Rechtskunde
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Kartei Details
Karten | 56 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.01.2017 / 25.02.2024 |
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Werkvertrag
verlangt ist der "richtig" fertiggestellte Werk! -> Speziesware, Bsp. Gotthardtunnel
(Einfacher) Auftrag
der Arbeitserfolg ist dem Auftraggeber nicht geschuldet
Pflichten beim Arbeitsvertrag / ARBEITNEHMER
- Arbeitsleistung
- Sorgfalts- & Treuepflicht
- Überstundenarbeit (wenn zumutbar & nötig!)
Pflichten beim Arbeitsvertrag / ARBEITGEBER
- Lohnzahlung & Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung nur wenn Arbeitnehmer unverschuldet und aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Arbeitsleistung verhindert ist - Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär - im Gesetz stehen Fristen
- Gewährung von Ferien
mind. 4 Wochen Ferien, bis zum 20. Lebensjahr 5 Wochen, davon mind. 2 zusammenhängend
Kündingung Arbeitsvertrag
- während Probezeit (max. 3 Monate) - innert 7 Tagen
- nach Probezeit
1. Dj. 1 Monat
2. - 9. Dj. 2 Monate
ab 10. Dj. 3 Monate
Fristlose Kündigung Arbeitsvertrag
- Gewaltanwendung
- üble Beschimpfung
- Diebstahl
- sexuelle Belästigung
- Zahlungsunfähigkeit des AG
Kündigungsschutz Arbeitsvertrag
- Missbräuchliche Kündigung
Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Krankheit
- Kündigung zu Unzeit
- während Militär: 4 Wochen vor- und danach, wenn der Dienst mehr als 11 Tage dauert
- während Schwangerschaft + 16 Wochen danach
- bei Krankheit oder Unfall des AN
1. Dj. 30 Tage
2. - 5. Dj. 90 Tage
ab 6. Dj. 180 Tage
Konkubinat
Es entsteht automatisch, wenn man im selben Haushalt lebt, der bewusste Entscheid dazu.
Wirkungen: beide Partner haben Beiträge zu leisten, welche erforderlich sind.
Haftung: für gemeinsame Verpflichtungen haften beide solidarisch
Auflösung: formlos -> mit Kündigung der Wohnung
Eheschliessung
- Handlungsfähig + Volljährig
- Hindernisse: verwandt in gerader Linie, jemand noch verheiratet, nicht geschieden, Doppelehen im Ausland
- Vorbereitung: auf Zivilstandsamt vor der Trauung auftauchen, alles überprüfen
- Eheungültigkeit
zeitlich unbefristete Eheungültigkeit - wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Ehevoraussetzungen nicht vorhanden sind
zeitlich befristete - wenn vorübergehende Urteilsunfähigkeit, Bsp. betrunken, Irrtum betreffend Identität, Absichtliche Täuschung, Drohung
Errungenschaftsbeteiligung
- Eigengut: gehören einem Ehepartner
- Errungenschaft: Erwerb während der Ehe
Gütergemeinschaft
Zum Eigengut gehören nur persönliche Gegenstände, alles andere ist im Gesamtgut!
Gütertrennung
wenn beide finanziell völlig unabhängig sein möchten - es wird alles getrennt
Gesetzliche Erbteilung
.. wenn der Erblasser zu Lebzeiten keinen gültigen letzten Willen geäussert hat.
Gesetzliche Erben:
1. Ehepartner & registrierte Partner
2. Blutsverwandte
3. Staat
Arten von Verhaltensregeln / Normensysteme
Rechtsordnung - staatlich vorgegeben
Moral (Ethik) - innere Einstellung des Einzelnen
Sitte - Regeln des Anstandes & Brauches
Arten des öffentlichen Rechts
1. Staatsrecht - BV, Kantonsverfassung
2. Verwaltungsrecht - Steuerrecht, Strassenverkehrsrecht, Baurecht, Polizeirecht, Schulrecht
3. Prozessrecht - regelt die Abläufe vor Gericht
4. Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) - regelt das Verfahren beim zwangsweisen Eintreiben von Geldforderungen
5. Strafrecht - bestimmt das Strafrecht das vom Gericht zu verhängende Strafmass -> Bestandteil ist StGB
Defintion Rechtsfähigkeit
Beginnt mit der Zeugung, setzt die lebende Geburt vorraus.
Definition Handlungsfähigkeit
urteilsfähig (7-14J.) + mündig (18J.)
Definition Beschränkte Handlungsfähigkeit
urteilsfähig (7-14J.) + nicht mündig
ausser:
1. Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
2. unentgeltliche Vorteile, Bsp. Geschenk
3. selbst verdientes Geld, Bsp. Taschengeld
Definition Handlungsunfähigkeit
nicht urteilsfähig + nicht mündig
4 Rechtsgrundsätze
1. Rechtsquellen (Gesetz, Gewohnheitsrecht, Gericht, Lehre und Überlieferung)
2. Handeln nach Treu & Glauben (niemand soll ungerechtfertigt Vorteile erlangen)
3. Guter Glaube (in guten Absichten Handeln)
4. Beweislast (beweisen können)
4 Rechtsquellen
1. Gesetz (BV, ZGB, OR)
2. Gewohnheitsrecht (Bräuche & Usanzen)
3. Gericht (Handeln wie wenn es der Gesetzgeber wäre)
4. Lehre & Überlieferung (frührere Gerichtsentscheide, etc.)
Entstehungsgründe einer Obligation
1. Vertrag
2. Unerlaubte Handlung (-> Verschuldens- & Kausalhaftung)
3. Ungerechtfertigte Bereicherung
Verschuldenshaftung - 4 Tatbestandsmerkmale
1. Widerrechtlichkeit
2. Schaden
3. Adäquater Kausalzusammenhang
4. Verschulden
"Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein"
Kausalhaftung - Arten
milde (häufiger):
Geschäftsherrenhaftung, Tierhalterhaftung, Werkeigentümerhaltung, Haftung der Eltern, etc.
scharfe (seltener):
Eisenbahngesellschaften, Fluggesellschaften, Atomkraftwerke, Motorfahrzeuglenker
Verjährung von Obligationen
10 Jahre
ungerechtfertigte Bereicherung
Leistung ohne Rechtsgrund. Der Vermögensvorteil ist vom Schuldner zurückzubezahlen.
Vertragsvoraussetzungen
1. Handlungsfähigkeit der Vertragsparteien
2. Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
3. Einhaltung von Formvorschriften
4. Einhaltung von Inhaltsvorschriften
Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
Beide müssen sich einig sein -> Konsens + die Äusserung des Vertragwillens (kann ausdrücklich -> mündlich oder schriftlich oder stillschweigend erfolgen)
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