Woche 1: Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe"
Geht auf die Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe" ein
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Lernkarten
Welceh Anforderungen regelt die Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe"?
Diese Brandschutzrichtlinie regelt die brandschutzrelevanten Anforderungen an die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ab einer Menge von 100 kg, sofern nicht explizit andere Mengen erwähnt werden.
Was sind gefährliche Stoffe nach VKF?
- Feuer- und explosionsgefährliche
- Oxidierende Stoffe
- Stoffe mit besonderem Brandverhalten
- Stoffe, die im Brandfall eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen
Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich den Schutzmassnahmen?
Für die Lagerung von und den Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Schutzmassnahmen zu treffen, welche Brände und Explosionen verhindern oder deren Auswirkungen begrenzen.
Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich der Meldepflicht und Risikoanalyse?
(Meldepflicht)
Für die Lagerung gefährlicher Stoffe ist der Brandschutzbehörde rechtzeitig vor Baubeginn ein Brandschutzkonzept zur Genehmigung einzureichen.
(Risikoanalyse)
Wo eine besonders grosse Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt besteht, sind die erforderlichen Massnahmen anhand von risikogerechten Schutzkonzepten zu erstellen und spezielle
Massnahmen zu treffen.
Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich Gebinde, Behälter und Verpackungen?
Gebinde, Behälter und Verpackungen müssen eine den betrieblichen Beanspruchungen genügende mechanische, thermische und chemische Widerstandsfähigkeit aufweisen. Sie haben die sichere Aufbewahrung und den sicheren Transport der Stoffe zu gewährleisten.
Die vorzukehrenden Schutzmassnahmen betreffen auch geleerte nicht gereinigte Gebinde und Behälter.
Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich dem Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten?
Beim Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten und explosionsfähigen Stoffen sowie bei deren Lagerung sind an den Anlagen, Einrichtungen und Geräten sowie am Ort ihrer Aufstellung die notwendigen Explosionsschutzmassnahmen zu treffen.
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt <30 °C gelten als leichtbrennbar. In diesen Fällen ist zwingend Explosionsschutz zu betreiben.
Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich Lagerräume für gefährliche Stoffe?
Lagerräume für gefährliche Stoffe müssen als Brandabschnitte erstellt sein. Wo es die Verhältnisse erfordern, sind sie durch geeignete Einrichtungen zu schützen oder zu überwachen.
In Abhängigkeit der Gefährdung gelten maximale Lagermengen!
Welche allgemeine Anforderungen bestehen bezüglich Bauanforderungen für Lager mit gefährlichen Stoffen?
Räume, in denen explosionsfähige und explosionsfördernde Stoffe und Gemische oder mehr als 300 kg (brutto) pyrotechnische Gegenstände gelagert werden müssen über Druckentlastungseinrichtungen oder gleichwertige Massnahmen verfügen und als Brandabschnitte erstellt sein.
In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen sind Massnahmen zu treffen, welche die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (z.B. SUVA-Richtlinie
2153). Sie sind als Brandabschnitte zu erstellen
Welche technische Anforderungen bestehen bezüglich für Lager mit gefährlichen Stoffen?
Räume oder Zonen, in denen sich brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gefährlichen Konzentrationen ansammeln können, sind ausreichend natürlich oder künstlich zu lüften. (20cm2/m2)
Bauten und Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, oder in denen gefährliche Stoffe gelagert werden, sind durch geeignete Einrichtungen gegen Zündgefahren durch Blitzeinschlag zu schützen
Welche betriebliche Anforderungen bestehen bezüglich für Lager mit gefährlichen Stoffen?
Für Lager mit gefährlichen Stoffen, ist ein Lagerkonzept zu erstellen d.h.:
Der Anlagenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass über Art, Menge und Lagerort von gefährlichen Stoffen jederzeit eine
Orientierung vor Ort möglich ist.
Stoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, solche mit besonderem Brandverhalten oder Stoffe, die durch ihre Eigenschaften im Brandfall Personen gefährden, sind in getrennten, entsprechend ausgebauten Brandabschnitten unterzubringen
Was ist bei Lagerungen von Gasen/Gasflaschen zu beachten?
- Gasflaschen sind vor übermässiger Erwärmung, mechanischer Beschädigung und Umfallen zu schützen.
- Sie dürfen nicht zusammen mit leichtbrennbaren oder selbstentzündlichen Stoffen gelagert werden.
- In Fluchtwegen dürfen Gasflaschen weder angeschlossen noch gelagert werden.
- Räume, in denen Gasflaschen angeschlossen oder gelagert werden, sind ausreichend zu lüften.
Was ist bei Druckgaspackungen wie Spraydosen zu beachten?
- Druckgaspackungen sind in Räumen mit geringem Brandrisiko und örtlich getrennt vom übrigen Lagergut zu lagern.
- Druckgaspackungen dürfen nicht über 50 °C erwärmt werden.
- Übersteigt die Menge 100 l sind Druckgaspackungen hinter einem Gitterabschluss (z. B. Paletten mit Aufsetzgitter, Gitterboxen) zu lagern.
- Räume in denen Druckgaspackungen mit brennbaren Treibgasen oder brennbarem Inhalt gelagert werden, sind zu lüften.
Was ist bei Lagern von brennbarer Flüssigkeit zu beachten?
- Die Ausbreitung von ausfliessenden brennbaren Flüssigkeiten muss verhindert werden.
- Dämpfe von brennbaren Flüssigkeiten dürfen nicht in tieferliegende Räume gelangen können.
- Spezielle Anforderungen gelten insbesondere für:
- leichtbrennbare Flüssigkeiten gemäss SUVA / EKAS (Explosionsschutz)
- brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 60 °C
- Anlagen für Lagerung und Umschlag von flüssigen Brenn- und Treibstoffen
- Tankanlagen der Chemischen Industrie
- Stehtankanlagen gemäss Carburarichtlinien
Was ist bei Lagerungen von Reifen zu beachten?
- Für Lagermengen bis 1 t oder einer Fläche von weniger als 10 m2 gelten keine Anforderungen.
- Gebäude mit einer Lagermenge bis 60 t oder einer Lagerfläche bis 600 m2 sind als Brandabschnitte EI60 abzutrennen und müssen über eine RWA verfügen
- Gebäude mit einer Lagermenge über 60 t oder einer Lagerfläche grösser 600 m2 sind gegen Blitzschlag zu schützen.
- Die Lager sind gegen unbefugten Zutritt zu schützen.
- Für die Lager sind Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne zu erstellen.