DSG

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Flashcards 62
Language Deutsch
Category Biology
Level Primary School
Created / Updated 14.05.2019 / 18.12.2023
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Was sind die Ziele der Totalrevision des DSG?

- hauptsächlich zwei Zielsetzungen: 1. Schwächen des DSG behoben werden, die aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung entstanden ist; 2. Entwicklung auf Ebene EU soll Rechnung getragen werden. 

- Datenschutz verbessern, insb. die Datenbearbeitung transparenter gestalten

- die betroffene Person mehr Kontrolle über ihre Daten

- Pflichten der Verwantwortlichen ausbauen

- staatliche Eingriffe minimieren (auf absolutes Minimum setzen), d.h. bei privaten Personen, die Daten bearbeiten, dass Verantwortungsbewusstsein zu fördern und sie zur Einhaltung nicht verbindlicher Instrumente zu ermutigen. 

- Gewährleistung eines Datenschutzniveaus, dass den europäischen Anforderungen entspricht

- den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern

- EDÖB soll Verfügungskompetenz und damit umfassbare Aufsichtsbefugnisse 

 

Was ist mit "Angaben" in Art. 3 lit. a DSG gemeint?

- Angaben sind jede Art von Information, ungeachtet der verwendeten Technik (analoges oder digitales Zeichen, Wort, Bild, Ton oder Kombination), der Datenträger (Papier, Film, elektronische Datenträger), und des Übermittlungsweges (unter Anwesenden, per Post oder elektronische Übermittlung)

- nicht erfasst ist das Wissen einer Person

Was ist eine "bestimmte Person" bzw. "bestimmbare Person"?

Bestimmte Person: Person, die sich aus der Information selbst ergibt, dass es sich genau um die Person handelt (Nennung des Names, Adresse). Diese Identifikation kann auch über einen eindeutigen Schlüssel gemacht werden (AHV-Nr., Kundennummer, Biometrische Technik). Z.B. Videoüberwachung einer Person am Schalter

 

bestimmbare Person: Wenn sie aus der Information selbst zwar nicht eindeutig identifiziert werden kann, indes eine solche Identifikation durch die Kombination verschiedner Informationen ohne einen unverhältnismässigen Aufwand möglich. Ob der Aufwand verhältnismässig ist, bestimmt sich nach objektiven Kriterien und nach Stand der Technik. Wenn der Rückschluss unverhältnismässigen Aufwand verursacht, spricht man von anonymisierten Daten, die wie Sachdaten behandelt werden. 

Was ist eine betroffene Person nach 3 lit. b DSG?

- natürliche oder juristische Person

- DSG ist nur auf Personen anwendbar (Verbindung mit dem Persönlichkeitsrecht nach 28 ff. ZGB ersitlichtlich)

- grds. sind Organisationensformen ohne Rechtspersönlichkeit nicht geschützt (vgl. 2 I DSG LU "Personengesellschaften des Handelsrechts")

Wann beginnt und endet der Datenschutz?

- Datenschutz wird durch die Existenz einer Persönlichkeit geknüfpt

- Person von Geburt (Gründung Gesellschaft) bis Tod (Auflösung Gesellschaft) in den Genuss des Datenschutzes

Gibt es einen Datenschutz nach dem Tod? Was passiert mit Patientendaten, gibt es ein Recht auf Einsicht für Angehörige?

- Nach dem Tod wird Dritten (v.a. Angehörigen) erlaubt, eine unzulässige Datenbearbeitung zu untersagen

- Nach dem Tod kann keine Person mehr einen Persönlichkeitsschutz für sich selbst geltend machen. Es kann auch niemand im Namen des Verstorbenen Rechte geltend machen

 - Angehörige haben ein berechtigtes Interesse daran, dass eine verstorbene Person nicht verunglimpft wird und keine negativen persönlichkeitsrelevanten Umstände über sie publiziert werden (postmortalen Persönlichkeitsschutz, vgl. 1 VII VDSG)

- ärztliche Berufsgeheimnis gilt auch nach dem Tod der geheimnisberechtigten Person (Patient). Ihr Recht, die Arztperson vom Berufsgeheimnis zu entbinden, ist höchstpersönlicher Natur. Nur ein gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse deutlich höherwertiges öffentliches oder priavtes Offenbarungsinteresse rechtfertigt die Befreiung vom Berufsgeheimnis. 

Was sind besonders schützenswerte Personendaten nach 3 lit. c DSG? Allgemeine Definition? Spezifische Definition? Was sind keine beso. sch. Personendaten als Beispiel?

- abschliessender Katalog

- allgemein: Daten, die im Falle einer Verletzung der betroffenen Person ein grosser Nachteil erwachsen könnte

- religiöse, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten

- Gesundheit, Intimspähre oder Rassenzugehörigkeit (Neu: statt Rasse - Ethnie; Angaben zur Sozialversicherung sind durch Intimsphäre und Gesundheit geschützt, weil es sehr oft mit dem gesundheitlichen Zustand einer Person zu tun hat; Neu: biometrische Daten, d.h. Daten, die eine Persone eindeutig identifizieren, auch genetische Personendaten oder Daten über sexuelle Orientierung)

- Massnahmen der sozialen Hilfe (Leistungen der Sozialversicherung idR keine Massnahmen der Sozialen Hilfe; Sozialamt bzw. Sozialhilfe gemeint)

- administrative oder strafrechtliche Verfolgung und Sanktionen (Angaben über Vermögen und Einkommen keine besonders Schützenswerte Personendaten)

Was ist ein Persönlichkeitsprofil nach 3 lit. d DSG?Welche Profile gibt es?

- Persönlichkeitsprofile der juristischen Person nicht erfasst

- Grundsatz: Ansammlung von Informationen einer Person, die einzeln keine besonders schützenswerte Personendaten darstellen, die aber im Gesamten so klar erlauben, jemanden zu identifizieren

- Begriff "Persönlichkeitsprofil" kann nicht allgemein definiert werden, d.h. Begriffserklärung hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab

- Profile: 

- - Längsprofil: Daten werden über längeren Zeitraum zusammengetragen und ergeben ein biographisches Bild

- - Querprofil: Ansammlung von Informationen zu einem bestimmten Moment

- - Beispiele: Konsumverhalten einer Person als Persönlichkeitsprofil zu werten (z.B. Cumulus-Karte). 

Was heisst "Bearbeiten" nach 3 lit. e DSG?

- Aufzählung nicht abschliessend

- Begriff "Bearbeiten" hängt von der technischen Entwicklung ab

- "Lebenslauf einer Information", d.h. von Schaffung bis zur Löschung

Was heisst "Bekanntgeben" nach 3 lit. f DSG?

- v.a. im Bereich der Amtshilfe von Bedeutung

- Spezielle Vorschriften im DSG: 

- - Bekanntgabe ins Ausland (6 DSG)

- - Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten (12 II c DSG)

- - Bekanntgabe von Personendaten durch Bundesorgane (19 DSG) mit entsprechendem Sperrecht (20 DSG)

 

Was sind Bundesorgane nach 3 lit. h. DSG?

- Behörden und Dienststellen des Bundes

- Personen, die öffentliche Aufgaben des Bundes übernehmen

- - im obligatorischen Bereich geltend Krankenkassen und Unfallverisicherungen als solche Personen

- - Privatversicherungen und Personalstiftungen sind im Bereich 2. Säule Bundesorgane

- - privatisierte Bundesanstalten (insb. Swisscom, SBB) gelten als Bundesorgane, solange der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält und solange sie mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut sind

- - Spitex: Kein Bundesorgan

Was ist das "Abrufverfahren" (vgl. 19 III DSG)? Voraussetzungen für das Abrufverfahren? Zweck? Voraussetzungen für Bundesorgane? Problematik?

- "Online Zugriff" / "Selbstbedingungsverfahren" (z.B. Website von öffentlichen Verwaltungen)

- Definition: Jedes automatische Verfahren, welches einem Dritten ermöglichtl, sich Daten zu beschaffen ohne Intervention des bekanntgebenden Organs zu verfügen.

- Voraussetzungen für das Abrufverfahren? ausdrückliche Rechtsgrundlage (19 III DSG); bei Bearbeitung von besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile muss ein Gesetz im formellen Sinn vorhanden sein.  

- Zweck: Rationalisierung

- Voraussetzung für Bundesorgane: Errichtung eines Abrufverfahrens bei Bundesorganen bedarfs es eines formellen Gesetzes (19 III DSG) (im kantonalen Recht anders geregelt)

- Problematik: Dateninhaber kann sich aber nicht sicher sein, dass Informationen zweckbestimmt verwendet werden

Was heisst "informationelle Selbstbestimmung"?

- Es ist ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen jede Form der Datenverarbeitung einschliesslich der Datenerhebung und Datennutzung

- Schranken: durch überwiegende Allgemeininteressen eingeschränkt, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht

- BGer: Grundlage - 13 II BV (Schutz der Privatsphäre)

- "Informationelle Integrität" als Teilgehalt der persönlichen Freiheit passenderer Begriff (Es gibt kein eigentliches Dateneigentum) - BGer meint, informationelle Selbstbestimmung im untechnischen Sinn.

Was ist eine "Person der Zeitgeschichte"? Arten? Auswirkungen?

- auch "Person des öffentlichen Lebens" genannt (13 I f DSG)

- Arten: 

- - Absolute Person der Zeitgeschichte: Kraft ihrer Stellung, ihrer Funktion oder ihrer Leistung im Blickfeld der Öffentlichkeit und somit ein legitimes Informationsinteresse

- - Relative Person der Zeitgeschichte: aufgrund eines aussergewöhnlichen Ereignisses im Mittelpunkt der Interesses. Es besteht nur ein legitimes Informationsinteresse im Zusammenhang mit dem Ereignis

- Aufwirkungen: Anforderungen an die Persönlichkeitsverletzung sind bei Personen der Zeitgeschichte höher anzusetzen. 

 

 

 

Was ist eine Privatperson? Berichterstattung immer erlaubt?

- Privatperson ist eine Person, die weder durch aktives Handln aus ihren Lebensbereichen in der Öffentlichkeit hervortut noch passiv mit einem öffentlichen Ereignis in Verbindung gebracht wird

- Berichterstattung ist nur erlaubt mit Einwilligung der Privatperson (vgl. 13 I DSG)

Wo ist das DSG in der BV verankert? Rechtsprechung BGer zu 13 II BV?

- 10 II (persönliche Freiheit) und 13 (Schutz der Privatsphäre) BV

- Rechtsprechung BGer 13 II BV: BV schützt nicht nur vor Missbrauch persönlicher Daten, sondern erfasst grds. jede staatliche Bearbeitung solcher Daten (Grundrechtseingriff unterliegt 36 BV)

Was bedeutet der Grundsatz "Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Persondaten" nach 4 I DSG?

- Private und Bundesorgane dürfen bei der Bearbeitung von Personendaten nicht gegen eine Norm verstossen

- Diese Norm kann sich aus: 179 ff. StGB / 28 f. ZGB / 12 f. oder 17 f. DSG ergeben. 

- Sofern Personendaten durch Bundesorgane beschafft werden, gilt zusätzlich 18 DSG

Was bedeutet der Grundsatz "Treu und Glauben" nach 4 II DSG? Beispiel einer Verletzung des Grundsatzes? Ausnahme vom Grundsatz?

- vgl. 2 I ZGB

- Erkennbarkeit und Transparenz der Datenbearbeitung

- z.B: Verletzung - wenn ohne Wissen der betroffenen Person Telefongespräche aufgezeichnet werden / Suchaktionen im Bereich Amtshilfe / reine Beweisforschungen ("fishing expedition") / versteckt Daten sammeln

- Ausnahme vom Grundsatz: Bereich der Statistik (4 BStatG)

Was bedeutet der Grundsatz der "Verhältnismässigkeit" nach 4 II DSG? Beispiele? im Verhältnis zwischen Privaten? Beispiele?

- Massnahme ist verhältnismässig (iSv 36 BV), wenn sie für die Erreichung eines im Gesetz verankerten Zwecks notwendig (geringsmöglicher Eingriff) und geeignet (Zwecktauglichkeit) ist und wenn zwischen der Massnahme und Zweck ein vernünftiges Verhältnis besteht (Zumutbarkeit; Verhältnismässigkeit i.e.S.) 

- Beispiele: lange Aufbewahrungsfrist

- Verhältnis zwischen Privaten: gemäss Prof. Wermelinger darf die Verhältnismässigkeit nur dort zum Thema gemacht werden, wo keine klare Einwilligung als Rechtfertigungsgrund für den Eingriff vorliegt

- Beispiele: generelle Erhebung von Drogentests bei sämtlichen Lehrlingen bei Lehrbeginn und stichprobenweise zweimal pro Jahr ist unverhältnismässig / GPS-Überwachung des Arbeitnehmers in Echtzeit als unverhältnismässig taxiert

Was bedeutet der Grundsatz "Zweckbindung" nach 4 III DSG? Voraussetzung? Ausnahmen?

- Voraussetzung: Grundsatz setzt voraus, dass die Datenbearbeitung erkennbar (iSv Grundsatz Treu und Glauben) ist und dass der Bearbeitungszweck bei der Erhebung von Personendaten bestimmt und bekannt ist (4 IV DSG)

- Personendaten dürfen nicht auf Vorrat, ohne konkretes Ziel, beschafft werden. Personendaten müssen idR direkt bei der betroffenen Person unter Angabe des Zwecks beschafft werden (Transparenz; Grundsatz Treu und Glauben). 

- Ausnahmen

(a) freie und aufgeklärte Einwilligung der betroffenen Person. Die betroffene Person kann ohne weiteres nachträlich auch andere Verwendungszwecke zulassen - Bundesorgane: Einwilligung ersetzt idR fehlende gesetzliche Grundlage nicht

(b) Gesetz: datenbearbeitende Person oder Organ kann aufgrund Gesetz Daten für andere Zwecke benutzen

Was meint der Gesetzgeber mit dem Grundsatz "Integrität"? Welches Recht beinhaltet der Grundsatz "Integrität"? Ausname? Verjährung?

- 5 DSG: Richtigkeit der Daten

- Aktualisierung der Daten ist notwendig, wenn aufgrund der Unrichtigkeit von Daten die Persönlichkeit einer Person verletzt werden könnte. 

- wichige materielle Pflicht des Datenbearbeiters

- Berichtigungsrecht nach 5 II DSG für die betroffene Person (nähere Erläuterung des Berichtigungsrechts nach 15 und 25 DSG) - Gegendarstellungsrecht nach 28g ZGB möglich. Berichtigungsrecht kann jederzeit verlangt werden, weil keine Verjährungsfrist in 5 II DSG enthalten ist. 

- Ausnahme: DIe Pflicht, Personendaten nachzuführen oder zu korrigieren entfält, wenn die Information eine Momentaufnahme enthält, die zum massgeblichen Zeitpunkt richtig war. 

Was ist mit dem Grundsatz "Datensicherheit" nach 7 DSG gemeint?

- Ohne Datensicherheit ist ein wirksamer Datenschutz nicht möglich

- "angemessen" heisst, dass die Massnahmen dem Gefährdungspotential entsprechen müssen

- Ergänzung in 8 ff. (Privatpersonen) und 20 ff. (Bundesorgane) VDSG

Aus welchen beiden Elementen besteht der Datenschutz? Ziele?

(a) Datenschutz i.e.S.: Frage, wer, wann, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Ausmass, welche Personendaten bearbeiten darf?

(b) Datensicherheit (7 DSG): Frage, welche organisatorischen und technischen Massnahmen zu ergreifen sind, damit nur die berechtigen Personen die Personendaten bearbeiten können. Primäres Ziel der Datensicherheit: Vermeidung der Bearbeitung von Personendaten von Unbefugten.

- Es sind Vertraulichkeit (nur Berechtigte haben Zugriff), Verfügbarkeit, Integrität (Personendaten können nicht unzulässig verändert oder vernichtet werden) und Authentizität (Übereinstimmung zwischen angegebenen Benutzer und effektivem Benutzer) sicherzustellen (7 VDSG)

- es muss ein Sicherheitskonzept durch den Datenbearbeiter erarbeitet werden

Was besagt der Rechtfertigungsgrund der "Einwilligung" nach 4 V DSG?

- Eine Bearbeitung kann den Grundsätzen Zweckgebundenheit oder Verhältnismässigkeit widersprechen, aber durch eine Einwilligung der betroffenen Persone gerechtfertigt werden

- Ausnahme: unrechtmässige Datenbearbeitung wird durch Einwilligung nicht zu einer rechtmässigen

Was ist der Geltungsbereich von 2 I DSG?

- Privatpersonen (natürliche und juristische Personen)

- Bundesorgane

- keine Anwendung auf: internationale Organe, Kantonale Organe (eigenes kantonales DSG LU)

- Ausnahme: 37 DSG - wenn kantonale Organe Bundesrecht ausführen und keiner kantonalen Datenschutzgesetzgebung, die einen angemessenen Schutz gewährleistet, unterstellt sind, dann sind viele DSG-Bestimmungen anwendbar (37 DSG - selten)

Was meint der Geltungsbereich nach 2 II a DSG? Zweck? Beispiele?

- Zweck: Privatsphäre der datenbearbeitenden Person soll gegen staatliche Eingriffe geschützt werden

- Beispiele: Fotoalbum, Notizbuch, Agenda (stellen keine Datensammlungen dar)

Was meint der Geltungsbereich von 2 II b DSG? Ausnahme?

- Ausnahme: Bundesrat muss sich an DSG halten und ist nicht davon ausgenommen / Grunsatz kann jedoch durch Spezielgesetze eingeschränkt werden (z.B. 21 RVOG)

Was meint der Geltungsbereich von 2 II c DSG? Zweck? Ausnahme? Beispiele (Grenzfälle)?

- Bestimmung gilt nur für hängige Verfahren (Einreichung Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter, vgl. 62 ZPO) bis zum Abschluss des Verfahrens

- Zweck:

(a) Diese Bestimmunge beruft auf der Idee, dass der Persönlichkeitsschutz durch die Spezialbestimmungen der entsprechenden Verfahren selbst hinreichend geschützt werden.

(b) Es soll vermieden werden, dass gegensätzliche Gesetzesbestimmungen zur Anwendung kommen.

(c) Beweisführung soll nicht durch DSG erschwert werden. 

- Ausname: erstinstanzliches Verwaltungsverfahren (Verfahren auf Erlass einer Verfügung)

- Beispiele: polizeiliche Ermittlung - finden oftmals vor einem Strafverfahren statt, somit DSG anwendbar

Was meint der Geltungsbereich von 2 II d DSG?

- Grundbuch, Handelsregister oder Zivilstandsregister

- Hauptfunktion dieser Register: öffentlifcher Zugang zu bestimmten Informationen zu gewährleisten

Was ist das "Auskunftsrecht" der betroffenen Person nach 8 ff. DSG? Zweck? Welcher Geundsatz ist wichtig diesbezüglich?

- Zweck: Das Auskunftsrecht ist eine Grundvoraussetzung für die Ausübung der Kontrollrechte und für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des DSG

- iVm Grundsatz von Treu und Glauben nach 4 II DSG (insb. Transparenz)

Was ist der Unterschied zwischen datenschutzrechtliches Auskunftsrecht (8 ff. DSG) und dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Akteneinsichtsrecht?

- datenschutzrechtliche Auskunftsrecht: Recht zu erfahren, ob jemand Daten bearbeitet (höchstpersönliches Recht, d.h. ein Dritten kann dieses Recht nicht ausführen, vorbehalten 1 VII VDSG)

(a) ohne jeglicher Interessennachweis (Schranke: Rechtsmissbrauch)

(b) Information muss nicht entscheid- bzw. verfahrensrelevant sein

- allgemeines verfahrensrechtliche Akteneinsichtsrecht: Recht jedes Verfahrensbeteiligten, Verfahrensakten einzusehen, die entscheidrelevant sind

(a) direkt aus 29 II BV abgeleitet

(b) hängiges Verfahren (ausserhalb des Verfahens muss ein besonders schutzwürdiges Interesse geltend gemacht werden)

(c) Informationen müssen verfahrensrelevant sein

Was ist der Gegenstand des Auskunftsrechts nach 8 f. DSG?

- Daten einer Datensammlung, die sich auf die eigene Person beziehen (8 I DSG)

- Zudem müssen Angaben über die Herkunft der Daten mitgeteilt werden (8 II a DSG)

- Auskunft muss vollständig und richtig sein (5 I DSG)

Was sind die formellen Voraussetzungen für das Auskunftsrecht?

- Antrag (idR schriftlich) / Ausweis über Identität der gesuchstellenden Person (1 I VDSG)

- Auskunft erfolgt idR schriftlich (1 II VDSG), ausnahmsweise vor Ort (1 III VDSG)

- Innert 30 Tagen muss eine Auskunft oder Entscheid erfolgen (1 IV VDSG)

- idR kostenlos, max. CHF 300.00 (8 V DSG iVm 2 II VDSG); immer kostenlos, wenn Gesuchsteller Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt

Ist das Auskunftsrecht zeitlich befristet?

- nein, Auskunftsrecht ist nicht zeitlich befristet

- Solange eine Behörde Akten nicht vernichtet hat, muss sie das Einsichtsrecht gewähren (auch wenn die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist)

Gibt es beim Auskunftsrecht Einschränkungen? Wenn ja, welche? gibt es allgemeine Einschränkungen?

- Ja, es gibt Einschränkungen

- es gibt vier Arten von Einschränkungen: (a) Verweigerung (b) Einschränkung (inhaltliche Einschränkung) (c) Aufschiebung (zeitliche Einschränkung) (d) Mitteilung an Dritte (persönliche Einschränkung, 8 III DSG)

- Allgemeine Einschränkungen (gelten für Bundesorgane und Private): 

(a) Gesetz im formellen Sinn (v.a. Bundesgesetze; für Private das Berufsgehemnis iSv 321 StGB)

(b) überweigendes Interesse eines Dritten (Güterabwägung zwischen Interessen des Dritten und Interessen des Gesuchstellers)

(c) "therapeutisches Privileg" (8 III DSG): eine direkte Mitteilung an den Betroffenen in bestimmten Fällen könnten unverständlich oder sogar gesundheitsgefährdend sein (sog. Aufklärungsschaden)

Gelten für Bundesorgane weitere Einschränkungsmöglichkeiten? Welche?

nach 9 II DSG können Bundesorgane weitere Einschränkungsgründe geltend machen: 

(a) überwiegende öffentliche Interessen (insb. innere und äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft) / Kein überwiegendes öffentliches Interesse: verwaltungsspezifische Anliegen wie Verweigerung des Auskunftsrechts aus Spardruck) / wichtig: Prüfung im Einzelfall

(b) Zweck einer Strafuntersuchung oder eines anderen Untersuchungsverfahrens in Frage gestellt wird (insb. Ermittlungen)

Was beinhaltet die Informationspflicht nach 14 DSG? formelle Vorschriften? Welches Recht ist der siamesisches Zwilling von der Informationspflicht? Wie sind Privatpersonen und Bundesorgane informationspflichtig?

- Es geht um die Sicherstellung der Erkennbarkeit von Datenerhebungen (vgl. Grundsatz von Treu und Glauben 4 II DSG)

- formelle Vorschriften sind nicht vorhanden

- Informationspflicht ist der siamesische Zwilling von der Auskunftsrecht. Informationspflicht soll das Auskunftsrecht dort ergänzen, wo die betroffene Person nicht von sich aus wissen kann, dass jemand Personendaten über sie bearbeitet (vgl. 8 f. DSG). 

- Privatpersonen sind nur dann informationspflichtig, wenn besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden (14 DSG). 

- Bundesorgane sind für jegliche Art von Personendaten informationspflichtig (vgl. 18a DSG)

Ist die Auslagerung der Datenbearbeitung nach 10a DSG erlaubt? was könnte typischer Inhalt eine vertraglichen Abrede sein?

- sog. "Outsourcing" ist erlaubt

vertragliche Abrede über Inhalt der Dienstleistung, Wahrung von Geheimhaltungspflichten, Verantwortungen, verwendete Technologien, Wartung, Zugriffs. und Zutrittsrechte

- gesetzliche Geheimhaltungspflichten: insb. Arzt- und Anwaltsgeheimnis

Welche Normen sind anwendbar, wenn das Bundesorgan privatrechtlich handelt?

- Nach 23 DSG müssen die Normen von Privatpersonen nach 12 f. DSG angewendet werden. 

Was besagt das Legalitätsprinzip nach 17 DSG? Gründe für das Legalitàtsprinzip? Kriterien des Legalitätsprinzips?

- Gesetzesvorbehalt (Legalitätsprinzip als Voraussetzung für eine Einschränkung von Grundrechten nach 36 BV)

- Wichtiger Grundsatz im Verwaltungsrecht

- Gründe: Vorhersehbarkeit und Demokratische Legitimation der Verwaltung

- Kriterien: gesetzliche Grundlage muss genügend bestimmt sein, d.h. klar und detailliert, damit die betroffene Person die Konsequenzen vorhersehen kann.