Zusammenfassung Bilanzierung
2. Semester BWL Bachelor - HTW Berlin
2. Semester BWL Bachelor - HTW Berlin
Kartei Details
Karten | 54 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 18.01.2015 / 05.02.2016 |
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Was ist bei der Bewertung von Handelswaren zu beachten?
► laut HGB erfolgt der Wertansatz durch Orientierung am relevanten Markt
-> also dem Markt, auf dem UN in Bezug auf die jeweilige Handelsware aktiv ist
► Absatz- oder Beschaffungsmarkt
Was ist die Wertaufholung und was ist zu beachten?
► = Zuschreibung zu VG, wenn dessen Wert sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung wieder erholt
► bei Wepa bis maximal zum ursprünglichen Kaufpreis
► bei abnutzbaren Sachanlagen maximal auf den Wert, den der Vermögensgegenstand nach ursprünglichem
Abschreibungsplan vor der außerplanmäßigen Abschreibung jetzt zum Zeitpunkt der Wertaufholung gehabt hätte
Fasse die wesentlichen Unterschiede zwischen der Bilanzierung in UV oder AV zusammen.
► planmäßige Abschreibung: AV ja, UV nein
► NWP: AV gemildertes, UV strenges
► Wertansatzorientierung: AV Beschaffungsmarkt, UV Absatzmarkt
Welche Funktionen hat das EK?
► Gläubigerschutz (bindet Vermögen an das UN -> Ausschüttungssperre)
► Voraushaftungsfunktion (Verluste treffen zuerst EK = Verlustpuffer)
► Kreditwürdigkeitsprüfung
► Dauerfinazierungsfunktion (steht i.d.R. dauerhaft zur Verfügung)
► Risikofinanzierungsfunktion (kann für spekulative und innovative Investitionen verwendet werden)
► Autonomie- und Herrschaftsfunktion (desto höher das EK in Relation zum FK, umso kleiner ist der
Gläubigereinfluss)
► Erfolgsverteilungsmaßstab
Nach welchem Schema erfolgt die Gewinnverteilung einer AG?
► Jahresüberschuss (Rohgewinn, Saldo aus GuV)
( - eventuellem Verlustvortrag aus Vorjahr)
- Zuführung zu Gewinnrücklagen (gesetzliche GewinnRL, satzungsgemäße GewinnRL, andere GewinnRL)
( + eventuellem Gewinnvortrag aus Vorjahr)
= Bilanzgewinn
- ausgeschüttete Dividende
= Gewinnvortrag für das nächste Jahr
Durch welche Maßnahmen kann ein Unternehmen einen eventuellen Jahresfehlbetrag oder einen zu geringen Jahresüberschuss verbessern?
► durch Auflösung von Kapitalrücklagen (nur bei GmbH, nicht bei AG!)
► durch Auflösung von Gewinnrücklagen (nicht die gesetzlichen GewinnRL! satzungsgemäße nur,
wenn vorher die Satzung abgeändert wird)
► durch Ausgleich durch Gewinnvortrag vom letzten Jahr
Was ist eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, welche Folgen zieht sie mit sich und welche Ziele kann das
UN damit im Auge haben?
► Umlagerung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital
► Aktionäre behalten ihren %ualen Anteil bei, da sie Gratis- bzw. Berichtigungsaktien erhalten
(-> Anzahl der Aktien steigen, aber Gesamtwert bleibt der selbe)
► keine Änderung des Gesamtwertes des EK
► Ziele: - da Aktienkurs sinkt, bessere Handelbarkeit -> spricht potenzielle Neuaktionäre an
- Erhöhung der Kapitalbindung ( gezeichnetes Kapital ist dauerhaft gebunden, darf nicht ausgeschüttet
werden) -> zeugt von Vetrauren der Hauptversammlung(also der Aktionäre) in das UN
Wie wird die gesetzliche GewinnRL gebildet?
► Zuführung = 5% des JÜ (der schon um einen evtl. Verlustvortrag aus Vorjahr gemindert ist)
► allerdings nur zuzuführen, bis Summe der gesetzl. GewinnRL + KapitalRL 10% des gezeichneten Kapital ergeben
Wann wird eine satzungsmäßige GewinnRL gebildet?
► wenn die Bildung in der Satzung bestimmt ist
► auch die Höhe ist individuell von der Satzung abhängig
Was ist sind andere GewinnRL und was ist bei der Zuführung zu diesen zu beachten?
► Vorstand+AR können bestimmen, dass die Hälfte der Differenz aus [ JÜ
- evtl. Verlustvortrag
- Zuführung zu gesetzl. und satzungsm. GRL ]
zusätzlich in die anderen GewinnRL eingestellt werden können
► ist aber keine Pflicht, kann auch ausgeschüttet werden
► die andere Hälfte kann von der HV eingefordert werden, sie kann aber auch darauf verzichten, sodass nichts
ausgeschüttet wird (Gewinnthesaurierung -> Wiederanlage des Gewinns)
Warum kauft ein UN seine eigenen Aktien zurück und was muss man bei der Bilanzierung dieses Vorgangs berücksichtigen? (auch bei späterem WiederVERkauf?)
► Ziele: - Steigerung des Aktienkurses
- Erschwerung von Übernahmeversuchen (nur erlaubt, wenn Übernahmeabsicht durch anderes UN nicht explizit bekannt ist)
► sind kein VG (UN hat keine Rechte daraus) -> müssen in EK bilanziert werden
-> Nennwert wird von gezeichnetem Kapital abgezogen (z.B. 5€ pro Aktie)
-> Agio (z.B. 4€) (Aufgeld.. = Differenz zwischen Börsenkurs bei Kauf (z.B. 9€ pro Aktie) und dem Nennwert) wird von den GewinnRL abgezogen
► wenn diese Aktien später wieder verkauft werden:
-> Nennwert wieder zu gezeichnetem Kapital zuführen (also 5€ pro Aktie)
-> wenn neuer Börsenkurs z.B. 10€ pro Aktie wird 1. das vorher abgezogene Agio von 4€ pro Aktie wieder aufgestockt
und 2. die positive Differenz zwischen dem "Rückkaufs-Agio" (4€ pro Aktie) und dem "Verkaufs-Agio" (5€ pro Aktie) in die Kapitalrücklagen eingestellt (also 1€ pro Aktie)
Wofür können Rückstellungen gebildet werden?
► ungewisse Verbindlichkeiten
► Drohverluste aus schwebenden Geschäften
Welche Kriterien gibt es dafür, ob man Rückstellungen bilden muss oder nicht darf? (niemals Wahlrecht!!)
► es muss eine Außenverpflichtung sein, keine Innenverpflichtung
► es muss eine Schuld entstanden sein (rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht)
► es darf sich um keine geplante Investition handeln (also keine geplanten AHK!)
► Grund und/oder Höhe der Schuld ist ungewiss (allein ungewisser Zeitpunkt reicht nicht!)
► hohe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme (Orientierung: > 50%)
Wie bewertet man Rückstellungen?
► zum Erfüllungsbetrag = zukunftsbezogener Wert unter Beachtung der wahrscheinlichen Preissteigerung innerhalb der Laufzeit
-> Berechnung: aktueller Wert der Schuld x (1+i)^n [i = angenommene Preissteigerung pro Jahr, n = Laufzeit in Jahren]
► wenn (Rest-)Laufzeit > 1 Jahr, muss Erfüllungsbetrag abgezinst werden, da Gesetzgeber davon ausgeht, dass Vermögensgegenwert der Rückstellung verzinslich angelegt wird
-> Berechnung: Erfüllungsbetrag : (1+i)^n [i = durchschnittlicher Marktzins der letzten 7 Jahre, n = Laufzeit in Jahren]
Wann dürfen Rückstellungen für Drohverluste aus schwebenden Geschäfte gebildet werden?
► schwebende Geschäfte = z.B. Kaufverträge bis Gefahrenübergang, Mietverträge, Arbeitsverträge...
► HGB sagt: Grundsatz der Einzelbewertung.. Saldierungsverbot. Sobald Verlust aus schwebendem Geschäft droht, muss Rückstellung gebildet werden
► Rechtsprechung sagt: auch wenn rein rechnerisch Verlust entstünde, es müssen mittelbare/indirekte Vorteile aus diesem drohenden Verlustgeschäft entgegengerechnet werden -> wenn diese den rechnerischen Verlust aufwiegen, darf keine Rückstellung gebildet werden
Nenne die wesentlichen Punkte von BilMoG.
►JA bleibt Grundlage für Gewinnausschüttung + Kapitalerhaltung -> kein Solvenztest
► Modernisierung + Anpassung an IFRS
► ABER Beibehaltung der bisherigen GoB
► Übernahme diverser EU-Vorgaben
⇒ zusammenfassend: kostengünstige, gleichwertige + dauerhafte Alternative zu IFRS
Was sagt der Maßgeblichkeitsgrundsatz laut §5 Abs. 1 + 6 EStG aus?
► Handelsbilanz für steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich, wenn:
- GoB eingehalten wurden
- kein steuerlicher Vorbehalt vorliegt
Nenne die 10 Grundsätze ordungsgemäßer Buchführung.
► Annahme der Unternehmensfortfürhung (Going Concern)
► Wesentlichkeit
► Richtigkeit/Willkürfreiheit
► Klarheit/Übersichtlichkeit
► Stichtagsprinzip/Wertaufhellungsprinzip
► Vollständigkeitsprinzip
► Nominalprinzip
► Vorsichtsprinzip/Abgrenzungsgrundsatz
► Kontinuität
► Einzelbewertung
Was sind die wesentlichen Inhalte der Annahme der Unternehmensfortführung?
► man geht nicht von einer Unternehmensliquidation aus, kein Insolvenzantrag
► Prognosezeitraum = mindestens 12 Monate ab Stichtag
Was sagt der Grundsatz der Wesentlichkeit aus?
► offenzulegen sind nur wesentliche Informationen für Entscheidungen von JA-Nutzern
Nenne den wesentlichen Inhalt des Grundsatzes der Richtigkeit/Willkürfreiheit.
► JA-Posten müssen nach den gegeben Normen und Gesetzen erfasst werden
► sobald Erfassung Schätzung/Ermessung unterliegt -> Annahme des Kaufmanns muss plausibel und
nachvollziehbar sein
Was besagt der Grundsatz der Klarheit/Übersichtlichkeit?
► behandelt die äußere Form des JA
► Lesbarkeit muss durch eindeutige und möglichst tief untergliederte JA-Posten gegeben sein
► JA muss für jeden außenstehenden Dritten nachvollziehbar sein
Was sind die wichtigsten Inhalte des Stichtagsprinzips und der Wertaufhellung?
► JA muss auf einen bestimmten Stichtag erstellt werden (i.d.R. 31.12.)
-> Erstellung, Prüfung und Feststellung erfolgen später
► Wertaufhellung = Geschäftsvorfall enstand im abgelaufenen GJ, wird aber erst im laufenden GJ
bekannt
dieser Geschäftsvorfall verbessert Informationsgehalt der Bilanz zum Stichtag
muss also für das abgelaufene GJ noch berücksichtigt werden
allerdings bis spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des JA möglich
Was sind die wichtigsten Punkte des Vollständigkeitsprinzips und des Saldierungsverbots?
► alle Bilanz- und GuV-Posten müssen unsaldiert und vollständig ausgewiesen werden
► gesetzlich geforderte Anhangsangaben müssen vollständig gemacht werden
Was versteht man unter dem Nominalprinzip?
► Gewinn/Verlust liegt nur vor, wenn EK sich erhöht/vermindert
► hängt also von der Bewertung des EK ab
► EK = Saldo aus Vermögen und FK/Schulden
► also ist Ansatz von FK und Vermögen allein entscheidend für EK und somit Gewinn/Verlust
► ist auch der spiegelbildliche Saldo aus der GuV
Was besagen das Vorsichts- und das Abgrenzungsprinzip?
► Vorsichtsprinzip: - es ist immer vorsichtig zu bewerten (pessimistisches Ermessen)
- drohende, noch nicht realisierte Verluste müssen gebucht werden, oder Verlustrückstellung
gebildet werden -> Imparitätsprinzip
- Gewinne darf man nur buchen, wenn sie realisiert werden -> Realisationsprinzip
►Abgrenzung: - Aufwendungen/Erträge sind in GuV unabhängig von Zahlungszeitpunkten zu buchen
- Zahlungen, die über mehrere Erfolgsperioden hinaus getätigt werden, sind zu periodisieren
-> Rechnungsabgrenzungsposten
Was ist das Ziel des Kontinuitätsprinzips und welche Mittel gibt es dafür?
► Ziel = Sicherung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen im Zeitablauf
► JA-Stetigkeit: - formell -> durch einheitliche Gliederung
-> durch einheitliche Erstellung von Posten
- materiell: -> durch einheitlichen Bilanzansatz
-> durch einheitliche sachliche und zeitliche Bewertung
Worin besteht der Grundsatz der Einzelbewertung?
► jeder VG-Gegenstand und jede Schuld sind einzeln zu erfassen und zu bewerten
► diese werden allerdings im JA zu mehreren Posten zusammengefasst
Nenne die Ermittlungsverfahren für AHK (5).
► Durchschnittsmethode
► Fifo-Methode
►Lifo-Methode
►Hifo-Methode
► Lofo-Methode
Nenne die Umstände, unter denen die Durchschnittsmethode zulässig/unzulässig ist und ob es eventuelle Folgen gibt.
► zulässig, wenn: - Preisentwicklung konstant
- Preisentwicklung steigend -> stille Reserven enstehen
► unzulässig, wenn Preisentwicklung fallend
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