WIRTSCHAFT OR ZGB

Einführung Rechtskunde und Obligationenrecht

Einführung Rechtskunde und Obligationenrecht


Kartei Details

Karten 40
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 20.11.2019 / 14.02.2023
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FREIHEITSRECHTE:

o Recht auf Leben und persönliche Freiheit 

o Schutz der Privatsphäre
o Recht auf Ehe und Familie
o Glaubens- und Gewissensfreiheit 

o Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit 

o Sprachenfreiheit
o Wissenschafts- und Kunstfreiheit 

o Versammlungsfreiheit 

o Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit 

o Niederlassungsfreiheit
o Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und 

Ausschaffung 

o Eigentumsgarantie  

o Wirtschaftsfreiheit 

 

Symbole Justitia

Rechtschwert :

Ausführung des Gesetzes

Waage : Angemessenheit

Augenbinde :

Alle M gleich vor dem Gesetz

Recht, Sitte und Moral

Brauch/Sitte und Moral :

Nicht erzwingbare Regeln von Gesellschaft aufgestellt 

Recht/Rechtsordnung :

Erzwingbare Regeln vom Staat erlassen

 

Alle beeinfl. das mens. V

Recht

  • Ordnungsregeln und Verhaltensvorschriften
  • Bestimmt äusseres Verhalten mit Befehlscharackter und ist erzwingbar
  • Bsp. : rote Ampel überfahren, im Fahrverbot stehen

Sitte

  • Regeln Brauch/Anstand/Höflichkeit
  • Einfluss ä. V. aber nicht erzwingbar
  • Bsp. jmd. grüssen oder sich bedanken

Sittlichkeit(Moral,Ethik)

  • Gesinnung, innere Einstellung des einz. M
  • Gewissen, Werthaltung
  • Regelt in. V. aber nicht erzwingbar
  • Bsp. Mutter im Haushalt helfen oder etw. aufheben wenn es runterfällt

Dispositives Recht :

abänderbares Recht

Zwingendes Recht :

erzwungenes, nicht abänderbares Recht

Artikel

  • jede Rechtsvorschrift nummeriert  -> Artikel
  • Artikel ergänzt -> Buchstabe beigefügt
  • Bsp. OR 271a

Absatz

 

  • Artikel umfangreich-> Aufteilung Absätze
  • Absätze mit fortalufenden Nummer bez.
  • Bsp. OR 271a Abs.1

Litera und Ziffern

  • innerhalb Absatz Aufzählungen  
  • -> a,b,c Litera
  • -> 1,2,3 Ziffer
  • Bsp. OR 271a Abs.1 lit. e Ziff. 4

Zitierweise von Rechtsvorschriften:

  • Rechtserlass
  • Artikel
  • Absatz
  • Litera
  • Ziffer

Legislative:

 

  • Gesetzgebende Gewalt
  • Gesetze beschliessen
  • Parlament(Nati und Ständerat)
  • Zuständig für Erlassung und Verabschiedung von Gesetzen

Exekutive:

  • Ausführende Gewalt
  • Gesetze umsetzend
  • Bundesrat
  • Führt vom Par. beschlossenen Gesetze aus

Judikative:

  • Richtende Gewalt
  • Recht sprechend
  • Bundesgericht
  • Der jud. Staatsgewalt obliegt die Rechtssprechung

Voraussetzungen Vertragsgültigkeit:

  • Urteilsfähigkeit ZGB 16
  • Volljährigkeit ZGB 14
  • Beide zm -> Handlungsfähigkeit ZGB 12,13

Beschränkthandlungsunfähig:

  • Urteilsfähig aber noch nicht mündig -> ICH!

Handlungsunfähig:

  • Unter Rausch/Drogen
  • Kindesalter
  • Geistige Behinderung

Obligationenrecht

  • Grundgerüst für alle Vertragsarten
  • OBL im wirt. Sinne (Wertpapier für Kapitalanlage)
  • OBL im recht. Sinne (Verpflichtung oder Schuldverhältnisse)
  • OBL ist Fremdkapital (von aussenstehenden Person-> Zins)
  • Jedes Mal,wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, entsteht eine Obligation

Entstungsgründe für eine Obligation:

  •  Durch Vertrag OR 1                                       (Geld gegen Leistung)
  • Durch unerlaubte Handlung OR 41             (Jmd. Schaden zufügen ohne dass ich es darf)
  • Durch ungerechtfertigte Bereicherung                                     OR 62 (Wenn man Geld erhält, dass einem nicht gehört)

Tatbestandsmerkmale OR 41

  • Wer anderen wiederrechtlich Schaden hinzufügt, sei es aus Absicht, sei es mit Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet
  • Ebenso zum Ersatze verpflichtet, wer anderen in einer gegen die guten Sitten verstossende Weise Schaden zufügt

Vorgehen

  • Sachverhalt(Was ist passiert?)
  • Ich fahre rückwärts, übersehe ein Auto, es entsteht ein Blechschaden

 

  • Suche nach passendem Artikel im Ges.
  • OR 41 Abs. 1(unerlaubte Handlung)

 

  • Tatbestandsmerkmale angeben
  • Kann man jeweils aus Artikel herauslesen                                                    
  • Hier: Tatbestandsmerkmale OR 41
  • Wer anderen wiederrechtlich Schaden hinzufügt, sei es aus Absicht, sei es mit Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet
  • Ebenso zum Ersatze verpflichtet, wer anderen in einer gegen die guten Sitten verstossende Weise Schaden zufügt

 

  • Prüfung Tatbestandsmerkmale
  • Wenn alle TBM erfüllt sind, tritt Rechtsfolge(Schadensersatz) in Kraft

 

  • Rechtsfolge
  • Alle TBM erfüllt -> für enstandenen Schaden bezahlen 

Verschuldenshaftung: OR 41

  • Entsteht durch eigenes Verschulden 
  • ( ich hafte, wenn ich etwas selber kaputt gemacht habe)-> Vase im Kaufhaus kaputt gemacht -> ich muss sie ersetzen

 

Kausalhaftung:

  • Haftung ohne eigenes Verschulden, weil man für ein fremdes Verhalten oder eine fremde Sache verantwortlich ist

Haftung

Haftung Geschäftsherren:

Wenn Kunde Vase kauft, sie geht beim aufstellen Kaputt und Kunde verletzt sich -> Firma haftet

 

Haftung Tierhalter:

Wenn sein Hund jmd. beisst haftet der Hundebesitzer

 

Haftung Werkeigentümer:

Wenn es im Winter viel schneit und die Strasse vor dem Gebäude nicht befreit wird und dadurch jmd ausrutscht und sich verletzt

 

Haftung Familienoberhaupt:

Wenn ein Kleinkind im Laden einen Ball mitgehen lässt, haften die Eltern

 

Einseitiges Rechtsgeschäft

 

  •  Willensäusserung einer Person genügt (Testament)

Zweiseitiges Rechtsgeschäft

 

  • Benötigt Willensäusserung von 2 Parteien (Bsp. bei einem Vertrag)

Angebot(Antrag/Offerte)

  • empfangsbedürfte Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und die durch Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, sodass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt ( so Angebot mit einfachem JA annehmen kann)

Verbindlich

  • Angebote prinzipiell immer verbindlich, ausser wenn nicht ausdrücklich festgeschrieben ist dass das Angebot unverbindlich ist

Unverbindlich

  • zeichnen sich durch sogennante Freizeichnungsklauseln(besondere Bestimmungen im Angebot) aus
  • Tarife, Werbung, Preislisten, Kataloge
  • (Bspw. nur so lange Vorrat reicht/Preise können je nach Nachfrage variieren)

unbefristet

  • weist keine zeitliche Terminierung auf(kein genaues Datum oder Ziel vermerkt mit dem der Vertrag automatisch endet)
  • kann nur durch Kündigung aufgelöst werden

befristet

  • ohne ausdrückliche Regelung -> weder eine Probezeit noch vorzeitige Kündigungsmöglichkeit besteht
  • Vertrag muss also von beiden Parteien bis zum Beendigungsdatum erfüllt werden
  • Antrag mit Bestätigungsdatum

Unter Anwesenden

  • vertrag mündlich von person zu person
  • telefonisch geregelter Vertrag

Unter Abwesenden

  • Antrag per Mail,Brief usw. ohne dass die Parteien miteinander mündlich sprechen

FORMLOS

  • mündlich
  • Kaufverträge 

 

EINF SCHRIFTLICHKEIT

  • Vertrag schriftlich ausgefertigt
  • muss von Personen eigenhändig unterschrieben werden
  • Konkurrenzverbot, Abtretung einer Förderung, Schenkungsversprechen

QUALI SCHRIFTLICHKEIT

  • zusätzliche Bedingungen müssen erfüllt sein(best. Mindestangaben im V/ Verwendung eines offiziellen Formulars
  • Lehrvertrag, eigenhändiges Testament

ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG

  • Vertrag unter Mitwirkung einer Urkundeperson(Notar) schriftlich aufgesetzt und von dieser mitunterschrieben
  • Kaufvertrag für Grundstück, Bürgschaftsvertrag, Erbvertrag, Versorgungsvertrag

EINTRAG INS ÖFFENTLICHE REGISTER

  • Rechtswirkungen stehen erst mit dem Eintrag in ein öR 
  • Handelsreg., Grundbuch, das Register für Eigentumsvorbehalt

 

ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG UND EINTRAG IN EIN ÖR

  • strengste Form
  • Gründung einer AG/ GMBH