ZGB - FA Immobilien

5. Das Sachenrecht 2. Besitz

5. Das Sachenrecht 2. Besitz


Oliver Brosch
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) im Bereich Immobilienrecht. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Besitz, Eigentum und Mietverhältnisse, einschließlich der Unterschiede zwischen selbstständigem und unselbstständigem Besitz sowie den verschiedenen Arten des Besitzeserwerbs. Besonders nützlich sind sie für Juristen und Immobilienfachleute, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und praktischen Anwendungen im Immobilienrecht auseinandersetzen müssen.
Cartes-fiches
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Utilisateurs
26
Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
07.07.2014 / 17.11.2022

Cartes-fiches

Besitzverlust

Besitz geht unter, sobald der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache dauernd nicht mehr ausüben kann

  • Freiwillig; Besitz jemand anderem übertragen oder Besitz aufgegeben
  • unfreiwillig; durch Diebstahl oder Verlust

 

Besitzübertragung

(die wichtigsten Arten)

Übertrag durch Sachübergabe

Besitz wird durch Übergabe der Sache übertragen

 

Übertragung ohne Sachübergabe

Besitzeskonstitut: Veräusserer behält die Sache weiter als unselbständiger Besitzer (selbständiger Besitzer verkauft Klavier und mietet es für eine bestimmte Zeit)

Besitzwandlung: der Besitzerwerber hat die Sache bereits als unselbständiger Besitzer in seiner Gewalt (Mieter des Klaviers entscheidet sich zum Kauf)

Besitzanweisung: die Sache befindet sich bei einem Dritten; der Verässerer überträgt den Besitz, während der Dritte unselbständiger Besitzer bleibt (Vermieter des Klaviers verkauft Klavier, Klavier bleibt bei Mieter)

 

originärer und derivativer Besitzeserwerb

Originärer Besitzeserwerb =  Besitzesübernahme unabhängig vom Willen des bisherigen Besitzers

(noch niemand besessen oder Wegnahme (Aneignung))

 

Derivativer Besitzeserwerb = der bisherige Besitzer räumt seine Stellung eine Nachfolger ein (Mietvertrag, Probefahrt)

Besitzesschutz

.Besitzesschutz geniessen der selbständige und unselbständige Besitzer beide

Vermutzung aus Besitz. Der Besitz an beweglichen Sachen begründet die Vermutung (widerlegbare Vermutung), dass der Besitzer auch Eigentümer der Sache ist.

(Bei Grundstücken steht der Grundbucheintrag an der Stelle des Besitzes)

 

Rechtsfolgen aus Vermutung. Aus der Eigentumsvermutung folgt für den Besitzer die Abwehrmöglichkeiten; die Besitzrechtsklar

selbständiger und unselbständer Besitz

Selbständiger Besitzer = Eigentümer

Unselbständiger Besitzer = dem der Eigentümer eine Sache zu einem dinglichen oder persönlichen Recht übertragen hat (Mieter, Nutzniesser ...)

Besitzesschutz geniessen der selbständige und unselbständige Besitzer beide

Besitzerwerb

Arten

Originärer Besitzeserwerb =  Besitzesübernahme unabhängig vom Willen des bisherigen Besitzers

(noch niemand besessen oder Wegnahme (Aneignung))

 

Derivativer Besitzeserwerb = der bisherige Besitzer räumt seine Stellung eine Nachfolger ein (Mietvertrag, Probefahrt)

Mitbesitz und Gesamtbesitz

Mitbesitz = mindestens zwei Personen im gleichen Verhältnis an einer Sache. (Ehepaar an Haushaltsachen)

Gesamtbesitz = zwei oder mehrere Personen üben an einer Sache nur gemeinsam die tatsächliche Gewalt aus

Besitz

Besitz bedeutet die faktische oder tatsächlich Herrschaft oder Gewalt über eine körperliche Sache

Besitz ist die Möglichkeit tatsächlich auf eine Sache einzuwirken - ohne Rücksicht auf Recht oder Unrecht.

Es ist eine feste, auf Dauer angelegte Beziehung einer Person zu einer Sache

Étudier