Öffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger
Privat oder Zivilrecht
Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Bürgern, die auf gleichberechtigter Stufe stehen
Bsp. Miet- oder Arbeitsverhältnis
Zwingendes Recht
Rechtsvorschriften, welche unabänderlichen Charakter haben und dementsprechend nicht abgeändert werden dürfen
z.B. ö.B. bei Grundstückverträgen
ergänzendes/dispositives Recht
Bestimmungen, welche nur dann Geltung haben, wenn die beteiligten Parteien keinen anderen Inhalt vereinbart haben
Personenrecht: Rechtsfähigkeit
Jeder Mensch ist rechtsfähig. Bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft
Rechtsfähigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode
Personenrecht: Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
Handlungsfähig ist eine Person dann, wenn sie volljährig und urteilsfähig ist.
Personenrecht: Urteilsfähig
Ist derjenige, welcher aufgrund der Umstände (Alter, Behinderung) fähig ist, vernunftgemäss zu handeln
Personenrecht: Volljährig
Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat