Vertrag schriftlich ausgefertigt
- muss von Personen eigenhändig unterschrieben werden
- Konkurrenzverbot, Abtretung einer Förderung, Schenkungsversprechen
QUALI SCHRIFTLICHKEIT
- zusätzliche Bedingungen müssen erfüllt sein(best. Mindestangaben im V/ Verwendung eines offiziellen Formulars
- Lehrvertrag, eigenhändiges Testament
ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG
- Vertrag unter Mitwirkung einer Urkundeperson(Notar) schriftlich aufgesetzt und von dieser mitunterschrieben
- Kaufvertrag für Grundstück, Bürgschaftsvertrag, Erbvertrag, Versorgungsvertrag
EINTRAG INS ÖFFENTLICHE REGISTER
- Rechtswirkungen stehen erst mit dem Eintrag in ein öR
- Handelsreg., Grundbuch, das Register für Eigentumsvorbehalt
ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG UND EINTRAG IN EIN ÖR
- strengste Form
- Gründung einer AG/ GMBH