Strafrecht AT VL6
Strafen und Massnahmen, Strafzumessung
Strafen und Massnahmen, Strafzumessung
Kartei Details
Karten | 17 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.06.2017 / 19.07.2023 |
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Nenne zwei Pioniere bei der Abschaffung der Todesstrafe
Joseph II. und Leopold II.
Wo waren die Ürsprünge der Freiheitsstrafe?
Mitte 16. Jahrhunder England und Niederlande
Typische Erfindung des Protestanismus
Vorherr nur U-Haft
Kopiert zuerst in Zürich u. Bern (1620=
->starker Rückgang der Hinrichtungen in ZH und BE
Wann war die Blüte der Freiheitsstrafe?
Wer führte erste Kritik gegen die Gefängnisstrafe?
Welche Kritik galt damals?
Um 1850
Durch starke Zunahme der Kriminalität -> keine Stadtmauern
Innovationsschub: bspw: Paoptikum
Kritik ab 1850: Arnaud Bonnevilll de Marsangy, Frank von Liszt
Kritik:
- Rückfall überschätzt
- zu kurz um zu behandeln , lang genung zum anstecken
Freiheitsstrafe im StGB (Minimaldauer, Maximaldauer)?
Art. 40.41 StGB
- Maximaldauer: 20 Jahre oder lebenslänglich
- Minimaldauer: 6 Monate (Ausnaheme möglich)-> ab 2018 minimal 3 Tage
- Bedingter Strafvollzug möglich bis 2 Jahre
- Teilbedingt bis 3 Jahre
Gemeinnützige Arbeit ?
Art. 37 ff. Gratisarbeit zu Gunsten des öffentlichen Interesse
- Maximum 180 Tage
- freiwillig
- Bedingt/teilbedingt möglich
- Subsidiär zu FS und GS -> ab 2018 Vollzugsform der FS bis 6 Monate
Electronic Monitoring
EM Rückfall tiefer da soziale Integration besser ist
ab 2018 definitiv Vollzugsform bis 6 Monate
BR kann Vollzugsformen versuchsweise gestatten
Geldstrafe
Art. 34 ff. StGB
- Sanktion bei Verbrechen und Vergehen (Übertretung Busse)
- Bemessung nach Tagessätze Max 360 Tagessätze, max 3000 CHF
- ab 2018 minimal 30 CHG
Busse?
Strafart bei Übertretung
Mit Zustimmung des Verurteilten ist auch GA möglich (Art. 107 StGB)
Kein bedingter Volllzug
Nicht-Bezahlung Umwandlung in FS
Strafbefreieungsmöglichkeiten?
- Fehlendes Strafbedürfnis wenn Schuld und Tatfolgen gering sind (Art. 52 StGB)
- Wiedergutmachung (Art. 53 StGB)
- Betroffenheit des Täters (Art. 54 StGB)
- Opportunitätsprinzip Art. 8 Abs. 1 StPO
Strafmilderung?
Liste in Art. 48 StGB
Spezielle Strafmilderungsgründe
- Notwehr-/Notstandsexzess (Art 16 Abs. 1 StGB; Art. 18 Abs. 1 StGB)
- Verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 2 StGB)
- Vermeidbarer Rechtsirrtum (Art. 21 StGB)
- Versuch, Rücktritt, tätige Reue (Art. 22 Abs. 1; Art. 23 Abs. 2 StGB)
- Gehilfenschaft (Art. 25 StGB)
- Teilnehmer an Sonderdelikt (Art. 26 StGB)
Strafschärfungsgründe?
Nur im BT, da qualifiziertes Delikt
Allg. Strafschärfungsgründe
- Bandenmässigkeit min. 2 Personen, auf Dauer und analoge Taten Art. 139 Abs. 3 StGB
- Gewerbsmässigkeit Art. 139 Abs. 2 StGB
- Gewinnsucht Art. 197 Abs. 4 StGB
Konkurrenz
Täter hat mehrere Strafen verwirkt
Asperationsprinzip: Schwerste Strafe + 50% Art. 49 StGB
Realkonkurenz: Mehrere Taten begangen
Unechte Realkonkurrenz: mitbestrafte Vor-und Nachtat
Idealkonkurenz: 1 Tat erfüllt mehrere Tatbestände
Unechte Idealkonkurrenz: Ein Tatbestand erfasst den Unrechtsgehalt eines anderen auch
- lex specialis
- Konsumtion
- Subsidiarität
- Alternativität (Bsp: Urkundenfälschung und Urkundenfäschung im Amt)
Begründungspflicht
Der Richter hat nach Ar. 50 StGB die Strafe zu begründen
Voraussetzung Bedingte Strafen?
Bedingt kann nur verneint werden wenn Art. 42 StGB:
- Prognose ungünstig
- Täter innert 5 Jahren vor Tat zu einer Strafe von min. 180 TS verurteilt
- Schaden nicht wieder gut gemacht worden, obwohl dies vom Täter hätte erwartet werden können
Widerruf des Bedingten?
Voraussetzung
Möglichkeiten
Widerruf:
- Erneute Straftat
- Verletzung der Bewährungshilfen
Möglichkeiten des Richters:
- Bedingte Strafe widerrufen und Vollzug
- frühere Strafe ändern und Gesamtstrafe bilden
- Probezeit um höchstens die Hälfte der ursprünglichen verlängern
Arten der Massnahmen?
- Behandlung von psychischen Störungen
- Suchtbehandlung
- Massnahmen für junge Erwachsene
- Verwahrung
- Andere Massnahmen
Grundsätze der therapeutischen Massnahmen/ Verwahrung?
Baedingungen?
Dauer richtet sich nach der Behandlungbedürftigkeit
Bedingungen Art. 56 StGB
- Rückfallgefahr trotz Strafe
- Verhältnismässigkeit
- Expertise
- Infrastruktur vorhanden
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