Vorsorge
Vorsorge
Vorsorge
Kartei Details
Karten | 44 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.04.2017 / 09.04.2022 |
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Technische Merkmale
Invalidisierung
- Statistisch ermittelte Invalidisierungshäufigkeit. Grundlage für die Berechnung von Erwerbsunfähigkeitsrenten
- Alter, Geschlecht, Ausbildung und berufliche Tätigkeit
- Reaktivierungswahrscheinlichkeit
Gemischte LV / Prämienbestandteile
Gesamtprämie besteht aus:
Risikoprämie: IV/ Todesfall
Sparprämie
Kostenprämie: Abschluss/ Inkasso/ Verwaltung
Gemischte LV / Kalkulation & Überschussquellen
- Risiko-/ Kostenüberschüsse entstehen wenn diese günstiger ausfallen als angenommen
- Zinsüberschüsse: Differenz zwischen dem technischen Zins und dem Versicherer effektiv erwirtschafteten Ertrag. Wenn besser verzinst werden konnte als dem techn. Zins -> wird vergütet.
Lebensversicherungen
Finanzierung
Prämienarten, welche gibt es?
- Nivellierte Prämie: Gleichbleibende Versicherungsprämie während der Vertragsdauer
- Natürliche Prämie: ‚einjährige’ Prämie, die jeweils beim Hauptverfall aufgrund des Risikos neu festgelegt wird.
Prämienfinanzierung?
Prämienkonto?
- Einmalprämie bei 3a nur Transfer möglich
- Periodische Prämie (jährlich vorschüssig zahlbar resp. mit Ratenzahlungszuschlag auf unterjährige Zahlung)
- Prämiendepot (mit Rückzugsmöglichkeiten)
- Prämiensperrdepot
Arten der Überschussbeteiligung
Verwendung des Überschusses?
Verwendung des Überschusses
- Der Kunde kann durch verschiedene Systeme am Überschuss beteiligt werden
- Verzinsliche Ansammlung (Überschusskonto)
- Leistungserhöhung (Bonus)
- Prämienreduktion (üblich bei Risikoversicherungen)
- Fondgebundene Lebensversicherung = Überschussbeteiligung?
- Die Sparprämie (+Risiko- und Kostenüberschüsse) werden in ausgewählten Anlagefondsanteile investiert
- Der Kunde partizipiert direkt an der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Fondsanteile.
- Bei Versicherungen können 100% Aktienanteile enthalten sein.
Gemischte Lebensversicherung / Vertragswerte
- Netto-Deckungswert: Sparprämie + Zins + Zinseszins
- Umwandlungswert: RKW mit tech. Zins bis Ablauf Police hochgerechnet
- Deckungskapital: ab wenn Prämienbefreiung
- Rückkaufswert (RKW) noch nicht amortisierte Abschlusskosten
- Kosten: Abschluss, Verwaltung, Inkasso
Vertragsveränderungen:?
- Möglichkeiten gemäss VVG
- Nach VVG gibt es folgende Möglichkeiten, um einen Versicherungsvertrag anzupassen:
- Verzicht (Rücktritt vom Vertrag) darf 1. Prämie einfordern
- Rückkauf (Auflösung des Vertrages)
- Umwandlung (in eine prämienfreie Versicherung)
- Weiter Möglichkeiten
- Versicherer könne in ihrem Versicherungsbedingungen grosszügige Lösungen vorsehen, um einen Vertrag an veränderte Umstände/ Bedürfnisse anzupassen: Risikozwischenversicherung (Prämienpause)
Antragsprüfung
Antragsprüfung (Underwriting) = Prüfer des Risikos, wie bei Bank credit office
- Die Gesellschaft prüft den eingereichten Versicherungsantrag medizinisch, wirtschaftlich und bei Verdachtsmomenten auf Geldwäscherei.
Annahme – Ablehnung des Antrages
- Die Versicherungsgesellschaft hat verschiedene Möglichkeiten, um den Ereignissen der Antragsprüfung Rechnung zu Tragen:
- Annahme
- Annahme mit Gegenvorschlag (Vorbehalt, Ausschluss, Prämienzuschlag) z.B. Knieverletzung vorhanden
- Rückstellung (wenn z.B. vorab eine OP war)
- Ablehnung
Definierter Versicherungsschutz
- Bei Übergabe der Police, jedoch frühestens ab dem beantragtem Versicherungsbeginn.
- WICHTIG: Bei einer klassischen Einmaleinlage ist der Beginn per Valutadatum der Einmalprämie!!!
Beteiligte Personen (Wenn bei Scheidung der Mann der Frau Geld schuldet)
- Versicherungsnehmer (wer ist Chef über Police) = Sie
- Versicherte Person(en) (wer ist auf Risiko versichert = Er
- Begünstigte Person(en) wer erhält Geld wenn Tod Mann eintritt = Sie
- Prämienzahler (wer zahlt Prämie = Er)
Konkursrechtliches Privileg
- Wenn die Begünstigung der Police auf den Ehepartner oder Nachkommen lautet (VVG 80) oder wenn eine unwiderrufliche Begünstigung (VVG 79 Abs. 2) vereinbart wird, ist die Versicherungsleistung von der Zwangsvollstreckung ausgeschlossen.
- In diesem Fall tritt der Begünstigte an Stelle des VN in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.
- Vorbehalten bleiben vorgängig errichtete Pfandrechte oder die betreibungsrechtliche Anfechtungsklage (z.B. EE = Einmaleinlage nach Erkennen des Konkurses) bei der geprüft wird, ob die Begünstigung nur dem Zweck dient Vermögenswerte den Gläubigern zu entziehen.
- Ohne Begünstigung kann der Ehegatte bzw. Nachkommen das Recht ausüben die Ansprüche aus der Police unter Bezahlung bis max. zur RKW auf sich zu übertragen.
Steuerrechtliches Privileg
- Aufgrund des in der Verfassung verankerten Dreisäulenkonzeptes, muss die Selbstvorsorge durch steuerliche Massnahmen gefördert werden.
- In der freien Vorsorge sind Vermögenserträge (Einschränkungen bei EE) und die Auszahlung steuerfrei.
- Im beschränkten Rahmen können Beiträge an die gebundene Vorsorge, Säule 3a) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Im Rahmen des Abzuges für Versicherungsprämien kann auch die Säule 3b) steuerwirksam in Abzug gebracht werden.
Erbrechtliches Privileg
- Versicherungsleistungen fallen nicht in den Nachlass und die begünstigte Person hat einen eigenen Anspruch auf diese Leistungen. Vorbehalten bleibt die betreibungsrechtliche Anfechtungsklage (VVG Art. 82)
- Erbberechtigte Nachkommen, Ehepartner, Eltern Grosseltern oder Geschwister erhalten die Leistung ausbezahlt auch wenn sie die Erbschaft ausschlagen (VVG Art. 85)
- Bei rückkaufsfähiger Versicherung können die Verletzung der Pflichtteile von den Betroffenen eine Herabsetzungsklage auf den RKW einreichen (ZGB Art. 529)
- In diesem Fall wird rechnerisch dieser Betrag zum Nachlass gezählt und damit ermittelt, ob mit diesem Wert Pflichtteile effektiv verletzt worden sind.
Produkte / Risiko-Lebensversicherungen
- Todesfall-Risikoversicherungen (TRP) Erläuterung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung Erläuterung
Todesfall-Risikoversicherungen (TRP)
- Auf 1 oder 2 Personen (z.B. Ehepaar aber Vorsicht geboten, da Scheidungsrate sehr hoch ist!
- Abnehmendes oder gleichbleibendes Kapital
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Prämienbefreiung (Zusatzversicherung)
- Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit/ Unfall
- Erwerbsunfähigkeitsrente nur bei Krankheit
- Wartefrist (z.B. 90/180/360/720 Tage)
Todesfallversicherung – konstante Summe (bleibt bis LZ-Ende gleich)
Todesfallversicherung – abnehmende Summe (günstigere Variante)
- Versicherungssumme nimmt pro Jahr während der LZ ab
- Kann auch als gemischte Variante abgeschlossen werden (z.B. CHF 100’ konstant/ CHF 300’ abnehmend)
1. Säule AHV/ IV
- Massgeblicher Lohn?
- min. & max. Rente für Einzelpersonen / Ehepaare
- Massgebenden max. AHV-Jahreslohn: CHF 84'600 (3x 28'200)
- Min. AHV/ IV Rente für Einzelpersonen CHF 14'100( 1/2 3 28'200)/ max. CHF 28'200 (pro Mt. CHF 2'350/ Ehepaare CHF 42'300 (1 1/" x 28'200)
2. Säule BVG/ UVG/ ALV
- max. versicherter Lohn gem. BVG?
- mind. Jahreslohn für BVG-Anschluss?
- mid. versicherter Jahreslohn gem. BVG?
- Koordinationsabzug?
berufliche Vorsorge: BVG, UVG, KTG = Sicherstellung der gewohnten Lebenserhaltung (für kleiner und mittlere Einkommen)
- max. versicherter Jahreslohn CHF 59'925 (2 1/8 x 28'200)
- min. Jahreslohn für BVG-Anschluss CHF 21'150 (3/4 x 28'200)
- min. versicherter Jahreslohn gem. BVG CHF 3'525 (1/8 x 28'200)
- Koordinationsanbzug BVG CHF 24'675 (7/8 x 28'200) ( CHF 84'600 massgebender AHV-Jahreslohn abzüglich CHF 24'675 Koordinationsabzug ergibt max. versicherter Jaheslohn gem. BVG CHF 59'925
3. Säule
- Wieviel kann mit PK-Anschluss eingezahlt werden?
- Wieviel kann ohne PK-Anschluss eingezahlt werden?
Private Vorsorge: 3a: gebundene Vorsorge, 3b freie Vorsorge = zusätzliche Vorsorge = Sicherstellung der gewohnten Lebenserhaltung für höhere Einkommen
- Mit: CHF 6'768
- Ohne: CHF 33'840 oder max. 20% des Jahreseinkommens
1. Säule AHV / IV Renten
Nenne die %
Staatliche Vorsorge: AHV, IV EL = Sicherstellung des Existenzbedarfes Einfache Rente: 100%
- Ehepaare bgrenzt: max. 150%
- Witwen/ Witwer: 80%
- Halbwaisen: 40%
- Vollwaisen: 60%
Rentenvorbezug:
- 1Jahr -6.8%
- 2 Jahre -13.6%
Rentenaufschub:
- min. 1 Jahr +5.2%
- max. 5 Jahre +31.5%
Beitragsfreie Löhne im Jahr:
- bis CHF 2'300 pro Arbeitgeber
- bis CHF 750 in Privathaushalten bis 25-jährige
- bis CHF 16'800 über 64/65-jährige
Min. Nichterwerbstätigenbeitrag:
- CHF 478.00 (z.B. Studentetn)
2. Säule BVG (Krankheit)
Nenne die %
Renten (BVG minimum)
- Rentenumwandlungssatz 6.8%
- Witwen/ Witwer 60% der IV-Rente
- Kinder-IV-Rente 20% der IV-Rente
- Waisen 20% der IV-Rente
Jährliche Altersgutschriften:
Männer/ Frauen:
25-34 7%
35-44 10%
45-54 15%
55-65 18% (bei Frauen bis 64)
IV-Grad IV-Renten:
- ab 40% IV Viertelrente
- ab 50% IV Halbe Rente
- ab 60% IV Dreiviertelrente
- ab 70% IV Ganze Rente
2. Säule UVG (Unfall)
Nenne die % der Renten
- Witwen/ Witwer: 40%
- Halbwaisen: 15%
- Vollwaisen: 25%
Diese zusammen max. 70%
- Taggeld: 80% ab 3.Tag
- Ivalidität max. 80%
- Komplementär 90%
Grundsätze der Koordination = Subsidiär-Rente BVG, UVG
Für die Beratung ist das Zusammentreffen von Taggeldern, Renten und Kapitalien von Sozial- und Privatversicherungen bedeutsam.
- Renten der 1. Säule an erster Stelle und ungekürzt bezahlt (AHV, IV).
- Renten der 2. Säule werden an zweiter Stelle und ergänzend bezahlt (UVG, BVG).
- Renten des UVG werden auf 90% des versicherten Verdienstes gemäss UVG gekürzt (versicherter UVG CHF 148'200 davon 90% CHF 133'380).
- Invaliden- und Hinterlassenenrenten des BVG werden auf 90% des effektiven Verdienstes gekürzt.
- Das BVG erbringt Lesitungen auch bei Unfall, wenn die Leistungen von AHV, IV und UVG zusammen nicht 90% des effektiven Verdienstes erreichen (eine Kürzung erfolgt erst, wenn 90% des effektiven Lohnes übertroffen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer subsidiären Leistungspflicht des BVG).
- Kapitalleistungen aus dem BVG werden zur Berechnung einer Überentschädigung in Renten umgerechnet.
- Altersrenten des BVG können gekürzt werden
- Taggelder des UVG oder einer kollektiven Kranken-Taggeldversicherung werden an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers angerechnet.
- Bei Leistungen zusätzlicher Versicherungen (z.B. UVG-Zusatzversicherung) des Arbeitgebers ist eine individuelle Abklärung nötig.
- Leistungen aus einer privaten Personenversicherung (Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung) werden ohne Kürzung zusätzlich zu allen anderen Sozialversicherungsleistungen ausbezahlt, wenn es sich um eine Summenversicherung handelt.
Tabellen für Lohnfortzahlungen: Basler, Berner, Zürcher-Skala
1. Säule
AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung
Rentenberechnung:
- AHV-Lohnsumme
- Aufwertungsfaktor A
- Aufwertungsfaktor B (‚Karrierezuschlag’)
- Summe der Erziehungs- und Betreuergutschriften
- Anzahl Beitragsjahre
- Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen
Erziehungsgutschriften EZG
Beschreibung?
Erziehungsgutschriften: besteht für jedes Kind, welches das 16. Altersjahr in elterlicher Gewalt noch nicht zurückgelegt hat. EZG ist das Dreifache einer jährlichen min. Altersrente = CHF 43’200
EZG werden nicht kummuliert.
Versicherter Personenkreis:
Obligatorisch?
Freiwillig?
Obligatorisch:
- Alle Personen, in CH wohnen oder arbeiten
- CH-Bürger, im Ausland (im Dienste de Eidgenossenschaft, z.B. Botschafter/ Rotes Kreuz)
Freiwillig:
- CH- und EU/EFTA-Staatsangehörige, falls ausserhalb der EU/EFTA wohnen und unmittelbar vorher während min. 5 auseinander folgenden Jahren obli. Versichert waren.
Beitragsfinanzierung
AHV
IV
NE
EO
AHV
- Arbeitnehmer; 4,2%
- Selbständige; 7,8% (sinkend für EK unter CHF 56'200)
IV
- Arbeitnehmer; 0.7%
- Selbständige 1.4% (dito)
Nichtwerbstätige (NE)
- Vermögen + mit Faktor 20 multipliziertes Renteneinkommen (Min. Beitrag CHF 478, max CHF 23'900 p.a.)
EO
- pro Partei: 0.225%
UVG
Versicherte Leistungen: Für den Bezug der Leistungen ist eine Anmeldung durch den Arbeitgeber nötig.
Welche Kosten werden übernommen?
Heilungskosten:
Ambulante Behandlungen: Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker, Therapien, Kuren, Medis etc.
Stationäre Behandlungen: Kosten der allgemeinen Abteilung im Spital
Kostenvergütungen:
- Hauspflege, Hilfsmitteln wie Prothesen, Korsetts, Spezialschuhe etc.
- Sachschäden (Kosten durch den Unfall beschädigte Sachen)
- Reise-, Transport- und Rettungskosten: Begrenzung der Vergütung im Auslanf auf CHF 29'640
- Leichentransportkosten
Taggeld:
- Die Auszahlung erfolgt nach einer Wartefrist von 2 Tagen (ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag)
UVG
Hilflosenentschädigung
- bei schwerer Hilflosigkeit das 6fache des max. versicherten Taggeldes
- bei mittlere Hilflosigkeit das 4fache und bei leichter das 2fach
UVG
Witwenrente
Witwerrente
Waisenrente
Witwenrente: beiträgt 40% des versicherten Lohnes
- beim Tod des Ehegatten eines oder mehere Kinder haben oder das 45. Altersjahr erreicht haben
Wenn die Witwe die Voraussetzungen nicht erfüllt, hat sie Anspruch auf eine einmalige Entschädigung
- 1fach der Jahreswitwenrente, wenn weniger als 1 Jahr verheiratet
- 3fach, wenn mehr als 1 Jahr verheiratet
- 5fache, wenn mehr als 5 jahre verheiratet
Witwerrente:
- gem. UVG wenn sie beim Tod der Ehefrau eines oder mehrere rentenberechtigte Kinder haben
- Ein geschiedener Mann kann beim Tod seiner ehemaligen Gattin ebenfalls eine Witwerrente beanspruchen, wenn er die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie ein Witwer und die Verstorbene ihm gegenüber zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war.
Waisenrente: 15% Halbwaisenrente/ 25% Vollwaisenrente des versichteren Lohnes
BVG-Eckdaten
Zweck der beruflichen Vorsorge?
Max. versicherter Lohn?
Zweck:
- Angemessenheit (max. 70% vom letzten Lohn)
- Kollektivität
- Gleichbehandlung
- Planmässigkeit (Leistungen, Finanzierung, Anspruchsregeln sowie Pläne genau festgelegt)
- Versicherungsprinzip (mind. 6% aller Beiträge für Risikoleistungen bestimmt)
- Mindestalter für den Altersrücktritt (frühestens ab dem vollendeten 58.Altersjahr)
Max. versicherter Lohn:
- Der nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung max. versicherte Lohn wird auf das 10-fache des obereb BVG-Grenzbetrages festgesetzt.
- Löhne über CHF 846'000 können nicht mehr versichert werden
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