Lernkarten

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Lernende 46 Lernende
Sprache Deutsch
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.01.2015 / 14.11.2022
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Öffentliches Recht

Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger

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Privat oder Zivilrecht

Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Bürgern, die auf gleichberechtigter Stufe stehen

Bsp. Miet- oder Arbeitsverhältnis

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Zwingendes Recht

Rechtsvorschriften, welche unabänderlichen Charakter haben und dementsprechend nicht abgeändert werden dürfen

z.B. ö.B. bei Grundstückverträgen

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ergänzendes/dispositives Recht

Bestimmungen, welche nur dann Geltung haben, wenn die beteiligten Parteien keinen anderen Inhalt vereinbart haben

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Personenrecht: Rechtsfähigkeit

Jeder Mensch ist rechtsfähig. Bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft

Rechtsfähigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode

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Personenrecht: Handlungsfähigkeit

Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.

Handlungsfähig ist eine Person dann, wenn sie volljährig und urteilsfähig ist.

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Personenrecht: Urteilsfähig

Ist derjenige, welcher aufgrund der Umstände (Alter, Behinderung) fähig ist, vernunftgemäss zu handeln

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Personenrecht: Volljährig

Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat