Nenne die wesentlichen Punkte von BilMoG.
►JA bleibt Grundlage für Gewinnausschüttung + Kapitalerhaltung -> kein Solvenztest
► Modernisierung + Anpassung an IFRS
► ABER Beibehaltung der bisherigen GoB
► Übernahme diverser EU-Vorgaben
⇒ zusammenfassend: kostengünstige, gleichwertige + dauerhafte Alternative zu IFRS
Was sagt der Maßgeblichkeitsgrundsatz laut §5 Abs. 1 + 6 EStG aus?
► Handelsbilanz für steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich, wenn:
- GoB eingehalten wurden
- kein steuerlicher Vorbehalt vorliegt
Nenne die 10 Grundsätze ordungsgemäßer Buchführung.
► Annahme der Unternehmensfortfürhung (Going Concern)
► Wesentlichkeit
► Richtigkeit/Willkürfreiheit
► Klarheit/Übersichtlichkeit
► Stichtagsprinzip/Wertaufhellungsprinzip
► Vollständigkeitsprinzip
► Nominalprinzip
► Vorsichtsprinzip/Abgrenzungsgrundsatz
► Kontinuität
► Einzelbewertung
Was sind die wesentlichen Inhalte der Annahme der Unternehmensfortführung?
► man geht nicht von einer Unternehmensliquidation aus, kein Insolvenzantrag
► Prognosezeitraum = mindestens 12 Monate ab Stichtag
Was sagt der Grundsatz der Wesentlichkeit aus?
► offenzulegen sind nur wesentliche Informationen für Entscheidungen von JA-Nutzern
Nenne den wesentlichen Inhalt des Grundsatzes der Richtigkeit/Willkürfreiheit.
► JA-Posten müssen nach den gegeben Normen und Gesetzen erfasst werden
► sobald Erfassung Schätzung/Ermessung unterliegt -> Annahme des Kaufmanns muss plausibel und
nachvollziehbar sein
Was besagt der Grundsatz der Klarheit/Übersichtlichkeit?
► behandelt die äußere Form des JA
► Lesbarkeit muss durch eindeutige und möglichst tief untergliederte JA-Posten gegeben sein
► JA muss für jeden außenstehenden Dritten nachvollziehbar sein
Was sind die wichtigsten Inhalte des Stichtagsprinzips und der Wertaufhellung?
► JA muss auf einen bestimmten Stichtag erstellt werden (i.d.R. 31.12.)
-> Erstellung, Prüfung und Feststellung erfolgen später
► Wertaufhellung = Geschäftsvorfall enstand im abgelaufenen GJ, wird aber erst im laufenden GJ
bekannt
dieser Geschäftsvorfall verbessert Informationsgehalt der Bilanz zum Stichtag
muss also für das abgelaufene GJ noch berücksichtigt werden
allerdings bis spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des JA möglich