Investor Relations

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Cartes-fiches 82
Langue Deutsch
Catégorie Marketing
Niveau Autres
Crée / Actualisé 10.06.2017 / 06.08.2020
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https://card2brain.ch/box/20170610_investor_relations
Intégrer
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Definition

Bezeichnet die Kommunikation und Beziehungspflege eines Unternehmens mit seinen Kapitalgebern und anderen interessierten Anspruchsgruppen

Zielsetzungen

  • Komunikation: Aufbau langfristiger Beziehungen zu allen relevanten Kapitalmarktakteuren und die Sicherstellung einer One-Voice-Policy des Unternehmens
  • Marketing: Maximierung des Aktienkurses und ein positives Image des Unternehmens, Bekanntheit und Image sollen sich jedoch auch auf andere Bereiche wie Produktabsatz, die Mitarbeitergewinnung oder öffentliche Wahrnehmung einzahlen
  • Angemessene Börsenbewertung
  • Sekung Kapitalkosten
  • Schaffung bestimmter Aktionärsstruktur Kenntnis

Funktionen & Pflichten

  • Informationspflicht
  • Kommunikationsfunktion: Teilbereich übergeordneten Unternehmenskommunikation verstanden, der sich um Beziehungen mit Financial Community und ihren verschiedenen Stakeholdern kümmert
  • Marketingfunktion: Zur Vermarktung der Aktie
  • Finanzfunktion: Als Unterstützungsleistung der Finanzfunktion
  • Integrierte Funktion: Rolle als Berater

Einflussfaktioren

  • Ökonomie
  • Politik und WIrtschaft
  • Gesetzgebung
  • Kapitalmarkt
  • Modethemen am Kappitalmarkt
  • Verfügbare Handelsplätze
  • Demografie

Grundsätze

  • Zielgruppenkonformität
  • Transparenz
  • Kontinuität
  • Gesetzes- und Regelkonform

Instrumente

  • Geschäftsbericht
  • Halbjahresbericht
  • Pressemitteilung
  • Analystenkonferenz
  • Pressekonferenz
  • Investor Day
  • Roadshow
  • 1 on 1: Treffen von Finanzmanagern
  • Internet

Wertpapierbörse

Handelsplatz für bereits ausgegebene Wertpapiere

Hauptfunktion Wertpapierbörse

  • Allokationsfunktion: Zusammenführung Angebot und Nachfrage
  • Fristentransformation
  • Transparenz/Informationsfunktion: Abschlusspreise laufend veröffentlicht
  • Senkung Transaktionskosten

Börsenplatz Schweiz

  • SIX Group: deckt ganze Finanzplatzinfrastruktur ab
  • BX Berne eXchange: Regionalbörse für KMU, Immobilien und Investmentgesellschaft
  • Nicht börslicher Handel von Aktien / OTC

Finanzielle Ziele

  • Seknung Kapitalkosten
  • Stabiler, angemessener Aktienkurs
  • Gezielte Entwicklung Aktionariats
  • Internationalisierung / Verbreiterung des Aktionariats
  • Schutz vor feindlichen Übernahme
  • Beitrag zur Akquisitionsstrategie
  • Shareholder Value

Kommunikative Ziele

  • Vertrauen / Beachtung gewinnen
  • Verbesserung Informationsstand
  • Vermeidung Aktionärsaktivismus
  • Bekanntheit / Attraktivität steigern
  • Goodwill ind Krisenzeiten
  • Markt-Trends erkennen

Financial Cummunit ist eine uneinheitliche Gruppe: 

  • Direkte/Indirekte Entscheidungsträger
  • Unterschiedliches Informationsverhalten
  • Unterschiedliche Anlagesummen
  • Unterschiedliches Anlageverhalen
  • Andere Fristen im verfolgten Anlagehorizont

Financial Cummunity hat unterschiedliche Informationsbedürfnisse:

  • Häufigkeit der Kontakte
  • Unterschiedliche gewünschte Informationstiefe
  • Unterschiedliche Informationsbeschaffung

Direkte Entscheidungsträger

  • Eigenkapitalgeber: Private Investoren, Institutionelle Investoren, Aktive Anleger mit Spezialinteressen
  • Fremdkapitalgeber: Obligationäre, Darlehensgeber

Indirekte Entscheidungsträger

  • Finanzanalysten
  • Anlageberater
  • Wirtschafts und Finanzjournalisten
  • Ratingagenturen
  • Nachrichtenagenturen
  • Breite Öffentlichkeit
  • Aktionärsberater

Informations- und Anlageverhalten orientiert sich an:

  • Hard Facts (Zahlen)
  • Soft Factors: Stringente Strategie, Qualität Management und VR, Erfolgreiche Kommunikation, Immaterielle Anlagewerte

Charakteriesierung Zielgruppe

  • Privatanleger
    • kleine Anlagesumme
    • Heterogene Gruppe
    • Hohe Identifikation mit Unternehmen
  • Institutionelle Anleger
    • Analgefonds, Versicherungen, Banken, Pensionskasse, Investoren
    • Hohe Anlagesumme
    • Gesetzliche Anlagevorschriften

Exchange Traded Funds ETF

Investmentfond, der an einer Börse gehandelt wird. Im Normalfall nicht über emittierende Investmentgesellschaft, sondern über Börse am Sekundärmarkt erworben und veräussert.

Analysten Sell Side

  • Fundamentale Unternehmens / Branchen / Marktstudien
  • Primär-Research
  • Research-Berichte mit Anlageempfehlung als Makreting Instrument der Bank
  • Tätig für Investmentbanken
  • Deckt 10-20 Unternehmen ab
  • Mittler Unternehmen und Investor
  • Bereitet Informationen für Kapitalmarkt auf
  • Wichtige Informationsquelle für Gesellschaft
  • Berater für Anleger
  • Aushängeschild

Anleger-Rechte Kodes des CFA-Instituts

Klärt Kunden über ihre Rechte bei Bezug von Finanzdienstleistungen auf. Demnach Anspruch auf:

  • ehrliches, kompetentes und ethisches Geschäftsgebaren, das dem geltenden Recht entspricht
  • Offenlegung jeglicher Interessenkonflikte
  • unabhängige und objektive Beratung, die auf Sorgfalt und professionellen Analysten basiert
  • Vorrang ihrer finanziellen Interessen
  • Transparenz mit Blick auf anfallende Gebühren
  • vollständige und zweckmössige Dokumentation über erteilten Dienstleistungen

Analysten Buy Side:

  • Arbeitet intern für Institutionellen Investor und Fondsmanager
  • Oft in Team und Personalunion mit Funktion Fondsmanager
  • Tendenziell weniger detaillierte Analyse
  • Veröffentlicht keine extern zugängliche Research
  • Tritt kaum an die breite Öffentlichkeit

Unpersönliche Massnahmen

  • Geschäftsbericht
  • Halbjahresbericht
  • Medienmitteilung
  • Emissionsprospekt
  • Aktionärsbrief
  • Investorenhandbuch
  • Factsheet
  • Imagebroschüre
  • Finanzmarktanzeigen
  • Inverviews
  • Website
  • Webcast
  • Social Media

Persönliche Massnahmen:

  • Generalversammlung
  • Medien Analystenkonferenz
  • Roadshow
  • One on One
  • Telefonkonferenz
  • Investorentag
  • Aktionärsmessen
  • Technologie Briefings
  • Hotline
  • Social Media

Geschäftsbericht

Stellt umfassende Situation des Unternehmens dar

Ist inntert 4 Monaten nach Buchschluss zu veröffentlichen

Wichtige Kennzahlen, Leitbild, Image Teil, Aktionärsbrief, Lagebercht, Chancen und Risiken, Ausblick, Corporate Governance, GL, VR, Finanzbericht, Einselabschluss

Quartals- Zwischenbericht, laufende Berichterstattung:

Aktualisierung der Wirtschaftsituation

Zwischenbericht inntert 3 Monaten nach Buchschluss zu veröffentlichen

Wesentliche Entwicklung, Präsentation Finanzdaten

Quartalsberichterstattung ist freiwillig

Zwischenbericht online an SIX

Medienmitteilung

Ad hoc oder geplande Regelkommunikation

Erzeugt hohe Publizität

Roadshow

CEO, CFO präsentieren an mehreren Tagen ind unterschiedlichen Finanzplätzen das Unternehmen vor ausgwählten Publikum

Dienen Aufbau IR-Beziehungen

Rechtliche Grundlagen

  • Bund: erlässt grundlegende gesetze (OR, FinfraG)
  • SIX Swiss Exchange
  • Finma: Besondere Aufsicht über Finanzmarkt, Banken, genehmigt SIX-Reglemente
  • Bundeskomissionen
  • BEHG: Bundesgesetz über Börsen und Effektehandel
  • FinfraG: Finanzinfrastruktirgesetz

Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung

  • Regelmässige Berichterstattung
  • Regelmeldepflichten
  • Rechnungslegung
  • Corporate Governance
  • Ad hoc Publizität
  • Offenlegung von Beteiligungen
  • Management-Transaktionen

Regelmeldepflichten

Sollen sicherstellen, dass SIX Swiss Exchange, SIX Exchange Regulation und Marktteilnehmer bestimmte technische und administrative Informationen über kotierte Effekten und den jeweiligen Emittenten wie auch über die zum Handel zugelassenen Effekte rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen

Regelmeldepflichten für Aktiengesellschaften

  • Namensänderung
  • Adressänderung
  • Änderung Ansprechsperson
  • Änderung Web Adresse
  • Änderung Bilanzstichtages
  • Änderung Revisionsorgans
  • Änderung Geschäfttätigkeit
  • Finanzberichte
  • Kapitalherabsetzung
  • Kapitalstruktur
  • Vinkulierung von Namensaktien

Ad hoc - Ziel und Zweck

Zielen darauf ab, dass alle gegenwärtigen und potentiellen Marktteilnehmer chancengleich mit potentiell kursrelevanten Informationen versorgt werden Dadurch sollen Transparenz und Gleichbehandlung der Marktteilnehmer möglichst gewährleistet werden

Ziele Ad hoc Publizität Praktikersicht

  • Ausserodentliche Information zeitgerecht und in geeigneter Form zugänglich machen
  • Für Marktteilnehmer Gleichbehandlung und Fairness sicherstellen
  • Für Finanzsystem ist ad hoc publizität ein Präventiv- und Vorwansystem gegen Insiderhandel
  • Genereller Abbau von Gerüchten
  • Erhöhung Transparenz
  • Informationsgewinn

Ad hoc Relevanz einer Nachricht:

Tatsachen die

im Tätigkeitsberiech des Emittenten eingetreten sind,

die bisher nicht öffentlich bekannt sind und

potenziell kursrelevant sind

ad hoc - Art der Publikation

  • Keine selektive Information
  • One on One Gespräche
  • Pressekonferenz
  • Wesentliche Eckdaten vor Pressekonferenz veröffentlichen
  • Sprerrfristen sind untaugliche
  • Kurzfristige Einlaung zu Pressekonferenzen können Gerüchte begünstigen

Ad hoc - Organisation ist ein Muss:

  • Informationskonzepte
  • Aktive Geheimhaltungspraxis intern bis zur Bekanntgabe
  • Krisenmanagement
  • Konsequenter Umgang mit der Öffentlichkeit

Ad hoc - Verteiler

  • SIX Exchange Regulation
  • Mind. 2 bei professionellen Marktteilnehmern verbreitete elektronische Informationssysteme
  • Mind 2 Tageszeitungen
  • Jedem Interessierten auf Anfrage

Gewinnwarnung

Voraussehbarer Gewinn / Verlust wird nicht vom Emittenten geweckten Erwartungen entsprechen

Erwartungen wurden vom Emittenten geweckt

Auffassung der Gesellschaft, dass die Medien zuvor die finanzielle Situation richtig dargestellt haben genügt nicht, um die Gesellschaft von der Pflicht einer ad hoc meldung zu befreien

Gewinnsprung / Gewinneinbruch

Erreichter Gewinn / Verlust weicht erheblich vom Vorjahreszahlen ab

Ist immer so rasch als möglich zu veröffentlichen unabhängig davon, ob der Emittent am Markt eine Erwartungshaltung geschaffen hat

Managementtransaktionen

  • Signale für Marktteilnehmer, Einschätzung des Managements betreffend der eigenen Gesellschaft
  • Verbesserung Transparenz im Markt
  • Gleichbehandlung der Marktteilnehmer
  • Verhinderung Insider Strafbestand
  • Rechliche Grundlage: Richtlinie Managementtransaktionen
  • Mitglieder des VR und der GL haben dem Emittenten alle in den Regelungsbereich fallenden Transaktionen innterhalb von 2 Börsentagen zu melden
  • Emitten seinerseits hat SIX Exchange Regulation innerhalb von weiteren 3 Börsentagen eine Meldung mit Angeben Name und Funktion zu erstatten