MEP FS 17


Kartei Details

Karten 36
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.06.2017 / 16.06.2017
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Nicht-dringliches Gesetz

-Erlass von Bundesgesetzen (Art. 164 BV)

-Rechtsetzung: Generell-abstrakte Normen

-Vorgängiges fakultatives Referendum (Art. 140 Abs. 1 lit. a BV)

Dringliches Gesetz

-Erlass von dringlichen Bundesgesetzen (Art. 165 BV)

-Sofortiges Inkrafttreten, aber nur befristet

-Verfassungskonforme vs. verfassungsändernde dringliche Bundesgesetze (fakultatives vs. obligatorisches nachträgliches Referendum)

-Beispiel: Vogelgrippe-Pandemie (à Epidemiegesetz)

Verordnung

-Z.B. Geschäftsordnung des Nationalrats

-Kein Referendum!

Drei-Elemente-Lehre

  • Staatsvolk
  • Staatsgebiet
  • Staatsgewalt

Staatsvolk

Alle Personen die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft einem Staat angehören

 


 

 

Staatsgebiet

Territorium auf dem der Staat zum Erlass von Hoheitsakten befugt ist

Staatsgewalt

Die Souveränitat - absolute Gewalt (summa potestas)

Aufgabe moderne demokratische Verfassungsstaat

  • Gewährleisten der Sicherheit nach innen und aussen
  • Schutz der persönlichen Freiheit
  • Verwirklichung von Gerechtigkeit mittels demokratsicher Willensbildung, Chancengleichheit und gemeinsamer Wohlfahrt

Merkmale des modernen Staat

  • Rechtstaat (allgemein/Gewaltenteilung/Grundrechte)
  • Demokratie
  • Sozialstaat

Rechtsstaat im Allgemeinen

Formelle Elemente

  • das Legalitätsprinzip
  • Grundsatz der Gewaltenteilung
  • Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Materielle Elemente

  • die Grundrechte (Freiheitsrechte, Rechtsgleichheit, politische Rechte)
  • sozialer Ausgleich

Einheitsstaat

  • eine einzige Staatsgewalt für ein einheitlich verwaltetes Staatsgebiet
  • unteilbare Einheit aufgefasstes Staatsvolk

Staatenbund

Unabhängige Staaten, die sich im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrag zu gemeinsamen politischen Zwecken verbinden

Bundesstaat

mehrere Staaten (Gliedstaaten) zu einem Gesamtstaat (Bund) verbunden sind

delegierte Rechtsetzung

  • Das übergeordnete Recht (Verfassung) enthält kein Delegationsverbot
  • Die Delegation ist im formellen Gesetz enthalten (Delegationsnorm)
  • Die Delegation betrifft eine bestimmte Materie (keine Blankodelegation)
  • Soweit die Rechtsstellung der Einzelnen schwerwiegend berührt ist, sind die Grundzüge der in der Verordnung getroffenen Regelung im formellen Gesetz enthalten

generell-abstrakte Aussagen

generell: an einen Kreis von noch nicht einzeln feststehenden Adressaten richten

abstrakte: Regelung unbestimmte Anzahl möglicher Fälle

individuell-konkrete Aussagen

individuellen Adressaten

konkreten Fall

Strukturprinzipien der Bundesverfassung

  • Rechtsstaat
  • Demokratie
  • Föderalismus
  • Sozialstaat

bis 1798

Ancien Régime, Staatenbund

1798 - 1803

Helvetik, Einheitsstaat 

1803 - 1813

Mediation, Staatenbund

1814 - 1830

Restauration

1830 - 1848

Regeneration, Sonderbund, Sonderbundskrieg

1848

Bundesverfassung

1874

Totalrevision Bundesverfassung

1898

erneute Zunahme der Bundeskompetenz zur Vereinheitlichung des gesamten materiellen Zivil- und Strafrecht

1891

weiterer Ausbau der direkten Demokratie: Einführung der Volksinitiative für Partialrevision der Verfassung

1918

Einführung des Proporzes für die Nationalratswahlen

1914

Ausbau des Rechtsstaates: Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Verwalrungsgerichtsbarkeit des Bundes

1890 / 1925

Ausbau Sozialstaates: Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Kranken- und Unfallversicherung (1890) sowie der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1925)

1971 / 1981

Gleichstellung der Geschlechter mit Einführung des Stimm- und Wahlrechts für die Frauen (1971) und Einführung gleicher Rechte für Mann und Frau (1981)

1879 - 1994

Schutz der natürlichen Lebensgrundlage: u.a. Natur- und Heimatschutz, Umweltschutz

1958 / 1990

Regelung von Verkehrung und Energie, z.B. der Nationalstrasse (1958), Energieartikel (1990)

Träger/innen

  • Minderjährige verfügen nicht über die politische Rechte, evtl Grundrechte gelten machen durch Vertretung
  • Auländer/innen: ja, Ausnahme, Niederlassungsfreiheit, Schutz vor Ausweisung, politische und Bürgerrechte und Einschränkungen der Wirschaftsfreiheit
  • Jurstische Personen alles, ausser persönlichkeitsbezogenen Grundrechte

Adressaten der Grundrechte

alle staatliche Organe (Gesetzgeber, Regierung/Verwaltung, Rechtspflege)

indirekte Drittwirkung

Die Grundrechte bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in privatrechtlichen Verhältnissen und strafrechtlichen Angelegenheiten.

direkte Drittwirkung

ermöglicht die direkte und unmitterlbare Geltendmachung von Grundrechten zwischen Privaten