Strafrecht AEIOU

einfache kurze Defis für extrem schlaue Menschen

einfache kurze Defis für extrem schlaue Menschen


Kartei Details

Karten 49
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.01.2018 / 28.01.2018
Weblink
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körperliche Misshandlung

jede üble, unangemessene Beahdnlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nnur unerheblich beeinträchtigt wird

Jede verletzung der körperlichen Integrität 

Gesundheitsschädigung

Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art 

gefährliches Werkzeug

jeder bewegliche Gegenstand der nach seiner Beschaffenheit und Art der konkreten Verwendung geeignet ist nicht nur unerhebliche Verletzungen hervorzurufen. 

(Entscheident ist die konkrete Verwendung)

Gift

jeder gesundheitschädliche Stoff der unter den konkreten Umständen geeignet ist die Gesundheit zu schädigen.

andere substanzschädliche Stoffe

alle anderen thermisch wirkenden Substanzen

Beibringung

den Stoff so mit den Körper in Verbindung zu bringen, sodass die gesundheitschädliche Wirkung entfaltet werden kann

Waffen

Waffen in teschnischen Sinn. (Gegenstände die so von ihrer Art her geschaffen wurden um einen Menschen zu verletzen) 

Hinterlistiger Überfall

Ein unerwarteter Angriff bei dem der Täter seine Verletzungsabsicht plamäßig verdeckt um gerade so den Angegriffenen die Abwehr zu erschweren. 

mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Jede Beteiligung von mindestens 2 Personen die bewusst zusammenwirken.

Beachte: Mittäterschaft ist nicht nötig, der Beteiligten brauch nicht selbst zu handeln. Bestärken reicht. 

das Leben gefährdende Behandlung

wenn die Verletzungshandlung den Umständen nach abstrakt geeignet ist das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen. 

 

Beachte: die tatsächlich erilittene Verletzung muss nicht lebensbedrohend sein. 

Quälen 

Zufügen länger dauender oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden körperliche / seelicher Art

roh Misshandeln

gefühlos, fremden Leiden missachtenden Gesinnung entsprungen Handlung - hohe Gewichtung für körpl. Wohlbefinden des Opfers

böswillige Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht 

aus besonders verwerflichen Gründen wie Hass, Bosheit, Geiz

Schlägerei

tätliche Auseinandersetzung von mindestens 3 Personen die aktiv körperliche mitwirken

beteiligen (§231 StGB)

das aktive Tätigigwerden

- auch Abhalten vin Hilfkräften ;) ) 

einsperren

Jedes Tun oder Unterlassen durch das ein Anderer gehindert wird seinen Aufenthaltsort zu verlassen. Unabhängig davon ob er dies kann oder möchte. 

auf andere Weise berauben (Freiheitsberaubung)

jede Handlung welche objektiv die Aufhebung der Fortbwegungsfreiheit bewirkt

Gewalt im Sinnde des §240 (Nötigung)

körperlich wirkender Zwang

Drohung (gem. Nötigung)

das Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf dessen Eintritt der Drohende vorgibg Einfluss zu haben

empfindliches Übel (gem. Nötigung)

Jede Änderung der Außenwelt, die vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird

verwerflich (gem. Nötigung)

sozialwidriges Handeln

erhöhter Grad sittlicher Missbilligung

missbilligte Mittel-Zweck-Relation 

Widerstand leisten / Gewalt

körperlich wirkender Zwang bzw. Einatz körperlicher Kraft durch aktives Tätigwerden

Widerstand / tätlicher Angriff

feindselige Aktion unmittelbar gegen den Körper des Amtsträgers

Vorteil (bzg. Bestechung)

jede materielle oder immaterielle Besserstellung, auf die kein Anspruch besteht

in Brand setzen

wenn eine Sache aus eigener Kraft brennt

Gebäude

ein mit dem Erdboen verbundenes mit Wänden und Dach versehenes Bauwerk

Räumlichkeit die der Wohnung von Menschen dient

Ein nach allen Seiten und oben abgeschlossener Raum die tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist. 

Wohnung (im S. des 123)

Räumlichkeit die bestimmungsgemäß zur Unterkunft von Menschen dienen 

befriedetes Besitztum

Grundstücke die in äußerlich erkennbarer Weise gegen das beliebige Betreten anderer eingefriedet sind

Eindringen

körperliches Betreten gegen den Willen des Berechtigten 

Sache

jeder körperlicher Gegenstand

bewegliche

alle Sachen die weggeschafft werden könnne 

fremd

nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos sind

Wegnahme

Breuch fremdens und Begründung neuen eigenen Gewahrsams

Gewahrsam

tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Herrschaftswillen 

die beiden Elemente der Zueignungsabsicht

Enteignungabsicht und Aneignungswillen

umschlossener Raum 

Jedes Raumgebilde, das zum Betreten von Menschen bestimmt, und mit Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter versehen ist

Einsteigen

jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Hineingelangen durch eine zum ordnungsgemäße Eintritt nicht bestimmte Öffnung

Einbrechen

Gewaltsames öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung + erheblicher Kraftentfaltung 

 

Behältnis

Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und die umschließendes Raumgebilde, dass nicht bestimmt ist von Menschen betreten zu werden.