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Kartei Details

Karten 56
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 12.01.2017 / 25.02.2024
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Arten von Verhaltensregeln / Normensysteme

Rechtsordnung - staatlich vorgegeben

Moral (Ethik) - innere Einstellung des Einzelnen

Sitte - Regeln des Anstandes & Brauches

Arten des öffentlichen Rechts

1. Staatsrecht - BV, Kantonsverfassung

2. Verwaltungsrecht - Steuerrecht, Strassenverkehrsrecht, Baurecht, Polizeirecht, Schulrecht

3. Prozessrecht - regelt die Abläufe vor Gericht

4. Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) - regelt das Verfahren beim zwangsweisen Eintreiben von Geldforderungen

5. Strafrecht - bestimmt das Strafrecht das vom Gericht zu verhängende Strafmass -> Bestandteil ist StGB

Defintion Rechtsfähigkeit

Beginnt mit der Zeugung, setzt die lebende Geburt vorraus.

Definition Handlungsfähigkeit

urteilsfähig (7-14J.) + mündig (18J.)

Definition Beschränkte Handlungsfähigkeit

urteilsfähig (7-14J.) + nicht mündig

ausser:

1. Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

2. unentgeltliche Vorteile, Bsp. Geschenk

3. selbst verdientes Geld, Bsp. Taschengeld

Definition Handlungsunfähigkeit

nicht urteilsfähig + nicht mündig

4 Rechtsgrundsätze

1. Rechtsquellen (Gesetz, Gewohnheitsrecht, Gericht, Lehre und Überlieferung)

2. Handeln nach Treu & Glauben (niemand soll ungerechtfertigt Vorteile erlangen)

3. Guter Glaube (in guten Absichten Handeln)

4. Beweislast (beweisen können)

4 Rechtsquellen

1. Gesetz (BV, ZGB, OR)

2. Gewohnheitsrecht (Bräuche & Usanzen)

3. Gericht (Handeln wie wenn es der Gesetzgeber wäre)

4. Lehre & Überlieferung (frührere Gerichtsentscheide, etc.)

Entstehungsgründe einer Obligation

1. Vertrag

2. Unerlaubte Handlung (-> Verschuldens- & Kausalhaftung)

3. Ungerechtfertigte Bereicherung

Verschuldenshaftung - 4 Tatbestandsmerkmale

1. Widerrechtlichkeit

2. Schaden

3. Adäquater Kausalzusammenhang

4. Verschulden

"Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein"

Kausalhaftung - Arten

milde (häufiger):

Geschäftsherrenhaftung, Tierhalterhaftung, Werkeigentümerhaltung, Haftung der Eltern, etc.

scharfe (seltener):

Eisenbahngesellschaften, Fluggesellschaften, Atomkraftwerke, Motorfahrzeuglenker

 

Verjährung von Obligationen

10 Jahre

ungerechtfertigte Bereicherung

Leistung ohne Rechtsgrund. Der Vermögensvorteil ist vom Schuldner zurückzubezahlen.

Vertragsvoraussetzungen

1. Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien

2. Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung

3. Einhaltung von Formvorschriften

4. Einhaltung von Inhaltsvorschriften

Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung

Beide müssen sich einig sein -> Konsens + die Äusserung des Vertragwillens (kann ausdrücklich -> mündlich oder schriftlich oder stillschweigend erfolgen)

unverbindliches Angebot

- unverlangte Ansichtsendungen, Ablehnende Erklärungen (ohne Gewähr, unverbindlich, etc.), Preislisten, Kataloge oder Inserate, Rechtzeitiger Widerruf (wenn der Widerruf mindestens gleichzeitig beim Empfängereintrifft wie das Angebot)

verbindliches Angebot

- befristetes Angebot: die Annahme muss innerhalb der Frist beim Anbieter eingetroffen sein

- unbefristetes Angebot unter Anwesenden: nur so lange verbindlich, wie davon gesprochen wird. Es muss sofort angenommen werden, damit es verbindlich ist.

- unbefristetes Angebot unter Abwesenden: der Empfänger darf es nach angemessener Bedenkzeit auf demselben Weg antworten.

formfreie Rechtsgeschäfte

Kauf-, Miet-, Arbeitsvertrag

formale Rechtsgeschäfte

- Schriftlichkeit (einfach, qualifiziert-> bestimmte Inhalte oder sogar handschriftlich)

- öffentliche Beurkundung (Grundstückkauf, Erbvertrag, Ehevertrag)

- Eintrag ins öffentliche Register (Immobilien, Grundstücke, juristische Personen)

 

Vertragsmängel

1. Heilbarer Mangel:

Übervorteilung (für eine Partei ist der Vertrag ein Nachteil)

wesentlicher Irrtum (innerhalb 1 Jahr als unverbindlich erklären -> bezüglich Vertragsart, Sache oder Person, Leistungsumfang)

Ansichtliche Täuschung (wird bewusst von einer Vertragspartei herbeigeführt)

Furchterregung / Drohung (wenn jmd. Vertrag aus Angst abschliesst)

 

Vertragserfüllung

1. Wer? .. leistet etwas

2. Was? .. ist der Inhalt / Gegenstand / Leistung

3. Wo? .. muss die Leistung erbracht werden

4. Wann? .. muss die Leistung erfolgen (Zeit)

Vertragserfüllung / WER?

Muss nicht der Vertragspartner sein, kann auch jemand anderes für ihn erledigen.

Vertragserfüllung / WO?

1. Geldschulden -> Wohnsitz des Gläubigers

2. Speziesware -> an dem Ort wo sie sich bei Vertragsabschluss befand

3. Sachschulden -> sind vom Gläubiger am Wohnsitz des Schuldners zu holen (Holschlulden)

Vertragserfüllung / WANN?

wenn nichts anderes abgemacht -> sofort

 

Vertragsverletzungen

Schlechterfüllung -> Schadenersatzpflicht

Schuldnerverzug -> Schadenersatzpflicht & Wahlrechte

nachträgliche Unmöglichkeit -> Schadenersatzpflicht

Verjährungsfristen

10 Jahre: alles ausser unten

5 Jahre: Zinsen, Miete, Krankenkasse, Lebensmittel, Handwerker, Ärzte, Essen & Trinken

1 Jahr: Schadenersatzforderung aus unerlaubter Handlung sowie ungerechtfertigter Bereicherung

unverjährbar: Grundpfand, Hypotheken, Mietzinskaution

Sicherung der Vertragserfüllung

1. Eigentumsvorbehalt - Eigentum erst nach Bezahlung des Kaufpreises an Kunden

2. Kaution - Geldsumme als Sicherheit hinterlegt

3. Faust- & Grundpfand - eine Sache oder Immobilie als Sicherheit

4. Retention - Rückbehaltungsrecht

5. Konventionalstrafe - Schadenersatz zum Voraus abgemacht

6. Personalsicherheiten - andere Person haftet mit ihrem Vermögen

Eingentumsübertragung

Das Eigentum erhält der Schuldner mit der ÜBERGABE der Kaufsache! - NICHT mit Bezahlung!

Übergang von Nutzen und Gefahr

- Speziesware - gehen Nutzen & Gefahr sofort mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer über

- Gattungsware

Platzkauf (Käufer holt ab) - sobald die Sache deutlich ausgeschieden oder angeschrieben oder zurückgestellt ist.

Distandkauf (Ware wird zugesandt) - sobald der Verkäufer die Sache auf die Post gebracht hat.

Lieferverzug beim Mahngeschäft

Die Lieferung der Sache hat keinen genauen Termin ca. 3 Wochen, Ende März.

Falls nichts eintrifft nach dieser Frist:

1. Mahnung - Käufer in Verzug setzen

2. Nachfrist setzen - nach angemessener Zeit

3. Wahlrechte anzeigen

- nachträgliche Lieferung beharren

- Schadenersatz wegen Nichterfüllung

- Rücktritt vom Vertrag

Lieferverzug bei Fixgeschäft

Lieferzeitpunkt ist fix festgelegt

- nichtkaufmännischer Verkehr - Anzeige eines der drei Wahlrechte

- kaufmännischer Verkehr - Anzeige nur, falls die Lieferung verlangt wird

Lieferverzug bei Verfalltagsgeschäft

Liefertermin wurde genau vereinbart, nachträgliche Lieferung macht keinen Sinn (nur im Nichtkaufmännischen Verkehr)

1. Nachfrist setzen

2. Wahlrechte anzeigen

Mangelhafte Lieferung des Verkäufers

Sachgewährleistung / Garantie - 2 Jahre (Gesetz)

ausser: Occasionen, persönlichen oder familiären Gebrauch, Verkäufer handelt gewebsmässig (nicht als Privatperson), Export, Import

Aufgabe des Käufers:

1. Prüfpflicht - offene Mängel sofort kontrollieren

2. Anzeigepflicht - unverzüglich melden -> verdeckte Mängel sofort nach Entdeckung melden, spätestens 2 Jahre

3. Aufbewahrungspflicht - mangelhafte Ware muss aufbewahrt werden, nicht einfach zurückgeschickt oder vernichtet werden

4. Wahlrechte mitteilen

1. Wandelung - rückgängig

2. Minderung - reduzieren Preis

3. Ersatz - ersetzen

Verkäuferrecht: in den AVB's festhalten "nur Reparatur"

Zahlungsverzug des Käufers

beim Barkauf, kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten

beim Kreditgeschäft muss der Verkäufer nach der Frist mahnen. Ab Mahnung, gilt Verzugszins 5 %.

Abgrenzung Mietvertrag & Leasingvertrag

Mietvertrag

Formfrei, kein Rücktrittsrecht, befristet oder unbefristet, keine Eigentumsübertragung vorgesehen, Mietzins durch Mieter als Entschädigung

Leasingvertrag

qualifizierte Schriftlichkeit, 7 Tage Rücktrittsrecht, befristet, Leasingrate an Leasinggesellschaft, Eigentumsübertrag kann vereinbart werden

Pflichten beim Mietvertrag / MIETER

1. Zahlung des Mietzinses

2. Sorgfalt & Rücksichtsnahme

3. Laufender Unterhalt

4. Zugangsrecht dem Vermieter gegenüber

Pflichten beim Mietvertrag / VERMIETER

1. Duldung Untermiete

2. grosser / ausserordentlicher Unterhalt

3. Übergabe der Mietsache

Zahlung des Mietzinses / Fristen & Termine

Fälligkeit, Nachfrist (30T.), Kündigungsfrist (30T.), per Ende des laufenden Monats.

Vorgehen bei Untätigkeit des Vermieters

1. Mieter kann Fristlos künden

2. kann Mangel auf Kosten des Vermieters beseitigen

3. kann Mietzinsreduktion verlangen

4. kann Schadenersatz verlangen

5. kann schriftlich mitteilen, dass er den Mietzins auf einem Sperrkonto hinterlegt, bis der Mangel nicht beseitigt wird

Beendigung des Mietvertrags

- befristeter Vertrag - Ablauf gemäss Vertrag

- unbefristeter Vertrag -

  • Mindestfrist bei Geschäftsräumen (vgl. Begriff): 6 Monate
  • Mindestfrist bei Wohnräumen (vgl. Begriff): 3 Monate
  • Mindestfrist bei unbeweglichen Sachen und Fahrnisbauten: 3 Monate
  • Mindestfrist bei möblierten Zimmern und Einstellplätze: 2 Wochen
  • Mindestfrist bei beweglichen Sachen: 3 Tag

Kündigung durch Mieter - schriftlich, jedoch ohne Formulare oder bestimmte Inhalte. Bei Familienwohnung müssen beide Eheleute unterschreiben

Kündigung durch Vermieter - mit Formular vom Amt bewilligt an beide Ehepartner einzeln verschicken