Strafrecht AT VL6

Strafen und Massnahmen, Strafzumessung

Strafen und Massnahmen, Strafzumessung


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 12.06.2017 / 19.07.2023
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Nenne zwei Pioniere bei der Abschaffung der Todesstrafe

Joseph II. und Leopold II.

Wo waren die Ürsprünge der Freiheitsstrafe?

Mitte 16. Jahrhunder England und Niederlande

Typische Erfindung des Protestanismus

Vorherr nur U-Haft

Kopiert zuerst in Zürich u. Bern (1620=

->starker Rückgang der Hinrichtungen in ZH und BE

Wann war die Blüte der Freiheitsstrafe?

Wer führte erste Kritik gegen die Gefängnisstrafe?

Welche Kritik galt damals?

Um 1850

Durch starke Zunahme der Kriminalität -> keine Stadtmauern

Innovationsschub: bspw: Paoptikum

Kritik ab 1850: Arnaud Bonnevilll de Marsangy, Frank von Liszt

Kritik: 

  • Rückfall überschätzt
  • zu kurz um zu behandeln , lang genung zum anstecken

Freiheitsstrafe im StGB (Minimaldauer, Maximaldauer)?

Art. 40.41 StGB

  • Maximaldauer: 20 Jahre oder lebenslänglich
  • Minimaldauer: 6 Monate (Ausnaheme möglich)-> ab 2018 minimal 3 Tage
  • Bedingter Strafvollzug möglich bis 2 Jahre
  • Teilbedingt bis 3 Jahre

Gemeinnützige Arbeit ?

Art. 37 ff. Gratisarbeit zu Gunsten des öffentlichen Interesse

  • Maximum 180 Tage
  • freiwillig
  • Bedingt/teilbedingt möglich
  • Subsidiär zu FS und GS -> ab 2018 Vollzugsform der FS bis 6 Monate

 

Electronic Monitoring

EM Rückfall tiefer da soziale Integration besser ist

ab 2018 definitiv Vollzugsform bis 6 Monate

BR kann Vollzugsformen versuchsweise gestatten

Geldstrafe

Art. 34 ff. StGB

  • Sanktion bei Verbrechen und Vergehen (Übertretung Busse)
  • Bemessung nach Tagessätze Max 360  Tagessätze, max 3000 CHF
  • ab 2018 minimal 30 CHG

Busse?

Strafart bei Übertretung

Mit Zustimmung des Verurteilten ist auch GA möglich (Art. 107 StGB)

Kein bedingter Volllzug

Nicht-Bezahlung Umwandlung in FS

Strafbefreieungsmöglichkeiten?

  • Fehlendes Strafbedürfnis wenn Schuld und Tatfolgen gering sind (Art. 52 StGB)
  • Wiedergutmachung (Art. 53 StGB)
  • Betroffenheit des Täters (Art. 54 StGB)
  • Opportunitätsprinzip Art. 8 Abs. 1 StPO

Strafmilderung?

Liste in Art. 48 StGB

Spezielle Strafmilderungsgründe

  • Notwehr-/Notstandsexzess (Art 16 Abs. 1 StGB; Art. 18 Abs. 1 StGB)
  • Verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 2 StGB)
  • Vermeidbarer Rechtsirrtum (Art. 21 StGB)
  • Versuch, Rücktritt, tätige Reue (Art. 22 Abs. 1; Art. 23 Abs. 2 StGB)
  • Gehilfenschaft (Art. 25 StGB)
  • Teilnehmer an Sonderdelikt (Art. 26 StGB)

Strafschärfungsgründe?

Nur im BT, da qualifiziertes Delikt

Allg. Strafschärfungsgründe

  • Bandenmässigkeit min. 2 Personen, auf Dauer und analoge Taten Art. 139 Abs. 3 StGB
  • Gewerbsmässigkeit Art. 139 Abs. 2  StGB
  • Gewinnsucht Art. 197 Abs. 4 StGB

Konkurrenz

Täter hat mehrere Strafen verwirkt

Asperationsprinzip: Schwerste Strafe + 50% Art. 49 StGB

Realkonkurenz: Mehrere Taten begangen

Unechte Realkonkurrenz: mitbestrafte Vor-und Nachtat

Idealkonkurenz: 1 Tat erfüllt mehrere Tatbestände

Unechte Idealkonkurrenz: Ein Tatbestand erfasst den Unrechtsgehalt eines anderen auch 

  • lex specialis
  • Konsumtion
  • Subsidiarität 
  • Alternativität (Bsp: Urkundenfälschung und Urkundenfäschung im Amt)

 

Begründungspflicht

Der Richter hat nach Ar. 50 StGB die Strafe zu begründen

Voraussetzung Bedingte Strafen?

Bedingt kann nur verneint werden wenn Art. 42 StGB:

  • Prognose ungünstig
  • Täter innert 5 Jahren vor Tat zu einer Strafe von min. 180 TS verurteilt
  • Schaden nicht wieder gut gemacht worden, obwohl dies vom Täter hätte erwartet werden können

Widerruf des Bedingten?

Voraussetzung 

Möglichkeiten

Widerruf:

  • Erneute Straftat
  • Verletzung der Bewährungshilfen

Möglichkeiten des Richters:

  • Bedingte Strafe widerrufen und Vollzug
  • frühere Strafe ändern und Gesamtstrafe bilden
  • Probezeit um höchstens die Hälfte der ursprünglichen verlängern

Arten der Massnahmen?

  • Behandlung von psychischen Störungen
  • Suchtbehandlung
  • Massnahmen für junge Erwachsene
  • Verwahrung
  • Andere Massnahmen

Grundsätze der therapeutischen Massnahmen/ Verwahrung?

Baedingungen?

Dauer richtet sich nach der Behandlungbedürftigkeit

Bedingungen Art. 56 StGB

  • Rückfallgefahr trotz Strafe
  • Verhältnismässigkeit
  • Expertise
  • Infrastruktur vorhanden