Strafrecht AT VL6
Strafen und Massnahmen, Strafzumessung
Strafen und Massnahmen, Strafzumessung
Set of flashcards Details
Flashcards | 17 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 12.06.2017 / 19.07.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Nenne zwei Pioniere bei der Abschaffung der Todesstrafe
Joseph II. und Leopold II.
Wo waren die Ürsprünge der Freiheitsstrafe?
Mitte 16. Jahrhunder England und Niederlande
Typische Erfindung des Protestanismus
Vorherr nur U-Haft
Kopiert zuerst in Zürich u. Bern (1620=
->starker Rückgang der Hinrichtungen in ZH und BE
Wann war die Blüte der Freiheitsstrafe?
Wer führte erste Kritik gegen die Gefängnisstrafe?
Welche Kritik galt damals?
Um 1850
Durch starke Zunahme der Kriminalität -> keine Stadtmauern
Innovationsschub: bspw: Paoptikum
Kritik ab 1850: Arnaud Bonnevilll de Marsangy, Frank von Liszt
Kritik:
- Rückfall überschätzt
- zu kurz um zu behandeln , lang genung zum anstecken
Freiheitsstrafe im StGB (Minimaldauer, Maximaldauer)?
Art. 40.41 StGB
- Maximaldauer: 20 Jahre oder lebenslänglich
- Minimaldauer: 6 Monate (Ausnaheme möglich)-> ab 2018 minimal 3 Tage
- Bedingter Strafvollzug möglich bis 2 Jahre
- Teilbedingt bis 3 Jahre
Gemeinnützige Arbeit ?
Art. 37 ff. Gratisarbeit zu Gunsten des öffentlichen Interesse
- Maximum 180 Tage
- freiwillig
- Bedingt/teilbedingt möglich
- Subsidiär zu FS und GS -> ab 2018 Vollzugsform der FS bis 6 Monate
Electronic Monitoring
EM Rückfall tiefer da soziale Integration besser ist
ab 2018 definitiv Vollzugsform bis 6 Monate
BR kann Vollzugsformen versuchsweise gestatten
Geldstrafe
Art. 34 ff. StGB
- Sanktion bei Verbrechen und Vergehen (Übertretung Busse)
- Bemessung nach Tagessätze Max 360 Tagessätze, max 3000 CHF
- ab 2018 minimal 30 CHG
Busse?
Strafart bei Übertretung
Mit Zustimmung des Verurteilten ist auch GA möglich (Art. 107 StGB)
Kein bedingter Volllzug
Nicht-Bezahlung Umwandlung in FS