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Fach Zivilgesetzbuch für die Weiterbildung eidg. dipl. Immobilienbewirtschaftet SVIT

Fach Zivilgesetzbuch für die Weiterbildung eidg. dipl. Immobilienbewirtschaftet SVIT


Kartei Details

Karten 56
Lernende 46
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.01.2015 / 17.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Öffentliches Recht

Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger

Privat oder Zivilrecht

Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Bürgern, die auf gleichberechtigter Stufe stehen

Bsp. Miet- oder Arbeitsverhältnis

Zwingendes Recht

Rechtsvorschriften, welche unabänderlichen Charakter haben und dementsprechend nicht abgeändert werden dürfen

z.B. ö.B. bei Grundstückverträgen

ergänzendes/dispositives Recht

Bestimmungen, welche nur dann Geltung haben, wenn die beteiligten Parteien keinen anderen Inhalt vereinbart haben

Personenrecht: Rechtsfähigkeit

Jeder Mensch ist rechtsfähig. Bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft

Rechtsfähigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode

Personenrecht: Handlungsfähigkeit

Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.

Handlungsfähig ist eine Person dann, wenn sie volljährig und urteilsfähig ist.

Personenrecht: Urteilsfähig

Ist derjenige, welcher aufgrund der Umstände (Alter, Behinderung) fähig ist, vernunftgemäss zu handeln

Personenrecht: Volljährig

Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat