ZGB - FA Immobilien
5. Das Sachenrecht 2. Besitz
5. Das Sachenrecht 2. Besitz
Set of flashcards Details
Flashcards | 8 |
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Students | 26 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 07.07.2014 / 17.11.2022 |
Licencing | Not defined (liben1415 ob) |
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Besitzverlust
Besitz geht unter, sobald der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache dauernd nicht mehr ausüben kann
- Freiwillig; Besitz jemand anderem übertragen oder Besitz aufgegeben
- unfreiwillig; durch Diebstahl oder Verlust
Besitzübertragung
(die wichtigsten Arten)
Übertrag durch Sachübergabe
Besitz wird durch Übergabe der Sache übertragen
Übertragung ohne Sachübergabe
Besitzeskonstitut: Veräusserer behält die Sache weiter als unselbständiger Besitzer (selbständiger Besitzer verkauft Klavier und mietet es für eine bestimmte Zeit)
Besitzwandlung: der Besitzerwerber hat die Sache bereits als unselbständiger Besitzer in seiner Gewalt (Mieter des Klaviers entscheidet sich zum Kauf)
Besitzanweisung: die Sache befindet sich bei einem Dritten; der Verässerer überträgt den Besitz, während der Dritte unselbständiger Besitzer bleibt (Vermieter des Klaviers verkauft Klavier, Klavier bleibt bei Mieter)
originärer und derivativer Besitzeserwerb
Originärer Besitzeserwerb = Besitzesübernahme unabhängig vom Willen des bisherigen Besitzers
(noch niemand besessen oder Wegnahme (Aneignung))
Derivativer Besitzeserwerb = der bisherige Besitzer räumt seine Stellung eine Nachfolger ein (Mietvertrag, Probefahrt)
Besitzesschutz
.Besitzesschutz geniessen der selbständige und unselbständige Besitzer beide
Vermutzung aus Besitz. Der Besitz an beweglichen Sachen begründet die Vermutung (widerlegbare Vermutung), dass der Besitzer auch Eigentümer der Sache ist.
(Bei Grundstücken steht der Grundbucheintrag an der Stelle des Besitzes)
Rechtsfolgen aus Vermutung. Aus der Eigentumsvermutung folgt für den Besitzer die Abwehrmöglichkeiten; die Besitzrechtsklar
selbständiger und unselbständer Besitz
Selbständiger Besitzer = Eigentümer
Unselbständiger Besitzer = dem der Eigentümer eine Sache zu einem dinglichen oder persönlichen Recht übertragen hat (Mieter, Nutzniesser ...)
Besitzesschutz geniessen der selbständige und unselbständige Besitzer beide
Besitzerwerb
Arten
Originärer Besitzeserwerb = Besitzesübernahme unabhängig vom Willen des bisherigen Besitzers
(noch niemand besessen oder Wegnahme (Aneignung))
Derivativer Besitzeserwerb = der bisherige Besitzer räumt seine Stellung eine Nachfolger ein (Mietvertrag, Probefahrt)
Mitbesitz und Gesamtbesitz
Mitbesitz = mindestens zwei Personen im gleichen Verhältnis an einer Sache. (Ehepaar an Haushaltsachen)
Gesamtbesitz = zwei oder mehrere Personen üben an einer Sache nur gemeinsam die tatsächliche Gewalt aus
Besitz
Besitz bedeutet die faktische oder tatsächlich Herrschaft oder Gewalt über eine körperliche Sache
Besitz ist die Möglichkeit tatsächlich auf eine Sache einzuwirken - ohne Rücksicht auf Recht oder Unrecht.
Es ist eine feste, auf Dauer angelegte Beziehung einer Person zu einer Sache