CYP BFE
1.2 Compliance
1.2 Compliance
Fichier Détails
Cartes-fiches | 19 |
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Utilisateurs | 29 |
Langue | Italiano |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 30.07.2019 / 10.04.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20190730_cyp_bfe
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Intégrer |
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Bankengesetz (BankG)
-->Nenne die Ziele und den Inhalt
Ziele:
-Schutz der Wirtschaft, funktionierendes Bankensystem
-Schutz der Banken, "
-Schutz der Bankkunden, Guthaben im Falle der Zahlungsunfähigkeit
Inhalt:
-Bewilligung zum Betrieb einer Bank
-Regeln zu Liquidiät einer Bank
-Besonderer Schutz der Kundengelder im Konkursfall
-Regelt unter anderem die Bestimmung zu den Grundsätzen einer einwandfreien Geschäftstätigkeit
Börsengesetzes (BEHG)
-->Nenne die Ziele und Inhalt
Ziele:
-Gleichberechtigung aller Kunden
-Transparenz der einzelnen Geschäfte
-Bewahrung Funktionsfähigkeit im Finanzplatz
Inhalt:
-Voraussetzung für die Einrichtung u. Betrieb von Börsen- u. Effektenhandel
-Börsenhandel nur mit Bewilligung möglich
-Börsenprüfung der Börsenhändler einer Bank
Konsumkreditgesetz (KKG)
-->Nenne die Ziele u. Inhalt
Ziele:
-Schutz der Kunden, als Privatperson, die ihren Konsum mit einem Kredit finanzieren
-Schutz vor Überschuldung
Inhalt:
-Vorschriften zur Kreditprüfung für die Banken, bei Vergabe von Konsumkrediten
Kollektivanlagegesetz (KAG)
-->Nenne die Ziele u. Inhalt
Ziele:
-Schutz der Anleger von kollektiven Kapitalanlagen
-Transparenz u. gutes Funktionieren des Markts
Inhalt:
-Organisation u. Leitung der kollektiven Kapitalanlagen
-Bestimmung über Rechte der Anleger
Geldwäschereigesetz (GWG)
-->Nenne die Ziele u. Inhalt
Ziele:
-Verhinderung von Geldwäscherei
Inhalt:
-6 Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei
-3 Pflichten bei Geldwäschereiverdacht
Bankkundengeheimnis
Nenne:
-Ziele
-Bedeutung
-Wer ist unterstellt
-Rechtsgrundlage
Ziele:
-Privatsphäre u. Bankdaten der Bankkunden gegenüber Dritten schützen/bewahren
Bedeutung:
-Bekanntes Merkmal des Finanzplatzes Schweiz
-Leistet Sicherheit u. Vertrauen in der Schweiz
Wer ist unterstellt?:
-Alle Schweizer Banken u. ihre Mitarbeiter
Rechtsgrundlage:
-Regelung Pflichtverletzung: BankG Art. 47
Bankkundengeheimnis
Konsequenzen bei Verstoss
(BankG Art 47)
-Bestrafung des Bankmitarbeiters
-Fahrlässig: Geldstrafe bis zu CHF 250'000.-
-Vorsätzlich: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
-Vorsätzlich inkl. Verschaffung eines Vermögensvorteils: Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Geldwäscherei Definition
-Vermögenswerte mit krimineller Herkunft in scheinbar legales Geld umwandeln, um es im Wirtschaftskreislauf nutzen zu können
-Verschleierung der verbrecherischen Herkunft von Geldern
Geldwäscherei Ablauf
EVI
E = Einspeisen
V = Verschleiern (durch unverdächtige Transaktionen)
I = Integrieren (dann für gewöhnliche Geschäfte verwenden)
2 Möglichkeiten der Geldwäscherei
Eine im Zusammenhang mit Geld aus einem Verbrechen u. mit einem qualifizierten Steuervergehen
Geldwäscherei
Nenne die 6 Sorgfaltspflichten
1. Identifikation der Vertragspartei (KyC)
2. Feststellung WIBE u. Kontrollinhaber
3. Erneute Identifikation/Feststellung WIBE u. Kontrollinhaber bei Zweifel im Laufe der Geschäftsbeziehung
4. Besondere Abklärungen bei Verdacht (KyT)
5.Dokumention
6. Organisation (KyP)
Geldwäscherei
Nenne die 3 Pflichten bei Verdacht
1. Meldepflicht (zuerst intern, danach MROS)
2. Sperrplicht
3. Informationsverbot
VSB
Nenne:
-Ziele
-Inhalt
-Rechtlicher Charakter
-Wer ist unterstellt?
Ziele:
-Ansehen des Schw. Bankgewerbes im In- u. Ausland wahren
-Aktiven Beitrag gegen Geldwäscherei u. Terrorismusfinanzierung leisten
-Einwandfreie Geschäftsbeziehung
-Bankenrechtliche Sorgfaltspflichten konkretisieren (Idetifikation,...)
Inhalt:
-Identifizierung Vertragspartei, WIBE, Kontrollinhaber
-KEINE aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung u. Kapitalflucht
Rechtlicher Charakter:
-Kein Gesetz -> Vereinbarung
Wer ist unterstellt?:
-Alle Schweizer Banken, da die FINMA in der GwV darauf verweist
VSB
Konsequenzen bei Verletzung
-Aufsichtsrechtliche Massnahmen der FINMA
-Vertragsstrafe von bis zu CHF 10 Mio. an SBVg
-Die SBVg gibt die Summe dann an gemeinnützige Organisation weiter
VSB ausgeschrieben
"Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken"
Was ist ein Kollokationsplan?
-->Geldverteilung bei Konkurs
Bankenkonkurs Gesetzliche Grundlage bildet das BankG
Kollokationsplan
Zähle die versch. Klassen mit Beispielen auf
1. Klasse --> offene Lohnforderungen der BankMA für 6 Monate, Guthaben PK, Ansprüche aus BVG u. UVG
2. Klasse --> Restliche Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, ALV,..), Privilegierte Forderungen
-->bis CHF 100'000.- pro Kunde alle Guthaben, sowie KO
-->zusätzlich bis CHF 100'000.- pro Person Guthaben 3a u. FZK
3. Klasse --> Alle übrigen Forderungen wie Oblis der Bank, nicht privilegierte Kontoguthaben
Nachrangige Forderungen --> z.B. nachrangige Obligationen
Risiken, denen eine Bank ausgesetzt ist
Direkte Risiken --> Markt-, Kredit-, Liquiditätsrisiken
Indirekte Risiken --> Operationelle, Rechtliche Risiken
Reputationsrisiko --> Ruf
Wie kann man Operationelle Risiken verhindern?
-interne Abläufe vereinfachen/verbessern
-MA-Schulung (regelmässig)
-Systemfehler -->Release überprüfen, Updates machen