Zusammenfassung Bilanzierung

2. Semester BWL Bachelor - HTW Berlin

2. Semester BWL Bachelor - HTW Berlin


Kartei Details

Karten 54
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 18.01.2015 / 05.02.2016
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Nenne die wesentlichen Punkte von BilMoG.

►JA bleibt Grundlage für Gewinnausschüttung + Kapitalerhaltung -> kein Solvenztest

► Modernisierung + Anpassung an IFRS

► ABER Beibehaltung der bisherigen GoB

► Übernahme diverser EU-Vorgaben

⇒ zusammenfassend: kostengünstige, gleichwertige + dauerhafte Alternative zu IFRS

 

Was sagt der Maßgeblichkeitsgrundsatz laut §5 Abs. 1 + 6 EStG aus?

► Handelsbilanz für steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich, wenn:

     - GoB eingehalten wurden

     - kein steuerlicher Vorbehalt vorliegt

Nenne die 10 Grundsätze ordungsgemäßer Buchführung.

► Annahme der Unternehmensfortfürhung (Going Concern)

► Wesentlichkeit

► Richtigkeit/Willkürfreiheit

► Klarheit/Übersichtlichkeit

► Stichtagsprinzip/Wertaufhellungsprinzip

► Vollständigkeitsprinzip

► Nominalprinzip

► Vorsichtsprinzip/Abgrenzungsgrundsatz

► Kontinuität

► Einzelbewertung

Was sind die wesentlichen Inhalte der Annahme der Unternehmensfortführung?

► man geht nicht von einer Unternehmensliquidation aus, kein Insolvenzantrag

► Prognosezeitraum = mindestens 12 Monate ab Stichtag

Was sagt der Grundsatz der Wesentlichkeit aus?

► offenzulegen sind nur wesentliche Informationen für Entscheidungen von JA-Nutzern

Nenne den wesentlichen Inhalt des Grundsatzes der Richtigkeit/Willkürfreiheit.

► JA-Posten müssen nach den gegeben Normen und Gesetzen erfasst werden

► sobald Erfassung Schätzung/Ermessung unterliegt -> Annahme des Kaufmanns muss plausibel und

     nachvollziehbar sein

Was besagt der Grundsatz der Klarheit/Übersichtlichkeit?

► behandelt die äußere Form des JA

► Lesbarkeit muss durch eindeutige und möglichst tief untergliederte JA-Posten gegeben sein

► JA muss für jeden außenstehenden Dritten nachvollziehbar sein

Was sind die wichtigsten Inhalte des Stichtagsprinzips und der Wertaufhellung?

► JA muss auf einen bestimmten Stichtag erstellt werden (i.d.R. 31.12.)

    -> Erstellung, Prüfung und Feststellung erfolgen später

► Wertaufhellung = Geschäftsvorfall enstand im abgelaufenen GJ, wird aber erst im laufenden GJ

                                 bekannt

                                 dieser Geschäftsvorfall verbessert Informationsgehalt der Bilanz zum Stichtag

                                 muss also für das abgelaufene GJ noch berücksichtigt werden

                                 allerdings bis spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des JA möglich

Was sind die wichtigsten Punkte des Vollständigkeitsprinzips und des Saldierungsverbots?

► alle Bilanz- und GuV-Posten müssen unsaldiert und vollständig ausgewiesen werden

► gesetzlich geforderte Anhangsangaben müssen vollständig gemacht werden

Was versteht man unter dem Nominalprinzip?

► Gewinn/Verlust liegt nur vor, wenn EK sich erhöht/vermindert

► hängt also von der Bewertung des EK ab

► EK = Saldo aus Vermögen und FK/Schulden

► also ist Ansatz von FK und Vermögen allein entscheidend für EK und somit Gewinn/Verlust

► ist auch der spiegelbildliche Saldo aus der GuV

Was besagen das Vorsichts- und das Abgrenzungsprinzip?

► Vorsichtsprinzip: - es ist immer vorsichtig zu bewerten (pessimistisches Ermessen)

                                - drohende, noch nicht realisierte Verluste müssen gebucht werden, oder Verlustrückstellung

                                  gebildet werden -> Imparitätsprinzip

                                - Gewinne darf man nur buchen, wenn sie realisiert werden -> Realisationsprinzip

►Abgrenzung: - Aufwendungen/Erträge sind in GuV unabhängig von Zahlungszeitpunkten zu buchen

                         - Zahlungen, die über mehrere Erfolgsperioden hinaus getätigt werden, sind zu periodisieren

                           -> Rechnungsabgrenzungsposten

Was ist das Ziel des Kontinuitätsprinzips und welche Mittel gibt es dafür?

► Ziel = Sicherung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen im Zeitablauf

► JA-Stetigkeit: - formell -> durch einheitliche Gliederung

                                         -> durch einheitliche Erstellung von Posten

                           - materiell: -> durch einheitlichen Bilanzansatz

                                             -> durch einheitliche sachliche und zeitliche Bewertung

 

 

Worin besteht der Grundsatz der Einzelbewertung?

► jeder VG-Gegenstand und jede Schuld sind einzeln zu erfassen und zu bewerten

► diese werden allerdings im JA zu mehreren Posten zusammengefasst

Nenne die Ermittlungsverfahren für AHK (5).
 

► Durchschnittsmethode

► Fifo-Methode

►Lifo-Methode

►Hifo-Methode

► Lofo-Methode

Nenne die Umstände, unter denen die Durchschnittsmethode zulässig/unzulässig ist und ob es eventuelle Folgen gibt.

► zulässig, wenn: - Preisentwicklung konstant

                              - Preisentwicklung steigend -> stille Reserven enstehen

► unzulässig, wenn Preisentwicklung fallend

Unter welchen Umständen ist die Fifo-Methode zulässig/unzulässig und welche eventuellen Folgen gibt es?

► zulässig, wenn: - Preisentwicklung konstant

                              - Preisentwicklung steigend -> Enstehung stiller Reserven, wenn Endbestände > letzter Zugang

                              - Preisenticklung fallend und letzter Zugang >= Endbestände

► unzulässig, wenn Preisentwicklung fallend und letzter Zugang < Endbestände

Wann ist die Lifo-Methode zulässig/unzulässig und welche Folgen gibt es?

► zulässig, wenn: - Preisentwicklung konstant

                              - Preisentwicklung steigend -> Enstehung stiller Reserven

► unzulässig, wenn Preisentwicklung fallend

Welche Umstände führen zur Un-/Zulässigekeit der Hifo-Methode und welche Folgen ergeben sich daraus?
 

► zulässig, wenn: - Preisentwicklung konstant

                              - Preisentwicklung steigend -> Entstehung stiller Reserven

                              - Preisentwicklung fallend und letzter Zugang >= Enbestände

► unzulässig, wenn Preisentwicklung fallend und letzter Zugang < Endbestände

Wann ist die Lofo-Methode zulässig/unzulässig und welche Folgen ergeben sich?

► zulässig, wenn: - Preisentwicklung konstant

                              - Preisentwicklung steigend -> Enstehung stiller Reserven, wenn Endbestände > letzter Zugang

► unzulässig, wenn Preisentwicklung fallend

Welche aktive Wertkorrektur erfolgt bei welchem Risiko?

► Einzelrisiko: - Einzelermittlung je Forderung

                         - Pauschalermittlung der Einzelrisiken

► allgemeine Risiken: - Pauschalermittlung der allgemeinen Risiken

Welche Bedingungen gibt es für einen zwingenden Bilanzansatz?
 

► Vermögensgegenstand

► Betriebsvermögen

► wirtschaftliches Eigentum

► kein konkretes Bilanzierungsverbot

► kein konkretes Bilanzierungswahlrecht

Welche Bedingungen führen zu einem Bilanzierungswahlrecht?

► kein Vermögensgegenstand, aber Aktivierungs- oder Passivierungshilfe

► Vermögensgegenstand, Betriebsvermögen und wirtschaftliches Eigentum, für das ein

     konkretes Bilanzierungswahlrecht vorliegt

Wann liegt ein Bilanzierungsverbot vor?

► weder Vermögensgegenstand noch Aktivierungs- oder Passivierungshilfe

► Vermögensgegenstand, aber kein Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen

► Vermögensgegenstand und Betriebsvermögen, aber kein wirtschaftliches Eigentum

► Vermögensgegenstand, Betriebsvermögen und wirtschaftliches Eigentum, aber es liegt ein

     konkretes Bilanzierungsverbot vor

 

Welche Voraussetzung muss etwas erfüllen, um ein Vermögensgegenstand zu sein?

► es muss einen Wert haben

► es muss einzeln erfasst und bewertet werden können

► es muss einzeln verwertet werden können

Wann ist ein Vermögensgegenstand auch Betriebsvermögen?

► er ist geeignet, dem Betrieb zu dienen

► er ist im Betrieb eingesetzt

► er ist branchentypisch

► es besteht eine "Einkünfteerzielungsabsicht" -> keine Liebhaberei

► bei gemischter Nutzung, muss private Nutzung als Privatentnahme verbucht werden

Wann ist man wirtschaftlicher Eigentümer?

► wenn man die Risiken und Chancen des Vermögensgegenstandes trägt

Was muss man bei Erwerb eines Unternehmens und dessen Firmenwert beachten?
 

► eigener Firmenwert ist kein VG -> nicht einzeln be- und verwertbar

► also kein Ansatz in der Bilanz

► erworbener FW ergibt sich aus [Kaufpreis - EK des gekauften Unternehmens (->Vermögen-FK)] -> wenn er positiv ist, mindert er das EK des Käufers

► 2 Möglichekeiten des Erwerbs: - Share-Deal = Kauf von Anteilen/Aktien (Buchung: Beteiligungen an Bank)

                                                         -> keine Bilanzierung des erworbenen FW

                                                       - Asset-Deal = Kauf des Vermögens und der Schulden des Unternehmens

                                                         -> Bilanzierung des erworbenen FW

Welche konkreten Bilanzierungsverbote gibt es?

► Aufwendungen für Gründung, Beschaffung von EK und Abschlüssen von Versicherungsverträgen

► selbsterstelltes immaterielles AV

     (Aktivierungspflicht bzw. -wahlrecht bei immateriellem UV oder erworbenem immateriellen AV!!)

 

Wie unterscheidet man grundsätzlich beim Wertansatz von VG?
 

► primäre Werte: AHK oder beizulegender Zeitwert (Fair Value)

► sekundäre Werte: beizulegender Wert (niedrigere Zeit-/Tageswerte)

Wie errechnen sich die Anschaffungskosten?

►  Anschaffungspreis (+ Mwst., wenn UN umsatzsteuerpflichtig ist, z.B. Depot- oder Schließfachgeschäft)

+    direkt Anschaffungsnebenkosten

+    nachträglich direkte Anschaffungsnebenkosten

-     direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen

 

⇒ alles, was aufgewendet werden muss, um den Vermögensgegenstand betriebsbereit zu machen

Welche Herstellungsvorgänge gibt es, die zu einer Aktivierung in der Bilanz führen und was

sind nur Vorgänge, die sich erfolgswirksam auswirken?

► Aktivierung bei:   - Neuerstellung eines Vermögensgegenstandes

                                - Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstandes

                                - wesentliche Verbesserung eines vorhandenen Vermögensgegenstandes

► nur GuV bei: Erhaltung = z.B. Anpassung an den technischen Fortschritt

                                            -> Veränderung eines Vermögensgegenstandes, die aber keine wesentliche

                                                 Verbesserung darstellt bzw. mit sich bringt

Was ist der beizulegende Zeitwert und wie ergibt er sich?

► ergibt sich aus Transaktion zwischen Marktpartnern = objektiver Marktwert

► entweder Marktpreis auf einem aktiven Markt (z.B. Aktienbörse)

► oder nach anerkannten Bewertungsmethoden zu ermitteln, wenn kein aktiver Markt existiert

     (z.B. bei Immobilien -> Cost Approach/Sachwertermittlung, Income Approach/Ertragswertermittlung,

      Market Approach, Optionspreismodelle....)

Definiere den Begriff "aktiver Markt".
 

► Markt mit homogenen Gütern,

► die regelmäßig und

► in ausreichendem Umfang

► zu öffentlichen Preisen

► ge- und verkauft werden

Um zu wissen, welches AV planmäßig abgeschrieben werden muss, ist es wichtig zu wissen, welches

AV nicht abnutzbar, und somit auch nicht planmäßig abschreibbar ist. Welches AV

ist nicht abnutzbar?

► Grund und Boden

► geleistete Anzahlungen

► Finanz-AV

► immaterielles AV

Welche Ursachen für die Abschreibung gibt es?

► technische Gründe: - gewöhnlicher Verschleiß -> Gebrauchsverschleiß, Ruheverschleiß, Substanzabbau

                                      - außergewöhnlicher Verschleiß -> überhohe Belastung, Katastrophen

► rechtliche Gründe: - Ablauf von Rechten und Verträgen -> Patente, Lizenzen, Miet-, Pacht-, Leasingverträge

                                  - gesetzliche Maßnahmen und Auflagen -> Umweltschutz, Nachtarbeitsverbot,

                                                                                                       drohende Enteignung

► wirtschaftliche Gründe: - Marktveränderungen -> Modewandel, neue Wettbewerber, Preisverfall

                                           - technischer Fortschritt

                                           - Produktionsumstellung

Welche Komponenten bei Aufstellung eines Abschreibungsplans müssen beachtet werden?
 

► Höhe der AHK (abzüglich eventuellem zu erwartenden Liquidationserlös)

► Nutzungsdauer (technisch >=wirtschaftlich) -> wirtschaftliche ist ausschlaggebend für die Bilanz

                                                                          -> für HGB-Bilanz plausible, vorsichtige Schätzung (in Praxis

                                                                               Herannahme der steuerlichen AfA-Tabelle, da diese i.d.R.

                                                                               schon sehr vorsichtige Ansätze beinhaltet)

► Methode (linear, degressiv oder degressiv mit Übergang zu linear) -> Methodenwahl spätestens zum nächsten Stichtag ab Erwerb

► abgeschrieben werden muss ab Betriebsbereitschaft, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlich ersten Nutzung

Wie funktioniert das gemildete Niederstwertprinzip und wann wendet man es an?

► bei außerplanmäßigen Wertminderungen des AV

► bei dauerhafter Wertminderung -> AbschreibungsPFLICHT

► bei vorübergehender Werminderung -> für Finanzanlagen AbschreibungsWAHLRECHT

                                                               -> für Sachanlagen/immaterielle Anlagen AbschreibungsVERBOT

Wann gilt das strenge Niederstwertprinzip und was ist dessen Inhalt?
 

► für Abschreibungen des UV (gibt keine planmäßige, daher die einzige Abschreibung des UV)

► es ist immer der niedrigste Wert anzusetzen

Wann spricht man von einer dauerhaften Wertminderung des AV?

► entweder Dauer > 50% der Restnutzungsdauer

► oder Dauer > 5 Jahre

Was ist bei der Bewertung von Handelswaren zu beachten?
 

► laut HGB erfolgt der Wertansatz durch Orientierung am relevanten Markt

-> also dem Markt, auf dem UN in Bezug auf die jeweilige Handelsware aktiv ist

► Absatz- oder Beschaffungsmarkt