Strafrecht AEIOU
einfache kurze Defis für extrem schlaue Menschen
einfache kurze Defis für extrem schlaue Menschen
Set of flashcards Details
Flashcards | 49 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 20.01.2018 / 28.01.2018 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180120_strafrecht
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körperliche Misshandlung
jede üble, unangemessene Beahdnlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nnur unerheblich beeinträchtigt wird
Jede verletzung der körperlichen Integrität
Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art
gefährliches Werkzeug
jeder bewegliche Gegenstand der nach seiner Beschaffenheit und Art der konkreten Verwendung geeignet ist nicht nur unerhebliche Verletzungen hervorzurufen.
(Entscheident ist die konkrete Verwendung)
Gift
jeder gesundheitschädliche Stoff der unter den konkreten Umständen geeignet ist die Gesundheit zu schädigen.
andere substanzschädliche Stoffe
alle anderen thermisch wirkenden Substanzen
Beibringung
den Stoff so mit den Körper in Verbindung zu bringen, sodass die gesundheitschädliche Wirkung entfaltet werden kann
Waffen
Waffen in teschnischen Sinn. (Gegenstände die so von ihrer Art her geschaffen wurden um einen Menschen zu verletzen)
Hinterlistiger Überfall
Ein unerwarteter Angriff bei dem der Täter seine Verletzungsabsicht plamäßig verdeckt um gerade so den Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Jede Beteiligung von mindestens 2 Personen die bewusst zusammenwirken.
Beachte: Mittäterschaft ist nicht nötig, der Beteiligten brauch nicht selbst zu handeln. Bestärken reicht.
das Leben gefährdende Behandlung
wenn die Verletzungshandlung den Umständen nach abstrakt geeignet ist das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen.
Beachte: die tatsächlich erilittene Verletzung muss nicht lebensbedrohend sein.
Quälen
Zufügen länger dauender oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden körperliche / seelicher Art
roh Misshandeln
gefühlos, fremden Leiden missachtenden Gesinnung entsprungen Handlung - hohe Gewichtung für körpl. Wohlbefinden des Opfers
böswillige Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht
aus besonders verwerflichen Gründen wie Hass, Bosheit, Geiz
Schlägerei
tätliche Auseinandersetzung von mindestens 3 Personen die aktiv körperliche mitwirken
beteiligen (§231 StGB)
das aktive Tätigigwerden
- auch Abhalten vin Hilfkräften ;) )
einsperren
Jedes Tun oder Unterlassen durch das ein Anderer gehindert wird seinen Aufenthaltsort zu verlassen. Unabhängig davon ob er dies kann oder möchte.
auf andere Weise berauben (Freiheitsberaubung)
jede Handlung welche objektiv die Aufhebung der Fortbwegungsfreiheit bewirkt
Gewalt im Sinnde des §240 (Nötigung)
körperlich wirkender Zwang
Drohung (gem. Nötigung)
das Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf dessen Eintritt der Drohende vorgibg Einfluss zu haben
empfindliches Übel (gem. Nötigung)
Jede Änderung der Außenwelt, die vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird
verwerflich (gem. Nötigung)
sozialwidriges Handeln
erhöhter Grad sittlicher Missbilligung
missbilligte Mittel-Zweck-Relation
Widerstand leisten / Gewalt
körperlich wirkender Zwang bzw. Einatz körperlicher Kraft durch aktives Tätigwerden
Widerstand / tätlicher Angriff
feindselige Aktion unmittelbar gegen den Körper des Amtsträgers
Vorteil (bzg. Bestechung)
jede materielle oder immaterielle Besserstellung, auf die kein Anspruch besteht
in Brand setzen
wenn eine Sache aus eigener Kraft brennt
Gebäude
ein mit dem Erdboen verbundenes mit Wänden und Dach versehenes Bauwerk
Räumlichkeit die der Wohnung von Menschen dient
Ein nach allen Seiten und oben abgeschlossener Raum die tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist.
Wohnung (im S. des 123)
Räumlichkeit die bestimmungsgemäß zur Unterkunft von Menschen dienen
befriedetes Besitztum
Grundstücke die in äußerlich erkennbarer Weise gegen das beliebige Betreten anderer eingefriedet sind
Eindringen
körperliches Betreten gegen den Willen des Berechtigten
Sache
jeder körperlicher Gegenstand
bewegliche
alle Sachen die weggeschafft werden könnne
fremd
nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos sind
Wegnahme
Breuch fremdens und Begründung neuen eigenen Gewahrsams
Gewahrsam
tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Herrschaftswillen
die beiden Elemente der Zueignungsabsicht
Enteignungabsicht und Aneignungswillen
umschlossener Raum
Jedes Raumgebilde, das zum Betreten von Menschen bestimmt, und mit Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter versehen ist
Einsteigen
jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Hineingelangen durch eine zum ordnungsgemäße Eintritt nicht bestimmte Öffnung
Einbrechen
Gewaltsames öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung + erheblicher Kraftentfaltung
Behältnis
Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und die umschließendes Raumgebilde, dass nicht bestimmt ist von Menschen betreten zu werden.