Verkehrsrecht Defis AEIOU
Brumm Brumm, das Auto fährt herum
Brumm Brumm, das Auto fährt herum
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | University |
Created / Updated | 18.01.2018 / 28.01.2018 |
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https://card2brain.ch/box/20180118_verkehrsrecht_defiskurz
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Definition Zerstören
Beschädigunge einer Sache die zur völligen Aufhebung der Gebrauchsfähiget führt
Anlagen ( §315b (1) Nr. 1 StGB)
sind alle dem Verkehr und seiner Sicherung dienenden Vorrichtungen, wie z. B. Verkehrszeichen, Signalanlagen, Leitplanken, Beleuchtungseinrichtungen, die Fahrbahnoberfläche
Hindernis bereiten (§ 315 (1) Nr. 2 StGB
wenn auf den Straßenkörper in einer Weise eingewirkt wird, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern.
Definition Fahrzeug
sind Beförderungsmittel aller Art, ohne Rücksicht auf ihre Antriebsart, wie z. B. Kraftfahrzeuge, Straßenbahnen, Omnibusse, Fahrräder, Fuhrwerke
„Ähnliche“ gefährliche Eingriffe (315b (1) Ziffer 3
Kurz: Gewichtige grobe Einwirkung auf den Verkehrsablaus die konkret festzustellen ist.
Erklärung / Lang:
Der ähnliche, ebenso gefährliche Eingriff ist die Generalklausel des § 315 b Abs. 1 StGB. Er liegt dann vor, wenn er in seiner Bedeutung den Eingriffen der Nr. 1 und 2 ähnelt, z. B.
- Absichtliches Blenden eines Kraftfahrers mit einem Spiegel
- Schießen mit Schrotflinte auf ein fahrendes (Polizei-) Fahrzeug
- Lenkradgriff des Beifahrers
Bei dem Eingriff muss es sich um einen gewichtige, grobe Einwirkung auf den Verkehrsablauf handeln, die konkret festzustellen und nicht durch allgemeine Begriffe, wie Notbremsung, scharfes Bremsen oder Ausbremsen o. ä., zu ersetzen ist.
Verkehrsfeindlicher Inneneingriff ( 315b StGB)
bewusst zweckwidriger Einsatz des Fzg in verkehrsfeindlicher Einstellung
+
bedinger Schädigungsvorsatz oder als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht
Unglücksfall ( §315b (3) iVM § 315 (3) StGB)
Plötzlich auftretendes Ereignis, dass eine erhebliche Gefahr für Menschen und Sachen mit sich bringt und ein plötzicher Eintritt des durch die Gefahr drohenden Schadens zu erwarten ist.
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit § 315b StGB
Wenn die normal abstrakte Verkehrsgefahr so gesteigert wird, dass die konkrete Gefahr deutlich wahrscheinlicher geworden ist und in Folge der Auswirkung des Eingriss für andere VT eine gefahrenlose Teilnahe am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.
- steigerung abstrakte Verkehrsgefahr führt zu
- konkrte Gefahr ist wahrscheinlcher
- keine gefahrenlose Teilnahem am Straßenverkehr
Beseitigen ( 315b (1) Nr. 1
Räumliches Entfernen von Anlagen oder Fahrzeugen, dass die Verhinderung deren bestimmungsgemäßen Gebrauchs zur Folge hat.
Wartepflicht § 142 StGB
Wenn keine feststellungsbereite Person vor Ort ist
Wartepflicht:
Sachschaden bis 1300€ - 30 min.
Sachschaden über 1300€ oder Personenschaden - 60 min
Unfallbeteiligter
Jeder dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Kraftfahrzeug
Jedes maschinell angetriebene Landfahrzeug, das nicht an Gleise gebunden ist.
Wirkung
liegt vor wenn die analytischen Grenzwerte erreicht / überschritten werden.
Genuss
jegliche körperliche Aufnahme von Alkohl oder anderer berauschender Mittel
(auch indizieren)
(Fahrzeug) führen
Wer unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft unter eigener oder Mitverantwortung ein Fahrzeug in Bewegung setzt und es unter Handhabung der technischen Vorrichtungen durch den öffentlichen Verkehrsraum leitet.
- bestimmungsgemäßer Anwendung
- ein Fahrzeug
- Eigen- Mitverantwortung
- in Bewegung
- Handhabung der technischen Vorrichtungen
- durch öffentlichen Verkehrsraum leitet
Entfernen
Räumliche Trennung von der Unfallstelle vollendet:
wenn der Täter so weit entfernt ist, dass seine Beteiligung nicht mehr festgestellt oder mitgeteilt werden kann.
- durch die feststellungsberechtigte Person.
Überholen
Wenn jemand von hinten nach vorne an einem auf derselben Fahrbahn befindlichen, in der selben Richtung bewegenden VT vorbeifährt. (auch an verehrsbedingt wartenden)
grob verkehrswidrig
ein Verhalten das objektiv einen schweren Verkehrsverstoß darstellt und die Verkehrssicherheit in besondersschweren Maße beeinträchtigt.
konkrete Gefahr (im Sinne §315b StGB)
der Schadenseintritt / Erfolg hängt nur noch vom Zufall ab
Was bedeutet "Inneneingriff" und wann erfüllt er den Tatbestand des §315b?
- bewusst zweckwidriger Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung
- der Täter missbraucht das Fahrzeug als Waffe oder Schädigungswerkzeug
- zumindest bedingter Schädigungsvorsatz
fremde Sache von bedeutendem Wert (im Sinne des §315b StGB)
- die Sache darf nicht im Eigentum des Täters stehen (eigenes Fzg ist Tatmittel, auch wenn es jmd. anderes gehört!)
- Wert der Sache über 750€
- Entscheident ist die GEFAHR für die Sache
Kausalität im Sinne des §315b StGB
die konkrete Gefahr für die geschützten Rechtsgüter muss die Folge der Handlungen nach Nr. 2 und 3 zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sein
fahrunsicherheit (im Sinne 316 StGB)
- gesamte Leistungsfährigkeit des Fahrers
- in Folge Alkoholgenus
- so weit herabgesetzt
- das Fahrzeug über längere Strecke
- bei plötzlichen schwierigen Verkehrssituationen
- nicht sicher führen kann