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Sprache Deutsch
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 18.01.2015 / 05.02.2016
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Nenne die wesentlichen Punkte von BilMoG.

►JA bleibt Grundlage für Gewinnausschüttung + Kapitalerhaltung -> kein Solvenztest

► Modernisierung + Anpassung an IFRS

► ABER Beibehaltung der bisherigen GoB

► Übernahme diverser EU-Vorgaben

⇒ zusammenfassend: kostengünstige, gleichwertige + dauerhafte Alternative zu IFRS

 

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Was sagt der Maßgeblichkeitsgrundsatz laut §5 Abs. 1 + 6 EStG aus?

► Handelsbilanz für steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich, wenn:

     - GoB eingehalten wurden

     - kein steuerlicher Vorbehalt vorliegt

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Nenne die 10 Grundsätze ordungsgemäßer Buchführung.

► Annahme der Unternehmensfortfürhung (Going Concern)

► Wesentlichkeit

► Richtigkeit/Willkürfreiheit

► Klarheit/Übersichtlichkeit

► Stichtagsprinzip/Wertaufhellungsprinzip

► Vollständigkeitsprinzip

► Nominalprinzip

► Vorsichtsprinzip/Abgrenzungsgrundsatz

► Kontinuität

► Einzelbewertung

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Was sind die wesentlichen Inhalte der Annahme der Unternehmensfortführung?

► man geht nicht von einer Unternehmensliquidation aus, kein Insolvenzantrag

► Prognosezeitraum = mindestens 12 Monate ab Stichtag

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Was sagt der Grundsatz der Wesentlichkeit aus?

► offenzulegen sind nur wesentliche Informationen für Entscheidungen von JA-Nutzern

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Nenne den wesentlichen Inhalt des Grundsatzes der Richtigkeit/Willkürfreiheit.

► JA-Posten müssen nach den gegeben Normen und Gesetzen erfasst werden

► sobald Erfassung Schätzung/Ermessung unterliegt -> Annahme des Kaufmanns muss plausibel und

     nachvollziehbar sein

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Was besagt der Grundsatz der Klarheit/Übersichtlichkeit?

► behandelt die äußere Form des JA

► Lesbarkeit muss durch eindeutige und möglichst tief untergliederte JA-Posten gegeben sein

► JA muss für jeden außenstehenden Dritten nachvollziehbar sein

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Was sind die wichtigsten Inhalte des Stichtagsprinzips und der Wertaufhellung?

► JA muss auf einen bestimmten Stichtag erstellt werden (i.d.R. 31.12.)

    -> Erstellung, Prüfung und Feststellung erfolgen später

► Wertaufhellung = Geschäftsvorfall enstand im abgelaufenen GJ, wird aber erst im laufenden GJ

                                 bekannt

                                 dieser Geschäftsvorfall verbessert Informationsgehalt der Bilanz zum Stichtag

                                 muss also für das abgelaufene GJ noch berücksichtigt werden

                                 allerdings bis spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des JA möglich