D2 Sozialversicherungen

System der Sozialen Sicherheit Schweiz | Sozialversicherungen | Existenzsicherung | Berufliche Wiedereingliederung |

System der Sozialen Sicherheit Schweiz | Sozialversicherungen | Existenzsicherung | Berufliche Wiedereingliederung |


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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Université
Crée / Actualisé 02.01.2018 / 27.08.2022
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In welche Bereiche ist das System der Sozialversicherungen gegliedert?

  • Invalidität
  • Alter
  • Tod
  • Krankheit 
  • Unfall
  • Erwerbsausfall
  • Berufliche Eingliederung

Beschreibe das schweizerische 3-Säulen-Konzept.

  • 1. Säule | Staatliche Vorsorge | Existenzsicherung | AHV, IV, Ergänzungsleistungen
  • 2. Säule | Berufliche Vorsorge | Fortsetzung gewohnter Lebensstandard | Pensionskasse , Unfallversicherung 
  • 3. Säule | Private Vorsorge | Individuelle Vorsorgebedürfnisse | Gebundene Vorsorge 3a, Freie Vorsorge 3b

Was führt zu Sozialversicherungsfragen und weshalb?

  • WAS: die Aufgabe der Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis
    • Arbeitslosigkeit, Familie, Studium. unbezahlter Urlaub, selbständigkeit
  • WESHALB: der Sozialversicherungsschutz wird erheblich geschmälert

Wie werden die Sozialversicherungen finanziert?

  • Beiträge der Versicherten
  • Beiträge der Arbeitgeber
  • Subventionen des Bundes, Kantone oder Gemeinden
  • Tabak- und Alkoholsteuer

überwiegende Finanzierung über die Erwerbsarbeit (Lohnprozente)

Welche unterschiedlichen Prinzipien sind im Sozialrecht verankert?

  • Versicherungsprinzip (Sozialversicherungen)
  • Subsidiaritätsprinzip mit Rückzahlungspflicht (Sozialhilfe)
  • Bedürftigkeitsprinzip (EL)

Was sind die Aufgaben des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)?

  • Koordination des Sozialversicherungsrechts des Bundes
  • Definierung von Grundsätzen, Begriffen und Instituten des Sozialversicherungsrechts
  • Festlegung eines einheitlichen Sozialversicherungsverfahrens
  • Regelung der Rechtspflege
  • Leistungen aufeinander abstimmen

Beschreibe die Grundsätze des ATSG.

  • Versicherungsprinzip: Der Versicherte ist durch Prämienleistungen im Schadensfall (materielle Leistungen) für wirtschaftliche Folgen und Behandlungskosten (immaterielle Leistungen) versichert 
  • Solidaritätsprinzip: Versicherte in guten Einkommensverhältnissen bezahlen mehr Beiträge als sie später Leistungen erhalten - Solidarität mit wirtschaftlich schwächeren Versicherten

Beschreibe den Begriff der Arbeitsunfähigkeit. 

Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.

Auf was bezieht sich die Arbeitsunfähigeit?

  • auf die aktuelle Tätigkeit
  • auf aktuellen Arbeitsplatz

Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden; entscheidend für Anspruch auf Taggeldleistungen (KTG, UTG)

Beschreibe den Begriff der Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweiser Verlust der Erwerbsmöglichkeiten.

Wie wird die Erwerbsunfähigkeit berechnet?

  • wird bei einem Gesundheitsschaden mit dem Einkommensvergleich berechnet (wirtschaftliches Element)
  • Erwerbseinbusse in Prozenten = Invaliditätsgrad
  • Invaliditätsgrad ist entscheidend für den Anspruch auf Invaliditätsleistungen in der 1. und 2. Säule

Beschreibe den Begriff der Invalidität.

Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.

Was ist die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Hilfslosenentschädigung oder ein Assistenzbudget?

Einschränkungen bei der alltäglichen Lebensführung.

Welche Pflichten hat der Versicherte?

  • Mitwirkungspflicht
  • Schadenminderungspflicht
  • Auskunftspflicht

Zähle die vier Grundrechte des Versicherten im Sozialversicherungsverfahren auf.

  • Abklärung des Leistungsbegehrens
  • Akteneinsicht
  • Rechtliches Gehör zu vorgesehenen Entscheiden
  • Anrecht auf eine Verfügung

Von welchen Kriterien ist der Sozialversicherungsschutz abhängig?

  • Alter
  • Zivilstand
  • Erwerbstätigkeit und daraus erzieltes Einkommen

Was vermindert den Sozialversicherungsschutz?

  • Arbeitsplatzwechsel
  • Teilzeitarbeit
  • Arbeitslosigkeit

 

Welche Personen haben einen geschmälerten oder gar keinen Sozialversicherungsschutz?

  • Selbständig Erwerbende
  • Arbeitslose
  • Ausgesteuerte (Sozialhilfe)
  • Studierende (Vollzeit)
  • Hausmann/Hausfrau

Nur Vollzeitangestellte haben einen umfassenden Sozialversicherungsschutz!

Beschreibe die Grundzüge der kollektiven Krankentaggeldversicherung.

  • Versicherung: 80% des Lohnes
  • Wartefrist: 30 Tage
  • 720 Tage Krankentaggeld (2 Jahre)

In welchen Situationen besteht für den Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht?

  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Militärdienst)
  • Erkrankung/Pflegebedürftigkeit eines Kindes

Von was sind die Rentenleistungen aller Sozialversicherungen abhängig?

Vom erzielten Erwerbseinkommen.

Was kommt bei Erwerbsausfall zwecks Existenzsicherung zum Tragen?

Die Taggeldversicherungen.

Beschreibe die verschiedenen Taggelder bei Erwerbsausfall.

  • Krankentaggeld: Einzelversicherung bei Krankenversicherer od. Kollektivversicherung über Arbeitgeber, Deckung des Erwerbsausfall bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, 80% des Verdienstes
  • Unfalltaggeld: Erwerbsausfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall oder Berufskrankheit.Obligatorisch versichert über den Arbeitgeber sind 80% des Jahreslohnes
  • Mutterschaftstaggelder: Erwerbsausfallversicherung bei Mutterschaft. Lohnersatz auf 14 Wochen befristet. Obligatorisch über Erwerbsersatzordnung (EO) versichert, 80% des Erwerbseinkommens
  • IV-Taggeld: Kompensation des Erwerbsausfalles während Eingliederungsmassnahmen. Ziel: Sicherstellung Lebensunterhalt Versicherter+Familie. Anspruch auf EL wenn Einkommen nicht ausreicht
  •  ALV-Taggeld: Erwerbsausfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Höhe hängt von verschiededenen Faktoren wie Alter, Beitragszeiten usw ab

Was wird unter Schadenminderungspflicht verstanden?

  • in der Krankentaggeldversicherung sowie Unfallversicherung bezieht sich Arbeitsunfähigkeit auf bisherige berufliche Tätigkeit
  • bei andauernder Arbeitsunfähigkeit wird geprüft ob die Person eine andere zumutbare Arbeit ausführen könnte
  • Langzeitarbeitslose sind verpflichtet Arbeiten ausserhalb ihres Berufsfeldes anzunehmen
  • je länger die Arbeitslosigkeit dauert desto grösser ist die Verpflichtung eine andere Arbeit anzunehmen

Welche Personen haben Anspruch auf ein IV-Taggeld?

  • Eingliederung und Umschulung geben Anspruch auf Taggeld
  • immer wenn Eingliederungsmassnahmen aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind kommt IV-Taggeld zum tragen
  • Personen die dieses Taggeld beziehen sind nicht invalid sondern nehmen an einer Eingliederungsmassnahme teil
  • Immer gebunden an Eingliederungsmassnahme
  • aktive Teilnahme an einer Massnahme als Voraussetzung

Welche Auswirkungen hat eine längere Arbeitslosigkeit auf den Sozialversicherungsschutz?

grosse Leistungseinschränkungen bei der Altersvorsorge; Rentenleistungen werden erheblich geschmälert

Welche Auswirkungen hat Arbeitslosigkeit auf den Sozialversicherungsschutz?

  • Bezüger/innen von Arbeitslosentaggeld entrichten AHV/IV über das Taggeld
  • ausgesteuerte Arbeitslose zahlen als Nichterwerbstätige Minimalbeiträge an die AHV/IV
  • Austritt aus der Pensionskasse des Arbeitgebers
  • Unfallversicherungsschutz durch Betriebsunfallversicherung bleibt bestehen
    • Unfalltaggeld/Unfallrenten kleiner da das Arbeitslosentaggeld versichert ist und nicht der letzte Lohn
  • Übertrittsrechte von der Kollektivversicherung  (des letzten Arbeitgebers) in die Einzelversicherung (Krankentaggeld)
  •  

Was ist das Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV)?

Verstärkte berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen.

Was sind die Hauptmassnahmen der ALV?

  • Bildung von Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
  • Arbeitslosentaggeld-Regelung  die Eingliederungsdruck auf vermittelbare Arbeitslose erhöht
  • Aus- und Aufbau des Ausbildungs - und Beschäftigungsangebotes zur Verbesserung und Erhaltung der Vermittelbarkeit von Arbeitslosen

Beschreibe den Auftrag und die Zuständigkeiten des RAV.

Auftrag

  • umfassende Beratung von Arbeitslosen
  • Akquirierung von Arbeitsstellen in der Wirtschaft

Zuständigkeiten

  • Arbeitsvermittlung
  • Zuweisung von Arbeitsstellen
  • Einleitung einer adäquaten arbeitsmarktlichen Massnahme

Was wird für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung vorausgesetzt?

  • letzter Beschäftigungsstaat ist für Leistungsgewährung bei Arbeitslosigkeit zuständig, d.h. letzte Beschäftigung muss in der Schweiz ausgeübt worden sein (EU-Bürger)
  • Versicherten müssen innerhalb der letzten zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit während mindestens 12 Monaten Beiträge an die Versicherung geleistet haben
  • beitragspflichtige Beschäftigung von mindestens zwei Monaten nach der vorzeitigen Pensionierung (vorzeitig Pensionierte)

Was wird unter der "Rahmenfrist für die Beitragszeit" in der ALV verstanden?

Die Rahmenfrist für die Beitragszeit ist der Zeitraum, in dem die Mindestanzahl von Beitragsmonaten erfüllt werden muss. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre.

Was kann zur Befreiung von der allgemeinen Beitragspflicht in der ALV führen?

Personen die in den letzten zwei Jahren insgesamt während mehr als 12 Monaten aus einem der folgenden Gründe nicht in einem Arbeitsverhältnis standen

  • Schulausbildung, Weiterbildung oder Umschulung
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Aufenthalt in schweiz. Haft- od. Arbeitserziehungsanstalt
  • Auslandaufenthalt (+Arbeit) ausserhalb der EU/EFTA

Beschreibe die wirtschaftliche Zwangslage in der ALV.

Wirtschaftliche Zwangslagen

  • gerichtliche Trennung oder Scheidung einer Ehe
  • Invalidität oder Tod des Ehegatten/der Ehegattin
  • Wegfall/Kürzung einer Invalidenrente
  • Wegfall einer überjährigen Betreuung einer pflegebedürftigen Person

wirtschaftliche Zwangslage führt zu Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit und somit zu Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Voraussetzungen sind erfüllt wenn Angaben glaubwürdig und nachvollziehbar erscheinen

Beschreibe eine zentrale Voraussetzung der ALV.

  • Vermittelbarkeit als zentrale Voraussetzung
  • Arbeitsloser muss für Dauerstelle vermittelbar sein
  • persönlich/gesundheitlich muss der Arbeitslose bereit und in der Lage sein eine Arbeit anzunehmen
  • jede/r muss sich genügend um eine neue Arbeitsstelle bemühen

Beschreibe die drei Elemente der Vermittlungsfähigkeit.

allg.: vermittlungsfähig ist, wer bereit/in der Lage/berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen

  • Arbeitsbereitschaft: arbeiten wollen, Wille zu Arbeiten/Motivation (subjektive Komponente)
  • Arbeitsfähigkeit: arbeiten können, körperliche und geistige Fähigkeit, zeitliche Verfügbarkeit (objektive Komponente)
  • Arbeitsberechtigung: arbeiten dürfen, gültige Arbeitsbewilligung (objektive Komponente)

Definiere Vermittlungsfähigkeit.

Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen.

Beschreibe die Rahmenfrist für den Leistungsbezug der ALV.

Zeitraum, in welchem die Taggelder bezogen werden können, wenn Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht; beträgt in der Regel 2 Jahre ab dem Zeitpunkt in welche alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zähle Gründe für die Einstellung der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosentaggeld auf.

  • selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
  • Verzicht auf Lohn- und Entschädigungsansprüche
  • Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
  • unbegründeter Kursabbruch
  • ungenügende Stellensuche
  • Verletzung von Kontrollvorschriften oder Weisungen
  • unrechtmässige Erwirkung von Entschädigungen

Erkläre "Supported Employment".

  • Training, Qualifikation und Ausbildung nicht mehr ausschliesslich in geschützten Einrichtungen sondern direkt im 1. Arbeitsmarkt
  • unterstützte Eingliederung der IV an einem Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt