Eidg. Immobilienbewirtschafter FA
SVIT Sachenrecht
SVIT Sachenrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 94 |
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Students | 145 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 17.08.2019 / 08.04.2025 |
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Welche Rechtsquellen kennen Sie?
- geschriebenes Recht (Verfassung - Gesetze - Verordnung)
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
In welchen Art. im ZGB ist das Personen-, Familien-, Erb-, Sachenrecht niedergeschrieben?
- Personenrecht: Art. 11 bis 89 ZGB
- Familienrecht: Art. 90 - 456 ZGB
- Erbrecht: Art. 457 - 640 ZGB
- Sachenrecht: Art. 641 - 977 ZGB (Sachen- und Obligatiosnrecht bilden das Vermögensrecht)
Erkläre den Begriff Sachenrecht und wie lauten die vier Begriffsmerkmale und in welche zwei Arten unterscheidet das Gesetzt die Sache?
Merkmale
- Unpersönlich
- Körperlich
- Abgegrenzt
- Beherrschbar
Zwei Arten
- Fahrnisbauten Art. 713 ZGB, bewegliche Sachen
- Grundstücke Art. 655 Abs. ZGB, unbewegliche Sachen
Das Sachenrecht ist ein dingliches Recht = absolutes Recht. Es wird die Sache, es geht um einen körperlicher greifbarar Gegenstand, der der Herrschaft einer Person untersteht und gegenüber jedermann wirkt.
Das Sachenrecht besteht in den Schranken der Rechtsordnung gegenüber Jedermann aber nur einzelnen Sachen. Im Gegensatz zum Forderungsrecht nach OR dies kann nur gegen eine Person entgegengesetzt werden.
Wie lassen sich die subjektiven Sachenrechte unterscheiden?
- Eigentumsrecht
- beschränk dingliche Rechte
Beschreibe die beiden subjektiven Sachenrechte.
Eigentumsrecht
Umfassendes Recht, welches zwei Befugnisse beinhaltet:
- Verfügungsmacht Art. 641 Abs. 1 ZGB: Eigentümer verfügt über die Sache in den Schranken der Rechtsordnung
- Ausschliessungsrecht Art. 641 Abs. 2 ZGB: Eigentümer ist befugt die Sache die ihm vorenthalten wird Einzuklagen (herausgabe verlangen) oder Eigentumgsfreiheitsklage (abzuweheren)
Beschränkt dingliche Rechte
Beschränkte Rechte dienen der Berechtigung nur zu einer Seite hin (an Grundstücken)
- Dienstbarkeit: Anspruch auf Nutzung oder Gebrauch einer Sache
- Pfandrecht: dingliches Recht des Gläubigers (Recht der Verwertung fremder Sachen/ Rechte um forderungen zu befridiegen
- Grundlasten: Verpflichtung des ET Leistungen gegenüber eines anderen ET zu erbringen
Erklären Sie alle 6 Pinzipien des Sachenrechts.
- Publizität: dingliches Recht muss für Jedermann ersichtlich sein. Dafür benötigt es Publizitätsmittel:
- Grundbuch; bei unbeweglichen Sachen
- Beseitz; bewegliche Sachen, Vermutung wer ET ist
- Spezialität: dingliches Recht können nur an einzelnen Sachen vorgenommen werden (nur einzelne Sachen können gepfändet werden nicht die das Gesamte)
- Typengebundenheit: nur die dinglichen Rechte im Gesetzt gibt es diese können nicht abgeändert werden
- Kausalität: Verfügungsgeschäft (Erwerbsakt) muss zwecks Wirksamtkeit ein gültiges Verpflichtungsgeschäft (Rechtsgrund) zugrunde liegen (Kaufvertrag, öffent Beurkundung). Es besteht ein Zusammenhang zwischen obligatorischem und dinglichem Geschäft. Bei einem Mangel ist der Vertrag Nichtig oder kann Rückgägnig gemacht werden
- Akzessionsprinzip: dingliches Recht, Sache durch feste Verbundenheit Bestandteil des Grundstückes der ET wird auch automatisch ET der Sache. Kann nur duch Zerstörung oder unbenutzbarkeit von der Hauptsache getrennt werden. Ausnahme StoWe im Baurecht
- Prinzip der Alterpriorität: die Rangordnung nach Errichtungsdatum. Durchbrochen wird es ur durch Rechtsgeschäft oder das Gesetz
Erklären Sie den Begriff "Besitz".
Bedeutet die faktische/ tatsächliche Herrschaft über eine körperliche Sache. Es muss also die Möglichkeit bestehen auf eine Sache einzuwirken. Es muss eine feste und dauerhafte Beziehung bestehen.
Es gibt verschiedene Besitzarten. Wie lauten diese und worin besteht der Unterschied.
Art. 920 ZGB
- Selbständiger Besitz: ET der Sache
- Unselbständiger Besitz: ET bloss dinglichen oder obligatorischen Recht überlassen bekommen hat (Miete,Nutzniesser usw.)
- Beide geniessen Besitzerschutz
- Unmittelbarer Besitz: ET der Sachherschaft
- mittelbarer Besitz: ET Sachherschaft durch Drittte ausben lässt
- Mitbesitz: min. 2 Personen habne zu gleichen Verhältnis den Besitz (individuelle Safesclüssel)
- Gesamtbesitz: 2 oder mehr Personen haben nur Gemeinsam Gewalt über die Sache (Safeschlüssel gehen nur Zusammen)
Einen Besitz kann erworben und verloren werden. Wie lauten die beiden Erwerbsformen.
- Originären Erwerb: Unabhäniger Erwerb der Sache ohne den Willen des bisherigen Besitzer
- Derivaten Erwerb: bisheriger Besitzer räumt seine Stellung oder beide behalten es zu gleichen Teilen
Wie lauten die beiden bedeutesten Arter der Besitzübertragung (Erwerb)?
- Übertragung durch Sachübergabe: Besitz wird übergeben, es besteht keine Gewalt mehr über diesen
- Übertragung ohne Sachübergabe:
- Besitzkonstitut: Veräusserer behält den Besitz als unselbständiger Besitzer (Klavier verkauft und wieder gemietet)
- Besitzwandlung: unselbständiger wird selbständiger Besitzer der Sache (Mieter des Klavier kauft dieses) einfache Willenerklärung
- Besitzanweisung: Sache befindet sich bei einem Dritten. Veräusserer überträgt Besitzererwerber den mittelbaren unselbständigen Besitz. Vermieter Klavier verkauft es wobei es beim jetzigen Mieter bleibt
Wann tritt der Besitzesverlust ein?
Der Besitz geht unter sobald die tasächliche Gewalt über die Sache dauerhaft verloren geht. Dies kann:
- Freiwillig: Besitz einem anderen überträgt
- Unfreiwillig: Dibestahl oder sonstiger Verlust
geschehen.
Erklären Sie den Begriff "Besitzerschutz".
Besitzerschutz bedeutet, dass der Besitzer gegen jede verbotende Eigenmacht geschütz ist. Der Wille vom Besitzer ist also nicht eingeholt worden.
Um seinen Besitzesschutz durzusetzten stehen zwei Rechtinstitute zur Verwügen. Wie lauten diese?
- Selbsthilfe: erlaubt gewisse, zeitliche begrenzte sofortige Gewaltanwendung zur Abwehr (Taschendieb vertreiben)
- Besitzerschutzklage: Besitzesentziehung und Besitzesstörung
Hier werden im Gegensatz zum Besitzerschutz auch die tatsächlichen Rechtverhältnis wieder geklärt.
Besitzer Rechtschutz wird aus der Vermutung begründet was bedeutet das?
Vermutung des Besitzes. z.b: ET ist auch der Besitzer. Bei Grundstücken ist dies im GB vermerkt. Die Rechtsfolge ist das aud er Vermutung des Besitztes Abwehr-, Verteidigungs, Angriffsmöglichkieten entstehen (Klage). Die Übertragung des Besitztes ist folglich auch eine ET übergabe. Bei der Miete usw. ist das natürlich nicht der Fall.
Was bestimmt das formelle Grundbuch?
Dieses bestimmt wie ein GB eingerichtet und geführt werden soll.
Aus welchen Teilen besteht ein Grundbuch?
Ein Grundbuch besteht aus Büchern, Folien, Karten usw. und bilden Zusammen ein ganzes Buch. Die wichtigsten Teile sind:
- Hauptbuch: stellt Träger der dinglichen Rechte dar
- Liegenschaftenbeschreibung: genauere Bezeichnungen Grundstück; Lage, Grenze, Flächeninhalt, Bauten, Kulturart usw.
- Pläne: geometrische Darstellung des Gründstückes (Vermessungen wurden durchgeführt)
- Grundbuchbelege: Hauptbuch besteht nur aus knappen Belegen. Einzelheiten sind in den Belegen zu erfahren. Geben Auskunft über den Entstehungsgrund und genauen Inhalt der eingetragenden Rechte$
- Tagebuch: Ergänzung zum Hauptbuch. Eintragung erst im Tagebuch bevor diese im Hautpbuch übernommen werden. Wirkung auch Rückwirkend erst mit der Eintragung ins Hauptbuch Rechtswirksam
- Hilfsregister: Beinhaltet Eigentümerverzeichnis, Gläugerregister, Strassenverzeichnis
Beschreiben Sie kurz die GB-Eintragung.
Die Eintragung eines Grundstückes erfolgt immer auf einem Doppelblatt und wird durch die Nummerierung indivudualisiert. Besondere Kolonnen sind:
- Eigentümerverhältnisse
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Pfandrechte
- Vormerkungen
- Anmerkungen
usw.
Bescheibe die Aufnahmefähigen Grundstücke ind GB.
- die Liegenschaften: sind fest abgrenzbare Teile der Bodenfläche. Das Eigentumsrecht erstreckt sich "vertikal" (Luftbegrenzungen) und "horizontal" (Marksteine).
- selbständige und dauernde Rechte: z.B. Dienstbarkeiten: es müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- selbstädnig: in sich selbständig (übetragbar) sein
- dauerende Rechte: mind. 30 Jahre oder unbestimmte Zeit aber höchsten 100 Jahre im Baurecht
- MEG - Anteil im GB: ET gemäss Teilen oder äusserlicher Abtrennung, für jeden MEG ET wird ein sep. GB - Blatt angelegt
Wie lauten die grundsätzliche ausgeschlossenen GB Eintragungen?
- nicht im Privateigentum stehenden Grundstücke, Strassen, lätze usw, ausser es bestehen gesetzliche Vorschriften
- Eisenbahnbetrieb stehende Grundstücke
In welchen Artikeln wird die Grundbuchführung und der Grundbuchbeamte beschrieben?
Art. 951 ff ZGB bis 957
Wer ist berechtigt Auskünfte über die Grundbucheinträge zu erhalten und was sind die Informationen die herausgegeben werden?
- Jedermann der einen Interessenausweis vorlegen kann
- Es wird die Auskunft über:
- Bezeichnung des Grundstückes, Beschreibung dessen, Name, Indintifiaktionsnummer ET, ET Form, Erwerbsdaten, Anmerkungen nur in gewissen Ausnahmen z.B. Pfandrechte
- Sollten mehr Informationen verlangt werden benötigt es eine Glaubhaftmachung
Was ist unter dem Begriff "materielles GB" zu verstehen?
Es spricht über die Tragweite vin Eintrag oder Nichteintrag im GB sowie über die Bedeutung der grundbuchlichen Verfügungen für den Bestand der dinglichen Rechte aus
Wie lauten die rechtlichen erheblichen Verfügungen im GB? Was ist eine Verfügung und welche Voraussetzung muss diese haben für die Eintragung ins GB? In Welchen ZGB Artikeln stehen diese?
Verfügungen = Eintragung von Rechten (dinglichen) zur Entstehung, Löschen oder Abänderung.
Voraussetzung = nur im Gesetz bezeichnete Rechte dingliche
- Eintragung (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Grundlasten...)
- Vormerkungen Art. 959 - 961 ZGB,
- Persönliche Rechte mit verstärkter Wirkung (Vorkaufs-,Rückkaufs-, Kaufsrechte, Rechte Miete und Pacht, Rückfalssrecht bei Schenkung...
- Verfügungsbeschränkung (Zweck jeder später im GB eingetragen Verfügung unwirksam zu machen....)
- vorläufige Eintragung (Sicherung behaupteter dinglicher Rechte, wenn dieses noch nicht eingetragen wurde wichtig Bauhandwerkerpfandrechte
Wodrin liegte der Unterschied einer "Anmerkung und Vormerkung" im GB?
- Die Anmerkungen sind keine grundbchlichen Verfügungen
- Es sind keine Rechte an Grundstücken oder ähnliches begründet bei den Anmerkungen
- Bringne lediglich bereits bestehnde Rehverhältnisse nach aussen hin zur Kenntnis
Welche Anmekungen betrifft das Stowe Regelment?
Anmerkung des Zugehör Art. 805 ZGB
Wer bestimmt die Voraussetzungen was ins GB eingetragen werden darf?
Die ZGB und GBV bestimmen was der Beamte für Verfügungen eintragen darf.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das eine Verüfung ins GB eingetragen wird. Und wie lauten die Gesetztes Artikel?
Art. 963 -966 ZGB
- Grundbuchfähigkeit
- Anmeldung
- schriftliche Anmeldung von Partei des Rechts
- muss unbedingt und vorbehaltslos sein
- Ausweis
- Doppelten Ausweis erbringen
- über Verfügungsrecht
- über Rechtsgrund (muss gültig sein)
- Doppelten Ausweis erbringen
Welche zwei Wirkungen hat das GB und wie lautet der Gesetzes Art.?
Art. 971 ff ZGB
- Absolute Eintragungsprinzip = weder eine Entstehung, Übertragung oder Löschung dinglciher Rechte an Grundstücken eintreten kann, ausser eine Eintragung, Löschung oder Abänderung wird im GB vorgenomme
- Relatives Eintragungsprinzip = Ausnahme: Erbgang, Enteignung, Zwangsversteigerung, rechltiches Urteil (ausserbuchlicher Grundstückserwerb)
Was ist die "Negative sowie Positive" Rechtskraft?
- Negative Rechtskraft = Recht, welches nicht im GB eingetragen ist (nur dingliche Rechte) ohne eintragung keinen materiellen Bestand
- Positive Rechtskraft = Jedermann hat Kenntnis von den Einträgen (Unkenntniskeit wird dadurch ausgeschlossen)
Was ist der öffentliche Glaube des GB und wie lautet der Art.?
Art. 973 ZGB
Für gutgläubigen Dritterwerb eines dinglichen Rechts gilt der öffentliche Glaube. Stützung auf das Publitätsprinzip.
Wie lautet die Definition von Eigentum?
Das subjektive Recht "Eigentum" ist das Vollkommenste und umfassenste dingliche Recht. Man erhält alle Befugnisse, welche nicht durch Rechtgeschäfte oder der Rechtsordnung ausgeschlossen sind.
Welche 2 Elemente Kennzeichnen das Eigentum und unter welchen Art. ist es zu finden?
Art. 641 ZGB
- unmittelbare Sachenherrschaft/ Verfügungsmacht
- absolute Ausschlusswirkung gegenüber Dritten
Die 2 Elemente die das Eigentum Kennzeichnen kennen Sie. bitte erklären Sie die Eigenschaften der beiden Elemente.
unmittelbare Sachenherschaft/ Verfügungsmacht weisst 2 Dimensionen auf
- die tatsächliche = ET kann die Sache gebrauchen, ändern, nutzen, verbrauchen
- die rechtliche = ET kann die Sache auf einen Dritten übertragen (Pfandrecht = beschänkt dingliches Recht oder Mietvertrag obligatorisches Recht)
dinglichs Recht ist absolutes Recht
- ET kann die Sache von Jedermann herausverlangen wer Ihn diese vorenthält
- Klagemöglichkeiten sind
- Eigentumsklage
- Eigentumsfreiheitsklage
Besteht das Eigentumsrecht an der ganzen Sache oder nur an Teilen?
An der ganzen Sache (einheitliche und zsammengesetzte Sachen) Akzessionsprinzip
Der Begriff "Bestandteil" im Eigentum wird wie beschrieben?
Alle Sachen wo nach der am Ort üblichen Auffassung zu ihrem Bestand gehört können nicht ohne Zerstörung, Beschädigung usw. abgetrennt werden
Es gibt mehrere Merkmale von Bestandteilen am Eigentum. Beschreibe diese.
- Sachqualität = nur körperlche Sachen sind Bestandteile
- Äussere Verbindung = physischer Zusammenhang zwischen Bestandteil und Hauptsache
- Innere Verbdinung = Bestandteil bildet mit der Hautpsache eine Einheit (dauerhaft)
- Ortsübliche Verbindung = Ort der gelgeneden Sache herrschende Verkehrsanschauung
Beschreibe den Begriff "zugehör" zum Eigentum.
Das Zugehör (teil) bleibt eine eigene Sache für sich auch wenn es in Verbindung mit der Sache steht. Es ist nicht dauerhaft verbunden.
Sie kennen die Merkmale des "Zugehörs zum Eigentums" beschreibe diese.
- selbständig beweglcihe Sache = alleine bestehende bewegliche Sache
- Sachbeziehung = äussere Beziehung zur Hauptdache, welche durch dritte erkennbar ist
- Zweckbeziehung = innere Verbindung (Hauptmerkmal Zugehör), bewegliche Sache welche dauerhaft zur Benutzung bestehen muss
- Ortsgebrauche/ widmung = nur wenn die Punkte 1 bis 3 erfüllt sind. ET kann auch entscheiden ob es dem "Zugehör" unteliegt oder nicht
Wie lautet die rechtliche Unterscheidung zwischen "Bestandteil" und "Zugehör"?
Das Bestandteil ist eine Sache von der Hautpsache und somit keine eigene Sache (Ausnahme Wohnrecht und Nutzungsrecht).
Das Zugehör ist nur in der Vermutung dem rechtlichen Schiksal der Hauptsache zuzuteilen
Bestandteil
Trennung = Zerstörung
Keine eigene Sache
Kein eigenes rechtliches Schicksal
Zugehör
Trennung = möglich
eigene bewegliche Sache
eigenes rechtliches Schicksal