BaliYoga
123
123
Set of flashcards Details
Flashcards | 154 |
---|---|
Students | 15 |
Language | Deutsch |
Category | French |
Level | Other |
Created / Updated | 02.06.2017 / 15.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170602_audit
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170602_audit/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Prüfungsbeendigung –
Typische Prüfungshandlungen und Vorgang (11 Stück)
Durchsicht Prüfdokumentation – Review (PS 220.17)
Durchführung analytischer PH – Final Analytical (PS 520.6)
Reevaluation Wesentlichkeit + Risikobeurteilung (PS 330.25)
Durchsicht von Geschäftsberichten und anderen Dokumenten
Kommunikation mit der Unternehmungsleitung
Erklärung der Unternehmungsleitung - VE (PS 580.9)
Subsequent events (PS 560)
Beurteilung Going Concern
Beurteilung festgestellter falscher Darstellungen / SUAD
Schlussbesprechung mit Mgmt und Debrief Team
Vermerk
Dolose Handlungen –
Arten und Beispiele
Manipulation der Rechnungslegung (creative accounting):
Manipulation, Verfälschung Rechnungslegung
Falschdarstellung JR / Auslassung von Ereignissen + Info + Geschäftsvorfälle
Absichtl. falsche Anwendung RL-grundsätze
Vermögensschädigung
Unterschlagung eingeg. Zahlungen (Veruntreung)
Entwendung assets / intangible assets
Zahlung für nicht erhaltene Ware/DL
Verwendung assets für private Zwecke
Cashflow Statement -
Wo werden interest paid und dividend paid gezeigt, wo interest received and dividends received?
IAS 7
- Interest paid and dividends paid -> operating or financing
- Interest received and dividends received -> operating or investing
Prüfungsplanung – Einheit und Umfeld
Über was muss der Prüfer ein Verständnis gewinnen?
(PS 315 Tz. 11)
Relevanten branchenbezogenen, rechtlichen und anderen externen Faktoren
Regelwerk der Rechnungslegung (Komplexität) sowie allfälligen Änderungen (OR, IFRS, FER, US GAAP etc.)
Geschäftstätigkeit, Eigentümer-, Führungs- und Überwachungsstruktur (Corporate Governance)
Current + geplante Investitionen (Überkapazität)
Organisation und Finanzierung der Einheit (FK – Covenants)
Zielen und Strategien und damit verbundenen Geschäftsrisiken
Messung + Überwachung des wirtschaftlichen Erfolgs der Einheit (Boni Incentives, Performancedruck)
Analytische Prüfungshandlungen –
Wo werden diese benötigt und sind sie Pflicht?
Prüfungsplanung (PS 315 Tz A7-A10) -> Pflicht
Prüfungsdurchführung
- Prüfungsbeendiung (PS 520.6) -> Pflicht
Dolose Handlungen –
Elemente des Dreiecks
Anreiz/Druck (Incentive)
Gelegenheit (Opportunity) -> durch IKS vorgebeugt
Haltung /Betrachtung (rationalization)
=> PS 240
Dolose Handlungen –
Prüfungshandlungen in der Prüfungsplanung
Durchführung von Prüfungshandlungen zur Risikoidentifikation und Risikobeurteilung (PS 315 iVm PS 240):
Befragung des Managements + interne Revision
Verständnis über Aufsicht über Prozesse VR sowie Befragung über Kenntnisse von allfälligen dolosen Handlungen in der Vergangenheit
Beurteilung ob einer oder mehrere Risikofaktoren für dolose Handlungen vorliegen
Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlich falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
Behandlung als bedeutsame Risiken und infolge ist Verständnis von relevanten Kontrollaktivitäten zu gewinnen
Dolose Handlungen –
Prüfungshandlungen in der Prüfungsdurchführung
PS 330 iVm PS 240:
Überwachung der Prüfteammitglieder unter Berücksichtigung Kenntnisse , Fähigkeiten und Fertigkeiten
Beurteilung der Rechnungslegungsmethoden im Hinblick auf subjektive Bewertungen und komplexe Geschäftsvorfälle
Element of unpredictability
Beurteilung „management bias“
Retrospektive Analyse estimates
Beurteilung des wirtschaftlichen Beweggrunds für SUT
JET (Aufnahme Prozess + substantive testing)
Analytische Prüfungshandlungen
Dolose Handlungen –
Prüfungshandlungen in der Prüfungsbeendigung
PS 700 iVm PS 240:
Analytische Prüfungshandlung
Vollständigkeitserklärung
Beurteilung ob misstatements indikativ für Fraud sind
Falls mgmt beteiligt an Fraud -> Verlässlichkeit Nachweise?
Mitteilung an Aufsichtsbehörde und VR + Mgmt
Berichterstattung:
Fehldarstellgung -> eingeschr/versagtes Prüfurteil
Mgmt involviert -> Nichtabgabe Prüfurt (VE + Nachweise wertlos)
Gesetzesverstoss -> Hinweis auf Gesetzesverstoss
Wann muss die GV gehalten werden und in welchem OR Artikel ist dies geregelt?
OR 699: GV muss innert 6 Monate nach dem Jahresabschluss erfolgen (z.B 30.06 bei 31.12. Abschluss)
Wie ist bei einer Interimdividende vorzugehen?
Beurteilung Ausschüttung Interimdividende aus laufendem Gewinn oder aus Bilanzgewinn (nur unterjährige Dividende aus Bilanzgewinn erlaubt nicht aber aus laufendem Ergebnis)?
Szenario 1: Aus Bilanzgewinn => ok, sofern Ausschüttung von RS vorher geprüft. Falls nicht entweder im Nachhinein prüfen oder Dividende nichtig analog Szenario 2.
Szenario 2: Aus laufendem Gewinn => nicht ok => Gesetzesverstoss OR 675 Abs 2 => Dividende nichtig => Forderung ggü Aktionär einbuchen => Falls Forderung eingebucht ok (aber Gesetztesverstoss in jedem Fall), sonst Fehldarstellung und Einschränkung/Versagte Prüfurteil + Gesetzesverstoss
Wie ist vorzugehen wenn die tatsächlich ausgezahlte Dividende höher ist als die von der RS geprüfte Dividende gemäss dem Gewinnverwendungvorschlag?
Gesetzesverstoss nur falls Antrag auf höhere Dividende vom VR kam. Falls von den Aktionären kein Problem (egal ob Aktionär auch VR ist). Ist nur im Konzernverhältnis möglich. => Genau protokollieren, dass Antrag vom Aktionär kam
Darf man Kunden helfen das CF Statements zu erstellen?
Nein, da Risiko der Selbstüberprüfung. Man darf aber Grundlagen vermitteln (Training, Template)
Was beinhaltet die Vollständigkeitserklärung und von wem ist sie zu unterschreiben?
PS 580 Vom Vorsitzenden des obersten Leitungs und Überwachungsorgans (VR Präsident) bzw audit committee und CFO/Leiter Rechnungswesen (analog zu den Personen, welche den Geschäftsbericht unterschreiben)
Inhalt VE:
Bestätigung, dass / über:
- dem Abschlussprüfer alle relevanten Informationen und Zugangsberechtigungen zur Verfügung gestellt wurde
- alle Geschäftsvorfälle erfasst und im Abschluss dargestellt sind
- Rechtsfälle, Einschätzungen
- bei Going Concern: Budget und Liquidationswerte reinnehmen (aber: keine Entbindung vom Prüfen)
- keine Betreibungen vorliegen
- dass IKS existiert
- alle vertraglichen Vereinbarungen eingehalten wurden
- keine dolose Handlungen
- keine Gesetzesverstösse
- SUAM unwesentlich ist
- Bildung, Auflösung und Bestand stiller Reserven
- Subsequent events
- Nahestehende Personen
- Discontinued operations
- Eventualverbindlichkeiten
- etc.
Ist die Einholung der VE Pflicht? Was ist die Konsequenz bei Nichteinholen bzw Verweigerung der Abgabe oder abgegeben VE ist nicht zuverlässig?
Ja ist Pflicht
PS 580 Tz 20 iVm PS 705
Nichtabgabe Prüfurteil
Es handelt sich um eine vom MGMT auferlegte Beschränkung zur Gewinnung von Prüfnachweisen. Eine nichunterzeichnete VE lässt an der Integrität des MGMT zweifeln und eventuell müsste man sogar das Mandat niederlegen.
Was gibt es für Situationen bei denen die RS an der GV aktiv werden müsste?
- Subsequent event, welcher eine Anpassung des Vermerks als Konsequenz hat, aber VR den Abschluss nicht entsprechend angepasst hat und der 1. Vermerk bereits herausgegeben wurde
- Bei Fragen der Aktionäre bezüglich der Prüfung, Prüfungsdurchführung und des Vermerks
Was sind typische Key Audit Matters (KAM)?
- Impairment auf Goodwill
- Revenue (falls sehr komplex, z.B. Pharmabranche Generica)
- IKS
- Materiality
==> Kein KAM sofern bereits Einschränkung Prüfurteil zu dem Thema
==> Nicht jedes significant risk ist auch ein KAM. Umgekehrt wahrscheinlich aber schon, falls KAM dann auch intensiv geprüft
Ziel der neuen Key Audit Matters (KAM)?
- Erhöhte Transparenz und Relevanz der vermittelten Informationen und somit gesteigertes Nutzenempfinden (added value)
- Grösser Aufmerksamkeit des MGMT für Angaben im Anhang auf die im Bericht der RS verwiesen wird
- Fokussierung des Abschlussprüfers auf KAMs und Érhöhung der kritischen Grundhaltung
- Stärkung des Vertrauen in Berichterstattung und geprüfter Abschluss
- Verbesserte Kommunikation zwischen VR, RS und Investoren
- Erweiterung Finanzberichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit
Was sind die Übergangsbestimmungen für den neuen Vermerk (inkl KAM)?
1. Phase
- Für alle börsenkotiere Gesellschaften mit Prüfung nach ISA
- Abschlüsse nach dem 15.12.2016
- KAM im neuem Bericht
2. Phase
- für nicht börsenkotierte UN (ordentliche Revisionen)
- Umsetzung der ISA in die PS innert ca. 2 Jahren
- KAM nicht notwendig (nur neues Layout des Berichtes)
Nach wechem Prüfstandard werden US GAAP, IFRS, FER und OR Abschlüsse geprüft
US GAAP - US GAAS
IFRS - ISA
FER - ISA oder PS
OR - PS
Unter welchen Vorraussetzungen kann ein nicht modifiziertes Prüfurteil abgegeben werden?
- Hinreichende Sicherheit erlangt, dass der Abschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist und in Übereinstimmung von Gesetz und Statuten erstellt wurde
- Erlangung ausreichender Prüfnachweise (PS 330)
- Nicht korrigierte Fehldarstellungen in Übereinstimmung mit PS 450 einzeln oder in Summe unwesentlich sind
- die von MGMT geschätzen Werte vertretbar sind
- JR Information verlässlich, relevant, verständlich und vergleichbar sind (Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung gemäss Art 958c OR)
- Einhaltung der Mindestgliederung (Art 959a und 959b OR)
- Einhaltung gesetzlicher Bewertungsvorschriften (Art 960ff OR)
- Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (Art 959c OR)
- Einhaltung Statuten
- Einhaltung weiterer Regelwerke if applicable (IFRS, FER, etc.)
Nenne die 3 Arten der Beschränkung des Prüfumfangs und entsprechende Beispiele dazu
1.) Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der Einheit liegen
- Unterlagen der RL wurden zerstört (z.B. Brand)
- Unterlagen der RL wurden auf unbestimmte Zeit von staatlichen Stellen beschlagnahmt
2.) Umstände im Zusammenhang mit Art oder zeitlichen Einteilung der Tätigkeit des Prüfers
- RS findet nicht genügend Info zur Bewertung einer Beteiligung nach Equity Method
- Teilnahme an Inventur verunmöglicht (da Ernennung der RS nach Inventur)
- Wenn aussagebezogene PH nicht ausreichen, das IKS aber nicht wirksam ist
3) Von MGMT auferlegte Beschränkungen
- Hinderung des Prüfers an der Inventure teilzunehmen
- Hinderung des Prüfers an der Einholung von externen Bestätigungen
- MGMT weigert sich VE zu unterschreiben
- MGMT gibt RS nicht die nötigen Informationen oder Zugriffsreche
Was bedeutet umfassend?
Umfassende Auswirkung auf den Abschluss sofern:
1.) Auswirkung nicht auf bestimmte Bestandteile, Konten oder Posten des Abschlusses beschränkt ist
2.) derartige Beschränkung des Prüfumfangs einen erheblichen Teil des Abschlusses betrifft oder betreffen könnte
3.) grundlegend für das Verständnis des Abschlusses durch den Nutzer sind (Treu und Glaube)
In welchen Fällen reicht ein eingeschränktes Prüfurteil nicht? d.h. ein versagtes Prüfurteil muss abgeben werden?
1.) Wenn die Behebung des Mangels unmittelbare Rechtsfolgen hätte (Ausweis einer Überschuldung, Verunmöglichung einer Gewinnausschüttung, GC)
2.) Wenn die Behebung des Mangels Aktionäre dazu veranlassen würde, die Jahresrechnung anders zu beurteilen und ihre Aktionärsrechte anders wahrzunehmen (von Gewinn in Verlust, Von Umsatzwachstum zu Umsatzrückgang -> Verkauf Aktien)
Wann muss eine Genehmigungs bzw Rückweisungsempfehlung abgegeben werden und in wie fern ist diese für den Aktionär massgebend?
Immer dann nötig, wenn JR gesetzlich geprüft wird. Bei Auftragsverhältnis nicht nötig
Rückweisung/Empfehlung dient lediglich als Entscheidungshilfe, Aktionär ist nicht daran gebunden. ABER: falls GV trotz Rückweisungsempfehlung die JR annimmt, sollte RS das Mandat niederlegen.
Wann kann eine bedingte Genehmigungsempfehlung gegeben werden?
- Bedingung kann zwischen Abgabe Bericht und GV erfüllt werden
- Vorhandensein von einfache, klaren Bedingungen
- Finded v.a. im Sanierungsfall oder bei GC statt (Weisser Ritter, Forderungsverzicht pendent, Kreditvertrag pendet, Kapitalerhöhung pendet, etc.)
Was sind die Voraussetzungen für eine Hervorhebung eines Sachverhaltes und welche 6 Beispiele gibt es?
Voraussetzungen:
- im Abschluss angemessen dargestellt oder angegebener Sachverhalt (z.B. Anhangsangabe)
- grundlegend für das Verständnis des Abschlusses durch den Nutzer
- ausreichende Prüfnachweise erlangt, um sicher zu gehen, dass Sachverhalt nicht wesentlich falsch im Abschluss dargestellt ist
==> Hervorhebungen beziehen sich immer auf Anhangsangaben! Bei fehlender Anhangsangabe modifizierung des Prüfurteils und omission der Hervorhebung
6 Sachverhalte:
- wesentliche Unsicherheit bez. aussergewöhnlichen Rechtstreitigkeiten
- wesentliche Unsicherheit bez. Going Concern
- grössere Katastrophe, die bedeutende Auswirkung auf Bilanz und ER hatte/hat
- vorzeitige Anwendung eines RL Standards mit umfassender Auswirkung auf die JR
- 2. Vermerk muss herausgegeben werden aufgrund von subsequent event. 2. Vermerk muss durch Hervorhebung oder Hinweis auf sonstigen Sachverhalt auf den 1. Vermerk verweisen und Sachlage erklären
- Falls ein durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften vorgeschriebenes Regelwerk der Rechnungslegung nicht akzeptabel wäre, darf er den Auftrag nur annehmen, wenn er dies in einer Hervorhebung beschreibt
Wann ist ein Hinweis auf einen Gesetzesverstoss gerechtfertigt?
Erst nachdem Gesetzesverstoss schriftliche an den VR übermittelt wurde (UB) und dieser auf keine angemessenen Massnahmen ergreift und Verstösse wesentlich sind
Wie lautet die Berichterstattung bei Vorliege eines Kapitalverlust oder Überschuldung
Tatbestand an sich kein Grund für Einschränkung oder Gesetzesverstoss.
=> Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt ausreichend
Gesetzesverstoss nur dann wenn VR es unterlassen hat:
- a.o. GV einzuberufen und Sanierungsmassnahmen zu beantragen
- eine ZB zu Fortführungs und Veräusserungswerten zu erstellen (Überschuldung)
- den Richter zu benachrichten (Überschuldung)
Modifiziertes Prüfurteil nur dann wenn OR 725 gepaart mit Gefährdung Going Concern und JR eigentlich zu Veräusserungswerten dargestellt werden müsste oder Sachverhalt nicht korrekt und vollständig im Anhang offengelegt
Welche Sonderfälle sind beim Gewinnverwendungsvorschlag im Hinblick auf den Vermerk der RS zu prüfen?
1.) Falsche Berechnung der Reservenzuweisung (Art 671 OR)
=> Hinweis auf Gesetzesverstoss. Keine Modifizierung des Prüfurteils, da Gewinnverwendung nicht Teil der JR
2.) Allgemeine Reserve > 50% des AK
=> Was drüber ist gilt als frei und darf ausgeschüttet werden. Keine weitere Reservenzuweisung nötig, selbst bei Superdividene
3.) Dividenenausschüttung aufgrund Liquiditätslage kritisch
=> Verstoss VR gegen Treue und Sorgfaltspflicht (OR 717). Gesetzesverstoss im Bericht. Einzige Möglichkeit zur Heilung ist Ausschüttung durch Verrechnung oder
4.) Verrechnung Bilanzverlust mit Reserven
=> Zusatz im Bericht: "Ferner bestätigen wir, dass der Antrag des Verwaltungsrates den Bilanzverlus mit den Reserven zu verrechen, Gesetzt und Statuten entspricht"
5.) RSB enthält Einschränkung zur Bewertung
Falls impact auf Gewinnausschüttung bei Anpassung Bewertung => Gesetztesverstoss
6.) GV beschliesst andere Gewinnverwendung an ordentlicher GV als die durch den VR vorgeschlagen (z.B. 1.5 mio statt geprüfter 1 mio)
=> Neubeurteilung durch RS, wenn möglich an der GV (falls Antrag von Aktionär, sonst Gesetzesverstoss). Falls nicht geprüft -> Dividende nichtig i.H. der Mehrdividende (hier TCHF 500). Einbuchung Forderung und nächstes Jahr mit Dividende verrechnen. Aber steuerliches Risiko. Auch wenn Dividende handelsrechtlich nichtig ist, ist sie steuerrechtlich trotzdem geflossen sofern Aktionär gutgläubig empfangen -> verrechnungssteuer + Emissionsabgabe bei Rückforderung)
7.) Auszahlung einer Interimdividende
=> Dividendenzahlung nichtig, Forderung einbuchen, Gesetzesverstoss, falls keine Forderungen dann modifiziertes Prüfurteil. Falls noch kein Geld geflossen, heilbar. Problematisch wenn bereits Verrechnungssteuer gezahlt oder durch Meldeverfahren
Was ist Inhalt des UB?
1.) Feststellungen zur RL
- Bewertungsbasis
- Risiken des GC
- Anwendung RL Standards (IFRS; FER; USGAAP)
- Allgemeine Qualitát der RL
- Einschränkungen zum Prinzip der Stetigkeit: wie wurden Wahlmöglichkeiten angewendet?
- SUT
- Wesentliche Transaktionen mit nahestehende
- subsequent events
- Spezielle RL Fragen (z.B. Positionen mit grossem Ermessensspielraum)
2.) IKS
- Feststellungen und Empfehlungen zum Dokumentationsgrad des IKS, relativ zur Grösse und Komplexiät des UN
- Feststellungen zur praktischen Umsetzung
3.) Durchfühung und Ergebnis der Revision
- Zeitpunkt
- Prüfungsgrundsätze (PS, ISA)
- Schwerpunke
- Prüfungsansatz, Risikobeurteilung, Abstützung aufs IKS
- Anzahl Kontakte zu Audit Kommittee und VR
- Darstellung jährlich rotierender Prüfungsschwerpunkte
- Scoping Tochtergesellschaften, Branches
- Zusammenarbeit mit anderen Prüfern, Driten
- Einbezug von Experten
- Unabhängigkeit + zusätzlich erbrachte DL
- SUAM und korrigierte Fehler
- Gesetzesverstösse nicht in RSB erwähnt
- Zusätzliche Erläuterungen zu Einschränkungen, Hinweisen und Hervorhebungen
Kann ein UB in kombinierer Form erfolgen (d.h. für mehrere Gesellschaften zusammen)?
Ja (z.B. Konzern + CH Tochtergesellschaften)
SOFERN:
- Bericht an alle VRs addressiert und gesendet wird
- Alle VRs zustimmen
- Spezifische Prüfschwerpunkte für einzelne Gesellschaften müssen gesondert dargestellt werden
- Prüffeststellungen pro Gesellschaft müssen klar aus dem Bericht hervorgehen
Kann auf den UB verzichtet werden sofern VR dies verlangt? Bzw. kann man Inhalt auf Wunsch VR auch mündlich übermitteln?
Nein, zwingend in schriftlicher Form
Darf das Datum des UB nach dem RSB liegen
Ja, aber dann muss hervorgehoben werden, dass sich die Informationen auf den Zeitpunk beziehen, zu welchem der RSB ausgestellt und die Prüfarbeiten beendet wurden
GV beschliesst andere Gewinnverwendung an ordentlicher GV als die durch den VR vorgeschlagen (z.B. 1.5 mio statt geprüfter 1 mio). Konsequenzen?
Antrag vom VR: Gesetztesverstoss! -> Dividende nichtig -> Forderung einbuchen -> Steuerliche Folgen beachten
Antrag vom Aktionär: kein Gesetzesverstoss. Neubeurteilung durch RS, wenn möglich an der GV. Sonst im Nachhinein. Nachträgliche Prüfung empfehlenswert um festzustellen, ob es ein Gesetzesverstoss gab (Reservenzuweisung, etc.), aber falls nicht geprüft nicht zwingend Gesetzesverstoss wie beim Fall, wenn VR Vorschlag macht (nach OR muss nur der Gewinnverwendungsvorschlag des VRs nicht aber des Aktionärs von RS geprüft werden). Falls Prüfung ergibt, dass nicht gesetzeskonform Mehrdividende nichtig (hier TCHF 500). Einbuchung Forderung und nächstes Jahr mit Dividende verrechnen. Aber steuerliches Risiko. Auch wenn Dividende handelsrechtlich nichtig ist, ist sie steuerrechtlich trotzdem geflossen sofern Aktionär gutgläubig empfangen -> verrechnungssteuer + Emissionsabgabe bei Rückforderung)
GV beschliesst Interim Dividene aus dem Bilanzgewinn an a.o. GV. Konsequenzen?
Schlimmer als Mehrdividende bei ordentlicher GV, da hier Gesamtbetrag nicht geprüft -> Gesamte Dividende nichtig. Einbuchung Forderung und nächstes Jahr mit Dividende verrechnen. Aber steuerliches Risiko. Auch wenn Dividende handelsrechtlich nichtig ist, ist sie steuerrechtlich trotzdem geflossen sofern Aktionär gutgläubig empfangen -> verrechnungssteuer + Emissionsabgabe bei Rückforderung)
Was sind die Pflichten der RS?
- Zusammenfassender Bericht + Rückweisung/Abnahmeempfehlung an GV
- Umfassender Bericht an den VR
- Teilnahme an GV bei OR
- Auskunftspflicht an GV
- Schritliche Mitteilung von Verstössen gegen Gesetz und Statuten an VR/GV
- Benachrichtigung Richter bei Überschuldung (subsidiäre Anzeigepflicht)
- Schweigepflicht:
- Ausserhalb GV: Schweigepflicht
- Während GV: Info zur Durchführung und Ergebniss der Prüfung ok
- Ggü VR: uneingeschränkte Auskunfspflicht
Sind dolose Handlungen adjusting oder non-adjusting events? Wie ist vorzugehen?
Adjusting, falls dolose Handlung im GJ erbracht wurde.
VR muss evaluieren ob es noch mehr dolose Handlungen gab (forensische Untersuchung). RS muss Auswirkung auf Konzernrechnung/JR beurteilen. Reevaluation risk und materiality, prüfansatz, etc. Systematisch oder Einzelfall?
Falls Feststellung, dass VR davon gewusst -> Kein Vertrauen in VR, VE und Prüfnachweise -> Nichtabgabe Prüfurteil und Niederlage Mandat
Subsequent event und Herausgabe 2. Vermerk. Was muss beachtet werden?
- Hervorhebung oder Hinweis auf sonstigen Sachverhalt im 2. Vermerk anbringen mit Bezugnahme auf 1. Vermerk
- Sichergehen, dass alle Nutzer den 2. Vermerk erhalten