CYP BFE

1.2 Compliance

1.2 Compliance

Nicole Egli

Nicole Egli

Kartei Details

Karten 19
Lernende 29
Sprache Italiano
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 30.07.2019 / 10.04.2025
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Bankengesetz (BankG)

-->Nenne die Ziele und den Inhalt

Ziele:

-Schutz der Wirtschaft, funktionierendes Bankensystem

-Schutz der Banken, "

-Schutz der Bankkunden, Guthaben im Falle der Zahlungsunfähigkeit

Inhalt:

-Bewilligung zum Betrieb einer Bank

-Regeln zu Liquidiät einer Bank

-Besonderer Schutz der Kundengelder im Konkursfall

-Regelt unter anderem die Bestimmung zu den Grundsätzen einer einwandfreien Geschäftstätigkeit

Börsengesetzes (BEHG)

-->Nenne die Ziele und Inhalt

Ziele:

-Gleichberechtigung aller Kunden

-Transparenz der einzelnen Geschäfte

-Bewahrung Funktionsfähigkeit im Finanzplatz

Inhalt:

-Voraussetzung für die Einrichtung u. Betrieb von Börsen- u. Effektenhandel

-Börsenhandel nur mit Bewilligung möglich

-Börsenprüfung der Börsenhändler einer Bank

Konsumkreditgesetz (KKG)

-->Nenne die Ziele u. Inhalt

Ziele:

-Schutz der Kunden, als Privatperson, die ihren Konsum mit einem Kredit finanzieren

-Schutz vor Überschuldung

Inhalt:

-Vorschriften zur Kreditprüfung für die Banken, bei Vergabe von Konsumkrediten

Kollektivanlagegesetz (KAG)

-->Nenne die Ziele u. Inhalt

Ziele:

-Schutz der Anleger von kollektiven Kapitalanlagen

-Transparenz u. gutes Funktionieren des Markts

Inhalt:

-Organisation u. Leitung der kollektiven Kapitalanlagen

-Bestimmung über Rechte der Anleger

Geldwäschereigesetz (GWG)

-->Nenne die Ziele u. Inhalt

Ziele:

-Verhinderung von Geldwäscherei

Inhalt:

-6 Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei

-3 Pflichten bei Geldwäschereiverdacht

Bankkundengeheimnis

Nenne:

-Ziele

-Bedeutung

-Wer ist unterstellt

-Rechtsgrundlage

Ziele:

-Privatsphäre u. Bankdaten der Bankkunden gegenüber Dritten schützen/bewahren

Bedeutung:

-Bekanntes Merkmal des Finanzplatzes Schweiz

-Leistet Sicherheit u. Vertrauen in der Schweiz

Wer ist unterstellt?:

-Alle Schweizer Banken u. ihre Mitarbeiter

Rechtsgrundlage:

-Regelung Pflichtverletzung: BankG Art. 47

Bankkundengeheimnis

Konsequenzen bei Verstoss

(BankG Art 47)

-Bestrafung des Bankmitarbeiters

-Fahrlässig: Geldstrafe bis zu CHF 250'000.-

-Vorsätzlich: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

-Vorsätzlich inkl. Verschaffung eines Vermögensvorteils: Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Geldwäscherei Definition

-Vermögenswerte mit krimineller Herkunft in scheinbar legales Geld umwandeln, um es im Wirtschaftskreislauf nutzen zu können

-Verschleierung der verbrecherischen Herkunft von Geldern

Geldwäscherei Ablauf

EVI

E = Einspeisen

V = Verschleiern  (durch unverdächtige Transaktionen)

I = Integrieren  (dann für gewöhnliche Geschäfte verwenden)

2 Möglichkeiten der Geldwäscherei

Eine im Zusammenhang mit Geld aus einem Verbrechen u. mit einem qualifizierten Steuervergehen

Geldwäscherei

Nenne die 6 Sorgfaltspflichten

1. Identifikation der Vertragspartei (KyC)

2. Feststellung WIBE u. Kontrollinhaber

3. Erneute Identifikation/Feststellung WIBE u. Kontrollinhaber bei Zweifel im Laufe der Geschäftsbeziehung

4. Besondere Abklärungen bei Verdacht (KyT)

5.Dokumention

6. Organisation (KyP)

Geldwäscherei

Nenne die 3 Pflichten bei Verdacht

1. Meldepflicht (zuerst intern, danach MROS)

2. Sperrplicht

3. Informationsverbot

VSB

Nenne:

-Ziele

-Inhalt

-Rechtlicher Charakter

-Wer ist unterstellt?

 

Ziele:

-Ansehen des Schw. Bankgewerbes im In- u. Ausland wahren

-Aktiven Beitrag gegen Geldwäscherei u. Terrorismusfinanzierung leisten

-Einwandfreie Geschäftsbeziehung

-Bankenrechtliche Sorgfaltspflichten konkretisieren (Idetifikation,...)

Inhalt:

-Identifizierung Vertragspartei, WIBE, Kontrollinhaber

-KEINE aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung u. Kapitalflucht

Rechtlicher Charakter:

-Kein Gesetz -> Vereinbarung

Wer ist unterstellt?:

-Alle Schweizer Banken, da die FINMA in der GwV darauf verweist

VSB

Konsequenzen bei Verletzung

-Aufsichtsrechtliche Massnahmen der FINMA
-Vertragsstrafe von bis zu CHF 10 Mio. an SBVg

-Die SBVg gibt die Summe dann an gemeinnützige Organisation weiter

VSB ausgeschrieben

"Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken"

Was ist ein Kollokationsplan?

-->Geldverteilung bei Konkurs

 

Bankenkonkurs Gesetzliche Grundlage bildet das BankG

Kollokationsplan

Zähle die versch. Klassen mit Beispielen auf

1. Klasse  --> offene Lohnforderungen der BankMA für 6 Monate, Guthaben PK, Ansprüche aus BVG u. UVG

2. Klasse  --> Restliche Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, ALV,..), Privilegierte Forderungen

-->bis CHF 100'000.- pro Kunde alle Guthaben, sowie KO

-->zusätzlich bis CHF 100'000.- pro Person Guthaben 3a u. FZK

3. Klasse  --> Alle übrigen Forderungen wie Oblis der Bank, nicht privilegierte Kontoguthaben

Nachrangige Forderungen  --> z.B. nachrangige Obligationen

Risiken, denen eine Bank ausgesetzt ist

Direkte Risiken --> Markt-, Kredit-, Liquiditätsrisiken

Indirekte Risiken --> Operationelle, Rechtliche Risiken

Reputationsrisiko --> Ruf

Wie kann man Operationelle Risiken verhindern?

-interne Abläufe vereinfachen/verbessern

-MA-Schulung (regelmässig)

-Systemfehler -->Release überprüfen, Updates machen