Vorsorge

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 18.04.2017 / 09.04.2022
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1. Säule AHV/ IV

- Massgeblicher Lohn?

- min. & max. Rente für Einzelpersonen / Ehepaare

 

- Massgebenden max. AHV-Jahreslohn: CHF 84'600 (3x 28'200)

- Min. AHV/ IV Rente für Einzelpersonen CHF 14'100( 1/2 3 28'200)/ max. CHF 28'200 (pro Mt. CHF 2'350/ Ehepaare CHF 42'300 (1 1/" x 28'200)

2. Säule BVG/ UVG/ ALV

- max. versicherter Lohn gem. BVG?

- mind. Jahreslohn für BVG-Anschluss?

- mid. versicherter Jahreslohn gem. BVG?

- Koordinationsabzug?

berufliche Vorsorge: BVG, UVG, KTG = Sicherstellung der gewohnten Lebenserhaltung (für kleiner und mittlere Einkommen)

- max. versicherter Jahreslohn CHF 59'925 (2 1/8 x 28'200)

- min. Jahreslohn für BVG-Anschluss CHF 21'150 (3/4 x 28'200)

- min. versicherter Jahreslohn gem. BVG CHF 3'525 (1/8 x 28'200)

- Koordinationsanbzug BVG CHF 24'675 (7/8 x 28'200) ( CHF 84'600 massgebender AHV-Jahreslohn abzüglich CHF 24'675 Koordinationsabzug ergibt max. versicherter Jaheslohn gem. BVG CHF 59'925

3. Säule 

- Wieviel kann mit PK-Anschluss eingezahlt werden?

- Wieviel kann ohne PK-Anschluss eingezahlt werden?

Private Vorsorge: 3a: gebundene Vorsorge, 3b freie Vorsorge = zusätzliche Vorsorge = Sicherstellung der gewohnten Lebenserhaltung für höhere Einkommen

- Mit: CHF 6'768

- Ohne: CHF 33'840 oder max. 20% des Jahreseinkommens

 1. Säule AHV / IV Renten

Nenne die %

Staatliche Vorsorge: AHV, IV EL = Sicherstellung des Existenzbedarfes Einfache Rente:              100%

- Ehepaare bgrenzt: max. 150%

- Witwen/ Witwer:                80%

- Halbwaisen:                      40%

- Vollwaisen:                        60%

Rentenvorbezug:

- 1Jahr      -6.8%

- 2 Jahre -13.6%

Rentenaufschub:

- min. 1 Jahr +5.2%

- max. 5 Jahre +31.5%

Beitragsfreie Löhne im Jahr:

- bis CHF 2'300 pro Arbeitgeber

- bis CHF 750 in Privathaushalten bis 25-jährige

- bis CHF 16'800 über 64/65-jährige

Min. Nichterwerbstätigenbeitrag:

- CHF 478.00 (z.B. Studentetn)

2. Säule BVG (Krankheit)

Nenne die %

Renten (BVG minimum)

- Rentenumwandlungssatz 6.8%

- Witwen/ Witwer 60% der IV-Rente

- Kinder-IV-Rente 20% der IV-Rente

- Waisen              20% der IV-Rente

Jährliche Altersgutschriften:

Männer/ Frauen:

25-34 7%    

35-44 10%

45-54 15%

55-65 18% (bei Frauen bis 64)

IV-Grad IV-Renten:

- ab 40% IV     Viertelrente

- ab 50% IV    Halbe Rente

- ab 60% IV    Dreiviertelrente

- ab 70% IV    Ganze Rente   

2. Säule UVG (Unfall)

Nenne die % der Renten

- Witwen/ Witwer: 40%

- Halbwaisen:       15%

- Vollwaisen:         25%

Diese zusammen max. 70%

- Taggeld:            80% ab 3.Tag

- Ivalidität max.    80%

- Komplementär  90%

Grundsätze der Koordination = Subsidiär-Rente BVG, UVG

Für die Beratung ist das Zusammentreffen von Taggeldern, Renten und Kapitalien von Sozial- und Privatversicherungen bedeutsam.

  1. Renten der 1. Säule an erster Stelle und ungekürzt bezahlt (AHV, IV).
  2. Renten der 2. Säule werden an zweiter Stelle und ergänzend bezahlt (UVG, BVG).
  3. Renten des UVG werden auf 90% des versicherten Verdienstes gemäss UVG gekürzt (versicherter UVG CHF 148'200 davon 90% CHF 133'380).
  4. Invaliden- und Hinterlassenenrenten des BVG werden auf 90% des effektiven Verdienstes gekürzt.
  5. Das BVG erbringt Lesitungen auch bei Unfall, wenn die Leistungen von AHV, IV und UVG zusammen nicht 90% des effektiven Verdienstes erreichen (eine Kürzung erfolgt erst, wenn 90% des effektiven Lohnes übertroffen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer subsidiären Leistungspflicht des BVG).
  6. Kapitalleistungen aus dem BVG werden zur Berechnung einer Überentschädigung in Renten umgerechnet.
  7. Altersrenten des BVG können gekürzt werden
  8. Taggelder des UVG oder einer kollektiven Kranken-Taggeldversicherung werden an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers angerechnet.
  9. Bei Leistungen zusätzlicher Versicherungen (z.B. UVG-Zusatzversicherung) des Arbeitgebers ist eine individuelle Abklärung nötig.
  10. Leistungen aus einer privaten Personenversicherung (Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung) werden ohne Kürzung zusätzlich zu allen anderen Sozialversicherungsleistungen ausbezahlt, wenn es sich um eine Summenversicherung handelt.

Tabellen für Lohnfortzahlungen: Basler, Berner, Zürcher-Skala

1. Säule

AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung

 Rentenberechnung:

 

  • AHV-Lohnsumme
  • Aufwertungsfaktor A
  • Aufwertungsfaktor B (‚Karrierezuschlag’)
  • Summe der Erziehungs- und Betreuergutschriften
  • Anzahl Beitragsjahre
  • Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen

Erziehungsgutschriften EZG

Beschreibung?

Erziehungsgutschriften: besteht für jedes Kind, welches das 16. Altersjahr in elterlicher Gewalt noch nicht zurückgelegt hat. EZG ist das Dreifache einer jährlichen min. Altersrente = CHF 43’200

EZG werden nicht kummuliert.

Versicherter Personenkreis:

Obligatorisch?

Freiwillig?

Obligatorisch:

  • Alle Personen, in CH wohnen oder arbeiten
  • CH-Bürger, im Ausland (im Dienste de Eidgenossenschaft, z.B. Botschafter/ Rotes Kreuz)

Freiwillig:

  • CH- und EU/EFTA-Staatsangehörige, falls ausserhalb der EU/EFTA wohnen und unmittelbar vorher während min. 5 auseinander folgenden Jahren obli. Versichert waren.

 

Beitragsfinanzierung

AHV

IV

NE

EO

AHV

  • Arbeitnehmer; 4,2%
  • Selbständige; 7,8% (sinkend für EK unter CHF 56'200)

IV

  • Arbeitnehmer; 0.7%
  • Selbständige 1.4% (dito)

Nichtwerbstätige (NE)

  • Vermögen + mit Faktor 20 multipliziertes Renteneinkommen (Min. Beitrag CHF 478, max CHF 23'900 p.a.)

EO

  • pro Partei: 0.225%

UVG

Versicherte Leistungen: Für den Bezug der Leistungen ist eine Anmeldung durch den Arbeitgeber nötig.

Welche Kosten werden übernommen?

 

Heilungskosten:

Ambulante Behandlungen: Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker, Therapien, Kuren, Medis etc.

Stationäre Behandlungen: Kosten der allgemeinen Abteilung im Spital

Kostenvergütungen:

Hauspflege, Hilfsmitteln wie Prothesen, Korsetts, Spezialschuhe etc.

- Sachschäden (Kosten durch den Unfall beschädigte Sachen)

- Reise-, Transport- und Rettungskosten: Begrenzung der Vergütung im Auslanf auf CHF 29'640

- Leichentransportkosten

Taggeld:

- Die Auszahlung erfolgt nach einer Wartefrist von 2 Tagen (ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag)

UVG

Hilflosenentschädigung

- bei schwerer Hilflosigkeit das 6fache des max. versicherten Taggeldes

- bei mittlere Hilflosigkeit das 4fache und bei leichter das 2fach

UVG

Witwenrente

Witwerrente

Waisenrente

Witwenrente: beiträgt 40% des versicherten Lohnes

beim Tod des Ehegatten eines oder mehere Kinder haben oder das 45. Altersjahr erreicht haben

Wenn die Witwe die Voraussetzungen nicht erfüllt, hat sie Anspruch auf eine einmalige Entschädigung

- 1fach der Jahreswitwenrente, wenn weniger als 1 Jahr verheiratet

- 3fach, wenn mehr als 1 Jahr verheiratet

- 5fache, wenn mehr als 5 jahre verheiratet

Witwerrente:

- gem. UVG wenn sie beim Tod der Ehefrau eines oder mehrere rentenberechtigte Kinder haben

- Ein geschiedener Mann kann beim Tod seiner ehemaligen Gattin ebenfalls eine Witwerrente beanspruchen, wenn er die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie ein Witwer und die Verstorbene ihm gegenüber zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war.

Waisenrente: 15% Halbwaisenrente/ 25% Vollwaisenrente des versichteren Lohnes

BVG-Eckdaten

Zweck der beruflichen Vorsorge?

Max. versicherter Lohn?

Zweck:

- Angemessenheit (max. 70% vom letzten Lohn)

- Kollektivität

- Gleichbehandlung

- Planmässigkeit (Leistungen, Finanzierung, Anspruchsregeln sowie Pläne genau festgelegt)

- Versicherungsprinzip (mind. 6% aller Beiträge für Risikoleistungen bestimmt)

- Mindestalter für den Altersrücktritt (frühestens ab dem vollendeten 58.Altersjahr)

Max. versicherter Lohn:

- Der nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung max. versicherte Lohn wird auf das 10-fache des obereb BVG-Grenzbetrages festgesetzt.

- Löhne über CHF 846'000 können nicht mehr versichert werden

Einkauf von Betragsjahren oder fehlenden Deckungskapital = Erklärungen

- die bisherige steuerlich begründete Einkaufsbegrenzung wird gestrichen, da der versicherbare Maximallohn aud CHF 846'000 begrenzt wird. Massgebend ist einzig die Einkaufsberechnung der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung

- Es dürfen aber innerhalb von 3 Jahren nach dem Einkaufkeine Kapitalbezüge getätigt werden

- Wurde WWEF-Bezüge getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt wurden.

- Sonderfälle: Personen aus dem Ausland dürfen in den ersten 5 Jahren di Einkaufssumme max. 20% des regl. versi. Lohnes nicht überschreiten

BVG

Ist ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von zwei verschidenen Arbeitgerbern von je CHF 20'300 obligatorisch versichert?

Nein, der versicherte Lohn bei einem Arbeitgeber muss mehr als CHF 21'150 betragen

Einzel-Lebensversicherungen

 

Private-Personenversicherungen dienen zu:?

 

  • Sicherstellung eines Ersatzeinkommens bei Erwerbsunfähigkeit
  • Schutz der Hinterbliebenen
  • Sicherstellung eines ergänzenden Einkommens im Alter
  • Absichern von finanziellen Verpflichtungen

Gebundene – Freie Lebensversicherung

Freie Vorsorge Säule 3b) Erläuterung

Gebunden Vorsorge 3a) Erläuterung

Freie Vorsorge Säule 3b)

  • Zur freien Vorsorge können grundsätzlich alle Vorkehrungen gezählt werden, die i Bereich privaten Vorsorge getroffen werden. (Lebensversicherungen, Kapitalanlagen, Wohneigentum)

 

Gebunden Vorsorge 3a)

  • in der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige mit einem AHV-Einkommen, könne mit steuerlichen Erleichterungen im Rahmen der gebundenen Vorsorge di private Selbstvorsorge in Ergänzung zur Säulen 1 & 2 ausbauen.
  • Die gebundene Vorsorge sind Lebensversicherungen und Vorsorgekontis bei Banken

Differenzierung Säule 3a / 3b:

 

  • Lebensversicherungen können im Rahmen der freien Vorsorge 3b oder der gebundenen Vorsorge 3a abgeschlossen werden.
  • Bei der Freien Vorsorge wird lediglich die Bestimmungen des VVG geregelt, bei der gebundenen Vorsorge primär die Bestimmungen der Verordnung 3 zum BVG

Begünstigungen 3a und 3b, wie ist die Regelung?

Begünstigung bei 3b: frei wählbar

Begünstigung bei 3a:

  • im Erlebensfall: der Vorsorgenehmer
  • Im Todesfall:
  • 1. der Ehegatte oder eingetr. Partner
  • 2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen in erheblichen Masse unterstützt worden sind
  • 3. die Eltern
  • 4. die Geschwister
  • 5. Die übrigen Erben

Einkommenssteuer, Kapitalzahlungen:

Einkommenssteuer, Kapitalzahlungen:

3a:                                                     

- idR steuerfrei (Sonderregel Versicherungen gegen Einmalprämie und Risikoversicherungen)

3b:                                                     

- Besteuerung zu speziellen Sätzen getrennt vom übrigen Einkommen, (z.B. beim Bund 1/5 des ordentlichen Tarifs)

Einkommenssteuer Rentenzahlungen: (Alter)

Einkommenssteuer Rentenzahlungen: (Alter) 3a:                                                   Besteuerung zu 40% zusammen mit dem übrigen Einkommen

 

3b: Besteuerung zu 100% zusammen mit dem übrigen Einkommen

 

Einkommenssteuer Rentenzahlungen (Risiko):

3a:  Besteuerung zu 100% zusammen mit dem übrigen Einkommen

 

3b:  Besteuerung zu 100% zusammen mit dem übrigen Einkommen

Vermögenssteuer während der Laufzeit:

3a:    Besteuerung des Rückkaufswertes (Steuerwert)

 

3b:   Keine Besteuerung

Gesetzliche Grundlagen

  • Geldwäschereigesetz (GWG)
    • Sorgfaltspflicht bei Entgegennahme von Geld für kapitalbildende Lebensversicherungen (3b)
      • wenn Prämien den Betrag von CHF 25'000 pro Vertrag innert 5 Jahren übersteigen
      • Bei Einzahlung von mehr als CHF 25'000 auf ein Prämienkonto zu Gunsten der Lebensversicherung mit Sparanteil
    • Identifikationspflicht
    • Abklärungspflicht
    • Dokumentationspflicht
    • Aufbewahrungspflicht
    • Organisatorische Pflichten

Technische Merkmale

Äquivalenzprinzip

  • Grundelement der Privatversicherungen (Barwert der Einnahmen = Barwert der künftigen Leistungen)
  • Risikogerechte Prämienerhebung durch Statistiken
  • Das Äquivalenzprinzip steht im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip in der Sozialversicherung

Antrag = Individuelle Kalkulation

(Technischer Zins, Ausscheideursachen, Kosten)

 

Technische Merkmale

Sterbewahrscheinlichkeit / Lebenserwartung

  • die (einjährige) Sterbewahrscheinlichkeit gibt an, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person z.B. mit Alter 60 im nächsten Jahr d.h. vor 61 stirbt.
  • Sterbetafel (bis 65) Sterbewahrscheinlichkeit -> Lebensversicherungen
  • Rententafel (ab 65) Lebenserwartung -> (Alters)Rentenversicherungen (wie lange ist Geld von Versicherung da)

Technische Merkmale

Invalidisierung

  • Statistisch ermittelte Invalidisierungshäufigkeit. Grundlage für die Berechnung von Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • Alter, Geschlecht, Ausbildung und berufliche Tätigkeit
  • Reaktivierungswahrscheinlichkeit

Gemischte LV / Prämienbestandteile

Gesamtprämie besteht aus:

Risikoprämie: IV/ Todesfall

Sparprämie

Kostenprämie: Abschluss/ Inkasso/ Verwaltung

Gemischte LV / Kalkulation & Überschussquellen

  • Risiko-/ Kostenüberschüsse entstehen wenn diese günstiger ausfallen als angenommen
  • Zinsüberschüsse: Differenz zwischen dem technischen Zins und dem Versicherer effektiv erwirtschafteten Ertrag. Wenn besser verzinst werden konnte als dem techn. Zins -> wird vergütet.

Lebensversicherungen

Finanzierung

Prämienarten, welche gibt es?

  • Nivellierte Prämie: Gleichbleibende Versicherungsprämie während der Vertragsdauer
  • Natürliche Prämie: ‚einjährige’ Prämie, die jeweils beim Hauptverfall aufgrund des Risikos neu festgelegt wird.

Prämienfinanzierung?

Prämienkonto?

  • Einmalprämie bei 3a nur Transfer möglich
  • Periodische Prämie (jährlich vorschüssig zahlbar resp. mit Ratenzahlungszuschlag auf unterjährige Zahlung)

 

  • Prämiendepot (mit Rückzugsmöglichkeiten)
  • Prämiensperrdepot

Arten der Überschussbeteiligung

Verwendung des Überschusses?

 

Verwendung des Überschusses

  • Der Kunde kann durch verschiedene Systeme am Überschuss beteiligt werden
    • Verzinsliche Ansammlung (Überschusskonto)

 

  • Leistungserhöhung (Bonus)
  • Prämienreduktion (üblich bei Risikoversicherungen)

  • Fondgebundene Lebensversicherung = Überschussbeteiligung?

  • Die Sparprämie (+Risiko- und Kostenüberschüsse) werden in ausgewählten Anlagefondsanteile investiert
  • Der Kunde partizipiert direkt an der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Fondsanteile.
  • Bei Versicherungen können 100% Aktienanteile enthalten sein.

Gemischte Lebensversicherung / Vertragswerte

 

  • Netto-Deckungswert: Sparprämie + Zins + Zinseszins
  • Umwandlungswert: RKW mit tech. Zins bis Ablauf Police hochgerechnet
  • Deckungskapital: ab wenn Prämienbefreiung
  • Rückkaufswert (RKW) noch nicht amortisierte Abschlusskosten
  • Kosten: Abschluss, Verwaltung, Inkasso

Vertragsveränderungen:?

 

  • Möglichkeiten gemäss VVG
  • Nach VVG gibt es folgende Möglichkeiten, um einen Versicherungsvertrag anzupassen:
    • Verzicht (Rücktritt vom Vertrag) darf 1. Prämie einfordern
    • Rückkauf (Auflösung des Vertrages)
    • Umwandlung (in eine prämienfreie Versicherung)
  • Weiter Möglichkeiten
    • Versicherer könne in ihrem Versicherungsbedingungen grosszügige Lösungen vorsehen, um einen Vertrag an veränderte Umstände/ Bedürfnisse anzupassen: Risikozwischenversicherung (Prämienpause)
    •  

Antragsprüfung

Antragsprüfung (Underwriting) = Prüfer des Risikos, wie bei Bank credit office

 

  • Die Gesellschaft prüft den eingereichten Versicherungsantrag medizinisch, wirtschaftlich und bei Verdachtsmomenten auf Geldwäscherei.

 

Annahme – Ablehnung des Antrages

  • Die Versicherungsgesellschaft hat verschiedene Möglichkeiten, um den Ereignissen der Antragsprüfung Rechnung zu Tragen:
    • Annahme
    • Annahme mit Gegenvorschlag (Vorbehalt, Ausschluss, Prämienzuschlag) z.B. Knieverletzung vorhanden
    • Rückstellung (wenn z.B. vorab eine OP war)
    • Ablehnung

Definierter Versicherungsschutz

 

  • Bei Übergabe der Police, jedoch frühestens ab dem beantragtem Versicherungsbeginn.
  • WICHTIG: Bei einer klassischen Einmaleinlage ist der Beginn per Valutadatum der Einmalprämie!!!

Beteiligte Personen (Wenn bei Scheidung der Mann der Frau Geld schuldet)

  • Versicherungsnehmer (wer ist Chef über Police) = Sie
  • Versicherte Person(en) (wer ist auf Risiko versichert = Er
  • Begünstigte Person(en) wer erhält Geld wenn Tod Mann eintritt = Sie
  • Prämienzahler (wer zahlt Prämie = Er)