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DSG

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Kartei Details

Karten 62
Sprache Deutsch
Kategorie Biologie
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 14.05.2019 / 18.12.2023
Lizenzierung ©    (MP)
Weblink
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Was sind die Ziele der Totalrevision des DSG?

- hauptsächlich zwei Zielsetzungen: 1. Schwächen des DSG behoben werden, die aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung entstanden ist; 2. Entwicklung auf Ebene EU soll Rechnung getragen werden. 

- Datenschutz verbessern, insb. die Datenbearbeitung transparenter gestalten

- die betroffene Person mehr Kontrolle über ihre Daten

- Pflichten der Verwantwortlichen ausbauen

- staatliche Eingriffe minimieren (auf absolutes Minimum setzen), d.h. bei privaten Personen, die Daten bearbeiten, dass Verantwortungsbewusstsein zu fördern und sie zur Einhaltung nicht verbindlicher Instrumente zu ermutigen. 

- Gewährleistung eines Datenschutzniveaus, dass den europäischen Anforderungen entspricht

- den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern

- EDÖB soll Verfügungskompetenz und damit umfassbare Aufsichtsbefugnisse 

 

Was ist mit "Angaben" in Art. 3 lit. a DSG gemeint?

- Angaben sind jede Art von Information, ungeachtet der verwendeten Technik (analoges oder digitales Zeichen, Wort, Bild, Ton oder Kombination), der Datenträger (Papier, Film, elektronische Datenträger), und des Übermittlungsweges (unter Anwesenden, per Post oder elektronische Übermittlung)

- nicht erfasst ist das Wissen einer Person

Was ist eine "bestimmte Person" bzw. "bestimmbare Person"?

Bestimmte Person: Person, die sich aus der Information selbst ergibt, dass es sich genau um die Person handelt (Nennung des Names, Adresse). Diese Identifikation kann auch über einen eindeutigen Schlüssel gemacht werden (AHV-Nr., Kundennummer, Biometrische Technik). Z.B. Videoüberwachung einer Person am Schalter

 

bestimmbare Person: Wenn sie aus der Information selbst zwar nicht eindeutig identifiziert werden kann, indes eine solche Identifikation durch die Kombination verschiedner Informationen ohne einen unverhältnismässigen Aufwand möglich. Ob der Aufwand verhältnismässig ist, bestimmt sich nach objektiven Kriterien und nach Stand der Technik. Wenn der Rückschluss unverhältnismässigen Aufwand verursacht, spricht man von anonymisierten Daten, die wie Sachdaten behandelt werden. 

Was ist eine betroffene Person nach 3 lit. b DSG?

- natürliche oder juristische Person

- DSG ist nur auf Personen anwendbar (Verbindung mit dem Persönlichkeitsrecht nach 28 ff. ZGB ersitlichtlich)

- grds. sind Organisationensformen ohne Rechtspersönlichkeit nicht geschützt (vgl. 2 I DSG LU "Personengesellschaften des Handelsrechts")

Wann beginnt und endet der Datenschutz?

- Datenschutz wird durch die Existenz einer Persönlichkeit geknüfpt

- Person von Geburt (Gründung Gesellschaft) bis Tod (Auflösung Gesellschaft) in den Genuss des Datenschutzes

Gibt es einen Datenschutz nach dem Tod? Was passiert mit Patientendaten, gibt es ein Recht auf Einsicht für Angehörige?

- Nach dem Tod wird Dritten (v.a. Angehörigen) erlaubt, eine unzulässige Datenbearbeitung zu untersagen

- Nach dem Tod kann keine Person mehr einen Persönlichkeitsschutz für sich selbst geltend machen. Es kann auch niemand im Namen des Verstorbenen Rechte geltend machen

 - Angehörige haben ein berechtigtes Interesse daran, dass eine verstorbene Person nicht verunglimpft wird und keine negativen persönlichkeitsrelevanten Umstände über sie publiziert werden (postmortalen Persönlichkeitsschutz, vgl. 1 VII VDSG)

- ärztliche Berufsgeheimnis gilt auch nach dem Tod der geheimnisberechtigten Person (Patient). Ihr Recht, die Arztperson vom Berufsgeheimnis zu entbinden, ist höchstpersönlicher Natur. Nur ein gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse deutlich höherwertiges öffentliches oder priavtes Offenbarungsinteresse rechtfertigt die Befreiung vom Berufsgeheimnis. 

Was sind besonders schützenswerte Personendaten nach 3 lit. c DSG? Allgemeine Definition? Spezifische Definition? Was sind keine beso. sch. Personendaten als Beispiel?

- abschliessender Katalog

- allgemein: Daten, die im Falle einer Verletzung der betroffenen Person ein grosser Nachteil erwachsen könnte

- religiöse, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten

- Gesundheit, Intimspähre oder Rassenzugehörigkeit (Neu: statt Rasse - Ethnie; Angaben zur Sozialversicherung sind durch Intimsphäre und Gesundheit geschützt, weil es sehr oft mit dem gesundheitlichen Zustand einer Person zu tun hat; Neu: biometrische Daten, d.h. Daten, die eine Persone eindeutig identifizieren, auch genetische Personendaten oder Daten über sexuelle Orientierung)

- Massnahmen der sozialen Hilfe (Leistungen der Sozialversicherung idR keine Massnahmen der Sozialen Hilfe; Sozialamt bzw. Sozialhilfe gemeint)

- administrative oder strafrechtliche Verfolgung und Sanktionen (Angaben über Vermögen und Einkommen keine besonders Schützenswerte Personendaten)

Was ist ein Persönlichkeitsprofil nach 3 lit. d DSG?Welche Profile gibt es?

- Persönlichkeitsprofile der juristischen Person nicht erfasst

- Grundsatz: Ansammlung von Informationen einer Person, die einzeln keine besonders schützenswerte Personendaten darstellen, die aber im Gesamten so klar erlauben, jemanden zu identifizieren

- Begriff "Persönlichkeitsprofil" kann nicht allgemein definiert werden, d.h. Begriffserklärung hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab

- Profile: 

- - Längsprofil: Daten werden über längeren Zeitraum zusammengetragen und ergeben ein biographisches Bild

- - Querprofil: Ansammlung von Informationen zu einem bestimmten Moment

- - Beispiele: Konsumverhalten einer Person als Persönlichkeitsprofil zu werten (z.B. Cumulus-Karte).