Staats- und Verwaltungsrecht
MEP FS 17
MEP FS 17
Set of flashcards Details
Flashcards | 36 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 16.06.2017 / 16.06.2017 |
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Nicht-dringliches Gesetz
-Erlass von Bundesgesetzen (Art. 164 BV)
-Rechtsetzung: Generell-abstrakte Normen
-Vorgängiges fakultatives Referendum (Art. 140 Abs. 1 lit. a BV)
Dringliches Gesetz
-Erlass von dringlichen Bundesgesetzen (Art. 165 BV)
-Sofortiges Inkrafttreten, aber nur befristet
-Verfassungskonforme vs. verfassungsändernde dringliche Bundesgesetze (fakultatives vs. obligatorisches nachträgliches Referendum)
-Beispiel: Vogelgrippe-Pandemie (à Epidemiegesetz)
Verordnung
-Z.B. Geschäftsordnung des Nationalrats
-Kein Referendum!
Drei-Elemente-Lehre
- Staatsvolk
- Staatsgebiet
- Staatsgewalt
Staatsvolk
Alle Personen die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft einem Staat angehören
Staatsgebiet
Territorium auf dem der Staat zum Erlass von Hoheitsakten befugt ist
Staatsgewalt
Die Souveränitat - absolute Gewalt (summa potestas)
Aufgabe moderne demokratische Verfassungsstaat
- Gewährleisten der Sicherheit nach innen und aussen
- Schutz der persönlichen Freiheit
- Verwirklichung von Gerechtigkeit mittels demokratsicher Willensbildung, Chancengleichheit und gemeinsamer Wohlfahrt
Merkmale des modernen Staat
- Rechtstaat (allgemein/Gewaltenteilung/Grundrechte)
- Demokratie
- Sozialstaat
Rechtsstaat im Allgemeinen
Formelle Elemente
- das Legalitätsprinzip
- Grundsatz der Gewaltenteilung
- Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Materielle Elemente
- die Grundrechte (Freiheitsrechte, Rechtsgleichheit, politische Rechte)
- sozialer Ausgleich
Einheitsstaat
- eine einzige Staatsgewalt für ein einheitlich verwaltetes Staatsgebiet
- unteilbare Einheit aufgefasstes Staatsvolk
Staatenbund
Unabhängige Staaten, die sich im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrag zu gemeinsamen politischen Zwecken verbinden
Bundesstaat
mehrere Staaten (Gliedstaaten) zu einem Gesamtstaat (Bund) verbunden sind
delegierte Rechtsetzung
- Das übergeordnete Recht (Verfassung) enthält kein Delegationsverbot
- Die Delegation ist im formellen Gesetz enthalten (Delegationsnorm)
- Die Delegation betrifft eine bestimmte Materie (keine Blankodelegation)
- Soweit die Rechtsstellung der Einzelnen schwerwiegend berührt ist, sind die Grundzüge der in der Verordnung getroffenen Regelung im formellen Gesetz enthalten
generell-abstrakte Aussagen
generell: an einen Kreis von noch nicht einzeln feststehenden Adressaten richten
abstrakte: Regelung unbestimmte Anzahl möglicher Fälle
individuell-konkrete Aussagen
individuellen Adressaten
konkreten Fall
Strukturprinzipien der Bundesverfassung
- Rechtsstaat
- Demokratie
- Föderalismus
- Sozialstaat
bis 1798
Ancien Régime, Staatenbund
1798 - 1803
Helvetik, Einheitsstaat
1803 - 1813
Mediation, Staatenbund
1814 - 1830
Restauration
1830 - 1848
Regeneration, Sonderbund, Sonderbundskrieg
1848
Bundesverfassung
1874
Totalrevision Bundesverfassung
1898
erneute Zunahme der Bundeskompetenz zur Vereinheitlichung des gesamten materiellen Zivil- und Strafrecht
1891
weiterer Ausbau der direkten Demokratie: Einführung der Volksinitiative für Partialrevision der Verfassung
1918
Einführung des Proporzes für die Nationalratswahlen
1914
Ausbau des Rechtsstaates: Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Verwalrungsgerichtsbarkeit des Bundes
1890 / 1925
Ausbau Sozialstaates: Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Kranken- und Unfallversicherung (1890) sowie der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1925)
1971 / 1981
Gleichstellung der Geschlechter mit Einführung des Stimm- und Wahlrechts für die Frauen (1971) und Einführung gleicher Rechte für Mann und Frau (1981)
1879 - 1994
Schutz der natürlichen Lebensgrundlage: u.a. Natur- und Heimatschutz, Umweltschutz
1958 / 1990
Regelung von Verkehrung und Energie, z.B. der Nationalstrasse (1958), Energieartikel (1990)
Träger/innen
- Minderjährige verfügen nicht über die politische Rechte, evtl Grundrechte gelten machen durch Vertretung
- Auländer/innen: ja, Ausnahme, Niederlassungsfreiheit, Schutz vor Ausweisung, politische und Bürgerrechte und Einschränkungen der Wirschaftsfreiheit
- Jurstische Personen alles, ausser persönlichkeitsbezogenen Grundrechte
Adressaten der Grundrechte
alle staatliche Organe (Gesetzgeber, Regierung/Verwaltung, Rechtspflege)
indirekte Drittwirkung
Die Grundrechte bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in privatrechtlichen Verhältnissen und strafrechtlichen Angelegenheiten.
direkte Drittwirkung
ermöglicht die direkte und unmitterlbare Geltendmachung von Grundrechten zwischen Privaten